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[ Quelle ]BAZL präsentiert 19 Betriebsvarianten für Flughafen Zürich
Die fachlichen Grundlagen im Koordinationsprozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich sind komplett. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat am Freitag 19 technisch mögliche Varianten für den künftigen Betrieb des Flughafens präsentiert. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen: Varianten auf dem bestehenden Pistensystem, Varianten mit Pistenverlängerungen und solche mit einer in Parallellage gedrehten Piste. Die 19 Varianten gehen jetzt in die politische Diskussion.
Der SIL dient dazu, den raumplanerischen Rahmen für den Betrieb eines Flugplatzes in der Schweiz festzulegen. Mit dem SIL-Koordinationsprozess erfolgt die Abstimmung der Sachplanung des Bundes für die Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt mit den Raumplanungen der betroffenen Kantone. Mit dieser Abstimmung erhalten die Bevölkerung und der Flughafen für die folgenden rund 25 Jahre Rechts- und Planungssicherheit. Ziel des Prozesses ist die Erarbeitung des so genannten Objektblattes, das wiederum eine wesentliche Grundlage für das eigentliche Betriebsreglement bildet. Genehmigungsbehörde für das Objektblatt ist der Bundesrat, für das Betriebsreglement das BAZL. Für den Koordinationsprozess des Flughafens Zürich arbeitet das federführende BAZL seit Ende 2004 mit dem Kanton Zürich und der Flughafen Zürich AG in einer Projektorganisation zusammen.
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Von den 19 Varianten basieren deren sieben auf dem heutigen Pistensystem, sechs bedingen eine Verlängerung der Westpiste 28 sowie der Piste 32 nach Norden, und weitere sechs gehen von einer Drehung der heutigen Piste 14/32 aus, sodass sie parallel zur bestehenden Piste 16/34 zu liegen käme. Zehn dieser Varianten halten die Restriktionen der deutschen Verordnung ein, während die anderen davon ausgehen, dass der deutsche Luftraum flexibler genutzt werden kann als dies heute wegen der Sperrzeiten möglich ist. Dafür ist allerdings eine neue Vereinbarung mit Deutschland erforderlich.
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