An alle Informatiker (bezüglich Festplatte)

Diskutiere An alle Informatiker (bezüglich Festplatte) im Multimedia Forum im Bereich Literatur u. Medien; Es scheint als würde demnächst meine Festplatte (noch 3 Jahre Garantie) den Geist aufgeben. Jetzt meine Frage an euch, die sich dieser Hardware...
energy04

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Es scheint als würde demnächst meine Festplatte (noch 3 Jahre Garantie) den Geist aufgeben.

Jetzt meine Frage an euch, die sich dieser Hardware auskennen.

Was genau sind die Punkte, seitens des Herstellers (Western Digital), dass eine Festplatte gegen eine Neue Ausgetauscht wird?

- Geräusche?
- Datenverlust?
- etc.
 
Erdferkel

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Also ich musste zwar noch keine Festplatten gegen Garantie einschicken, aber alle möglichen anderen Komponenten. Da lief das meist so, das ich die Geräte zum betreffenden Händler geschleppt habe, dem klar gemacht habe, das das Ding den Geist aufgegeben hat, und einige Zeit später bekam man ein Neugerät zurück.
 
Berkut

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energy04 schrieb:
Es scheint als würde demnächst meine Festplatte (noch 3 Jahre Garantie) den Geist aufgeben.

Jetzt meine Frage an euch, die sich dieser Hardware auskennen.

Was genau sind die Punkte, seitens des Herstellers (Western Digital), dass eine Festplatte gegen eine Neue Ausgetauscht wird?

- Geräusche?
- Datenverlust?
- etc.
was genau sind die anzeiche bei deiner???
 

Voyager

Guest
Hallo energy04,

zunächst einmal traue keiner Aussage eines Informatikers. Das sind Softwareleute, die eine Festplatte zwar erkennen, aber nicht mal feststellen können, das kein Strom angesteckt ist :FFTeufel:

Du kannst den Garantiezustand deiner WD-Festplatte auf deren Homepage überprüfen und dort eine RMA Nummer (Return of Material Authorisation) beantragen um die Platte einzuschicken. Du hast dann 30 Tage ab dem Anlegedatum der RMA zur Verfügung, um das defekte Produkt einzusenden. Auf dieser Seite befinden sich auch FAQ und eine Beschreibung der Vorgehensweise. Vorher musst/solltest du die Platte allerdings mit den Data Lifeguard Tools von WD prüfen, einen Bericht erstellen und beilegen.
 

LFeldTom

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Voyager schrieb:
zunächst einmal traue keiner Aussage eines Informatikers. Das sind Softwareleute, die eine Festplatte zwar erkennen, aber nicht mal feststellen können, das kein Strom angesteckt ist :FFTeufel:
Gut beobachtet ! Zitat eines Dipl. Informatikers beim Einbauen einer CPU "Warum schaust Du da nach ? Die ist quadratisch - die paßt egal wie Du die drehst !" :HOT

Ich kenne aber auch genug Informatiker, die SMD löten können, aber kaum über "Hello World" hinauskommen.


Zur Platte:

ich kann nicht sagen wie das bei WD gehandhabt wird. Bei IBM (inzwischen Hitachi) sollte man die Platte einschicken - auf Anfrage wie denn die Portokosten erstattet würden wurde in beiden Fällen die Platte dann von UPS abgeholt - sprich alles kostenfrei für mich.

Gruß,
Tom
 
energy04

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Hallo,

danke erstmal.

sämtliche Tools habe ich getestet.

Die Garantieprüfung bei Western Digital ergab folgendes: "Das Produkt ist außerhalb der Regionen, wohin es ursprünglich verschickt wurde. Bitte nehmen Sie zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen Kontakt zum Systemhersteller oder Ihrem Händler auf".

Folgende Mängel wies die Platte auf:
- Leistung/Performance für ihre Bauart sehr miserabel (WD Raptor 10.000 U/min)
- mehrere Blue Screens mit Fehlermeldung "Daten konnten nicht adressiert werden" (Arbeitsspeicher kann ich ausschließen, da zig versch. Riegel ausprobiert)
- ab und an Klackgeräusche (defekter Motor??)
- keine Windows Neuinstallation möglich (Dateien konnten nicht kopiert werden)

Mittlerweile ist sie beim Händler, bin gespannt was draus wird.

Gruß
Michael
 
AMIR

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Ich wollt grad sagen - in erster Linie ist der Händler für den Garantieaustausch zuständig! Es sei denn, der Händler heisst Ebay ...
 
energy04

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Normalerweise Direktsupport über den Hersteller. Wegen der "Falschmeldung" aber zum Händler geschickt.
 

Voyager

Guest
AMIR schrieb:
Ich wollt grad sagen - in erster Linie ist der Händler für den Garantieaustausch zuständig! Es sei denn, der Händler heisst Ebay ...
Nach deutschem Recht ist das spätestens nach einem Jahr aber nicht so eindeutig. Hier gilt ein Jahr Garantie, ein Jahr Gewährleistung. Von vielen wird das aber als zwei Jahre Garantie fehlgedeutet. Im ersten Jahr muss der Händler den Garantiefall abwickeln. Im zweiten Jahr gilt dann die Gewährleistung mit sogenannter Beweislastumkehr . Das bedeutet, der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an, zumindest jedoch während der Garantiezeit vorhanden war. Man wollte mit dieser Gesetzesänderung verhindern, dass Probleme nach "ausserhalb der Garantiezeit" verschleppt werden, um nicht leisten zu müssen.
Garantieansprüche für Festplatten, die älter sind, aber noch längere, "freiwillige Herstellergarantie" haben, muss der Händler nicht mehr abwickeln.
 
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LFeldTom

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@Voyager

Hast Recht mit der Einschränkung, daß die Beweislast in der zweiten Phase der Gewährleistungsfrist beim Käufer liegt. Diese beginnt aber schon nach 6 Monaten und nicht erst nach einem Jahr.

Gruß,
Tom
 
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