Bergung aufgegeben

Diskutiere Bergung aufgegeben im WK I & WK II Forum im Bereich Geschichte der Fliegerei; Nach einem halben Jahr nun die Schlussbetrachtung: Es stand alles bereit, Bergungsteam, Bergetechnik, Verpflegung und Wachdienst einschließlich...

Jubernd

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Nach einem halben Jahr nun die Schlussbetrachtung: Es stand alles bereit, Bergungsteam, Bergetechnik, Verpflegung und Wachdienst einschließlich Hund. Alle Genehmigungen lagen vor- bis auf die des „Eigentümers aller Kriegstechnik“. Dieser „Eigentümer“ beharrt nach wie vor auf seinem Recht, über den Verbleib des Objekts zu bestimmen. Ungeachtet des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem es Fund- und Ersitzungsparagrafen gibt. Jeder Rechtsanwalt gab uns gute Karten. Aber irgendwann verliert man die Lust. Der Cheforganisator ist nun leider verstorben. Wer will, kann gern weitermachen. Es geht um eine FW190, nach Augenzeugen mit Sternmotor. Notlandung 1945 auf einem Acker. Pilot unverletzt geflüchtet. Die Maschine wurde in eine Kiesgrube geschleppt. Motor und Bewaffnung demontiert. Im Lauf der Jahre mit Abfall und Schutt zugedeckt. Wer den Rechtsweg nicht scheut, kann die Maschine mühelos bergen und unsere Museumslandschaft bereichern. Standort: Kreis Köthen
 
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Friedarrr

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AW: Bergung aufgegeben

Vielleicht hat der Grundstücksbesitzer "berechtigte" Ängste, dass man dort schlußendlich mehr als die besagte FW findet?

Vielleicht würde man dort Sachen/Stoffe finden, die keiner gerne findet?
 
papillon

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AW: Bergung aufgegeben

Was denn zum Bleistift? Das Bernsteinzimmer?

Ist die rechtliche Lage so eindeutig? In Gärtnerkreisen gilt ja der Scherz bei größeren Erdaushubaktionen: "Du weißt, alles tiefer als 1m gehört dem Staat?".
 
Zuletzt bearbeitet:
papillon

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AW: Bergung aufgegeben

Würde man das Bernsteinzimmer ungern finden?

Was findet man ungerne?
Persönlich bin ich froh, das darum kein gezänke herrscht.
Schwierig weil man nicht den genauen Sachverhalt kennt.
 
Monitor

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Alien
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AW: Bergung aufgegeben

Nach einem halben Jahr nun die Schlussbetrachtung: Es stand alles bereit, Bergungsteam, Bergetechnik, Verpflegung und Wachdienst einschließlich Hund. Alle Genehmigungen lagen vor- bis auf die des „Eigentümers aller Kriegstechnik“. Dieser „Eigentümer“ beharrt nach wie vor auf seinem Recht, über den Verbleib des Objekts zu bestimmen. Ungeachtet des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem es Fund- und Ersitzungsparagrafen gibt. Jeder Rechtsanwalt gab uns gute Karten. Aber irgendwann verliert man die Lust. Der Cheforganisator ist nun leider verstorben. Wer will, kann gern weitermachen. Es geht um eine FW190, nach Augenzeugen mit Sternmotor. Notlandung 1945 auf einem Acker. Pilot unverletzt geflüchtet. Die Maschine wurde in eine Kiesgrube geschleppt. Motor und Bewaffnung demontiert. Im Lauf der Jahre mit Abfall und Schutt zugedeckt. Wer den Rechtsweg nicht scheut, kann die Maschine mühelos bergen und unsere Museumslandschaft bereichern. Standort: Kreis Köthen
Worum geht es ? Dein letzter Eintrag ist von August 2011 und aus den 58 Einträgen ist es auch nicht erkennbar.
 
H.-J.Fischer

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Alien
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AW: Bergung aufgegeben

Vielleicht hat der Grundstücksbesitzer "berechtigte" Ängste, dass man dort schlußendlich mehr als die besagte FW findet?
...eine Bf 109 K-4.........................:FFTeufel:

Gruß
Hans-Jürgen
 

Jubernd

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AW: Bergung aufgegeben

In einem älteren Beitrag hatte ich die Situation mit der FW190 schon mal angedeutet. Mit "Eigentümer" ist natürlich nicht der Grundeigentümer gemeint. "Eigentümer" ist die BRD als Rechtsnachfolger des Nazireiches. Auch darüber wurde hier im Forum schon diskutiert. Dass diese Rechtsnachfolge hinkt, weil auf dem Gebiet der DDR schon jahrzehntelang DDR-Recht galt, ist offensichtlich. Wer sich also um eine Bergung bemühen will, muss sich an die Oberfinanzdirektion wenden. Oder im Namen des Grundeigentümers auf Ersitzung klagen. Siehe BGB. Viel Erfolg!
 
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AW: Bergung aufgegeben

Vielleicht schreibst Du einfach mal den Grund der Ablehnung.
 
Andruscha

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AW: Bergung aufgegeben

In einem älteren Beitrag hatte ich die Situation mit der FW190 schon mal angedeutet. Mit "Eigentümer" ist natürlich nicht der Grundeigentümer gemeint. "Eigentümer" ist die BRD als Rechtsnachfolger des Nazireiches. Auch darüber wurde hier im Forum schon diskutiert. Dass diese Rechtsnachfolge hinkt, weil auf dem Gebiet der DDR schon jahrzehntelang DDR-Recht galt, ist offensichtlich. Wer sich also um eine Bergung bemühen will, muss sich an die Oberfinanzdirektion wenden. Oder im Namen des Grundeigentümers auf Ersitzung klagen. Siehe BGB. Viel Erfolg!
Setz doch bitte mal den Link, wo das Thema schon mal aktuell war. Dann sind wir alle im Bilde.:TOP:
 

Jubernd

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AW: Bergung aufgegeben

Hallo, seid bitte nicht böse, dass ich nicht nochmal in meinen alten Beiträgen krame. Ich hatte zwei bergungswürdige Wracks erwähnt, darunter die FW190 und die Ju87 bei Helmstett. Im Sommer sollte die FW geborgen werden. Leider erfuhr der Verein erst nach Vorliegen aller Genehmigungen von der neuen Praxis der OFD. Danach erteilt die OFD grundsätzlich keine Genehmigungen zu Flugzeugbergungen. In extremen Ausnahmefällen darf zwar auf eigenes Risiko und eigene Kosten geborgen werden, aber es besteht kein Anspruch auf das Wrack, nicht mal als Leihgabe. Und da hört natürlich die ehrenamtliche Freundschaft auf. Dass ich mich hier lange nicht gemeldet habe, hängt mit meiner Erkrankung zusammen.
 
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AW: Bergung aufgegeben

In den Museen Cottbus, Eberswalde-Finow und Rechlin z.B. sind doch auch Wrackteile zu besichtigen.
Wie haben die das gemacht ?

Oder will man an Privatpersonen keine Genehmigung geben damit die Teile nicht wieder auf Militaria-Märkten auftauchen ?
 

Jubernd

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AW: Bergung aufgegeben

Die Flugzeugteile sind tatsächlich im Wert lawinenhaft gestiegen. Vom Schrottwert zu zigtausend Euro für Motoren. Es muss da einiges vorgefallen sein. Daran will man nun natürlich teilhaben, nachdem man sich zig Jahre nicht darum kümmerte. Aber man will sich vor allem vor den enormen Folgekosten schützen: Entschädigung der Grundeigentümer für die Nutzungsbeeinträchtigung, Entsorgung des ölverschmutzten Erdreichs usw.
 
FREDO

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AW: Bergung aufgegeben

Nun, der Bund als Eigentümer ist da ein seiner Rolle gedeckt, er darf wohl sagen, wer und wo sein Eigentum ausstellt. Insofern sehe ich da nix verwerfliches rein pragmatisch. Wie das dann in der realität aussehen könnte, wäre etwas anderes. Auch die massenhafte Verscherbeilei von Artefakten darf nicht unerwähnt bleiben und hat sich in dieser Genehmigungspraxis niedergeschlagen... Offenbar wurde es wohl in der Vergangenheit arg übertrieben...
 

Jubernd

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AW: Bergung aufgegeben

Fredo, bei archäologischen Artefakten ist das keine Frage. Aber schon das Anfang der Fünfziger erstellte Gesetz, wonach die Aneignung jedweder militärischer Hinterlassenschaften generell verboten ist, war zweifelhaft und gilt auch längst nicht mehr, denn nach 10 Jahren greift der Ersitzungsparagraf, wonach derjenige ,der ein bewegliches Gut über diese Zeit im Besitz hatte, Eigentümer wird, wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nicht darum kümmert. Waffen und Munition natürlich ausgenommen. Also gut aufpassen, wenn Du deinem Nachbarn vor neuneinhalb Jahren mal etwas geliehen hattest, solltest Du Dich darum kümmern, sonst ist es weg!
MfG Bernd
 

borsto

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AW: Bergung aufgegeben

Fredo, bei archäologischen Artefakten ist das keine Frage. Aber schon das Anfang der Fünfziger erstellte Gesetz, wonach die Aneignung jedweder militärischer Hinterlassenschaften generell verboten ist, war zweifelhaft und gilt auch längst nicht mehr, denn nach 10 Jahren greift der Ersitzungsparagraf, wonach derjenige ,der ein bewegliches Gut über diese Zeit im Besitz hatte, Eigentümer wird, wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nicht darum kümmert. Waffen und Munition natürlich ausgenommen. Also gut aufpassen, wenn Du deinem Nachbarn vor neuneinhalb Jahren mal etwas geliehen hattest, solltest Du Dich darum kümmern, sonst ist es weg!
MfG Bernd
Hier greift schlicht und ergreifend Artikel 134 Abs. 1 des Grundgesetzes: "Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen"

borsto
 

Jubernd

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AW: Bergung aufgegeben

"Hier greift schlicht und ergreifend Artikel 134 Abs. 1 des Grundgesetzes: "Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen"

borsto"

Also hat es nie eine DDR mit eigenem Staatsgebiet und eigenem Zivilrecht gegeben?
 
FREDO

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AW: Bergung aufgegeben

Doch, gewiss... und dort wurde es, wenn überhaupt, ähnlich gehandelt... ohne wenn und aber... und das GG galt eben damals "nur" bis zum Grenzstreifen, auch wenn einige das weiter wollten...
 
Christoph West

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AW: Bergung aufgegeben

Also hat es nie eine DDR mit eigenem Staatsgebiet und eigenem Zivilrecht gegeben?
Meinst du die SBZ ? :headscratch:

Ich verstehe die Aufregung nicht ganz, was soll denn da schon brauchbares übrig sein, nach 70 Jahren unter der Erde ?
Und es werden doch des öfteren in Deutschland Wracks ausgegraben und so zB Schicksale aufgeklärt (wäre in diesem Fall anders, klar).
 

Jubernd

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AW: Bergung aufgegeben

Christoph, man sollte das eigentlich denken, aber! Nehmen wir eine ähnliche Situation nach der Wiedervereinigung. Überall standen schrottreife Autos im Gelände rum. Kein Mensch hätte sich damit belastet,denn es war ein Verlustgeschäft. Und nun nehmen wir mal an, im Jahr 2050 ist der Wert eines Trabbimotors auf 20 000 Euro gestiegen. Nun melden sich plötzlich die Eigentümer wieder und wollen ihren Anteil haben. So läuft es mit dem Flugzeugschrott.
In der DDR war das anders. Der rohstoffarme Staat war auf private Schrottsammler angewiesen. Und so wanderte der Flugzeugschrott, der nicht zur Beplankung der Gartenlaube oder zu Tomatenpfählen taugte, gegen ordentliche Bezahlung beim staatlichen Schrotthandel. Das funkitionierte bis zur Wende. Damit war eigentumsrechtlich folgendes passiert: Der Staat hatte kein Interesse an einem Verlustgeschäft. Der Schrott wurde zu "herrenlosem Gut", dessen private Aneignung und Verkauf an die staatlichen Sammelstellen im staatlichen Interesse lag. Diese Situation kann man nicht mit einem Artikel aus dem GG. umstoßen.
MfG Bernd
 
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