Yak
Fluglehrer
Eigentlich sollte der Fluglehrer am Boden sein und nicht selber fliegen. Ich kenne es auch nur so, dass der Lehrer an irgendeinem Funkgerät steht und den Landeanflug beobachtet....
Beim ersten Alleinflug sicherlich, später dann nicht mehr unbedingt. Nach bestandener Theorieprüfung geht es auch mit schriftlichem Flugauftrag, und dann darf der/die Flugschüler/in auch außerhalb der Sichtweite des Fluglehrers fliegen. Der Fluglehrer muss nur erreichbar sein, aber das ist er ja, wenn er in der Platzrunde ist.Yak schrieb:Eigentlich sollte der Fluglehrer am Boden sein und nicht selber fliegen. Ich kenne es auch nur so, dass der Lehrer an irgendeinem Funkgerät steht und den Landeanflug beobachtet....
Warum? Und nach meiner Auffassung muss auch bei einem schriftlichen Flugauftrag der Lehrer AM BODEN verfügbar sein und darf nicht selbst in einem anderen Flugzeug fliegen.Intrepid schrieb:Anders sind z.B. Überland-Soloflüge gar nicht darstellbar.
Da sind wir einer Meinung. Erreichbar heisst aber auf jeden Fall NICHT SELBST FLIEGEN.Soaring1972 schrieb:Er gibt einen schriftlichen Auftrag und muß erreichbar sein. Wenn der Schüler eine geplante oder ungeplante Zwischenlandung auf einem Flugplatz macht bei seinem Dreiecksflug, dann ist der Lehrer auch nicht dabei!
So ist es.Soaring1972 schrieb:Außerdem ist hier wieder die Frage, ob das aus der Zeitung so alles stimmt.
:DDer Lehrer landete zuerst.
Was soll mit der denn passieren???Würde mich jetzt echt interessieren, was nun mit der Flugschülerin wird!
Hi. kann mich mal jemand aufklären, um welchen Artikel es sich dreht? irgendwie ist der Auslöser des Thread abhanden gekommen...Pilot Maddin schrieb::D
Also war er doch nicht in der Luft, als es passierte, sondern "am Boden" und bestimmt auch zu erreichen. :red: :red:
Am Boden ist zweideutig bei dem Ereignis! *gg*
Würde mich jetzt echt interessieren, was nun mit der Flugschülerin wird!
viele Grüße, der Maddin