Spekulationen um Antoine de Saint-Exupery
Zwei Hinweise sollten in diesem Falle noch Beachtung finden:
1. Ab Juni 1944 war es bei der Jagdwaffe Flugzeugführern untersagt, einzeln fliegende Feindflugzeuge abzufangen. Der Grund hierfür lag bei der Treibstoffersparnis.
2. Im Bereich feindlicher Flugzeugbedrohungen, wie dies auch in Südfrankreich der Fall war, durfte im Falle der Feindverfolgung oder -Aufklärung nur mit einer Rotte, also zwei Maschinen, geflogen werden. Gerade bei der feindlichen Luftüberlegenheit mußte der Kazmarek (richtig geschrieben?), der zweite Rottenflieger, die Deckung nach hinten übernehmen.
Diese Vorschrift galt nicht für Überführungsflüge, z. B. nach anderen Fliegerhorsten oder in die Heimat.
Warum Horst Rippert trotz dieser Vorgaben doch alleine geflogen sein sollte, ist ein Rätsel.
Bei einem tatsächlichen Abschuß hätte Rippert über Funk die Meldung "Paucke, Paucke" abgeben und die genauen Abschußkoordinaten melden müssen. Damit hätte auch der Seenotrettungsdienst der Marine tätig werden und Rettungsmaßnahmen einleiten können.
Auch hätte in jedem Falle ein Abschuß- und Zerstörungsmeldeformular ausgefüllt und vom Staffelführer unterzeichnet werden müsse, auch wenn noch kein Zeuge vorhanden war.
Der letztendliche Beweis für den Abschuß hätten die zwei folgenden Fakten erlaubt:
1. Wenn Horst Rippert tatsächlich Major Ex mit seiner F-5B abgeschossen haben sollte, wäre der Abschußvorgang leicht nachvollziehbar. Rippert behauptet, daß er mit seiner Bf 109 G-6 auf den rechten Tragflügel nebst Motor geschossen hätte. Seine Kanone Mauser M.G. 151/20, Kaliber 20 mm, verschoß Sprenggranaten Leuchtspur (Sprgr.L-spur) mit Aufschlagzünder. Die Munition der beiden M.G. 131, Kaliber 13 mm, hatten in der Regel alle fünf Schuß Leuchtspur gegurtet.
Im Falle von Kanonentreffern an Fläche und Motor hätten die Granaten nicht nur sofort einen Brand bewirkt, sonder deren Splitter alle umliegenden Flugzeugkomponenten durchsiebt oder flächig beschädigt. Diese Spuren wären auch nach sechzig Jahren Unterwasseraufenthalt noch zu erkennen.
2. Wenn der rechte Tragflügel (oder lieber Fläche) sowie der Motor gebrannt hätten, wären die Längsträger der Flügel und andere Komponenten erst gescholzen, dann gebrannt. Aluminium hat seinen Schmelzpunkt bei ca. 660 °C
und fängt darüber sogar an zu brennen.
Beim Eintreten ins Meerwasser wäre ein Brand zwar gelöscht worden, die Oberflächenstrukturen der Al-Oberflächen aber noch zu erkennen gewesen.
Solange nicht die sprenggranatenbedingten Beschädigungen an den Flugzeugkomponenten (rechter Rumpf und Fläche) sowie die Obergflächenstrukturen der Anschmelzstellen an Längsträgern und anderen AL-Profilen nachgewiesen sind, kann letztendlich auch nicht der Beweis für einen Abschuß erbracht werden.
Auch hat man laut Angaben der Taucher nur Teile des linken Rumpfes mit dem Abgasturbolader sowie ein kleines Stück des rechten Seitenleitwerkes gefunden.
Sollte ein Mitglied dieses Forums noch weitere Hinweise kennen, bin ich für diese sehr dankbar. - Ich bin gebeten worden, im Falle Major Ex und Horst Rippert eine Stellungnahme abzugeben. Nach meiner fast sechsmonatigen Recherche werde ich wohl zur Aussage kommen, daß die Geschichte um die letzten Minuten des Vaters des kleinen Prinzen noch einmal neu geschrieben werden muß.
J. Michael Mehltretter
Dipl.-Ing.
www.mehltretter.info