Spekulationen und Kritik ja, Beleidigungen besser nicht
Wolfgang H., die Kritik von Hobbyforums-Mitgliedern an Hobbyhistorikern finde ich jederzeit okay. Als Gescholtener kann man sich hier im Forum rechtfertigen, muss es aber nicht. Ein paar Gepflogenheiten liegen aber wohl auf der Hand:
1. Wer etwas veröffentlicht, muss auch mit öffentlicher Kritik rechnen.
2. Wer unvollständig recherchiert, muss sich von anderen ergänzen lassen.
3. Nichtauthentische Details in Dokumentationen darf man als solche entlarven.
Natürlich drängt sich nach der ZDF-Fernseh-Doku der Verdacht auf, dass Herr von Gartzen nicht (wie es so schön heißt)
ergebnisoffen ermittelt hat, sondern vom Erscheinen des Herrn Rippert so begeistert war, dass er dessen Darstellungen als zutreffend unterstellt und lediglich auf Widerspruchsfreiheit abgeklopft hat.
Dass etwaige, vorhandene Widersprüche aber genau so mühsam recherchiert werden müssen wie die angenommenen Annahmen, darauf muss man erst mal kommen!
Noch ein wichtiger Punkt (die Zuverlässigkeit des menschlichen Gedächtnisses) ist ein Kapitel für sich. Ich halte es grds. für ein wackliges Fundament – sowohl für den sich Erinnernden wie auch für die anderen, die darauf aufbauen. Das will ich hier nur als
allgemeine Feststellung verstanden wissen. :engel:
Bevor sich hier noch jemand persönlich angegriffen fühlt, greife ich den Vorwurf der „Fachblindheit“ mal auf. Was mir zwar auch aufgefallen ist, hätte ich allerdings nicht mit diesem harten Wort gekontert. Kollege Mehltretter hat sich als Ingenieur durchaus vernünftige Gedanken gemacht:
Caesar2004 schrieb:
1. Ab Juni 1944 war es bei der Jagdwaffe Flugzeugführern untersagt, einzeln fliegende Feindflugzeuge abzufangen. Der Grund hierfür lag bei der Treibstoffersparnis.
2. Im Bereich feindlicher Flugzeugbedrohungen, wie dies auch in Südfrankreich der Fall war, durfte im Falle der Feindverfolgung oder -Aufklärung nur mit einer Rotte, also zwei Maschinen, geflogen werden. Gerade bei der feindlichen Luftüberlegenheit mußte der Kazmarek (richtig geschrieben?), der zweite Rottenflieger, die Deckung nach hinten übernehmen.
Diese Vorschrift galt nicht für Überführungsflüge, z. B. nach anderen Fliegerhorsten oder in die Heimat.
Ob diese Regeln vor Ort galten, müsste bewiesen werden. Logisch klingen sie aber nicht. Einen feindlichen Aufklärer, der i. d. R. alleine flog, unbehelligt zu lassen, ist militärisch grob unvernünftig. Falls es ein Alleinflugverbot bei der Jagdwaffe gab, kann es auch missachtet worden sein oder der Rottenflieger hat die Mission vielleicht aus einem zwingenden Grund abgebrochen (Defekt, Sichtkontaktverlust etc.).
Caesar2004 schrieb:
Wenn Horst Rippert tatsächlich Major Ex mit seiner F-5B abgeschossen haben sollte, wäre der Abschußvorgang leicht nachvollziehbar.
Tja, schön, wenn es so einfach wäre! Wenn es ein lehrbuchmäßiger Abschuss mit Beschussschäden, Splittern und/oder Brandspuren gewesen wäre, dann schon. Es kann, es muss sich aber nicht so ereignet haben.
Selbst wenn die F-5B völlig frei von Fremdeinwirkung vom Meeresboden aufgeklaubt würde, kann sie einem Luftkampf zum Opfer gefallen sein. Dazu hätte St. Ex beim Ausweichen nur ein zu hartes Manöver fliegen und abschmieren müssen. Dann wäre er (ohne dass ein Schuss hätte fallen bzw. treffen müssen) mehr oder minder senkrecht ins Meer gestürzt und mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Aufprall auf das Wasser getötet worden.
Auf diese Weise hat sich schon manch bestätigter Luftsieg zugetragen. Man sollte halt bestimmte Umstände, die ebenfalls denkbar sind, genauso wenig ausschließen, wie man andere, wahrscheinlichere Szenarien als bewiesen ansehen soll. Es könnte ja sein, dass sich der Gegenbeweis nur ein wenig versteckt hat. ;)
Die Geschichte ist jedenfalls noch lange nicht zu Ende...
Gruß
Luftpirat
PS:
Wenn wir in der Sache weiter kommen wollen, geht das am Besten, wenn wir uns hier ergänzen und nicht verprellen! Du darfst übrigens gern noch was Konstruktives hier ausbreiten, Rasmussen. Interesse besteht ganz bestimmt! Mit deinem Fachwissen könntest du Wolfgang H. übrigens weit oberhalb der Beleidigungsgrenze kontern.