Hilfe - unerlaubte Nutzung meines Fotos!

Diskutiere Hilfe - unerlaubte Nutzung meines Fotos! im Foto und Film Forum im Bereich Literatur u. Medien; Vor ein paar Monaten machte ich eine sehr schöne Aufnahme von einem neuen UL-Flugzeug deutscher Herstellung. Das Foto wurde hier und im Key...
Kenneth

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Alien
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Vor ein paar Monaten machte ich eine sehr schöne Aufnahme von einem neuen UL-Flugzeug deutscher Herstellung. Das Foto wurde hier und im Key Publishing Forum veröffentlicht, und außerdem schickte ich in einem Anfall von Gutmütigkeit den Hersteller eine Kopie in größere Auflösung (mit einem Copyright-Vermerk versehen) und gestattete ihm die Verwendung auf seiner Homepage (wo es dann auch erschien).

Heute kriege ich die neueste Ausgabe einer verbreiteten deutschen Flieger-Zeitschrift in der Hand und staune nicht schlecht, als ich dieses Foto als Illustration zu einem kurzen Artikel über dieses Flugzeug sehe :eek:

Ich werde zwar als Fotograf genannt (der Teil des Fotos mit dem Copyright-Vermerk ist weggeschnitten worden :rolleyes: ), aber ich habe diese Nutzung nie erlaubt :mad:

Ich habe ein Schreiben aufgesetzt und werde die nachträgliche Überweisung von €100,- für die Benutzung meines Fotos verlangen. Mir geht es weniger um das Geld, als um das Prinzip. Der Verlag verdient Geld mit der Zeitschrift und sollte demzufolge auch für das benutzte Material bezahlen.

Meiner Meinung nach ist die Rechtslage klar. Ich bin Urheber und muss eine solche Verwendung gestatten. Aber was meint Ihr? War jemand schon in dieser Situation und was habt Ihr getan bzw. erreicht?

PS! Über das allgemeine Risiko für eine unerlaubte Nutzung wenn man ein Foto ins Netz stellt möchte ich jetzt bitte nicht belehrt werden. Es handelt sich nicht hier um Ace McCool's Bush Airlines auf der anderen Seite der Welt, sondern um eine heimische, anerkannte Zeitung von welcher man sowas nicht erwarten würde.
 
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ossiali

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Kenneth schrieb:
Vor ein paar Monaten machte ich eine sehr schöne Aufnahme von einem neuen UL-Flugzeug deutscher Herstellung. Das Foto wurde hier und im Key Publishing Forum veröffentlicht, und außerdem schickte ich in einem Anfall von Gutmütigkeit den Hersteller eine Kopie in größere Auflösung (mit einem Copyright-Vermerk versehen) und gestattete ihm die Verwendung auf seiner Homepage (wo es dann auch erschien).

Heute kriege ich die neueste Ausgabe einer verbreiteten deutschen Flieger-Zeitschrift in der Hand und staune nicht schlecht, als ich dieses Foto als Illustration zu einem kurzen Artikel über dieses Flugzeug sehe :eek:

Ich werde zwar als Fotograf genannt (der Teil des Fotos mit dem Copyright-Vermerk ist weggeschnitten worden :rolleyes: ), aber ich habe diese Nutzung nie erlaubt :mad:

Ich habe ein Schreiben aufgesetzt und werde die nachträgliche Überweisung von €100,- für die Benutzung meines Fotos verlangen. Mir geht es weniger um das Geld, als um das Prinzip. Der Verlag verdient Geld mit der Zeitschrift und sollte demzufolge auch für das benutzte Material bezahlen.

Meiner Meinung nach ist die Rechtslage klar. Ich bin Urheber und muss eine solche Verwendung gestatten. Aber was meint Ihr? War jemand schon in dieser Situation und was habt Ihr getan bzw. erreicht?

PS! Über das allgemeine Risiko für eine unerlaubte Nutzung wenn man ein Foto ins Netz stellt möchte ich jetzt bitte nicht belehrt werden. Es handelt sich nicht hier um Ace McCool's Bush Airlines auf der anderen Seite der Welt, sondern um eine heimische, anerkannte Zeitung von welcher man sowas nicht erwarten würde.
Ich weiß nicht so recht ob man da so reagieren sollte!? Sicher ist es nicht ganz fair und die hätten wirklich mal fragen können. Aber wenn es Dir wirklich nicht um die "Piepen" geht sollen die es lieber an eine gemeinnützige Sache Spenden(Flugzeugmuseum o.ä.). Sieht für Dich besser aus und es hätten mehr Leute was davon:TOP: ;)
 

AM72

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Ich gebe Kenneth Recht - Richtig so !

Warum ?
DA wird nun Geld mit verdient.
Ich habe nun auch ein wenig mit diesem Thema zu tun, auch mein Bruder.
Soetwas haben wir beide noch nicht gehört/erlebt !
Da muss eine Grenze gezogen werden, da muss man dranbleiben, aktiv werden - und zwar so, wie eben von Kenneth beschrieben.
Das Bild von Ihm ist so, wie er es darstellt, ganz einfach von der Zeitung GEKLAUT. Da gehts auf "Dummenfang" - ich bin kein Kostverächter und kein Prediger bei diesem Thema, ich sehe das sonst eher "weich".
Aber wir leben in einer Gesellschaft und in einem System, in dem wegen so etwas ein "Kleiner" gleich mal "gehenkt" wird. ( Siehe Embleme von Fussball-Fanclubs auf ihren Bussen) Also sollte es eben irgendwo ganz einfach eine Grenze für ALLE geben - und die ist bei diesem Beispiel ganz einfach überschritten - egal was Kenneth mit dem Geld will, vorhat oder vorgibt vorzuhaben - darum gehts nämlich gar nicht !
 
Maik

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leider verstorben<br><img src="http://www.flugzeug
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Ach ja, Copyright und Co sind eine äußerst Komplexe Angelegenheit. Wenn ich Dich recht verstehe wurde wohl das Bild verwendet, dass Du an den Hersteller geschickt hast. Ich möcht aber folgendes zu bedenken geben.

Streng genommen besteht für das Flugzeug selbst auch ein urheberrechtlicher Schutz. Hattest Du eine Erlaubnis das Flugzeug zu fotografieren und die Fotos zu veröffentlichen ? In der Praxis ist nicht zu erwarten, dass deswegen jemand z.B. Klage gegen Dich erheben würde aber in unserem Lande beanspruchen andererseits z.B. auch öffentliche Museen Copyright für Werke, deren Schutzfrist längst abgelaufen ist, und das obwohl die Museen und deren Mitarbeiter in den seltensten Fällen auch Urheber der dort ausgestellten Objekte sind.

Ein Zoo kann Dir z.B. untersagen Bilder von dort fotografierten Tieren zu veröffentlichen.

Wäre das Flugzeug an der Stelle fest installiert gewesen und diese Stelle wäre frei zugänglich könnte man sich ja auf die Panoramafreiheit berufen, aber ich glaube nicht dass dies der Fall war.

Oder besteht vielleicht sogar Geschmacksmusterschutz für das Flugzeug ? Dann hättest Du das Foto ohne Zustimmung des Herstellers auch nicht veröffentlichen dürfen (einen solchen Schutz gibt es z.B. beim ICE).

Und dann gibt es da noch das Zitatrecht, dass zulässt Urheberrechtlich geschütze Bilder für redaktionelle Zwecke dann zu nutzen, wenn sie zur Erläuterung eines Sachverhaltes erforderlich sind. Immerhin wurdest Du korrekt als Urheber genannt.

Dies sind nur ein paar Beispiele um die Komplexität der Thematik zu veranschaulichen.

Wenn das Bild jetzt als Titelbild oder in einem reinen Bildband verwendet worden wäre, dann wäre das nach meiner Meinung eher die Mühe wert, aber bei einem Bild zur Illustration eines Artikels halte ich Deine Reaktion für wenig erfolgversprechend. Aber versuchen kannst Du es ja trotzdem mal, vielleicht lassen die sich sogar darauf ein.

Freue Dich doch, dass dein Foto so begehrt ist.;)
 

AM72

Alien
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Maik, nein.

Der Zoo verlangt nämlich etwas Bares dafür, das Du da fotografieren darfst.
Ebenso andere.
Wer es explizit nicht tut, setzt sein Einverständniss vorraus - wir reden hier von Objekten, nicht von Personen.
Es besteht ein Copyright auf so einige Sachen von dem Flugzeug - aber nicht auf dessen Ablichtung.
Du siehst das jetzt etwas zu eng - schon fast wie die Musikindustrie ;)

ICE : wer den auf der Strecke oder auf Bahnhof fotografiert, braucht keinerlei Genehmigung für Veröffentlichung- kannst Dich gerne mit meinen Bruder unterhalten : der ist Planespotter.

ganz einfach :

Wo Du was fotografierst, wo Du eben aus weis ich welchen Gründen fotografieren darfst - da bist Du der Urheber. Und zwar auf das Bild - und nicht auf das Objekt selbst !

"Korrekt als Urheber genannt"
Nein - das ist Nix, gar nix und hat nix zu bedeuten und ist keine Grundlage !
Grundlage ist :
Einverständniss des Urhabers. ( Urhaber vom Bild ! - nicht vom Objekt !)
 
Maik

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OK, ich habe das teilweise bewußt überspitzt dargestellt - aber der Hinweis zur Musikindustrie war gar nicht so schlecht. Bei Bildern ist offenbar (Gott sei Dank) keine vergleichbare Industrielobby hinten dran, dennoch läuft die Gesetzgebung allmählich allgemein in eine ähnliche Richtung, wie auch die Diskussionen um Software- und Genpatente zeigt. Das geht inzwischen oft schon ins Absurde. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass das Urheberrecht unheimlich komplex ist, selbst Juristen haben da teilweise Ihre Probleme. Nicht alles was Eindeutig erscheint ist es auch.

Ich habe auch nochmal nachgesehen - bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat (bitte auch die Diskussionsseite beachten) - Ok da steht, das Bild muss unverändert verwendet werden - da der Copyright-Hinweis abgeschnitten wurde wurde es in diesem Fall aber wohl verändert -damit kann man also sicher von einer Urheberrechtsverletzung ausgehen. Aber ansonsten ist die Voraussetzung lediglich eine korrekte Quellenangabe. Von einem erforderlichen Einverständnis der Urhebers steht im UrhG § 51 nichts. Das ist nach meinem Kenntnisstand auch nicht erforderlich - allerdings muss im eigentlichen Text auch ein eindeutiger Bezug zu dem Bild enthalten sein, der die Verwendung "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang" rechtfertigt.

Also nur zu, Kenneth, es würde mich dann aber auch brennend interessieren wie die reagieren. Im schlimmsten Fall blocken die vermutlich ab, oder reagieren gar nicht um es auf einen Prozess ankommen zu lassen.


Arne: ist Dein Bruder nun Planespotter oder Trainspotter ?
 
papasierra

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Da gibts überhaupt nichts zu rütteln. Ohne dein Einverständnis darf das Bild nicht verwendet werden. Egal ob ein Copyright drauf steht oder nicht. Insofern ist alleine die Nutzung des Bildes ein Rechtsverstoß.

Ein Honorar kannst und solltest du auf jeden Fall verlangen. Die Höhe ist eine andere Frage. Wenn es sich nicht um was hochexklusives geht, was man anderswo für richtig teures Geld verkaufen könnte, können die Tarifhonorare für Bildjournalisten ein ganz guter Anhaltspunkt sein.
 

AM72

Alien
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@Maik :

Nein, man darf nicht einfach ein Bild nur mit Quellenangabe veröffentlichen ( was meinst Du, wie da so manche Zeitung aussähe !).

Trainspotter natürlich - da habe ich mich aber vertan - wenn der das erfährt ....
 

Sealauncher

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Das Thema ist interessant und ich verstehe Kenneth völlig.
Bilderklau aus dem Internet ist schon längst zum "Volkssport" mutiert.
Keinen kümmern Copyrights oder Urheberrechte.
Ich finde Kenneth`s Schritt damit völlig richtig und durchaus gerechtfertigt.

Auch ich finde immer wieder Bilder unserer HP auf anderen Pages im Netz und verlangen dann die Löschung. Schliesslich lebt jede HP im Netz von seiner Einmaligkeit. Ansonsten kann man ja auch gleich einen Downloadserver ans Netz hängen und alles reinpacken zur freien Verfügung.
Bilder weiterzugeben ist aber auch für mich kein Problem.
Vorher wird per Email klargestellt, wie der deal zu laufen hat.
(Keine Weitergabe ohne Zustimmung an Dritte, Keine Löschung oder Wegschneiden des Copyrights auf dem Bild)


Da wir nun gerade dabei sind sollten wir gleich mal Eines genauer ansprechen:

Wie kann man Fotos, die man im Net veröffentlicht so mit einem "Tag" versehen (der unlöschbar - unmanipulierbar ist) dass man sie durch diesen Code im Net jederzeit wiederfinden kann, egal wo oder auf welcher HP??? :?!

Ist sowas überhaupt möglich? Gibts ein Prog. welches sowas ermöglichen kann?
Ein Bild mit einem Schreibschutz zu versehen bringt ja bekanntlich nicht wirklich was.

Über hilfreiche und machbare Ideen wäre ich recht dankbar.
 
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papasierra

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Sealauncher schrieb:
Wie kann man Fotos, die man im Net veröffentlicht so mit einem "Tag" versehen (der unlöschbar - unmanipulierbar ist) dass man sie durch diesen Code im Net jederzeit wiederfinden kann, egal wo oder auf welcher HP???

An diesem Problem wird seit Jahren fleißig geforscht. Derzeit gibt es verschiedene Anbieter von so gennten "digitalen Wasserzeichen". Das Kunststück besteht darin, sie so zu konstruieren, dass man am Bild selbst keine Veränderung sieht, dass aber andererseits Manipulationen am Bild (Farbkorrekturen, Bildausschnitte) nicht dazu führen, dass das Wasserzeichen verschwindet oder an Wert verliert. Es wird mit unterschiedlichen Konzepten gearbeitet, die unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.

Das nächste Problem sind dann spezielle Suchmaschinen, die in der Lage sind, die gekennzeichneten Bilder im Netz aufzuspüren - auch da gibt es wohl Ansätze, aber noch keine wirklich perfekten Lösungen, was die Hersteller der Produkte freilich anders sehen.

Einen ersten Eindruck über das Thema können folgende, wenn auch nicht mehr ganz taufrische, Seiten geben:

 
AE

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Alien
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Maik schrieb:
... Bei Bildern ist offenbar (Gott sei Dank) keine vergleichbare Industrielobby hinten dran, dennoch läuft die Gesetzgebung allmählich allgemein in eine ähnliche Richtung, ...Das geht inzwischen oft schon ins Absurde. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass das Urheberrecht unheimlich komplex ist, selbst Juristen haben da teilweise Ihre Probleme...
Das liebe Geld. Thema hatten wir schon oft und wird uns wohl noch oft beschäftigen.

Im Fall der Auseinandersetzung der internationalen Bridgeman Art Library gegen die kanadische Bildagentur Corel Corporation entschied der New Yorker Richter Lewis A. Kaplan im Jahr 1999, dass die von der Bildagentur vertriebenen Reprofotos von gemeinfreien Gemälden nicht copyrightfähig sind. Nicht immer urteilen Gerichte so eindeutig, ...

Z.B. erlöschen 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers desen Rechte und die Rechte der Erben. Eine Mona Lisa kann nicht mehr vermarktet werden. Mona Lisa lächeln zu lassen bringt dem reichsten Mann der Welt viel Geld. Nicht weil ihm das Gemälde gehört, sondern weil Bill Gates über seine Bildagentur Corbis die Rechte an digitalen Reproduktionen des berühmten Werks aus dem Pariser Louvre erworben hat. Vollständiger Artikel unter: http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital?page=1 Das Museum macht vom Hausherrenrecht gebrauch und verbietet die Fotografie. Steuergelder hin oder her... Das digitalisierte Produkt ist jünger als 70 Jahre und Herr Gates lebt immer noch. Also Veröffentlichung verboten oder wie ist man an die Fotografie ran gekommen. Rechtstreite ziehen sich über viele Jahre hin und benötigen viel Geld. Wer möchte sich mit Herrn G. anlegen? Das behindert Lehre und kulturelles Erbe. Der Profit steht über allem. Es gibt Kanzleien die nur davon leben und das Netz nach Opfern abgrasen. Direkt Betroffene erledigen das meist so, Copyrights ergänzen und fertig. Aber nicht wenn der Anwalt Geld gerochen hat.
 
Kenneth

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Alien
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Danke für die vielen Kommentaren :TOP: Ich werde bei meinem ursprünglichen Vorhaben bleiben und teilen Euch mit was passiert.
 
uti

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Ja, ja, Internet und Urheberrecht. Das sind zwei Dinge, die sich eigentlich nicht vertragen. Wenn ich Bilder im Netz veröffentliche reduziere ich die Auflösung so, daß man später eigentlich nichts weiter mit anfangen kann.
Was die Seite der Fabulous-Fulcrums angeht, hab ich bis jetzt keine schlechten Erfahrungen gemacht, sie sind dort mit meinem Copyright vermerkt, veröffentlicht worden. Und die guten Sachen werden aus den oben genannten Gründen von mir soundso nicht veröffentlicht. Eine Möglichkeit Bilder zu markieren sind bereits genannte Programme, die einen schriftlichen Vermerk ins Bild setzen, oder man nutzt das digitale Wasserzeichen in Photoshop, was mit Sicherheit auch geknackt werden kann. Aber ist das bei Software nicht auch der Fall ?
PS. Was das Fotografieren auf!! Bahngelände angeht, wäre ich sehr vorsichtig, da die Bahn vom Hausrecht Gebrauch machen kann. Dasselbe gilt auch für Militärobjekte. Die Aufnahmen von außen können schlecht unterbunden werden, weswegen in Laage z.Bsp. die Rollwege für manche Jets anders festgelegt werden, (also nicht am Spotterhügel vorbei).
Was jetzt den speziellen Fall von Kenneth angeht würde ich einen Anwalt bitten, den Fall zu prüfen und eventuell ein Schreiben aufzusetzen. Als Privatperson hat man da wenig Chancen.
 
ETME

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Nehmt doch den Gesetzestext zur Hand!
Ich habe neben meiner Firmenseite noch eine mit Schiffsfotos im Netz.

2004 habe ich in Flensburg einen Rechtsstreit gewonnen, dessen Ursprung in der unrechtmäßigen Verbreitung eines meiner Fotos in Modellbau-Katalogen lag.

Dem Herausgeber des Kataloges wurde ein Foto für private Zwecke übergeben, da der Sohn das von mir fotografierte Passagierschiff im Modell nachgebaut hat.
Die Aufnahme wurde später ohne mein Erlaubnis in einem Katalog veröffentlicht, von dem in 3 Jahren ca. 250 Kataloge verkauft wurden.
Ich habe ihn darauf hingewiesen und ihm sogar Aufkleber mit dem Copyrightnachweis gegeben. Er hat nix getan, um mein Foto kenntlich zu machen.
Daraufhin habe ich ihn verklagt.
Er musste 960 € zzgl. der angefallenen Anwaltskosten zahlen!

Nebenbei bemerkt: das Ausflugsschiff gehörte nicht mir & ich musste keine Genehmigung für die Ablichtung desselben haben.

Meine Hinweise: http://www.technikfotos.de/index.php?hinweise
 
Markus_P

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49ers schrieb:
Gilt nur für besonders geschützte Arten des WA-Abkommens.
Für diese Tiere braucht der Zoo selber eine Genehmigung der zuständigen Behörde, das die besonders Geschützten Arten überhaupt Öffentlich gezeigt werden dürfen.
Naja, in einem Zoo gilt prinzipiell Hausrecht. Hat der Zoobetreiber in seiner Hausordnung irgendwo ein Fotografierverbot stehen, kann er m.W. zwar dulden, daß für den Privatgebrauch fotografiert wird, aber immer noch einschreiten, sobald Bilder aus seinem Zoo kommerziell veröffentlicht werden. Das gilt so denke ich für alle Anlagen mit Hausrecht (siehe z.B. auch Hausordnung der Bahnhöfe)

Der Betreiber hat hier zwar glaube ich kein Urheberrecht auf die gezeigten Objekte, kann aber auf Grund des Fotografierverbots die Veröffentlichung unauthorisierter Fotografien untersagen lassen.
 
Veith

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weil Bill Gates über seine Bildagentur Corbis die Rechte an digitalen Reproduktionen des berühmten Werks aus dem Pariser Louvre erworben hat. ... Das Museum macht vom Hausherrenrecht gebrauch und verbietet die Fotografie.
Nur fürs Protokoll: Die "Mona Lisa" wird im Louvre täglich "tausendemal" fotografiert, ohne daß dort ein Verbot steht oder ein solches durchgesetzt wird.

Hintergrund dieses "Duldens" könnte schlicht sein, daß das Bild hinter Glas (nach Säureangriff) ausgestellt ist und böse Zungen behaupten, es sei nicht das Original. Weiterhin ist die Beleuchtung naheliegend so, daß max. Stativ-Fotos eine vernünftige Qualität erzielen würden, diese sind aber bereits aus praktischen Gründen - unglaubliches Gedränge - für den normalen Touri nicht möglich. Für glaslose Stativaufnahmen zu Sonderzeiten müßte vermutlich so oder so gezahlt werden.

Wenn oben zitiertes stimmt, ist Billy & das Museum ziemlich pragmatisch und läßt den Touris ihren Spaß .... normalerweise soll Blitz für Gemälde schädlich sein - im Louvre juckt das keinen.

Da die Internet-Bilder aufgrund der Reduktionene idR untauglich für Printmedien sind, sehe ich die Angelegenheit locker und freue mich über jedes Bild mit Quellennachweis - solange kein Fremder damit Kohle macht und das ist nur im Internet schwer möglich.
 
schleckie

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Will heissen, ich kann das Ordnungsamt verklagen, wenn die mich mit 120 statt der erlaubten 80Km/h auf der Landstraße in meinem KFZ blitzen??? Schließlich habe ich denen nicht meine Einverständnis dazu gegeben. :HOT
Ein anderes Beispiel: Ein bekannter von mir hat vor einigen Monaten ein Homevideo zu einem TV-Sender geschickt, dafür 150€ (glaube ich) kassiert weil es ausgetrahlt wurde. Ein paar Wochen später wurde dieses Video in einer anderen Sendung auf einem anderen Sender ausgestrahlt. Auch der Anwalt hatte hier keine Chance. Laut den AGB´s darf das Video (ohne eine weitere Zahlung) von dem Sender beliebig oft ausgesrahlt und auch an weitere Sendungen und sogar Sender zur freien Nutzung weitergegeben werden. Pech gehabt, war nix mit Urheberrecht. ;)

Gruß

Jens
 

LFeldTom

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schleckie schrieb:
Pech gehabt, war nix mit Urheberrecht.
Natürlich - er hat ja 150,- dafür bekommen (sicher nicht viel - aber er hat sich darauf eingelassen).

Das Problem ist nicht, daß man das Video auch an anderer Stelle veröffentlicht hat, sondern daß er sich vorher nicht darum gekümmert hat in welchem Umfange er sein Recht an dem Werk abtritt. Lehrgeld halt.

Rechtlich scheint mir das ok- daß hier die Unbedarftheit vieler gerne ausgenutzt wird ist ne andere Sache, die ich auch nicht in Ordnung find.

Gruß,
Tom
 
uti

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schleckie schrieb:
Will heissen, ich kann das Ordnungsamt verklagen, wenn die mich mit 120 statt der erlaubten 80Km/h auf der Landstraße in meinem KFZ blitzen??? Schließlich habe ich denen nicht meine Einverständnis dazu gegeben. :HOT
Ein anderes Beispiel: Ein bekannter von mir hat vor einigen Monaten ein Homevideo zu einem TV-Sender geschickt, dafür 150€ (glaube ich) kassiert weil es ausgetrahlt wurde. Ein paar Wochen später wurde dieses Video in einer anderen Sendung auf einem anderen Sender ausgestrahlt. Auch der Anwalt hatte hier keine Chance. Laut den AGB´s darf das Video (ohne eine weitere Zahlung) von dem Sender beliebig oft ausgesrahlt und auch an weitere Sendungen und sogar Sender zur freien Nutzung weitergegeben werden. Pech gehabt, war nix mit Urheberrecht. ;)

Gruß

Jens
Tja, wie Tom schon geagt hatte, das Urheberrecht für 150,- abgetreten.
Und das KFZ bewegt sich auf öffentlichem Gelände, was logischerweise schwer anfechtbar sein dürfte. Demzufolge ist auch gar kein Einverständnis notwendig. Und das Foto wird auch aus datenschutzrechtlichen Gründen normalerweise nicht automatisch mit versandt, sondern nur auf DEINE!! Anforderung.
 
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schleckie

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uti schrieb:
Tja, wie Tom schon geagt hatte, das Urheberrecht für 150,- abgetreten.
Und das KFZ bewegt sich auf öffentlichem Gelände, was logischerweise schwer anfechtbar sein dürfte. Demzufolge ist auch gar kein Einverständnis notwendig. Und das Foto wird auch aus datenschutzrechtlichen Gründen normalerweise nicht automatisch mit versandt, sondern nur auf DEINE!! Anforderung.
Das mit dem "Blitzen" war ja auch nicht wirklich ernst gemeint, allerdings habe ich bisher immer die Bilder mitgeschickt bekommen (War glaube ich auch nur 3 mal in 12 Jahren :engel: :engel: )

Gruß

Jens
 
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