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Der niederrheinische Flughafen Weeze bei Kevelaer steht möglicherweise vor dem Aus. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem am Dienstag verkündeten Urteil die Genehmigung für die zivile Nutzung des Flughafens aufgehoben und keine Revision zugelassen. Die Betreiber hätten jetzt noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungs-Beschwerde, sagte ein Gerichtssprecher. Die Richter begründeten ihr Urteil mit ungenügenden Lärmschutzabwägungen in der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. (Az.: 20 D 118/03.AK, 20 D 35/03.AK, 20 D 118/04.AK, 20 D 120/04.AK, 20D 159/04.AK)
Die Bezirksregierung kündigte in einer ersten Stellungnahme an, sie werde die Möglichkeit einer Nichtzulassungs-Beschwerde prüfen. Solange noch keine Rechtskraft des Urteils eingetreten sei, könne der Flugbetrieb in Weeze fortgesetzt werden, sagte ein Sprecher. Die Behörde warte zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab und werde dann prüfen, ob sie mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung vorgehe.
Erst, wenn die etwaige Beschwerde verworfen würde, wäre die Betriebsgenehmigung für den Flughafen unwirksam und der Flugbetrieb müsste eingestellt werden. Zu klären sei auch, ob im Falle einer möglichen Neu-Genehmigung das gesamte, langwierige Genehmigungsverfahren wiederholt werden müsste, oder Teile davon.
Nach Angaben des Gerichts hat die Bezirksregierung nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung vier Wochen Zeit für eine Beschwerde. Danach hat die Behörde vier weitere Wochen, um die Begründung nachzuliefern. Frühestens dann kann das Urteil rechtskräftig werden. Geklagt hatten 16 Einzelpersonen sowie die Gemeinden Sonsbeck (Niederrhein) und Bergen (Niederlande). Die Klage der Gemeinde Sonsbeck wurde als einzige zurückgewiesen.
Das Gericht sieht in der Genehmigung für die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflughafens an der niederländischen Grenze erhebliche Mängel. Die Genehmigung erlaube die ungehinderte Nutzung für den Tourismusflug, ohne auch Aspekte der Gebietsentwicklung zu berücksichtigen. Es sei derzeit nicht ersichtlich, dass neben dem reinen Flugverkehr noch andere Nutzungen des Geländes zum Wohle der Region erfolgten.
Im Gebietsentwicklungsplan sei von einem euregionalen Zentrum die Rede, das neben dem reinen Flugverkehr etwa auch die Wartung von Flugzeugen sowie verwandte Wirtschaftsleistungen vorsehe. Von alldem sei in der Genehmigung kaum etwas zu erkennen, sagte der Gerichtssprecher. Stattdessen erlaube sie den Tourismusflugverkehr bis zur Kapazitätsgrenze. Ohne Nutzen aus der Gebietsentwicklung falle aber die Abwägung gegen die Lasten des Fluglärms negativ aus.
Vom Flughafen Weeze starten derzeit vor allem Flugzeuge der Gesellschaft Ryan Air und weitere Billigflieger zu Zielen in Irland, Großbritannien, Skandinavien und im Mittelmeerraum. Im Jahr 2004 lag der Airport mit knapp 800 000 Passagieren auf Platz 18 in Deutschland. Es wurden 12 800 Starts und Landungen gezählt.
http://www.ksta.de/html/artikel/1136268548810.shtml
Die Bezirksregierung kündigte in einer ersten Stellungnahme an, sie werde die Möglichkeit einer Nichtzulassungs-Beschwerde prüfen. Solange noch keine Rechtskraft des Urteils eingetreten sei, könne der Flugbetrieb in Weeze fortgesetzt werden, sagte ein Sprecher. Die Behörde warte zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab und werde dann prüfen, ob sie mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung vorgehe.
Erst, wenn die etwaige Beschwerde verworfen würde, wäre die Betriebsgenehmigung für den Flughafen unwirksam und der Flugbetrieb müsste eingestellt werden. Zu klären sei auch, ob im Falle einer möglichen Neu-Genehmigung das gesamte, langwierige Genehmigungsverfahren wiederholt werden müsste, oder Teile davon.
Nach Angaben des Gerichts hat die Bezirksregierung nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung vier Wochen Zeit für eine Beschwerde. Danach hat die Behörde vier weitere Wochen, um die Begründung nachzuliefern. Frühestens dann kann das Urteil rechtskräftig werden. Geklagt hatten 16 Einzelpersonen sowie die Gemeinden Sonsbeck (Niederrhein) und Bergen (Niederlande). Die Klage der Gemeinde Sonsbeck wurde als einzige zurückgewiesen.
Das Gericht sieht in der Genehmigung für die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflughafens an der niederländischen Grenze erhebliche Mängel. Die Genehmigung erlaube die ungehinderte Nutzung für den Tourismusflug, ohne auch Aspekte der Gebietsentwicklung zu berücksichtigen. Es sei derzeit nicht ersichtlich, dass neben dem reinen Flugverkehr noch andere Nutzungen des Geländes zum Wohle der Region erfolgten.
Im Gebietsentwicklungsplan sei von einem euregionalen Zentrum die Rede, das neben dem reinen Flugverkehr etwa auch die Wartung von Flugzeugen sowie verwandte Wirtschaftsleistungen vorsehe. Von alldem sei in der Genehmigung kaum etwas zu erkennen, sagte der Gerichtssprecher. Stattdessen erlaube sie den Tourismusflugverkehr bis zur Kapazitätsgrenze. Ohne Nutzen aus der Gebietsentwicklung falle aber die Abwägung gegen die Lasten des Fluglärms negativ aus.
Vom Flughafen Weeze starten derzeit vor allem Flugzeuge der Gesellschaft Ryan Air und weitere Billigflieger zu Zielen in Irland, Großbritannien, Skandinavien und im Mittelmeerraum. Im Jahr 2004 lag der Airport mit knapp 800 000 Passagieren auf Platz 18 in Deutschland. Es wurden 12 800 Starts und Landungen gezählt.
http://www.ksta.de/html/artikel/1136268548810.shtml