Passagier Mitnahmeberechtigung???

Diskutiere Passagier Mitnahmeberechtigung??? im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hi! Ich habe eine Frage: Es gibt ja die Regel, dass man auf einem Flugzeugtyp, auf dem man plant, Passagiere mitzunehmen, in den letzten 3...

philip00026

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Hi!
Ich habe eine Frage:
Es gibt ja die Regel, dass man auf einem Flugzeugtyp, auf dem man plant, Passagiere mitzunehmen, in den letzten 3 Monaten mindestens 3 Starts u Landungen absolviert haben muß.
Aber greift diese Regel bereits bei einem Wechsel des Musters von Cessna 172 auf Cessna 150?
Ich bin die 150 seit ca 6 Monaten nicht mehr geflogen und interessiere mich daher dafür.

Und weiss eigentlich jemand, was passiert, wenn man die oben angegebene Mindestanzahl nicht einhält und trotzdem Passagiere mitnimmt?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Philip
 
Gabi

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Die Regel bezieht sich auf vergleichbare Flugzeuge. Wenn Du also in den letzten 3 Monaten fleißig die größere "172" geflogen bist, dann darfst Du auch mit der "Kleinen" fliegen. Nur umgedreht sähe es m.E. etwas problematisch aus.
Und an den Rest solltest Du nicht denken, denn diese Idee wird gefährlich. Natürlich passiert Dir nix, wenn Dich nicht gerade vor dem Start ein(e) nette(r) Kollege(in) der örtlichen Luftaufsicht besucht. Aber dann musst auch einkalkulieren, dass man Dir, wenn was passiert ganz ordentlich den Hintern versohlt. Das wäre dann mindestens eine Ordnungswidrigkeit und wenn dann wegen Deiner verschuttgegangenen fliegerischen Meisterschaft noch jemand zu Schaden kommt schleppst Du das Dein ganzes Leben mit Dir rum.
 

philip00026

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Hi!
Vielen Dank für die super rasche Antwort!
Na dann habe ich ja kein Problem, da ich meist mit der "großen" 172er unterwegs war. :)
 
Gabi

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Nur kurz noch eine "Berichtigung"
Die Regel heißt auch "90 Tage Regel" und das sind unter Umständen keine 3 Monate. Könnte ja sein, dass Du an einen "Krümelkacker" gerätst.
 
Intrepid

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JAR-FCL 1.026 sagt:

... wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage drei Starts und drei Landungen als steuernder Pilot auf einem Flugzeug desselben Musters/ derselben Klasse ...
Also darf, wer drei Starts und Landungen auf einer Cessna 150 hat, anschließend mit der AN-2 Passagiere transportieren, denn alle beide sind in der Klasse "SE piston (land)".

"Darf" heißt aber nicht "kann", dass muss man nochmal gesondert sehen.
 
Gabi

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Das ist ein Irrtum:
1. Darf man als 150er Kutscher nicht einfach eine AN-2 fliegen. Die gehören zwar beide zu SEP(L), aber ohne die sog. Unterschiedsschulung (Differences Training) darf man die AN-2 nicht fliegen, da sie über Spornrad und Verstellprop verfügt. Siehe hierzu: Anlage 1M zur 1.DV LuftPersV vom 15.04.2003. Außerdem fällt die Anna für PPL-Inhaber als Rundflugmaschine sowieso aus, weil sie mehr als 4 Sitze hat.
2. Vergleichbare Muster bedeutet in diesem Falle, dass sich die Flugzeuge hinsichtlich Größe, Performance und Handling gleichen sollten. Also wenn ich 172er fliege und steige anschließend auf eine Cirrus, dann gehören zwar beide auch zu SEP(L), unterscheiden sich aber doch ganz schön.
 
Intrepid

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Hallo @Gabi,

ich will ja auch nicht raten, es so zu tun. Und ich wollte nur mal verdeutlichen, wie krass es sein kann. Getreu den Buchstaben des Gesetzes gehören AN-2 und C150 zur gleichen Klasse und innerhalb einer Klasse ist es egal, auf welchem Flugzeugtyp ich meine 3 Starts und Landungen mache. Außerdem darf ein Privatpilot eine AN-2 fliegen, er darf die Mitflieger nur nicht an den Kosten beteiligen.

Und wenn ich z.B. eine Piper PA-18 und eine TB21 fliegen darf, dann darf ich auch eine AN-2 fliegen: Kompressortriebwerk und Spornrad habe ich dann als Unterschiedsschulung ja erhalten.
 
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philip00026

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danke euch allen für die super interessanten Antworten!
 
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