cougar1923
Flugschüler
Hallo MichaelIn der Schweiz ist es auf jeden Fall überhaupt kein Problem. Es wurde mir sogar erlaubt, im Innern eines Hangars in Dübendorf u.a. die F/A-18 zu fotografieren, als unsere Rekrutenschule dort eine Besichtigung hatte.
Funkscanner sind soweit ich weiss in der Schweiz auch kein Problem - gibt es überhaupt gesetzliche Grenzen?
Natürlich gibt es gesetzliche Grenzen und die wurden schon einige Male in diesem Forum erwähnt. In der Schweiz gilt das Bundesgesetz vomm 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen (SR 510.518) und die Verordnung vom 2. Mai 1990 über den Schutz militärischer Anlagen (Anlageschutzverordnung) (SR 510.518.1). Letztere ist besonders wichtig, gestattet sie doch das Fotografieren von ausserhalb ohne besondere Bewilligung.
Reine Funkempfänger mit einem Empfangsbereich zwischen 118 und 136 MHz bedürfen in der Schweiz keiner Bewilligung. Dies gilt aber nicht für Sender und für Scanner, die einen grösseren Empfangsbereich abdecken. Besonders gilt dies NICHT für Empfänger des sog. militärischen Flugfunkes (über 220 MHz). Selbst die Verbreitung dieser Frequenzen ist in der Schweiz strafbar!