Lizenzentzug wegen Aufmüpfigkeit

Diskutiere Lizenzentzug wegen Aufmüpfigkeit im Privatfliegerei & Flugsport Forum im Bereich Einsatz bei; Untenstehendes dürfte wohl keinen Privatpiloten und Flugbegeisterten kalt lassen. Gelesen in www.pilotundflugzeug.de ,danach fehlten mir erstmal...
Flashbird

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Untenstehendes dürfte wohl keinen Privatpiloten und Flugbegeisterten kalt lassen.
Gelesen in www.pilotundflugzeug.de ,danach fehlten mir erstmal die Worte...:


Es ist kaum zu fassen: Ein Pilot weht sich mit legalen und rechtstaatlichen Mitteln gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG. Er weht sich auf eine Weise, die der zuständigen Behörde anscheinend einiges an Kopfzerbrechen bereitet. Er erstattet Strafanzeige wegen Nötigung, da er sich ohne rechtliche Grundlage genötigt sieht einer – auch nach Ansicht unserer Redaktion – grundgesetzwidrigen Ausforschung seiner Person zuzustimmen.
Die Behörde knallt daraufhin durch und entzieht dem Piloten mit sofortiger Wirkung die Lizenz.

Das Schreiben des RP-Münster Plätzer steht für sich. Ein gewisser Herr Plätzer lehnt sich hier ganz, ganz weit aus dem Fenster. Da Segel- und Motorseglerpilot Konrad anstatt brav die ZUP zu beantragen sich mit juristischen Mitteln wehrte (Pilot und Flugzeug berichtete) wird im die Lizenz mit sofortiger Wirkung entzogen.

Nein, Herr Konrad war nicht in einem Trainingscamp in Afghanistan und er wurde auch nicht beim Platzrundenschrubben mit Mohammed Atta beobachtet. Er fliegt – ohne Vorstrafen und ohne je auffällig geworden zu sein – ein Segelflugzeug und einen Motorsegler und nimmt die Möglichkeiten unseres Rechtsstaates wahr sich gegen Übergriffe der Behörden zur wehr zu setzen.

Nun ist er in den Augen von Plätzer eine „Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs und damit für die Gesundheit einer Vielzahl von Personen“, weswegen ihm mittels Sofortvollzug die Erlaubnis zum Führen eines vielleicht 800 kg schweren Motorseglers entzogen werden muss.
Plätzer genügt dafür nach eigenen Worten die „Vermutung, dass berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit [von Herrn Konrad] bestehen“.

Es folgt die übliche Androhung von Zwangsgeld und die Aufforderung den Luftfahrerschein bei der Behörde (Zitat „bei mir“!) abzugeben.


Deutschland im Jahre 2005. Es reicht die „Vermutung“ eines gekränkten Bürokraten um einem Bürger den Luftfahrerschein wegzunehmen.

Diese Tatsache bestätigt exemplarisch die Kritik, die wir am LuftSiG üben. Es herrscht die blanke Willkür und keinen kümmert's. Was beim RP-Dresden locker gesehen wird (Pilot und Flugzeug berichtet in Ausgabe 2005/11 über den Fall von Prof. Vogeler), genügt beim RP-Münster für einen Sofortvollzug.

Sinnlose Eskalation seitens der Behörde

Der RP-Münster eskaliert hier ohne jede Not eine Situation die höchstrichterlich noch zu klären sein wird. Ein Spruch des Bundesverfassungsgerichtes zu, LuftSiG steht noch aus.

Man schießt damit – ohne dass es eine verbindliche bundesweite Verordnunglage zum Vollzug des LuftSiG gibt – weit über die Praxis anderer Regierungspräsidien hinaus.
Es drängt sich folglich der Eindruck auf, man wolle es hier einem unbequemen Bürger mal so richtig zeigen. Feuchte Bürokratenträume aus NRW...

Jetzt, spätestens jetzt, müssen unsere Verbände, und damit auch der DAeC begreifen, dass es sich bei der ZUP nicht um eine lästige bürokratische Pflicht handelt, sondern schlicht und einfach um eine Existenzfrage. Wenn die „Vermutung“ eines Bürokraten aussreicht, einen unbescholtenen Bürger mittels Sofortvollzug zum Fussgänger zu machen, dann weis ich einfach nicht auf welche Situation man beim Schmusegeschwaader des DAeC noch zu warten gedenkt, bevor man offensiv die Interessen eines Mitgliedes vertritt.
 

etspace

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Unglaublich! :eek:
 

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Ist ja mal wieder nen Beispiel für unseren schönen freien Staat *tz*

Ich verstehe nicht wie man sich anmaßen kann über die Zuverlässigkeit von Menschen zu entscheiden die man nicht näher kennt!:(

Mann Mann Mann... Das geht doch nicht...:FFEEK:
 
Soaring1972

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Mann Mann Mann... Das geht doch nicht
Leider geht das derzeit schon! :mad:

Seine Segelfluglizenz müßte davon allerdings unbehelligt beliben, denn Segeflieger sind, meines Wissens, von der Überprüfung ausgenommen. So sagt zumindest der DAeC. Aber die Behördenwillkür schlägt wohl momentan überall zu!

Aber das sich ja wohl heute in Berlin der Nebel um die Regierung lichtet, bin ich sowieso mal gespannt, was es demnächst noch für nette Fiesheiten aufkommen.
 
mike november

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Bei PuF hängt das Schreiben des RP NRW als PDF ,it dran. Das treibt einem echt das Wasser in die Augen!! Haben wir Studenten für Verwaltungsrecht im Forum? Das Schreiben ist fast ne Semesterarbeit wert.

In dem Schreiben wird "angeboten", das "auf Antrag" die Segelfluglizenz erhalten bleiben kann. [SARKASMUS AN:]Also, alle die auch weiterhin fliegen wollen, entweder Lizenz "ausflaggen" oder ganz schnell Antrag auf Aufhebung Eures Grundrechts auf Datenschutz abgeben.[SARKASMUS AUS]
 
rambow

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Das Beste ist ja, daß man diese "Sicherheitsüberprüfung" dann auch noch selber bezahlen darf.
 
Airtiger

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Schlimm was bei uns alles passiert.

Ich habe meine Scheine in die Alpenrepublik
"ausgelagert"
Wenigstens bleibt mir das erspart.
 
Flashbird

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Es bewegt sich was

Aus der Diskussion über obigen Beitrag in "PUF":

AOPA Eilantrag (Musterverfahren) gegen die ZÜP erfolgreich!

Das Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 2 B 247 / 05, hat heute den von der AOPA in einem Musterverfahren eingereichten Antrag nach § 80 Abs.5 VwGO auf Aufhebung des Sofortvollzuges erfolgreich beschieden. Der Beschluss liegt noch nicht schriftlich vor. Die Auskünfte erfolgten telefonisch.

Die AOPA hat das Musterverfahren im Namen eines Berufspiloten geführt, der auf die Lizenz angewiesen ist, jedoch aus rechtsstaatlichen Gründen sich nicht der ZÜP unterwerfen wollte. Dieser hatte ausdrücklich und schriftlich erklärt: "Ich bin aus Gewissensgründen nicht bereit, den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung zu stellen und widerspreche deshalb ausdrücklich. Ich bin damit nicht einverstanden"

Die Behörde hatte mit Bescheid vom 08.09.2005 , zugestellt am 12.09.2005, seine Berufspilotenlizenz widerrufen und den Sofortvollzug angeordnet. Die AOPA hatte hiergegen am 14.09.2005 den Eilantrag gestellt. Dieser ging bei dem Gericht am 15.09.05 ein.

Die Richter haben die grundsätzliche Bedeutung des Falles gewürdigt und nicht nur z.B. wegen des "Berufsverbotes" den Sofortvollzug als nicht angemessen abgelehnt.
Sie haben sich dankenswerterweise umfassend mit der für jedes deutsche Gericht und jeden Richter völlig neuen und unbekannten Thematik auseinandergesetzt. Es gibt keinerlei Rechtsprechung oder Kommentare. Wir haben somit sehr umfassend vortragen müssen mit den politischen Abläufen beim Gesetzgebungsverfahren und danach und mit dem unterschiedlichen Vorgehen der Behörden. Aus diesem Grund war der vorliegende Antrag und die jetzt eingereichte Anfechtungsklage vor allem mit politischem Hintergrund der angeblichen Terrorismusgefahr durch Flugzeuge zu sehen. Diesen Hintergrund hat die AOPA eindrücklich dem Gericht vorgetragen. Wir konnten uns auch auf die leider abgewiesene AOPA-Verfassungsbeschwerde beziehen. Wir haben in dem 28 seitigen eng beschriebenen Antrag mit ca. 80 Seiten Anlagen neben den besonderen Argumenten gegen den Sofortvollzug umfassend und grundsätzlich § 7 LuftSiG gerügt:

 dass das Gesetz mangels Bundesratszustimmung nicht rechtmäßig erlassen wurde,
 dass die ZÜP gegen die Grundrechte verstößt
 dass die ZÜP gegen Datenschutzrecht verstößt,
 dass die ZÜP im konkreten Einzelfall nicht verhältnismäßig ist,
 dass überhaupt kein Einzelfall nach § 7 LuftSiG vorliegt,
 dass der Bescheid ohne die nach § 17 LuftSiG erforderliche Verordnung erlassen wurde.

Trotz der im Eilverfahren üblichen nur summarischen Prüfung hat das Gericht grundsätzliche, aber wegen der Art des Verfahrens vorläufige Hinweise über den Einzelfall hinaus gegeben, die als Präzedenzfall bundesweit Beachtung finden sollten. Das Gericht hat erhebliche Zweifel am wirksamen Zustandekommen des Gesetzes. Es ist der Ansicht, dass der Bundesrat hätte zustimmen müssen.

Zwar ist dieser Beschluss nicht für andere Behörden oder Gerichte bindend und noch nicht einmal rechtskräftig. Wir halten die Bedeutung dieses Beschlusses gleichwohl als wegweisend.

Die AOPA führt derzeit noch ein weiteres Mustereilverfahren gegen die Bez.reg. Münster.

Die AOPA schreibt derzeit alle Luftfahrtbehörden und Ministerien an und teilt die Rechtsauffassung des Gerichtes mit und versucht, dort eine Aussetzung der Verfahren generell zu erreichen.
 
Soaring1972

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habe heute auch meine Aufforderung erhalten, den Wisch auszufüllen!
 
bugsbunny

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Das ist einfach unfassbar so etwas ich denke man sollte diesen Herren
mal irgendwo melden wenn das geht. So etwas ist einfach sauerei ich denke
mir sind in Deutschland wo freie meinungs äußerung ist und jeder hat das recht sich zu beschweren. Wenn jemand mir meinen Schein weg nimmt ne das gibt es nicht das würde ich mir nie und nimmer gefallen lassen!:mad:


LG:Bugsbunny
 
Thema:

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