Ich habe mal bein den bösen Ökos nachgeschaut, demnach geht es tatsächlich um eine "Kerisonsteuer", die bereits durch eine kleine Änderung des Mineralölsteuergesetzes zu erreichen sei und beim Tanken erhoben würde.
Bisherige
Steuerbefreiungen im Luftverkehr
* Gewerblicher Personen-Flugverkehr, Inländisch:
0 Mineralölsteuer 16 Prozent MWSt.
* Gewerblicher Personen-Flugverkehr, Grenzüberschreitend:
0 Mineralölsteuer 0 MWSt.
* Privat-Flugzeuge:
65,45 Cent/Liter Mineralölsteuer 16 Prozent MWSt.
Quelle: Umsatzsteuergesetz § 26 (3), Mineralölsteuergesetz § 4 (1) Nr. 3.
Was ist mit dem Frachtflugverkehr? WIMRE bei Grenzüberschreitenden nix, bei Inland?
Am größten sind die Durchsetzungschancen bei der Kerosinsteuer im inländischen gewerblichen Flugverkehr. Für eine Kerosinsteuer auf EU-Ebene wäre ein einstimmiges Votum im EU-Ministerrat erforderlich.
Der BUND fordert die Einführung der Kerosinsteuer im inländischen Flugverkehr - offensichtlich für Personen- und Frachtflug - mit einem Steuersatz in Höhe von
0,6545 Euro/Liter. Das ist der gleiche Steuersatz, der für Kerosin im privaten Flugverkehr angewandt wird. Geschätztes Steuermehraufkommen
350 Mio. EUR.
Im Weiteren:
http://www.oeko-steuer.de/downloads/bund-kerosinsteuer-inland.pdf