Air Berlin

Diskutiere Air Berlin im Airlines Forum im Bereich Einsatz bei; Noch dazu könnten sich dadruch Änderungen in der Altersvorsorge/Rente ergeben, oder liege ich da falsch? Sie waren ja quasi länger angestellt...
DanielM

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So ganz einfach ist das nicht. Lohnforderungen haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten, z. B. Bankkrediten. Darauf hat der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrenz zu achten. Wenn er das nicht beachtet haben sollte, könnten sich Rückforderungsansprüche ergeben.
Noch dazu könnten sich dadruch Änderungen in der Altersvorsorge/Rente ergeben, oder liege ich da falsch? Sie waren ja quasi länger angestellt, wenn Kündigung nicht rechtens.
 
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koehlerbv

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Voraussetzung für derartige Ansprüche ist natürlich auch, dass man bis dato kein neues Arbeitsrechtsverhältnis angetreten hat (bzw. Ansprüche sind nur bis zu diesem Tag wirksam). Dieser Erfolg vor dem Arbeitsgericht ist auch aus meiner Sicht vorrangig theoretischer Natur bzw. sichert Ansprüche für den recht unwahrscheinlichen Fall, dass noch bis hierhin unbekannte liquide Mittel auftauchen.
 
macfly

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So ganz einfach ist das nicht. Lohnforderungen haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten, z. B. Bankkrediten.
Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass Lohnforderungen Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten haben - das gilt aber ganz klar nicht für Forderungen aus den sogenannten "Massekrediten". Und um genau solche geht es bei den staatlichen Forderungen. Massekredite sind im Insolvenzrecht extra eingeführt worden, um einem Insolvenzverwalter mehr Spielraum zu geben, um einen Betrieb aufrechtzuerhalten und ggf. retten zu können. Man hat diesen Massekrediten daher absoluten Vorrang eingeräumt - ansonsten könnte ein Insolvenzverwalter ja kaum weiteren Kredit bekommen, wenn das Unternehmen schon zuvor überschuldet war. Die Arbeitnehmer werden also erst dann einen Cent sehen, wenn die staatlichen Forderungen aus dem Massekredit zu 100,0% erfüllt sind - wozu es höchst wahrscheinlich nicht mehr kommen wird.
 
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Ist das eigentlich ein Schuss ins eigene Knie? Nehmen wir an, sie haben ab Kündigungstag ALG 1 bekommen und nun ist die Kündigung ungültig. Müssen sie das ALG 1 zurück zahlen und auf Gehaltsnachzahlungen hoffen (die es ja nicht geben wird)? Sollte ja auch wieder im Interesse des Staates/Steuerzahlers sein. ;-)
 
mcnoch

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Nun haben auch die Flugbegleiter*innen aus dem gleichen Grunde Recht bekommen. Nützen wird das aber alles nichts.
Ein Übergang der Verträge auf die Luftfahrtgesellschaft Walter habe aber nicht stattgefunden.

 
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Ist das eigentlich ein Schuss ins eigene Knie? Nehmen wir an, sie haben ab Kündigungstag ALG 1 bekommen und nun ist die Kündigung ungültig. Müssen sie das ALG 1 zurück zahlen und auf Gehaltsnachzahlungen hoffen (die es ja nicht geben wird)? Sollte ja auch wieder im Interesse des Staates/Steuerzahlers sein. ;-)
Nein, der Arbeitgeber muss in solchen Fällen die Differenz zwischen ALG 1 und dem normalen Gehalt an den Arbeitnehmer zahlen und der Bundesagentur für Arbeit das ausgezahlte ALG 1 erstatten.
 
mcnoch

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Wie es zu erwarten war, gibt es mangels Masse keine Entschädigungen für die unwirksamen Kündigungen.

 

Philipus II

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Wobei sich das ja (zumindest theoretisch) noch ändern kann - bei der Klage des Insolvenzverwalters gegen Etihad steht das Urteil ja noch aus. Bisher ist zwar noch nicht einmal klar, ob die Gerichte in Deutschland oder England für den Prozess zuständig sind, aber irgendwann wird es ein Urteil geben. Die Aussichten werden von Experten immerhin als so groß eingeschätzt, dass ein Prozesskostenfinanzierer die Kosten vorstreckt. Es kann daher für ehemalige Arbeitnehmer schon Sinn machen, jetzt rechtskäftige Forderungen gegen die Insolvenzmasse zu bekommen, weil es denkbar ist, dass sich die Masse später noch deutlich vergrößert und dann zumindest ein Teil eingebracht werden kann.

Wie die Chancen der Klage der AB gegen Etihad stehen kann ich als Außenstehender nicht bewerten.
 
macfly

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Klingt in der Tat sehr abenteuerlich - zumal das Vereinigte Königreich zum Zeitpunkt der Air Berlin Insolvenz ja noch EU Mitglied war. Der Brexit erfolgte offiziell erst 2,5 Jahre nach der Air Berlin Pleite. Daraus nun irgendwie nachträglich eine unbeschränkte Haftung einer ehemals beschränkt haftenden britischen Gesellschaft (PLC = public limited company) zu konstruieren... ich weiß nicht. Aber warten wir mal ab: für Juristen ist der Fall sicher interessant (und ganz sicher ist, dass einige Anwälte daran ordentlich verdienen werden).
 
WaS

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… nachträglich eine unbeschränkte Haftung einer ehemals beschränkt haftenden britischen Gesellschaft (PLC = public limited company) zu konstruieren... ich weiß nicht.
Doch, doch, das scheint zu gehen. Ist hier erklärt..

Nicht die plc haftet nun unbeschränkt, sondern ihre Gesellschafter.. Eine Gesellschaft mit Verwaltungssitz in DE kann heute keine plc mehr sein, und wenn sie sich nicht rechtzeitig eine andere Form gegeben hat, "fällt" sie quasi auf eine (unbeschränkt haftende) GbR deutschen Rechts zurück.
 
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"Er hat «einige Ideen», was er mit dem Namen Air Berlin machen könnte."

Vorschlag: Sundair umbenennen in Air Berlin, die Flugzeuge mit dem Air Berlin Design lackieren (wenn die Rechte mit erworben wurden), Schokoherzen wieder einführen... und die Qualiät von damals... juhu... schön wärs...
 

pilotms

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Nicht bei Sundair sondern bei einer Firma des Sundair Gründers
 
lutz_manne

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Nicht bei Sundair sondern bei einer Firma des Sundair Gründers
Nun gut, lt. Wikipedia ist er aber auch CEO von Sundair. Also wäre es nicht ganz unmöglich... Man wird ja wohl noch Träumen und Wünsche haben dürfen. ;-)
 
doerrminator

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