Verstoss gegen die Sicherheit?

Diskutiere Verstoss gegen die Sicherheit? im Luftfahrzeugtechnik u. Ausrüstung Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Gem. Unfallverhütungsvorschriften und BG-Richtlinien dürfen Flurförderfahrzeuge (Stapler) nur Fahrzeuge ziehen,die gleich schwer sind oder...
Tiger-Fan

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Gem. Unfallverhütungsvorschriften und BG-Richtlinien dürfen Flurförderfahrzeuge (Stapler) nur Fahrzeuge ziehen,die gleich schwer sind oder leichter sind. Ein ziehen von Fahrzeugen , die das Gesamtgewicht des Flurförderfahrzeuges überschreiten sind demnach verboten .
Siehe deswegen folgendes Bild :
Hinweis : Link entfernt / nach User-Beschwerde von Mitarbeitern Eurocopter,Deutschland
( Hinweis vom User Tiger-Fan : Über Spaß können nicht immer alle Lachen.........................Schwamm drüber !!!
 
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H.-J.Fischer

H.-J.Fischer

Alien
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Hallo,

keine Ahnung was so ein Stapler wiegt, aber die EC 145 wiegt leer um die...1.700kg....:D

Gruß
Hans-Jürgen
 
Mr.Rossi

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Wenn ich richtig sehe, sind die Bilder in Donauwörth gemacht worden!
Kann das jemand bestätigen?

Gruß
Mr.Rossi
 
Tiger-Fan

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Der besagte Still-Stapler dürfte demnach bei 750 Kg liegen.
Der Flurförderberechtigungschein des Fahreres dürfte demnach bald eingezogen werden :confused:
 

beistrich

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:D Langsam wirds witzig

1. So ein stapler wiegt viel

2. Heben die meistens mehr als sie wiegen und sie werden fast überall zum ziehen von jeder Last verwendet. Eine Firma in der Nähe zieht damit LKW-Anhänger durch die Gegend, die sind ja auch sehr schwer.
Glaub ich kaum das man sowas nicht darf, warscheinlich gelten solche Lasten nicht als Fahrzeuge
 

Dr. Seltsam

Guest
Der besagte Still-Stapler dürfte demnach bei 750 Kg liegen.
Der Flurförderberechtigungschein des Fahreres dürfte demnach bald eingezogen werden :confused:
Meine Kenntnisse von Flurförderfahrzeugen beschränken sich auf die Betrachtung des Filmes "Staplerfahrer Klaus". Deswegen musste ich erstmal googlen.
Das auf dem Bild ist offensichtlich ein Still R60-25

Der hat ein Eigengewicht von 4149 kg.

Der kleinste Still Elektrostapler (RX 50-10) hat ein Eigengewicht von 2210 kg.
Der kleinste Still Diesel- und Treibgas- Gabelstapler (R 70-16C) hat ein Eigengewicht von 2640 kg.

Wo bitte ist denn nun das Problem, wenn so eine EC-145 1700 kg wiegt?

Hier haben wir wohl eher einen Verstoss gegen die Recherchepflicht, vor der Erhebung von Anschuldigungen ;)
 
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rechlin-lärz

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Gem. Unfallverhütungsvorschriften und BG-Richtlinien dürfen Flurförderfahrzeuge (Stapler) nur Fahrzeuge ziehen,die gleich schwer sind oder leichter sind. Ein ziehen von Fahrzeugen , die das Gesamtgewicht des Flurförderfahrzeuges überschreiten sind demnach verboten .
Siehe deswegen folgendes Bild :
http://new.helionline.net/photogallery///17111.html
http://new.helionline.net/photogallery///17111.html

Der Hubschrauber dürfte demnach mehr wiegen,als das Flurförderfahrzeug,oder ??? Werden bei Eurocopter die Hubschrauber immer so gezogen oder gibt es spezielle Zugmaschinen ?
Vielleicht macht man sich einfach mal auf folgender Seite schlau:

http://www.still.de/489.0.43.html

Unter dem Produkt Elektrostapler R-60 findet man vermutlich das hier fotografierte Gerät.
Das Lesen der Datenblätter fördert zutage, dass die Stapler dieser Klasse (eine genauere Klassifizierung ist mir leider nicht möglich) ein Eigengewicht zwischen 4149 und 5977 KG aufweisen.
Lt. eads-Homepage ist selbst ein "voller" ec145 leichter...

Einmal angenommen, hier wären Bestimmungen verletzt worden - muss das Forum auch noch ein zweites Amt für Arbeitsschutz oder eine sonstige Kontrollbehörde "spielen"?

VG

rechlin-lärz
 
Tiger-Fan

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Sicherheit wieder gewährleistet

Danke für die Recherche und die Klarstellung !!!:!:

Dicke Entschuldigung ! ! !
Somit ist bei Eurocopter alles in Ordnung und ich kann meine Strafanzeige wieder in den Papierkorb werfen.:FFTeufel: (Achtung Ironie)
P.S. Mir ging es nicht um Anschuldigung oder Anschwärzen. mir war es nur etwas ungewöhnlich das ein normaler Gabelstapler Hubschrauber übers Gelände zieht. Ich persönlich habe dies einmal von einem DEKRA-Prüfer verboten bekommen. Damals hatte ich einen Klein -LKW vom Typ 814 (MB) gezogen.:p
 
BadCompany

BadCompany

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Ich habe mal in der Nähe eines Braunkohletagebaus gearbeitet, dort wurden Stapler auf ein spezielles Gestell gepackt und haben dann komplette (und beladene) Kohlezüge hin und her geschoben. Fand ich recht imposant, was die kleinen Dinger alles schaffen (und wozu man die sonst noch gebrauchen kann, außer stapeln).
 
EDGE-Henning

EDGE-Henning

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:D Langsam wirds witzig

1. So ein stapler wiegt viel

2. Heben die meistens mehr als sie wiegen und sie werden fast überall zum ziehen von jeder Last verwendet. Eine Firma in der Nähe zieht damit LKW-Anhänger durch die Gegend, die sind ja auch sehr schwer.
Glaub ich kaum das man sowas nicht darf, warscheinlich gelten solche Lasten nicht als Fahrzeuge
Im Bereich der STVO ganz sicher nicht.
Im Bereich Privatgrunstück: JA, aber,
gemäß Unfallverhütungsvorschriften nein. Der Fahrer hat im Falle eines Unfalls äusserst schlechte Karten. Da zahlt die Berufsgenossenschaft nicht.
Das allerdings manche Gabelstapler mehr heben las sie wiegen, ist auch Klar und am Fahrzeug abzulesen.
 
pok

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Ausnahmen zumindest 1993

Gem. Unfallverhütungsvorschriften und BG-Richtlinien dürfen Flurförderfahrzeuge (Stapler) nur Fahrzeuge ziehen,die gleich schwer sind oder leichter sind. Ein ziehen von Fahrzeugen , die das Gesamtgewicht des Flurförderfahrzeuges überschreiten sind demnach verboten .
...

Zumindest bis 1993 wurde bei den ROW in Wesseling zum verschieben von Eisenbahnwagen (voll etwa 50 t) ein Pufferaufsatz auf normale Gabelstapler verwendet. Dafür gab es eine Unterweisung, die Dokumentiert wurde und der Aufsatz war TUEV geprüft. Wir durften nicht ziehen sondern nur mit Unterschrittgeschwindigkeit drücken.
Ich bin mir sehr sicher, dass das zumindest damals ( als ich dort als Student Stapler fuhr ) legal war, zumindest hat man uns das gesagt.
 

phantomas2f4

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Gem. Unfallverhütungsvorschriften und BG-Richtlinien dürfen .......Lachen....Schwamm drüber !!!
Und in Deci werden seit Jahr und Tag italienische Tornados und EF 2000
zum Teil mit voller Beladung mit einem Traktor ( Landwirtschaftsfahrzeug / Trecker ) gezogen........... , der Fahrer meistens adrett gekleidet mit weißem Hemd und Krawatte.... und es funktioniert !

Die Deutschen regeln aber doch alles kaputt.....

Klaus
 

Wischmop

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Und in Deci werden seit Jahr und Tag italienische Tornados und EF 2000
zum Teil mit voller Beladung mit einem Traktor ( Landwirtschaftsfahrzeug / Trecker ) gezogen........... , der Fahrer meistens adrett gekleidet mit weißem Hemd und Krawatte.... und es funktioniert !

Klaus
Das dürfte ja eigentlich kein Problem darstellen. Traktoren sind landwirtschaftliche Zugmaschinen und dürfen locker ein vielfaches ihres Eigengewichts ziehen. Ich darf beispielsweise mit meinem Führerschein der Klasse L innerhalb des zulässigen Gesamtgewichts der Anhänger und der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs zwei Hänger dran hängen (wenn ich mich richtig erinnere sogar ungebremst...). Je nachdem, ob der Traktor bei den Italienern eine Druckluftbremse hat, ist das ganze auch recht sicher.

Auch die Unimogs (oder was die inzwischen auch immer haben)beim Bund dürften um einiges leichter sein, als ein voll beladener Tornado oder Eurofighter.

MfG, Wischmop
 
Heuwender

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Selten so was lächerliches gesehen! :FFEEK:

Angaben zum Bildchen:
Plattform aus Stahlträger (selbst gebaut) = 950 kg
Heli hier betankt und abflugbereit = 1040 kg

Also knapp 2t ... und mein mickeriger Traktor wiegt: ich weiss es nicht.

Wo also bitte ist das Problem bei Euch in Deutschland? :confused: :confused: :confused:
Ich nehme mal an, das es wie meistens mal wieder irgend so einen unsinnigen Paragrafen gibt. Oh, man habt ihr Sorgen ...
 
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Dr. Seltsam

Guest
Wo also bitte ist das Problem bei Euch in Deutschland? :confused: :confused: :confused:
Ich nehme mal an, das es wie meistens mal wieder irgend so einen unsinnigen Paragrafen gibt. Oh, man habt ihr Sorgen ...
Das Problem ist, dass ein Gabelstapler keine Zugmaschine ist und z.B. keine entsprechende Bremsanlage und Bereifung oder Anhängekupplung hat um schwere Lasten zu ziehen. Das man dazu die Anhängelast beschränkt ist doch nachvollziehbar. (Typisch Deutsch wäre hier gleich die Anhängekupplung zu verbieten :FFTeufel: )
Vergleicht doch bitte gleiches mit gleichem.
Ich kann auch zwei Autos nehmen, die 600 PS haben und 250.000 Euro kosten und mich dann beschweren, dass das eine keine 10 Tonnen Steine transportieren kann. Nur weil eines von Ferrari kommt und das andere von MAN ;)
 
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Verstoss gegen die Sicherheit?

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