Wechsel BW - BPL ?

Diskutiere Wechsel BW - BPL ? im Polizei und Bundesgrenzschutz Forum im Bereich Einsatz bei; Hallo, ich bin Hubschrauberpilot auf der UH1D bei der Bundeswehr. Könnte mir jemand sagen ob ein Wechsel zum BGS möglich wäre. Habe davon...

maverick22

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Hallo,

ich bin Hubschrauberpilot auf der UH1D bei der Bundeswehr.
Könnte mir jemand sagen ob ein Wechsel zum BGS möglich wäre. Habe davon gehört, dass es sowas schon gegeben hat. Weiß allerdings nicht an wen ich mich bei der Bundespolizei zu wenden habe oder was für Vorraussetzungen gestellt werden.
Hoffe ein "Fachmann" kann mir hier helfen.
 
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muermel

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@Maverick22
Ich will dir ja nicht die Hoffnung nehmen aber ich vermute mal das es nicht funktioniert. Es hat sowas in der Vergangenheit schon gegeben, allerdings waren die Umstände damals auch andere. Zudem fehlt dir ja die komplette polizeitaktische fliegerische Ausbildung.

Zu allererst müsstest du dich um die Umschreibung und Anerkennung deiner Militärlizenz und der Flugstunden beim LBA kümmern. Das musst du ja eh machen wenn du nach deiner BW-Zeit zivil fliegen willst. Ohne CPLH läuft ja so oder so nichts.

Korrekturen oder Anregungen zu meiner Meinung sind ausdrücklich erwünscht :TOP:

Schreib dem "HUEYROB" doch einfach mal ne PN. Der ist doch bei er BPol angestellt oder nicht? Vielleicht kann der auch was dazu sagen.

lg
 
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Thone

Thone

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Moin.

Zum CHPL: Vor einiger Zeit wurde die deutsche Vorschriftenlage angepasst, so dass alle Hubschrauberführeroffiziere jetzt wohl einen CHPL ohne Typrating beantragen können, und den mit mehr als (ich glaube) 1500 Stunden on type auch problemlos bekommen.
Bedingung ist natürlich die Verwendung auf mulit-engine turbine Helikoptern.
Damit soll wohl die Umschulung nach der Dienstzeit erleichtert werden, da ja nur noch ein Typrating anfällt.

Schau mal in den Vorschriften nach, es gab Veröffentlichungen vom LBA, und der BFD kann Dir sicherlich auch weiterhelfen.

Gruss,

Thomas
 

maverick22

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Danke, schonmal für die Antworten.

Ähm, bevor ich missverstanden werde. Es geht nicht darum nach meiner Dienstzeit zu wechseln ( bin Berufssoldat )sondern quasi sofort.

@muermel

was waren denn damals die Umstände?

was meinst du mit "fliegerischer Polizeitaktik" ?
BiV, IFR Berechtigungen etc. hab ich ja alles.
Wenn du die allgemeine BPL Ausbildung meinst, hab ich mal gehört es gäbe einen 3 Monatigen Crash Kurs.

Anerkannt werden die Flugstunden, hab ja auch ohne Probleme nen PPL-H bekommen.

@thone

hab mal was gehört von 500 Stunden "Pilot in command".
Danach werden dir bestimmte Fächer im CHPL erlassen.
 
muermel

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@Maverick22
Kommst du denn ohne Probleme aus deinem bestehenden Dienstverhältnis überhaupt raus?

Ich meinte mit der Taktik das Erlernen bestimmter Verfahren und Einsatzprofile der Bundespolizei. Laut BPol (Zeitung des BGS "50 Jahre BGS FLugdienst") "erfordert der Betrieb und das Einsatzspektrum eines Polizeihubschraubers eine weit über das Maß der allgemeinen Luftfahrt (wozu du ja auch nicht gehörst aber trotz allem scheints da ja Besodnerheiten zu geben) hinausgehende Qualifikation des fliegenden und technischen Personals."
Bei der Bundeswehr gibts ja auch spezielle Vorbereitungen auf Tiefflug, Nachttiefflug etc. oder nicht? Ich kann mir nicht vorstellen das man ohne Vorbereitung und Schulungen auf spezielle Anforderungen, welche die Polizeifliegerei sicherlich mit sich bringt, einfach so bei der BPol Einsätze fliegen kann.

Ich weiss ja nicht inwieweit die Ausbildung bei der BW mit der Ausbildung bei der BPol Luftfahrerschule zu vergleichen ist. Die bilden dort ja nach zivilen Standards aus (JAR-FCL 2) und die BW halt nach militärischen.

Die reguläre Ausbildung zum Bundespolizisten soll in 3 Monaten machbar sein? Halte ich für extrem unrealistisch. Die Anwärter für den mittleren Dienst machen schon 2 Jahre Ausbildung und für den gehobenen Dienst sinds sogar 3. Allerdings habe ich auch schon gelesen (Quelle weiss ich nicht mehr) dass sowas wohl in der Vergangenheit bei den Leute passiert ist, welche von der BW in den BGS Flugdienst übernommen wurden. Aber soweit ich mich richtig erinnere, passierten die Übernahmen nur aufgrund von Personalknappheit. Lasse mich da aber gerne berichtigen.

lg
 

Hoax

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H
bevor du bei der bundespolizei in den fliegerischen dienst kommst, musst du erst einmal die komplette polizeiausbildung machen, mit allem was dazu gehört. dann hast du die möglichkeit dich für die fliegerstaffel zu berwerben.

wenn du, wie du schreibst, fliegerische kenntnisse hast kommt dir das in der ausbildung zum piloten zu gute... wenn es dann noch eine solch intensive ausbildung geben wird. das aber allerdings erst nach der regulären polizeiausbildung.

das einfachste ist doch du wendest dich an fliegergruppe der bundespolizei:

kopiert von der offiziellen bundespolizeiseite:
Die Ausbildung zum Hubschrauberführer bzw. Flugtechniker bei der Bundespolizei

Die Verwendung als Hubschrauberführer oder Flugtechniker auf Bundespolizei-Hubschraubern setzt grundsätzlich eine allgemeine polizeiliche (Laufbahn-) Ausbildung bei der Polizei des Bundes oder eines Landes voraus. Nach dieser Ausbildung von zweieinhalb bzw. drei Jahren kann die Verwendung im Flugdienst der Bundespolizei beantragt werden. Die Ausbildung zum Berufshubschrauberführer ("Piloten") bzw. Flugtechniker ("Bordwart") findet bei der Luftfahrerschule der Bundespolizeifliegergruppe auf Hubschraubermustern der Bundespolizei statt und dauert derzeit 16 Monate. Bundesweit werden jährlich derzeit rund zehn Hubschrauberführer und zehn Flugtechniker benötigt.


Nach Abschluss dieser fliegerischen Ausbildung erwartet den Hubschrauberführer / Flugtechniker ein sehr vielfältiges und abwechslungsreiches Verwendungsspektrum, das in Europa einmalig sein dürfte. Entsprechende fliegerische Erfahrung und Eignung vorausgesetzt, können sich die "Piloten" und "Bordwarte" nach den jeweils erforderlichen Fortbildungen bei den vielfältigen und anspruchsvollen fliegerischen und polizeilichen Einsatzaufträgen auf unterschiedlichen Hubschraubertypen unter Beweis stellen. Der Flugdienst de Bundespolizei ist bei Tag und bei Nacht, nach Sichtflug- oder Instrumentenflugregeln und mit modernster Sensorik (z.B. unter Einsatz von Restlichtverstärkerbrillen und Wärmebildgeräten) im Einsatz. Die Verwendung im Flugdienst steht selbstverständlich auch qualifizierten Polizeivollzugsbeamtinnen offen! Die ersten Hubschrauberführerinnen sind bereits ausgebildet.


Interessenten wenden sich bitte unmittelbar an die Luftfahrerschule unter folgender Anschrift:

Anschrift: Bundespolizeifliegergruppe
- Luftfahrerschule -
Bundesgrenzschutzstraße 100
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 / 238 - 2474
E-Mail: bpolflg.fto@polizei.bund.de
Hoax
 

maverick22

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Danke für die Antworten leider fühl ich mich doch etwas mißverstanden hier. Suche jemanden (möglichst vom BGS) der mir helfen kann und möchte keine Meinungen von "Laien" einholen.Auf die offiziellen Seiten kann ich schon selbst schauen. Das es nicht den selben Weg geben kann wie jemand ohne fliegerische Vorkenntnisse dürfte aber auch auf der Hand liegen.
Die Ausbildung zum Einsatzpiloten bei der Bundeswehr habe ich seit einiger Zeit hinter mir und die ist meiner Meinung nach höherwertig oder mindestens genauso als die zivile bei der BPL.
 

Dr. Seltsam

Guest
Das Problem ist, das die Polizeien der Länder und des Bundes Polizeibeamte (primär des gehobenen Dienstes, also Kommissarlaufbahn) zu Piloten ausbilden und nicht Piloten zu Polizeibeamten. Diese haben alle die dreijährige Polizeiausbildung im Rahmen eins Fachhochschulstudiums abgeschlossen, bevor sie zur fliegerischen Ausbildung gehen. Auch die RTH-Piloten sind primär Polizisten. Das Eintrittsalter für diese Laufbahn ist maximal 31. Zudem ist eine Fachhochschulreife nötig.
Allerdings gibt es extra eine Anlaufstelle für "besondere Fachverwendungen des technischen Dienstes im gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei"
Informationen dazu gibt es beim Zentralen Auswahldienst der Bundespolizei, Telefon: 0451 - 203 2411 ;)
 
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muermel

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maverick22 schrieb:
Danke für die Antworten leider fühl ich mich doch etwas mißverstanden hier. Suche jemanden (möglichst vom BGS) der mir helfen kann und möchte keine Meinungen von "Laien" einholen.Auf die offiziellen Seiten kann ich schon selbst schauen. Das es nicht den selben Weg geben kann wie jemand ohne fliegerische Vorkenntnisse dürfte aber auch auf der Hand liegen.
Die Ausbildung zum Einsatzpiloten bei der Bundeswehr habe ich seit einiger Zeit hinter mir und die ist meiner Meinung nach höherwertig oder mindestens genauso als die zivile bei der BPL.
****
Hast du denn den "Hueyrob" hier mal angemailt (wie ich oben schonmal empfohlen habe)? Der ist bei der Fliegerstaffel Nord der BPol. Weiss aber nicht ob Mech oder Pilot.

lg
 

maverick22

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Danke für den Tip werde ich bei Gelegenheit gleich mal machen.

Gruß
 
grinch

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wahrscheinlich irgendein Flugplatz
Die BPol hat ihren eigenen Weg zum BPol-Piloten. Den hier einkopierten Beiträgen ist nichts hinzuzufügen. Allerdings...

... wenn es (personell) drückt, dann geht man auch mal kurzfristig Sonderwege. Letztmalig war das vor knapp 4 Jahren der Fall als 15 Bw Piloten (SAZ) als "Seiteneinsteiger" am Ende ihrer Dienstzeit per einmaligen kurzen Sonderlehrgang übernommen wurden. Dann geht aber die Initiative von der BPol aus.

Die BPol und die Landespolizeien werden aber niemals Leute die ihren Bw Abgang vorfristig erzwingen, übernehmen. Das steht nirgendwo, gehört aber zu den ungeschriebenen Gesetzen zwischen diesen öffentlichen Einrichtungen. Das selbe gilt auch für andere öffentlich-rechtliche oder industrielle Hubschrauberbetreiber. Niemand ist grundsätzlich bereit die bestehenden Beziehungen zwischen Bw, BPol, LaPo, ECD, ADAC,... wegen einzelner Piloten zu belasten.

Letzendlich läuft das immer darauf hinaus " Wir bilden die Leute teuer aus und ihr werbt sie uns dann ab oder macht ihnen den Abgang leicht!"

Wenn Du also Berufsoldat bist, kannst Du die Polizei vergessen. Es sei denn ein hohes Tier der BPol wird bei einem hohen Tier der Bw vorstellig mit der offiziellen Bitte um "Amtshilfe" zwecks Überbrückung eines dringenden personellen Notstandes, der die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. :) :) :) Das ist verdammt unwahrscheinlich ;) Aber selbst dann wird das hohe Bw-Tier auf seine Liste von Piloten schauen, die ohnehin die Bw demnächst verlassen...
 
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maverick22

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Sorry, dass ich das so sagen muss aber dein Beitrag ist in so gut wie allen Belangen einfach nur falsch!

Die BPol hat weiterhin Nachwuchsprobleme und es sind mir einig Fälle bekannt, wo Berufssoldaten während ihrer Dienstzeit gewechselt haben und zwar auf Wunsch des Soldaten.
Sollten personeller Überschuss bei der BW sein lässt dich die personalbearbeitende Stelle mit Kusshand gehen.

Kannst du mir mal Bitte erklären, was für Beziehungen zwischen der Bw und dem ADAC bestehen sollen? Das würde mich mal interessien. Vor allem aber wo du die ganzen Informationen her hast. Sorry, aber ich sitz echt an der Quelle was das angeht.

Zur Info:

1.)
2 meiner Kameraden (Berufssoldaten) aus einem anderen Standort fangen am 01.05. bei der Polizei in Hessen im fliegerischen Dienst an.
2.)
Außerdem würde meinen Abgang auch niemand erzwingen, dadurch dass ich Berufsoldat bin kann ich jederzeit kündigen.
3.)
Ist es egal wer nun die Ausbildung bezahlt ob nun BGS, BW oder Polizei. Denn zahlen tut für alle der Steuerzahler.
4.)
Er würde bestimmt nicht schauen, wer eh als nächstes geht sondern wer dementsprechend ausgebildet ist und das auch möchte!

Ich sag es nochmal, ich möchte mir keine Meinungen einholen.
Das ist jetzt bitte nicht böse zu verstehen.
 
HUEYROB

HUEYROB

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Tim,
Du hast eine PM!


ROB
 
grinch

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Maverick22,
Vor allem aber wo du die ganzen Informationen her hast. Sorry, aber ich sitz echt an der Quelle was das angeht.
wenn du dich so gut auskennst, verstehe ich deine Fragen nicht. Dann entschuldige bitte meinen Beitrag. :TD::TD::TD:
 
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maverick22

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maverick22 schrieb:
Kannst du mir mal bitte erklären, was für Beziehungen zwischen der Bw und dem ADAC bestehen sollen? Das würde mich mal interessieren. Vor allem aber wo du die ganzen Informationen her hast. Sorry, aber ich sitz echt an der Quelle was das angeht.
Du musst schon mein Zitat im Ganzen kopieren.. :TD:
 
grinch

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wahrscheinlich irgendein Flugplatz
Haste bestimmt schon mal abgeprüft:

Soldatengesetz (SG):

"Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, gilt dies jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren. In einer Rechtsverordnung kann für bestimmte Verwendungen wegen der Höhe der mit dem Studium oder der Fachausbildung verbundenen Kosten oder auf Grund sonstiger studien- oder ausbildungsbedingter Besonderheiten eine längere als die dreifache Dauer bestimmt werden; die in Satz 1 genannte Höchstdauer darf nicht überschritten werden."

"Ein früherer Berufssoldat, der vor Ablauf der nach § 46 Abs. 3 sich bestimmenden Mindestdienstzeit

1. auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt,
...
muss die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten. "


Sorry,
...was für Beziehungen zwischen der Bw und dem ADAC bestehen sollen?
Das kennst du natürlich auch: Auf mehreren Luftrettungsstationen stellt die Bw med.Personal, technisches Gerät, Grundstücke und andere logistische Unterstützung für die Luftrettung des ADAC. Der ADAC ist seit geraumer Zeit an einer Nutzung der Flugsimulatoren der Bw interessiert, nutzt TÜP der Bw für Windenausbildung und der ADAC übernahm (übernimmt) Stationen der Bw. Sicherlich finden sich noch mehr Schnittpunkte...

Der neue zweite Berliner HS des ADAC spricht nicht gerade dafür, daß Bw und ADAC nicht miteinander reden...

Richtig ist aber, daß der ADAC schon Berufsoldaten eingestellt hat, die gekündigt hatten.


Aber ok, nur meine Meinung. Ich halte mich jetzt raus.
 
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Army Aviator

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Hallo,

@grinch
"Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, gilt dies jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren. In einer Rechtsverordnung kann für bestimmte Verwendungen wegen der Höhe der mit dem Studium oder der Fachausbildung verbundenen Kosten oder auf Grund sonstiger studien- oder ausbildungsbedingter Besonderheiten eine längere als die dreifache Dauer bestimmt werden; die in Satz 1 genannte Höchstdauer darf nicht überschritten werden."
im Prinzip richt, aber:

Die Bw hat derzeit zu viele FD´s, mann könnte fast schon meinen sie ist froh um Jeden der geht... :FFEEK:

@Maverick22
2 meiner Kameraden (Berufssoldaten) aus einem anderen Standort fangen am 01.05. bei der Polizei in Hessen im fliegerischen Dienst an.
...und die haben noch nichtmal einen CPL-H...

Hessen stellt eine ganz große Ausnahme dar, die wird sich auch so schnell nicht wiederholen.
Mein Tipp: Informiere dich bei den offiziellen Stellen, dort gibts die aktuellsten Infos :TOP:
 

maverick22

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Army Aviator schrieb:
Die Bw hat derzeit zu viele FD´s, mann könnte fast schon meinen sie ist froh um Jeden der geht... :FFEEK:
Ganz genau :TOP:

Aber am besten fragste mal grinch der kennt sich in meinem Leben am Besten aus und weiß wie lange meine Ausbildung hinter mir liegt und wie es mit der FD Problematik ist :D

Army Aviator schrieb:
...und die haben noch nichtmal einen CPL-H...
Den machen sie nebenbei schnell noch, dass war Vorraussetzung.
Ist aber mit gewissen Flugstunden auf dem Buckel nicht weiter wild. NRW hat zufällig genau die selbe Ausnahme. Ist ungewöhnlich dass es alles so schnell geht aber mit einer gewissen Wartezeit ist der Wechsel durchaus möglich da immer mal wieder Bedarf besteht.

Dr. Seltsam schrieb:
Deswegen macht sie wohl auch Werbung im Kino :FFTeufel:
Ja leider bilden sie noch ohne Ende aus. Die armen tun mir richtig leid. Freuen sich auf einen fliegerischen Werdegang und werden höchstwarscheinlich schwer enttäuscht. BW halt ....
 
frankyk

frankyk

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Hy!!

maverick22 schrieb:
Ganz genau :TOP:

Ja leider bilden sie noch ohne Ende aus. Die armen tun mir richtig leid. Freuen sich auf einen fliegerischen Werdegang und werden höchstwarscheinlich schwer enttäuscht. BW halt ....
Genau so ist es! War 1990 mit den Offz. FlgD Hubi der Marine so, 2001 oder 2002 mit den Jettis/WSO ebenso und scheinbar nun wieder! Die Bw lernt eben nicht aus Fehlern der Vergangenheit!


Gruß
Franky
 
Thema:

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