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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BRD muss Opfer eines NATO-Luftangriffs beim Kosovo-Konflikt nicht entschädigen


Bleiente
28.07.05, 14:53
Köln (AP) Die Opfer eines NATO-Luftangriffs während des Kosovo-Kriegs erhalten keine Entschädigung von der Bundesrepublik Deutschland. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte am Donnerstag das Urteil des Landgerichts Bonn im so genannten Varvarin-Prozess. Der Bundesrepublik seien keine völkerrechtswidrigen, kriegsverbrecherischen Handlungen nachzuweisen. Damit wiesen die Richter eine Beschwerde von 35 serbischen Staatsangehörigen zurück, die Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 530.000 Euro verlangt hatten.
Bei dem NATO-Luftangriff auf die Brücke der 4.000-Einwohner-Stadt Varvarin in Mittelserbien waren am 30. Mai 1999 zehn Menschen getötet und 17 schwer verletzt worden. Zwei NATO-Flugzeuge hatten die Brücke zur Mittagszeit angegriffen, obwohl sich in unmittelbarer Nähe tausende Menschen zur Feier des orthodoxen Dreifaltigkeitsfests aufhielten. Deutsche Flugzeuge waren an dem Raketenangriff auf die Brücke nicht beteiligt. Im Varvarin-Prozess wurde die Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal wegen eines von ihr mitgetragenen Krieges auf Schadenersatz verklagt.
Die 35 Opfer bzw. Angehörige von Opfern forderten Mindestbeträge zwischen 5.000 und 102.000 Euro. Die meisten von ihnen stammen aus Varvarin. Nach ihrer Auffassung hat die Bundesrepublik eine Mitverantwortung an dem Luftangriff, weil sie das Vorgehen der NATO gebilligt habe. Außerdem habe die Bundeswehr den Angriff durch Aufklärungsflüge sowie Begleit- und Luftraumschutz unterstützt.
Dagegen entschieden die Kölner Richter, die Klageansprüche seien weder durch das humanitäre Völkerrecht noch durch das Grundgesetz oder das deutsche Staatshaftungsrecht zu begründen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kläger-Anwalt Hans-Jürgen Schneider kündigte an, das Urteil in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe anfechten zu wollen. «Wir werden nicht hinnehmen, dass Deutschland straffrei an einem völkerrechtswidrigen Krieg teilnimmt», sagte Schneider der in Berlin erscheinenden «Jungen Welt».
(Aktenzeichen: 7 U 8/04)
28. Juli 2005
http://de.news.yahoo.com/050728/12/4momk.html

Ich halte das Urteil auch für richtungsweisend bei späteren Konflikten.