Herzinfarkt im Cockpit

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mcnoch

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Alien
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Da gerade Sommerloch ist, wärmte der Spiegel mal wieder die alte Geschichte vom Herzinfarkt im Cockpit auf.

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,366527,00.html

Unterliegen Privatpiloten den gleichen Gesundheitschecks wie Lininenpiloten? Können die Fluggesellschaften über die gesetzlichen Standards hinaus eigene, vertragliche Gesundheitsstandards verlangen?
 
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n/a

Guest
Hallo,

soweit ich weiß, sind die medizinischen Vorschriften für Privatpiloten geringer als für die Linienpiloten. Privatpiloten müssen den Tauglichkeitsgrad 2 haben, während die Linienpiloten Grad 1 haben müssen. Eine Person mit Herzproblemen dürfte aber auch Grad 2 nicht erreichen, so daß der Artikel im Spiegel hoffentlich eine Ausnahme bleibt.

Viele Grüße
Gore
 
Air Power

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Ja Gore hat Recht. Die Linienpiloten brauchen Attestklasse I, die Privatpiloten Attestklasse II. Die Test für Attestklasse I sind aufwändiger (eigentlich eh logisch) als die für Attestklasse II. Nur ein Fliegerarzt einer vom LBA anerkannten Untersuchungsstelle darf ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen. Die Gesundheitsüberprüfung zum Erhalt des fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses muss aber ständig wiederholt werden und zwar:

- Bis einschließlich dem 30. LJ alle 5 Jahre
- Vom 31. bis zum 50. LJ alle 2 Jahre
- Ab dem 51. LJ jährlich
 

n/a

Guest
Hi Air Power,

ein 30jähriger könnte sich also untersuchen lassen und hätte dann bei Tauglichkeit fünf Jahre Zeit bis zur nächsten Untersuchung? Das hieße dann, daß er irgendwann zwischen dem 30. und dem 35. Lebensjahr einen Pilotenschein machen könnte und über diese fünf Jahre ein gültiges Attest hätte?

Viele Grüße
Gore
 
Air Power

Air Power

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Nein, es ist so, dass man, wenn man den Pilotenschein beantragt, diese Untersuchung machen muss. Man braucht diese Untersuchung als Voraussetzung für eine PPL. Die Untersuchungen hängen mit dem Antrag auf einen Pilotenschein bzw. einer Pilotenausbildung zusammen.


MfG
Air Power
 

n/a

Guest
Also erst der Antrag und dann die ärztliche Untersuchung? Ein bereits vorhandenes Attest wird nicht anerkannt?

Viele Grüße
Gore
 
Air Power

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Ich weiss leider nicht so genau, wie das ist...bin noch etwas zu jung, um einen Antrag auf nen Pilotenschein stellen zu können. Aber wenn ein Attest bereits vorhanden ist, muss das ja heißen, dass derjenige entweder schon Pilot ist, oder Pilot werden will? Oder gibt es Leute, die als Hausarzt einen Fliegerarzt haben, und statt nem normalen Gesundheitscheck einen Flugtauglichkeitstest Atteststufe I/II machen? ;)
 

n/a

Guest
Hallo,

also mein Gedanke war folgender: Da ich zur Zeit 30 Jahre jung bin, dachte ich, mache ich einen Termin bei einem Fliegerarzt für eine Untersuchung. Da ich mal die Wehrfliegerverwendungstauglichkeit (klasse Wort) in Fürsty bekommen habe und auch sonst laut Hausarzt immer gesund war, gehe ich mal davon aus, daß es für ein Stufe II Attest reichen wird. Wenn ich dieses dann habe, müßte ich das nächste erst wieder mit 35 Jahren erhalten.

Meine Frage ist nun: Könnte ich, wenn ich mit meinen 30 Jahren ein Stufe II Attest bekommen würde, z.B. in ein oder zwei Jahren, wenn ich das Geld zusammen habe, den PPL-JAR Schein machen und könnte dann zur Anmeldung das noch gültige (da fünf Jahre gültig) Attest vorlegen, das ich bekommen habe, als ich noch 30 war?

Weiß das jemand?

Viele Grüße
Gore
 
Intrepid

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Alien
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Wer mit 27 Jahren zum Fliegerarzt geht, wird bis zum 32. Jahr tauglich geschrieben, und wer mit 30 Jahren zum Fliegerarzt geht, wird auch bis zum 32. Jahr tauglich geschrieben, weil ab 30 die 2-Jahres-Frist gilt!

Gilt aber nur für die Tauglichkeit II!
 

n/a

Guest
Ach so, dann stimmt Air Powers o.g. Angabe "bis einschließlich 30.Lebensjahr" nicht?

Viele Grüße
Gore
 

n/a

Guest
Okay, gut. Da habe ich wohl Pech gehabt. ;)

Viele Grüße
Gore


PS: Du kommst auch aus Mönchengladbach, Barney? Ist meine Geburts- und Heimatstadt. Viele Grüße aus Hamburg. :)
 
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