Abschuss? Ja oder Nein?

Diskutiere Abschuss? Ja oder Nein? im Bundesheer Forum im Bereich Einsatz bei; Darf in Österreich ein Flugzeug abgeschossen werden oder nicht? Angesichts der heißen Diskussionen hierzulande über die Luftraumüberwachung, der...

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Darf in Österreich ein Flugzeug abgeschossen werden oder nicht?
Angesichts der heißen Diskussionen hierzulande über die Luftraumüberwachung, der bewaffneten Luftraumsicherung auf schweizer und öst. Seite über Davos und der erfolglosen Versuche eines ähnliches Gesetzes in Deutschland hab ich mir die Rechtslage angeschaut:

Bundesverfassungsgesetz:

4. Bundesheer

Artikel 79. (1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.

(2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt

1. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus

a) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner

b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;

2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.

(3) Weitere Aufgaben des Bundesheeres werden durch Bundesverfassungsgesetz geregelt.

(4) Welche Behörden und Organe die Mitwirkung des Bundesheeres zu den im Abs. 2 genannten Zwecken unmittelbar in Anspruch nehmen können, bestimmt das Wehrgesetz.

(5) Selbständiges militärisches Einschreiten zu den im Abs. 2 genannten Zwecken ist nur zulässig, wenn entweder die zuständigen Behörden durch höhere Gewalt außerstande gesetzt sind, das militärische Einschreiten herbeizuführen, und bei weiterem Zuwarten ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Allgemeinheit eintreten würde, oder wenn es sich um die Zurückweisung eines tätlichen Angriffes oder um die Beseitigung eines gewalttätigen Widerstandes handelt, die gegen eine Abteilung des Bundesheeres gerichtet sind.

Militärbefugnisgesetz:

§ 26. Aufgaben und Befugnisse (mil. Luftraumüberwachung)

(1) Die militärische Luftraumüberwachung dient der ständigen Wahrung der Lufthoheit der Republik Österreich, insbesondere zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Souveränität.

(2) Die mit Aufgaben der militärischen Luftraumüberwachung betrauten militärischen Organe, insbesondere jene der militärischen Luftfahrtverbände sowie der Einrichtungen des technischen Luftraumbeobachtungs- und Luftfahrzeugleitsystems, dürfen
1. jene den österreichischen Luftraum benützenden Luftfahrzeuge stellen, die einer Verletzung der Lufthoheit oder einer Gefährdung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres verdächtig sind, und
2. die maßgeblichen Umstände dieser Luftraumbenützung einschließlich der Identität des Luftfahrzeuges feststellen.

(3) Die militärischen Organe nach Abs. 2 dürfen zur Durchsetzung ihrer Befugnisse die Maßnahmen zur Befugnisausübung nach den §§ 16 bis 19 anwenden.
unter §16 bis 19 stehen die Regeln für den Waffeinsatz. ua

§ 16. Unmittelbare Zwangsgewalt

(1) Militärische Organe im Wachdienst dürfen, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, die ihnen eingeräumten Befugnisse mit unmittelbarer Zwangsgewalt durchsetzen. Dies gilt während eines Einsatzes auch für alle eingesetzten militärischen Organe zur Durchsetzung aller ihnen eingeräumten Befugnisse, mit Ausnahme einer Befugnisausübung für Zwecke der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr. Bei der Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt ist auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonders Bedacht zu nehmen.

(2) Unmittelbare Zwangsgewalt gegen Personen darf nur ausgeübt werden, wenn dies für die Ausübung einer Befugnis unerlässlich ist und wenn ihre Ausübung den Betroffenen angekündigt wird, sofern durch eine solche Ankündigung der Zweck der Zwangsanwendung nicht gefährdet wird.


§ 19. Lebensgefährdender Waffengebrauch

(1) Über die Voraussetzungen der §§ 16 bis 18 hinaus ist ein mit Lebensgefährdung verbundener Waffengebrauch gegen Personen nur zulässig zur notwendigen Verteidigung gegen einen unmittelbar drohenden oder gegenwärtigen schwerwiegenden rechtswidrigen Angriff auf Leben oder Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit oder Freiheit einer Person.

(2) Ein lebensgefährdender Waffengebrauch ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Gegenüber einer Menschenmenge ist die Androhung zu wiederholen. Als Androhung des Schusswaffengebrauches gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.

(3) Ein lebensgefährdender Waffengebrauch ist nur dann zulässig, wenn dadurch Unbeteiligte voraussichtlich nicht gefährdet werden. Dies gilt nicht, sofern dieser Waffengebrauch unvermeidbar erscheint, um eine Menschenmenge von solchen Gewalttaten abzuhalten, durch die die Sicherheit von Personen mittelbar oder unmittelbar gefährdet wird, deren Schutz und Sicherung im Interesse der militärischen Landesverteidigung erforderlich ist.

(4) Die Abs. 2 und 3 sind nicht anzuwenden, wenn eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit oder Freiheit einer Person nur durch sofortigen Waffengebrauch abgewendet werden kann und dieser den Umständen nach verhältnismäßig ist.

(5) Während eines Einsatzes darf im Einsatzraum von den Voraussetzungen nach Abs. 1 bis 3 insoweit abgewichen werden, als dies für die Erfüllung des Einsatzzweckes unerlässlich ist.
Quelle öst Gesetzbuch, einsehbar auf der Bundesheerseite
 
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Erinnert euch an den Fall als eine Saab 105 Warnschüße auf irgend einen Sportflieger abgegeben hat (glaube es war in Niederösterreich).
Hätte er dann nicht beigedreht denke ich dann hätten sie Ihn wohl von Himmel gepustet.
Entschuligt das keine genauen ZDF´s liefere aber ich mom keine Zeit alles zu durchstöbern.

Gruß
Max01 :?!
 

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Ich glaub du meinst Vorfall wo Katzav und der BP mit Black Hawks zu einem Besuch in Mauthausen geflogen sind und dabei ein Privatflieger ihnen zu nahe gekommen ist und von Saab-105 abgefangen wurde? Ich glaub Warnschüsse sind da keine gefallen.

@49ers: Mir gehts in dem Thread darum dass es in Österreich eine rechtliche Grundlage für einen Abschuss gibt. In Davos gehts natürlich hauptsächlich um ungefährliche Vorfälle aber zum Spass werden die Waffen nicht herumgetragen.
 
doppeladler

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Ohne das das glaube ich bis ins letzte Detail ausjudiziert wäre, gibt es bei der Luftraumüberwachung die Meinung, dass der Verteidigungsminister Schießbefehl geben kann. Es gab schon mehrere Fälle, wo der Minister am Telefon warten musste, bis sich die Situation entschärfte. Ob ein Darabos allerdings einen Schießbefehl erteilen würde?
 
pok

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Als Pilot würde ich mich weigern...

Eine Rechtliche Grundlage wird NICHTS bringen.
Als Pilot würde ich mich weigern, einen Flieger abzuknallen, in denen Unschuldige Zivilisten sitzen.
Wenn ich weiß, das nur die Terror-Deppen drin hocken, knalle ich den Flieger schneller ab, als der Befehl vom HQ oder sonstwoher kommt.
Als Kampfpilot wirst Du Dich wohl nicht auf Deine eigenen Recherchen stuetzen koennen sondern Befehle befolgen muessen.
Ob Du das im Ernstfall tuen wirst, sollte ein Pilot wissen bevor er sich fuer diesen Beruf entscheidet.
 
EDGE-Henning

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Als Kampfpilot wirst Du Dich wohl nicht auf Deine eigenen Recherchen stuetzen koennen sondern Befehle befolgen muessen.
Ob Du das im Ernstfall tuen wirst, sollte ein Pilot wissen bevor er sich fuer diesen Beruf entscheidet.


Als Berufssoldat entschied er sich für die VERTEIDIGUNG seines Landes. Dazu gehört nicht, Zivilpersonen abzuknallen. Andererseits ist die Bebauungsdichte in der BRD derart hoch, das ein Abschuss womöglich gleich viele oder mehr Opfer erfordert.

Ausserdem empfehle ich, aus dem Sterben der DDR zu lernen. Die bekämpfte 1989 nur Symtome, und nicht die wirklichen Ursachen. Die Terrorfuzzies sind doch letztendlich nur ungeildetet/und/oder fanatische Symtome. Unsere Gesellschaft und unsere Politik sind eine große Teilursache.
 

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Als Berufssoldat entschied er sich für die VERTEIDIGUNG seines Landes.
Wenn ein Flugzeug eine Gefahr für viel mehr Menschen ist als im Flugezug sitzen...naja

Eine solche Entscheidung wird nie einfach sein

.... Unsere Gesellschaft und unsere Politik ...
Das kann man nicht wegen irgendwelche "Terrorfuzzies" bekämpfen oder ändern. Es ist ja genau das was sie wollen

Terroristen wird es immer geben, egal von welcher Ideologie.

In den 90er waren in Österreich Briefbomben eines rechtes Fanatiker unterwegs der sie an Minderheiten, Einwanderer und die Leute die sich für sie einsetzen schickte. Wenn man jetzt die Gesellschaft deswegen ändern sollte hätte das geheißen alle die nicht blond und blauäugig sind rausschmeißen.
 
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Ein ungewöhnliches Himmelsspektakel konnten etliche Oberösterreicher heute beobachten. Zwei F5 Militärflugzeuge haben ein Passagierflugzeug über Oberösterreich zur Landung gezwungen. Was bedrohlich ausgesehen hat, war nur eine Übung. Durch eine kürzlich abgeschlossene Kooperation mit der AUA kann realitätsnah der Ernstfall geprobt werden. Auch in Zukunft werden solche so genannten Landezwangsverfahren über Oberösterreich zu sehen sein.
http://www.liferadio.at/news/view/article/14/alles-aus-oberoesterreich-1725-d53ad04777/

Zumindest werden "Landezwangsverfahren" (ach diese Sprache muss man einfach mögen ;) ) geübt. Ist doch auch positiv zu sehen.
Wann sie dies aber mit den EF anfangen mögen steht ja wohl noch nicht fest.
 

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Zuständigkeit bei Eurofighter-Schießbefehl unklar

Angesichts der Eurofighter-Einführung streitet die Regierung nun darüber, wer den möglichen Abschuss eines terror-verdächtigen Flugzeugs anordnen müsste. Innenminister Platter geht davon aus, dass im Fall des Falles der Verteidigungsminister den Schießbefehl geben müsste. SPO-Justizsprecher Jarolim betonte dagegen am Sonntag, "die Abwehr von Gefahren obliegt dem Innenminister".

Angesichts der Eurofighter-Einführung streitet die Regierung nun darüber, wer den möglichen Abschuss eines terror-verdächtigen Flugzeugs anordnen müsste. Innenminister Platter geht davon aus, dass im Fall des Falles der Verteidigungsminister den Schießbefehl geben müsste. SPO-Justizsprecher Jarolim betonte dagegen am Sonntag, „die Abwehr von Gefahren obliegt dem Innenminister“.

Nachdem Platter am Samstag im ORF-Radio die Entscheidung über einen möglichen Abschuss an den Verteidigungsminister bzw. an den jeweiligen Abfangjäger-Piloten delegiert hatte, kündigt Verteidigungsminister Darabosin „Kurier“ und „Österreich“ eine Prüfung der Zuständigkeiten an. Für Jarolim ist es „sehr problematisch“, wenn ein Innenminister bei einer so schwerwiegenden Frage „die Verantwortung auf den Verteidigungsminister oder sogar auf den Piloten abwälzen will“. Verfassungsjuristen gehen davon aus, dass ein derartiger Abschussbefehl insgesamt unzulässig wäre.
http://www.salzburg.com/nwas/index.php?article=DText/b97p~9e7jlj*0f_47uenofw&img=&text=&mode=&section=&channel=nachrichten


Abschuss gekaperter Passagiermaschinen möglich?

Molterer: Verhinderung solcher Situationen wichtiger
"Diese Diskussion, die jetzt geführt wird, ist unverantwortlich. Wir haben eine Diskussion ausschließlich darüber zu führen, wie wir derartige Situationen verhindern. Und ganz offen gesagt wird im Zweifelsfall nicht der Professor für Verfassungsrecht dann an der Entscheidungsnotwendigkeit sitzen." Das findet auch Molterers Parteikollege und Innenminister Günther Platter. Im Zweifelsfall müsse halt der Pilot entscheiden, meint Platter.

Darabos prüft,Gusenbauer unterstreicht Ressortverantwortung
Vorläufig gar nichts sagen will Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ). Er lässt die Schießbefehlfrage noch prüfen...

Mehrere namhafte Juristen waren sich hingegen ungewohnt einig: Ein entführtes Flugzeug abzuschießen, um Menschen in einem Stadion vor einem Anschlag zu retten, sei erstens unzulässig, und es sei zweitens einem Piloten nicht zumutbar, eine solche Entscheidung allein treffen zu müssen, so der Tenor.
http://www.diepresse.com/home/politik/innenpolitik/317412/index.do
 

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"Kein Abschuss ohne Befehl von oben"

Seit seinem Amtsantritt hat Norbert Darabos Tag und Nacht ein Spezialhandy mit dabei. Wenn dieses Gerät läutet, dann hat das, was am anderen Ende der Leitung passiert, für den Verteidigungsminister „Prioritätsstufe Alpha“ – egal, ob der Sozialdemokrat auf der Regierungsbank im Parlament sitzt, auf Staatsbesuch am Balkan weilt oder seine Truppen bei Übungen im Feld observiert. „Im Schnitt läutet dieses Mobiltelefon einmal pro Woche“, erzählt Darabos’ Sprecher Answer Lang. „Und dann wird der Minister im Regelfall vom Einsatzkommando informiert, dass soeben Abfangjäger aufsteigen, weil ein Flugzeug in den Luftraum eindringt, das nicht zu identifizieren ist.“

„Armes Würstel“

Auf gleicher Augenhöhe können die Militärpiloten dann ohnehin meist rasch Funkkontakt mit diesen Maschinen herstellen. Normalerweise. Doch was, wenn dies einmal nicht gelingt – und sich ein Passagierjet schnurstracks auf die Bundeshauptstadt oder eine Großveranstaltung hinbewegt? Und womöglich von Extremisten entführt wurde, um am Boden größtmöglichen Schaden anzurichten?

Wer in diesem Fall einen Abschussbefehl erteilen kann, darüber herrschen in der Regierung derzeit erhebliche Auffassungsunterschiede. Norbert Darabos meint, der schwarze Innenminister. Günther Platter wiederum glaubt, sein roter Amtskollege.

Anders als in anderen westlichen Staaten gleicht die hiesige Gesetzeslage bis dato einem kaum durchschaubaren Paragrafendschungel, den Darabos nun durchleuchten lässt: Im Rahmen der Luftraumüberwachung wird nämlich nach dem Militärbefugnisgesetz die Kooperationswilligkeit eines Flugzeugs festgestellt, ebenso bietet es die Grundlage dafür, einen Flieger abzudrängen oder zur Landung zu zwingen. Wird allerdings eine terroristische Gefahr festgestellt, ist das Innenministerium für die Bannung zuständig. „Weil wir uns dann eben nicht in einem Krieg befinden, sondern es mit einer kriminellen Bedrohung zu tun haben“, wie ein Beamter des Innenministeriums sagt. Und erst wenn dieses Ressort die Abfangjäger des Militärs zur Assistenzleistung auffordert, darf der Bundesheerpilot – analog zum Sicherheitspolizeigesetz, das den Waffengebrauch für Polizisten regelt – seine Bordkanonen für einen Abschuss einsetzen. Doch welches Regierungsmitglied hilft dem Mann am Himmel via Handyschaltung bei dieser folgenschweren Entscheidung? Derzeit wäre der Pilot damit völlig auf sich allein gestellt. – Was der deutsche Terrorexperte Rolf Tophoven einmal so ausdrückte: „Bei euch wäre der Diensthabende einfach das arme Würstel.“

Auch der von Minister Darabos mit der Öffentlichkeitsarbeit für die neuen Eurofighter betraute Oberstleutnant erklärt nun im Gespräch mit dem Standard völlig unverhohlen: „Ich würde anstelle der Abfangjäger-Piloten derzeit die Waffe nicht benutzen, ohne den Befehl eines Vorgesetzten zu haben. Denn wer übernimmt die Verantwortung, wenn das passiert?“, fragt sich Oskar Krasser.

...
http://derstandard.at/?url=/?id=2962349
 
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Die Diskussion wird ja auch schon seit längerem in Deutschland geführt, bis ja das Bundesverfassungsgericht ein eindeutiges Urteil gesprochen hat.
Und die Diskussion geht ja weiter. Jetzt versucht man den Notwehrparagrapen so zu gestalten das unter der Amtshilfe der Luftwaffe ein Abfangen einer Terrorflugzeuges möglich ist.
Allerdings von Abschuß ist hier keine Rede, dies ist ein verdamt heißes Eisen.
Und daran will sich keiner verbrennen, außer unser vererher Herr Schäuble. Der ja schon mal im Vorfeld alles äähhh...töten möchte.
Und stellt sich die Frage wenn jemals so ein Befehl kommt und der Pilot verweigert aus Gewissensgründen und es passiert sowas wie bei den Twin Towers, wird er wegen Befehlsverweigerung und mehrfachen Mordes angeklagt ???
Führt er den Befehl aus, wird er von den Hinterbliebenen und Staat wegen Mordes angeklagt ???
Schwirig....
 
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Und noch ein Problem sehe ich in dem ganzen. Egal ob dies nun Österreich , Deutschland oder ein anderes europäisches Land ist. Sollte es zu so einem finalem Schuß, was hoffentlich nie passieren möge, kommen und die Trümmer der abgeschossenen Maschine landen in einem Wohngebiet und es werden dort Menschen verletzt oder gar getötet. Was ist dann ????
Mord mit Vorsatz ??? Farlässige Tötung ???
Und in den meisten europäischen Ländern wird ja auch nach den Verursacherprinzip verurteilt.
Auch wenn nur Terroristen in dem Flugzeug sind und ein dritter kommt durch den Absturz zu Schaden. Der Pilot des Abfangjägers ist Schuld, so oder so.
Also hat ein Jäger Pilot zwei Möglichkeiten, aussteigen und zu Fuß gehen, oder auf dem Schoß einen guten Strafverteidiger mitnehmen.
 

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Abschuss-Debatte: Scharfe Kritik an untätiger Regierung

Die Ratlosigkeit der Regierung, welcher Minister für einen Abschussbefehl zuständig ist, wenn Österreichs Abfangjäger mit einem terrorverdächtigen Passagierjet im Luftraum konfrontiert wären, stößt auch bei immer mehr Militärexperten auf Kritik.

...

Der Brigadier außer Dienst stößt sich vor allem daran, dass sich der rote Verteidigungsminister und sein schwarzer Amtskollege im ersten Reflex die Zuständigkeit für den Schießbefehl „gegenseitig zuschoben“. Karner geht zwar davon aus, dass Norbert Darabos nach dem Militärbefugnisgesetz „der Letztverantwortliche“ sei, kritisiert aber auch seinen ehemaligen Chef, Ex-Verteidigungsminister Günther Platter: „Er müsste doch genau wissen, wie das mit dem Abschuss geregelt ist. Platter kennt das Ressort.“

Grundsätzlich bleibe dem gesamten Apparat in einer solch brenzligen Situation „nur ein paar Minuten“ für eine Entscheidung, erklärt Karner und mahnt: „Da gibt es extrem wenig Zeit, da kann man vorher nicht erst einmal die Beratungsstäbe zusammentreten lassen.“ Deswegen sollten „die politisch Verantwortlichen das Krisenmanagement längst intus haben. Dafür werden Politiker bezahlt.“ Schließlich gehe es hier „nicht um die Befriedigung von ein paar schießwütigen Jungs“ sondern „um die Sicherheit des Landes“. Und damit sei in der Frage „Parteipolitik fehl am Platz“. Wie Völkerrechtler und Rechtsexperten, die sich bereits zu Wort meldeten, meint auch Karner, dass „jetzt rasch geklärt werden müsse, ob das Gesetz überhaupt verfassungskonform“ sei...
http://derstandard.at/?url=/?id=2963870


AUA-Chef über Schießbefehldebatte erstaunt

Erstaunt über die ausgebrochene Schießbefehl-Debatte ist man bei der AUA. Vorstandschef Alfred Ötsch erklärte am Mittwoch gegenüber der APA sein "klares Nein" zu einem Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs. Seine Begründung: von außen könne man nie feststellen, was in der Maschine passiert.

Das Personal sei bestens geschult und würde im Ernstfall "bis zum Schluss" versuchen, das Flugzeug wieder unter Kontrolle zu bringen. Zur Frage der politischen Verantwortlichkeiten wollte sich der AUA-Chef nicht äußern.
http://derstandard.at/?url=/?id=2963870

ps: ich finde diese Debatte derweil sehr gut und wichtig. derstandard scheint, wieso auch immer, sie genau zu verfolgen
 
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Ah-ja....zurückrudern ist also angesagt....
Schade ich hatte erwartet das man dem kleinen armen Fighter Piloten die letzte Entscheidung fällen lässt. So wären doch alle aus dem Schneider und mit den Fingern könnte man auf den Piloten zeigen. Nach dem Motto: der wars.
 

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Und noch ein Problem sehe ich in dem ganzen. Egal ob dies nun Österreich , Deutschland oder ein anderes europäisches Land ist. Sollte es zu so einem finalem Schuß, was hoffentlich nie passieren möge, kommen und die Trümmer der abgeschossenen Maschine landen in einem Wohngebiet und es werden dort Menschen verletzt oder gar getötet. Was ist dann ????
Mord mit Vorsatz ??? Farlässige Tötung ???
Und in den meisten europäischen Ländern wird ja auch nach den Verursacherprinzip verurteilt.
Auch wenn nur Terroristen in dem Flugzeug sind und ein dritter kommt durch den Absturz zu Schaden. Der Pilot des Abfangjägers ist Schuld, so oder so.
Also hat ein Jäger Pilot zwei Möglichkeiten, aussteigen und zu Fuß gehen, oder auf dem Schoß einen guten Strafverteidiger mitnehmen.
Man,habt ihr Probleme.....
Klaus
 

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Wer entscheidet Abschuss gekaperter Flugzeuge?

Darf ein Eurofighter-Pilot im Notfall ein von Terroristen entführtes Flugzeug abschießen? Und: Wer erteilt den Schießbefehl dazu? Diese Frage wird derzeit in der Regierung heftig debattiert. Innenminister Günther Platter (ÖVP) verweist auf Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ). Der wiederum lässt jetzt prüfen, wer tatsächlich zuständig ist. Robert Lichal, Werner Fasslabend sowie Herbert Scheibner - allesamt Vorgänger von Verteidigungsminister Darabos - schütteln jedoch den Kopf. Sie verstehen die Aufregung rund um den Eurofighter-Schießbefehl nicht, denn die Rechtslage sei seit Jahrzehnten eindeutig: Zuständig sei der Verteidigungsminister.

Lichal: Abschuss und Letztentscheidung rechtlich gedeckt
Robert Lichal, der vor 20 Jahren ÖVP-Verteidigungsminister war, meint, der Abschuss eines feindlichen bzw. terrorverdächtigen Flugzeuges sei rechtlich gedeckt: "Das ist ja praktisch die letzte Möglichkeit, einen Angriff auf das Territorium der Republik Österreich und seiner Menschen zu verhindern. Das ist doch logisch". Auch die Letztentscheidung bzw. Verantwortung dafür liege eindeutig beim Verteidigungsminister: "Das ist keine Polizeiaktion, weil man nicht erkennen kann, ob das jetzt ein terroristischer oder militärischer Angriff ist. Das ist doch alles in der kurzen Zeit nicht festzustellen. Das bedeutet: Wenn die Luftraumüberwachung in die Kompetenz der Landesverteidigung fällt, dann ist der zuständige Ressortchef der Verteidigungsminister."

...

Gutachten ist allen unverständlich
Das heißt, die Entscheidung - egal ob bei einem militärischen oder bei einem Assistenzeinsatz - muss - so Fasslabend und Scheibner unisono - der Verteidigungsminister treffen. Der besitzt dafür auch ein Notfall-Handy, über das er den Befehl ausgeben kann. Warum Darabos jetzt ein Gutachten braucht, um zu klären, wer für den Schießbefehl verantwortlich ist, verstehen seine Vorgänger ebenso wenig. Darabos will sein Gutachten jedenfalls dem nationalen Sicherheitsrat vorlegen. Das oberste Gremium der Republik in Sicherheitsfragen kommt wegen dieser Causa morgen im Bundeskanzleramt zusammen.
http://oe1.orf.at/inforadio/78665.html?filter=0


Antreten zum Abschuss im Kanzleramt

Wien – Schon beim Staatsbesuch von Moshe Katzav war das Problem virulent: Als der israelische Präsident im Herbst 2004 mit einem Hubschrauber nach Mauthausen geflogen wurde, wagte sich ein Sportflugzeug in die verhängte Flugverbotszone. Im letzten Moment drängten die Abfangjäger des Bundesheeres den Irrflieger ab. Nachdem fast ein Warnschuss gegen ihn abgegeben worden war, gelobten Verteidigungs- wie Innenressort eine Verbesserung der Kommunikationsstrukturen – weil bei dem Zwischenfall nicht alles optimal gelaufen war.

...

Denn am Freitag tagt ab elf Uhr der Nationale Sicherheitsrat, der nun klären muss, ob der Abschuss einer Passagiermaschine überhaupt zulässig wäre. Der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz, der die Causa auf die Tagesordnung gesetzt hat, will dort mit einer Expertise anrücken, die belegt, dass es „keine ausreichende Rechtsgrundlage für einen gezielten Abschuss“ gäbe: „Die Regierung hat sich in der Frage bisher einfach zurückgelehnt“, meint er.

Die zuständigen Minister begaben sich davor tagelang auf Tauchstation. Auch Darabos’ Büro konnte bis zur Klärung nur auf die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage verweisen, in der Platter wie Darabos ihre Sicht der Lage bereits kundgetan hatten.

Zwei Loopings

Allerdings zeigt ebendiese nicht nur, dass sich unter Schwarz-Blau-Orange beide Ministerien offenbar das Waffengebrauchsgesetz mit hausinternen Erlässen für einen Abschuss „zurechtgezimmert haben“, wie es der Völkerrechtler Franz Leidenmühler ausdrückte. Sondern auch: dass Platter wie auch Darabos bereits im Jänner davon Bescheid wussten.

...
http://derstandard.at/?url=/?id=2964193
 

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Pilot darf im Notfall schießen

Trotz aller Bedenken von Juristen und Philosophen werden sich Innen- und Verteidigungsminister am Freitag im Nationalen Sicherheitsrat festlegen: Der Abschuss einer entführten Passagiermaschine durch einen Bundesheer-Piloten soll im Notfall erlaubt sein. Das erfuhr der KURIER am Donnerstag aus Regierungskreisen. "Beide Ministerien haben sich in den vergangenen Tagen in dieser Frage abgestimmt", heißt es.

Juristen aus den beiden Ressorts argumentieren mit dem "entschuldbaren Notstand". Der Bundesheer-Pilot sei in einer ähnlichen Situation wie ein Arzt, der zwei Schwerverletzte behandeln muss und nur für einen Rettungsmaßnahmen bereitstellen kann: Er muss sich entscheiden, wem er hilft.
Der Abschuss sei aber nur das letzte Mittel, betonen sowohl Innen- als auch Verteidigungsministerium. Die Entscheidung liege letztlich beim Piloten, sagt Innenminister Günther Platter

....

http://www.kurier.at/nachrichten/oesterreich/89287.php
 
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Klasse....der arme Mensch der in einem Eufi sitzt. So kann man die ganze Sache auch abwälzen.
Sollte jemals der Fall eintreten, was hoffentlich nie passiern möge, werden die Angehörigen der abgeschossenen Passagiermaschine den Eufi Piloten in Stücke reisen.
 

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Kein Gesetz für Eurofighter-Schießbefehl

In der Frage der Abschussgenehmigung von Zivilflugzeugen bei terroristischen Aktionen wird es in Österreich keine gesetzliche Normierung geben. Das präsentierte Bundeskanzler Gusenbauer am Freitag nach der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates als gemeinsame Position der Bundesregierung. "Es gibt keinen Schussbefehl, sondern nur eine Freigabe des Waffengebrauchs", stellte der Kanzler klar...

Zuständig für diese Freigabe sei bei terroristischen Aktionen der Innenminister, im Falle eines militärischen Angriffs der Verteidigungsminister.

..
http://www.salzburg.com/nwas/index.php?article=DText/-$c-crf0pf7445b1u-2~xb-&img=&text=&mode=&section=&channel=nachrichten


Die Verantwortung für den Befehl über einen Abschuss ist vom Verteitigungsminister zum Innenminister gewechselt.

Die letzten Verteitigungsminister waren sich eigendlich alle einig dass sie dafür zuständig sind und an der Rechtslage hat sich nicht geändert. Dieser Verteitigungsminister ist aber anscheinend anderer Meinung.
Jetzt nicht wirklich schlimm, Platter bekommt jetzt auch ein handy für solche Fälle und wird auch jedes mal angerufen wenn eine Alarmrotte startet. Ihm dürfte das eh schon aus der Zeit als Verteitigungsminister bekannt.
 
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Pilotenvertreter: "Erbärmliches Ergebnis"

Statt einer klaren Entscheidung werde die Verantwortung zwischen den je nach Bedrohungs-Szenario zuständigen Ministerien hin und her geschoben - zum Nachteil der Piloten, sagt Erich Speck, oberster Personalvertreter der Luftstreitkräfte. Er nennt es "erbärmlich", dass man diese Verantwortung auf einen jungen Piloten abwälzen wolle.

" Zivildiener-Verteidigungsminister traut sich nicht"
Der Kompetenz-Streit zwischen Verteidigungs-Minister Norbert Darabos (SPÖ) und Innenminister Günther Platter (ÖVP) sei so nicht gelöst. "Es bleibt wie es st: Dass beide zu feige sind, die Verantwortung zu übernehmen", sagt Erich Speck, Personalvertreter der etwa 3.400 Luftstreitkräfte. "Unser Zivildiener-Verteidigungsminister traut sich nicht", ebenso wie sich der Verteidigungsminister nicht traue. Das sei erbärmlich, bekräftigt der Personalvertreter: "Diese Leute werden schließlich dafür bezahlt, dass sie Verantwortung übernehmen, und nicht irgendein junger Pilot im Flugzeug drinnen".

"Frühere Minister bekannten sich zu ihrer Zuständigkeit"
Für den Personalvertreter wäre die Lage klar und eigentlich das Verteidigungsministerium zuständig, wenn ein Abschussbefehl für einen Abfangjägerpiloten zu erteilen wäre. Die genaue juristische Regelung kenne er im Einzelnen nicht. Jedenfalls seien der Minister und in seiner Vertretung der Generalstabschef nach dem "Militärbefugnisgesetz" berechtigt gewesen, solche Befehle zu geben. Frühere Verteidigungsminister hätten sich sehr wohl zu ihrer Zuständigkeit bekannt.

"Verteidigungsminister hat Befehlsgewalt"
Speck versteht die Diskussion nicht: "Warum kann man nicht sagen, wenn ein Flugzeug in terroristischer Absicht auf ein Stadion gelenkt werden soll, in dem 20.000, 30.000 oder noch mehr Menschen befinden, warum man das nicht als Angriff auf unser Land werten kann". Die Zuständigkeit liege dann klar beim Verteidigungsminister, der habe schließlich die Befehlsgewalt über das Bundesheer, "der Innenminister hat sie ja nicht", so Speck. Andernfalls müsste erst eine Assistenzanforderung geschehen. "Und bis unsere Verwaltung das geschafft hat, ist der Zwischenfall schon längst vorbei". Erich Speck sagt, er wolle nicht locker lassen und weiterhin vehement auf diesen unmöglichen Zustand hinweisen.
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