Rechte an Fotos

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Hallo Foto-Forum!

Ich habe auf einem Flug mit einem Kumpel (beide PPL) Luftaufnahmen von unserer Kirche gemacht. Die Kirche möchte nun das Bild verwenden (ich stelle es gerne und natürlich kostenfrei zur Verfügung), um es in eine Broschüre zu drucken, die gegen Spende in der Kirche erhältlich ist. Geht das, oder gibt es da rechtliche Probleme? Wie wäre es, wenn die Kirche das Bild - quasi als Postkarte - verkaufen wollte? Vielen Dank!

Grüße

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michael132

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Hallo Foto-Forum!

Ich habe auf einem Flug mit einem Kumpel (beide PPL) Luftaufnahmen von unserer Kirche gemacht. Die Kirche möchte nun das Bild verwenden (ich stelle es gerne und natürlich kostenfrei zur Verfügung), um es in eine Broschüre zu drucken, die gegen Spende in der Kirche erhältlich ist. Geht das, oder gibt es da rechtliche Probleme? Wie wäre es, wenn die Kirche das Bild - quasi als Postkarte - verkaufen wollte? Vielen Dank!

Grüße

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Du hast die alle Rechte an dem Bild. Wenn du es der Kirche zur Verfügung stellst ( :TOP: ), wo sollte es da dann rechtliche Probleme geben?
 

VictorRomeo

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Ich glaube er meint irgendwie im Zusammenhang mit "gewerblicher" Fliegerei im Zusammenhang mit einem PPL - von wegen wenn die Postkarte verkauft wird - anders könnte ich mir die Frage nicht erklären.

Gruß
 

michael132

Space Cadet
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Ich glaube er meint irgendwie im Zusammenhang mit "gewerblicher" Fliegerei im Zusammenhang mit einem PPL - von wegen wenn die Postkarte verkauft wird - anders könnte ich mir die Frage nicht erklären.

Gruß
Achso, daran hab ich nicht gedacht. :red:
Wenn er das Bild bzw die Rechte daran an die Kirche "spendet", wo ist da dann was gewerbliches?
 
happy-landings

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Flieger-Ass
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Ich glaube er meint irgendwie im Zusammenhang mit "gewerblicher" Fliegerei im Zusammenhang mit einem PPL - von wegen wenn die Postkarte verkauft wird - anders könnte ich mir die Frage nicht erklären.

Gruß
Richtig. Mit "Broschüre gegen Spende" habe ich auch keine Sorge, aber ich wollte sichergehen, dass andere das auch so sehen und ich nichts übersehen habe.
Wenn allerdings die Kirche dann auf einer Postkarte Bilder "verkauft", die ich - als Privatpilot - geschossen habe, dann ist es zumindest so, dass diese Bilder vertrieben werden. Ich sehe dann zwar kein Geld dafür (ich denke, sonst bräuchte ich vielleicht einen CPL???), aber trotzdem wird mit den Bildern ja Geld gemacht...
 
MiGCap

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Welche Lizenz Du hast ist völlig egal. Entscheidend ist nur das Copyright des Fotografen, nicht das Transportmittel, das für die Erstellung des Bildes genutzt wurde, oder dessen Führer.

Wenn Du aus einem Zug heraus ein Foto machst, musst Du auch nicht Mehdorn fragen, ob und wie Du es verwenden darfst ... ;)
 
H.-J.Fischer

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Wenn Du aus einem Zug heraus ein Foto machst, musst Du auch nicht Mehdorn fragen, ob und wie Du es verwenden darfst ... ;)
..ich schmeiß mich weg....................:HOT::HOT::HOT::HOT:

Gruß
Hans-Jürgen
 

schrammi

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Du kannst doch sämtliche Verwertungsrechte am Bild an die Kirche spenden. Dann kann die Kirche damit Geld verdienen, ohne dass es Dich tangiert.
 
seahawk

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Wenn UD mit der Kirche gut kannst, dann nehmt ihr einen realen Wert für den vollen Erwerb an den Rechten. Sagen wir 150 Euro, über den man Dir dann eine Spendenquittung ausstellt, die Du beim Finanzamt vorlegen kannst. :D
 

wollcke

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... wo die Sonne verstaubt
Wie ist es denn, wenn Du privat unterwegs warst, dabei hast Du Fotos gemacht und beim späteren Sichten der Bilder hat jemand Interesse an deinen Fotos bekundet. Dann müsste doch das Kommerzielle raus sein, oder?!

Sinn und Zweck des Fluges war ja - sowie ich dich verstehe - wirklich eine privater Anlass und kein Start mit CPL-Intentionen.

MfG Wollcke
 
F-4phan

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Luftaufnahmen

Ist es nicht so, das jedes Luftbild von der staatlichen Behörde freigegeben werden muss, insbesondere wenn es kommerziell verwendet werden soll? Ich weiss nicht ob es heute auch noch zutrifft, aber in Büchern stand normalerweise unter einem aus der Luft aufgenommenen Foto: Freigegeben durch ....:confused:
 
H.-J.Fischer

H.-J.Fischer

Alien
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Ist es nicht so, das jedes Luftbild von der staatlichen Behörde freigegeben werden muss, insbesondere wenn es kommerziell verwendet werden soll? Ich weiss nicht ob es heute auch noch zutrifft, aber in Büchern stand normalerweise unter einem aus der Luft aufgenommenen Foto: Freigegeben durch ....:confused:
das ist alles Vergangenheit

Da greifen höchstens noch solche Dinge:


§ 109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden

(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Gefahr nicht wissentlich, aber vorsätzlich oder leichtfertig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn der Täter mit Erlaubnis der zuständigen Dienststelle gehandelt hat.


Gruß
Hans-Jürgen
 
Porter_Pilot

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Ist es nicht so, das jedes Luftbild von der staatlichen Behörde freigegeben werden muss, insbesondere wenn es kommerziell verwendet werden soll? Ich weiss nicht ob es heute auch noch zutrifft, aber in Büchern stand normalerweise unter einem aus der Luft aufgenommenen Foto: Freigegeben durch ....:confused:
das stand früher mal da, ja.. ;)

viele Grüße
Alex

PS: Jemand war einen Zacken schneller und definitiv genauer, danke, Hans-Jürgen..:TOP:
 
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