T-Online ohne Vertrag

Diskutiere T-Online ohne Vertrag im Multimedia Forum im Bereich Literatur u. Medien; Ich habe mal eine Frage, Auf meine telefonische Anfrage hin habe ich ab 1.5. einen T-DSL Zugang. Einen schriftlichen Vertrag dazu habe ich...

AM72

Alien
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Ich habe mal eine Frage,

Auf meine telefonische Anfrage hin habe ich ab 1.5. einen T-DSL Zugang.
Einen schriftlichen Vertrag dazu habe ich nicht, nur die Logindaten bekommen.
Da sich nun seit neuesten aber auch andere Möglichkeiten auftun ( via Kabel mit 5600er Verbindung für weniger Geld) bin ich interessiert, diesen "Vertrag" - den ich ja eigentlich nicht habe, gar nicht anzutreten/InAnspruch zu nehmen/zu kündigen.
Wie sieht das aus, wie ist das Rechtlich ?
 
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MiG-Mech

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Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden.
Ja sogar ohne was zu sagen, oder sagst Du an der Supermarktkasse immer: Ich will kaufen bzw. wo muss ich unterschreiben ?
Also anrufen und kündigen.
 

AM72

Alien
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Ich kenne aber soetwas nur mit Vertrag.
An der Kasse stehe ich in Person vor dem Verkäufer.
Am Telefon habe ich noch nie einen Vertrag abgeschlossen - noch nie. Bei 1und1 kann man sich online anmelden, muss aber dann noch ein unterschriebenes Formular absenden - eher ging nix.
 
Perceval

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Grundsätzlich kannst Du auch über Telefon einen Vertrag schließen. Was oder wer soll Dich daran hindern? Bis auf wenige Ausnahmen kennt das BGB im schuldrechtlichen Teil keinen Formzwang. Dass trotzdem meist schriftliche Verträge genutzt werden, ist eine Frage des Beweises.

Somit bleibt Dir prinzipiell erst einmal nur die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung.
 

AM72

Alien
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Die Kündigungsfrist ist da glaube 1 Jahr :rolleyes:
 
Perceval

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Keine Ahnung, was die Telekom für eine Mindestlaufzeit hat. Schau halt mal in die AGB's.

Ansonsten - wenn Du nichts unterschrieben hast, kannst Dich natürlich dumm stellen. Oder es mal lieb und nett versuchen und auf die Kulanz der Telekom hoffen.

Ich kenne halt leider nicht die Einzelheiten ;)
 

FBS

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Hatte mal selber diese Begegnung mit der Telekom.
Verträge kann man heute Fernmündlich machen, einmal zuviel am Telefon "Ja" gesagt und schon hat man ein problem.
Leider kann man diese Verträge nicht wieder Telefonisch kündigen, sondern man muss diese schriftlich bei denen kündigen.
Laut Aussage der Telekom können die Mitarbeiter am Telefon es nicht checken ob wirklich der Vertragspartner am Telefon ist und ob es sich nicht um einen Streich handelt, aber man kann solch einen Vertrag am Telefon aufnehmen da spielt es keine Rolle wer sich am anderen Ende befindet und dieser wird auch nicht auf die Ernsthaftigkeit geprüft..
Ansonsten würde ich mal Vetragsbeginn,- abschluss checken ob es doch nicht noch eine Möglichkeit gibt diesen los zu werden, überprüf mal die AGB's wegen des Widerrufsrecht.
 

AM72

Alien
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aus den AGB T-Online :

Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung in den
Besonderen Bestimmungen (B.) oder den jeweiligen
LB/PL, Sondervereinbarungen oder Online-Anzeigen
kommt der Vertrag mit der T-Online AG dadurch zustande,
dass die T-Online AG die Bestellung des
Kunden mit der Bereitstellung der Leistung durch die
T-Online AG annimmt. In der Bereitstellung der Leistungen
liegt die Annahmeerklärung der T-Online AG.
Die T-Online AG behält sich vor, den Antrag auf Abschluss
des Vertrages im Einzelfall aus gewichtigen
Gründen abzulehnen.

(Das sollte eben auch ein telefongespräch mit einschließen.)


Widerrufsrecht
Es wird ausdrücklich auf das Recht des Kunden zum
Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten
Willenserklärung hingewiesen, soweit dieser
seine Erklärung zum Abschluss des Vertrages
unter ausschließlicher Verwendung von Fax, E-Mail,
Telefon, Brief oder eines sonstigen Fernkommunikationsmittels
abgegeben hat. Soweit ein Widerrufsrecht
des Kunden besteht, wird auf die Widerrufsbelehrung
separat in den jeweiligen LB/PL, Sondervereinbarungen
oder Online-Anzeigen hingewiesen.


Mit letzterem kann ich fast nix anfangen ... :?!
 
Perceval

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Wann hast Du denn bei denen den Vertrag geschlossen?
 
Perceval

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Und wann hast Du die Zugangsdaten bekommen? Waren da die AGB dabei? Ein Hinweis auf das Widerrufsrecht?
 

n/a

Guest
Der Vertrag wurde mündlich geschlossen und wurde im Zweifel von Dir durch Nutzung des Angebots und evtl. der Zahlung genehmigt.
Natürlich hast Du das im "Haustürgeschäft" vorgesehen Rücktrittsrecht, welches bei Dir vermutlich nicht mehr möglich ist, es sei denn, ich vermute Perceval spielt darauf an - in den Dir zugesandten Unterlagen fehlen jegliche Informationen hierüber, dann könnte es sein, dass die Verjährungsfrist noch nicht begonnen hat.
Aber, genaueres kann man anhand der vorliegenden Informationen nicht sagen.

@Arne: welchen Teil verstehst Du nicht? :confused:
 

AM72

Alien
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Telefonisch vor mehreren Wochen - aber wann genau - weis nicht mehr.
Die Unterlagen kamen diese Woche.
Inhalt :
-Zugangsdaten mit Anleitung
-Handbuch zur CD-Rom
-Cd-Rom
- Ein Schreiben (Standard) das lediglich auf die AGB im WWW verweist.
Vertragsbeginn wäre - laut der Telfonischen Vereinbarung - 01.05.

Ja , was verstehe ich nicht :

Das Ganze mit dem Wideruf :
Ab wann nämlich beginnt der zWeitraum wo ich widerufen kann.
 

n/a

Guest
Der Verweis auf das www ist völlig in Ordnung. Fraglich ist der Beginn der Verjährungsfrist. Möglicherweise hat diese erst mit Eingang des Schreibens begonnen, Du kannst also noch zurücktreten.

Die Klausel besagt, dass Du bei sog. Haustürgeschäften, also via Mail, Fax, Telefon die dort genannten Rücktrittsrechte hast. Was LB/PL ist - keine Ahnung. Steht aber vermutlich in den AGB.

Welcher Vertragsbeginn ist denn laut Schreiben? Hast Du den Zugang schon benutzt? Wenn nein, versuche zurückzutreten und weise im Zweifel auf das Eingangsdatum des Schreibens hin...
 

AM72

Alien
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Zugang habe ich noch nicht genutzt ( werde mich auch erst mal hüten) - ein schriftlichen Verweis, wann der "vertrag" eigentlich beginnt, gibt es nicht.
 

n/a

Guest
Dann hat er vermutlich schon begonnen (Ausstellungsdatum des Briefes). Also... versuche am Montag gleich zurückzutreten, wenn sie es ablehnen, dann frag einen Anwalt deswegen nochmals... :TD:
 
Perceval

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Justinian: Das Zauberwort heißt Fernabsatzvertrag, §§312b ff. iVm 355 BGB ;)

Arne: Arne, wenn Du vor letzter Woche keinen Hinweis auf das Widerrufsrecht erhalten hast - also Du nicht am Telefon darauf hingewiesen wurdest - kannst Du gemäß obiger Regelung noch widerrufen. Setz ein einfaches Schreiben auf, brauchst keine Begründung abgeben, weshalb Du widerrufst. Einfacher Einzeiler. Pack die Unterlagen von der Telekom dazu, schick das ganze ab - am besten mit Rückschein und morgen - und gut.

Knackpunkt ist allerdings, dass Du wirklich erst letzte Woche auf die AGB und das Widerrufsrecht hingewiesen wurdest.
 
Gucumatz

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Aachen nach 11 jahren Tempelhof
ausnahme !

man kann nur zurücktreten, wenn man unaufgefordert besucht wurde, hat man den termin selbst vereinbart (evtl. auch selbst angerufen) gilt keine rücktrittsklausel und die entsprechenden gesetzlichen auflagen (14 tage wiederufsrecht usw.)

pronto zum anwalt !


Justinian schrieb:
Der Verweis auf das www ist völlig in Ordnung. Fraglich ist der Beginn der Verjährungsfrist. Möglicherweise hat diese erst mit Eingang des Schreibens begonnen, Du kannst also noch zurücktreten.

Die Klausel besagt, dass Du bei sog. Haustürgeschäften, also via Mail, Fax, Telefon die dort genannten Rücktrittsrechte hast. Was LB/PL ist - keine Ahnung. Steht aber vermutlich in den AGB.

Welcher Vertragsbeginn ist denn laut Schreiben? Hast Du den Zugang schon benutzt? Wenn nein, versuche zurückzutreten und weise im Zweifel auf das Eingangsdatum des Schreibens hin...
 
Perceval

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Entschuldige bitte Gucumatz, aber das ist bestenfalls Halbwíssen, was Du da von Dir gibst. Blick ins Gesetz bildet.
 

AM72

Alien
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Erst mal Danke an Perceval & Justinian ! :TOP:

Ich werde es einfach versuchen, wie es Perceval vorschlägt - schaden kann es kaum. Auf ein Widerrufsrecht bin am Telefon nie hingewisen wurden, ich ging ja ständig davon aus, das ich mal Unterlagen bekomme - die genannten bekam ich erst nach mehreren Rückrufen. Und da steht auch nur der Verweis auf die AGB im WWW.
 
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