J-B
Fluglehrer
Flugbetrieb in der Nähe von Bückeburg
Wieder zurück zu den Fotos
Wieder zurück zu den Fotos
Solchen Wichtigtuern kannst du Wunderbar damit eins auswischen, wenn man uU einen Sperrzonenausweis und offizielle Fotogenehmigung des Örtlichen S1 od. S2 hat.In diesem unseren Fall hätte der dienstgeile Jogger einfach seine verdammte Runde zu Ende laufen können und sich später anderweitig seine tollen Gefühle holen können. Er hat sich aber nun mal anders entschlossen und seine Position ( die hinter dem Zaun... ) für gut befunden, uns zu belehren.
Wie kommt man denn da dran ??? Nur wenn man hauptberuflicher Journalist und / oder Fotograf mit offiziellem Presseausweis ist . Zwar gibt es auch Personen die einen solchen Ausweis haben ohne den jeweiligen Regularien zu entsprechen , aber das ist eine andere Geschichte.Solchen Wichtigtuern kannst du Wunderbar damit eins auswischen, wenn man uU einen Sperrzonenausweis und offizielle Fotogenehmigung des Örtlichen S1 od. S2 hat.
Ich war weder IN der mil. Anlage noch habe ich um Zutritt zu einer solchen gebeten.Das Fotografieren IN militärischen Anlagen ist verboten-egal, was man dabei fotografieren will.
Die militärische Anlage ist nicht nur die Gebäude, sondern das gesamte, vom Zaun (oder Schildern) umschlossene Gelände-einschließlich des Luftraumes oberhalb.
Das hat NICHTS mit "übertriebene Geheimhaltung" zu tun....stellt euch mal in den Anflugsektor eines amerikanischen Militärflugplatzes, und wartet mal ab, was die MP dort mit euch macht....
*kopfschüttel*
Vollste Zustimmung.Ich war weder IN der mil. Anlage noch habe ich um Zutritt zu einer solchen gebeten.
In Gibraltar habe ich die ATC-Crew gefragt, ob ich vom Tower fotografieren darf. Nach kurzer Rückfrage mit der RAF durfte ich das. Probier das mal in Deutschland...
* auch Kopfschüttel *