Su-22 mit Aufklärungsbehälter, ECM, UZR-60 ?

Diskutiere Su-22 mit Aufklärungsbehälter, ECM, UZR-60 ? im NVA-LSK Forum im Bereich Einsatz bei; Da bin ich im Moment auch etwas überfragt. Das nackte Flugzeug hat wohl einen WI von 70.
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Hier mal ein paar Varianten, hier die 366 JBG-77 mit der Standardausrüstung für den Flug an der Westgrenze. Die Schreiberrakete wurde meines Wissens nie mitgeführt.
 
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an diesem Bild, ebenfalls Rollfilm, hat sich jemand versucht, noch unbearbeitet. Seltene Aufnahme mit Schreiberrakete. Übrigens eine Rarität, diese Maschine hat ein besonderes Schicksal ereilt.:FFCry:
 
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Die Schreiberrakete wurde meines Wissens nie mitgeführt.
Nein, das macht ja auch keinen Sinn. In der Konfiguration mit KKR und großen Zusatzbehältern ist das vertikale Lastvielfache auf 3,0 g limitiert, da ist mit Luftkampfübungen nicht viel drin. Im Ernstfall, nach Abwurf der leeren ZB, wären dann immerhin 4,0 bis 5,5 g möglich gewesen, um sich mit den R-60 wenigstens etwas verteidigen zu können. Der KKR-Behälter war ja fest angebracht und nicht abwerfbar. (Ohne KKR, nur mit R-60 lag das Limit dann bei 5,0 bis 7,0 g. Mehr war nicht zulässig.)
Übungen zu HKF/LK (Höherer Kunstflug/Luftkampf) wurden meist mit komplett 'nackter' Maschine geflogen, somit ist Dein Bild der "361" mit Rumpf-ZB, APU-68 an den TF und UZR-60 schon eine gewisse Rarität, da auch in diesem Fall die Begrenzung bei 3,0 bis 5,0 g gelegen hätte (abhängig von TF-Stellung und Geschwindigkeit/Machzahl).
 
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Flusirainer

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Erst mal danke für die vielen Infos.

Und naja,Aufklärungsflüge mit UZR-60,wäre wohl eh ein bischen komisch.Wozu braucht man ne Schreiberrakete auf Aufklärungsmission? :headscratch:
Ansonsten hab ich mal irgendwo gehört,gelesen,das die R-60 eigentlich immer mit bei waren,zumindest bei "ernsthaften" Einsätzen.

Im JBG-77 wurden als Gegengewicht zum SPS-141MWGÄ leere UB-32A angehängt. Die KKR-Maschinen des MFG-28 flogen mit freier rechter innerer TF-Station.
Gibt es dafür irgend einen Grund.Denn schon erstaunlich,wenn man bedenkt,wie peinlich pingelich genau bei der NVA alles nach Vorschrift gehen musste.Oder hatte die Marine bei identischem Gerät ihre eigenen Dienstvorschriften?
 
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Und naja,Aufklärungsflüge mit UZR-60,wäre wohl eh ein bischen komisch.Wozu braucht man ne Schreiberrakete auf Aufklärungsmission? :headscratch:
Ansonsten hab ich mal irgendwo gehört,gelesen,das die R-60 eigentlich immer mit bei waren,zumindest bei "ernsthaften" Einsätzen.
Die Luftkampfraketen R-60 bzw. R-60MK gehörten, wie auch die beiden Bordkanonen NR-30 in den TF-Wurzeln, zur 'ständigen Bewaffnung' des Flugzeugs und wurden bei den Bewaffnungsvarianten nicht weiter berücksichtigt.


Gibt es dafür irgend einen Grund.Denn schon erstaunlich,wenn man bedenkt,wie peinlich pingelich genau bei der NVA alles nach Vorschrift gehen musste.Oder hatte die Marine bei identischem Gerät ihre eigenen Dienstvorschriften?
Die NVA-Vorschrift gibt 141 reine und gemischte Bewaffnungsvarianten an. Durch weitere mögliche Waffensysteme (die z.B. die NVA nicht alle hatte) und weitere Kombinationsmöglichkeiten kommt man auf weit über 200 mögliche Bewaffnungsvarianten. Da kann nicht alles wirklich 100%ig definiert werden.

Zudem gibt selbst die entsprechende Vorschrift Möglichkeiten zu Abweichungen.
Zitat:
"Bei der Gefechtsausbildung sind erlaubt:
- eine teilweise Belastung der Anhängepunkte (außer den Punkten 3 und 4)
- ein teilweises Aufmunitionieren der Abschußblöcke."

Der Störcontainer wird bei den aufgeführten Bewaffnungsvarianten nicht mit betrachtet. Sind die für seinen Einsatz notwendigen Anhängepunkte verfügbar (nicht durch andere Bewaffnung belegt) kann er zusätzlich angehängt und verwendet werden. Dabei gibt es wiederum nur für die Anhängepunkte 3 und 4 (äußere TF-Stationen) Einschränkungen, da diese beiden Stationen zwangssynchronisiert sind, d.h. nicht asymmetrisch beladen werden können/dürfen.

Zitat:
"Wird der Störcontainer am Anhängepunkt 3 (Anmerkung: linke äußere TF-Station) angehängt, ist am Anhängepunkt 4 (Anmerkung: rechte äußere TF-Station) als Gegengewicht ein leerer oder aufmunitionierter Abschußblock UB-32 anzuhängen.
Beim Drücken des Kampfknopfes werden aus diesem Abschußblock keine Raketen abgeschossen."

Somit ist festgelegt, dass wegen der Zwangssynchronisierung der beiden äußeren TF-Stationen beim Anhängen des Störcontainers an dieser Stelle auf der anderen Seite ein UB-32 angehängt werden muss. Diese Beladungsvariante habe ich in Realität aber nie gesehen. Bei uns (JBG-77 und MFG-28) waren die Störcontainer immer an der linken inneren TF-Station (Anhängepunkt 5) angehängt. An der rechten inneren TF-Station (Anhängepunkt 6) muss daher nicht zwangsweise ein UB-32 als Gegengewicht angehängt werden (Stichwort: "teilweise Belastung der Anhängepunkte"). Zu beachten ist in diesem ZUsammenhang, dass sich beide Behälter vom Gewicht er annähernd aufwiegen (SPS : UB-32 (leer) = 180kg : 105kg), der UB-32 jedoch einen höheren Luftwiderstand aufweist (WI SPS : UB-32 = 5 : 7,5). Bei der Treibstoffknappheit seinerzeit sicher auch ein Argument gegen einen UB-32 als Gegengewicht. Die 180 kg asymmetrische Last mit relativ kleinem Hebelarm zur Flugzeuglängsachse konnte man recht leicht austrimmen.
Die Vorschriften galten für den Ausbildungsbetrieb in Friedenszeiten, in Kriegszeiten würde dann gemacht, was möglich und notwendig ist.
 

Flusirainer

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Ich hab sie jetzt mal so konfiguriert.


Müssen jetzt noch die großen Tanks ran.
Beim Start zieht sie etwas nach links und in der Luft sorgt dann innerhalb +/- 6° der Stabilisierungsmodus für die waagerechte Fluglage.

Wie war denn das mit den APUs für die R-60?Blieben die generell dran,oder war das mal mit,mal ohne.
Dann würde mich noch interesieren,wie so ein Flug zw. 6000 bis 8000m (des JGB) vom Start weg konkret aussah (Nachbrenner beim Start - wie lange;Geschwindigkeit;Flügelstellung).
 
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Könnte zum Start für die Ostsee-Route gewesen sein, die war ja kürzer, und für uns nicht ganz so ergiebig.
Naja, danach wurde bei uns nicht unterschieden. KKR-Maschine war KKR-Maschine, egal ob Nord- oder Südroute. Also wenn KKR-Maschine, dann große Kessel (PTB-1150) und SPS-Container (ohne Gegengewicht). Die großen Kessel mussten ja auch nicht unbedingt vollgetankt werden. Eigengewicht und Luftwiderstand beider ZB-Varianten unterschieden sich ja nicht signifikant. Da hat man sich bei uns den Umrüstaufwand gespart.
 
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Ich hab sie jetzt mal so konfiguriert.


Müssen jetzt noch die großen Tanks ran.
Beim Start zieht sie etwas nach links und im Flug sorgt dann innerhalb +/- 6° der Stabilisierungsmodus für die waagerechte Fluglage.

Wie war denn das mit den APUs für die R-60?Blieben die generell dran,oder war das mal mit,mal ohne.
Dann würde mich noch interesieren,wie so ein Flug zw. 6000 bis 8000m (des JGB) vom Start weg konkret aussah (Nachbrenner beim Start - wie lange;Geschwindigkeit;Flügelstellung).
Die APU-60-1M blieben immer am Flugzeug. Start immer mit Nachbrenner, Tragflächen auf minimale Pfeilung, innere Landeklappen ausgefahren (die äußeren LK mWn nur bei der Landung)...
Geschwindigkeit, wann NB aus...? das wäre eine Frage an die Piloten (z.B. Franz-Klaus).
Ansonsten gibt es dazu die NVA-Vorschrift A 111/1/132 Flugzeug SU-22M4 Luftaufklärung (DDR/MfNV, 1988).
 
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Naja, danach wurde bei uns nicht unterschieden. KKR-Maschine war KKR-Maschine, egal ob Nord- oder Südroute. Also wenn KKR-Maschine, dann große Kessel (PTB-1150) und SPS-Container (ohne Gegengewicht). Die großen Kessel mussten ja auch nicht unbedingt vollgetankt werden. Eigengewicht und Luftwiderstand beider ZB-Varianten unterschieden sich ja nicht signifikant. Da hat man sich bei uns den Umrüstaufwand gespart.
Im JBG mussten die großen Dinger ran, weil die Südroute ja doch sehr lange dauerte, wenn ich mich nicht irre meistens ca. eineinhalb Stunden. War immer ätzend, wennd er Flug in eine der letzten Runden gelegt wurde, was glücklicherweise selten geschah. Habt ihr im MFG eigentlich Funkaufklärung gemacht, ich wüsste nur von Luftbild. Die Vorschrift muss ich mal wälzen, findet sichbestimmt was drin.
 
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Im JBG mussten die großen Dinger ran, weil die Südroute ja doch sehr lange dauerte, wenn ich mich nicht irre meistens ca. eineinhalb Stunden. War immer ätzend, wennd er Flug in eine der letzten Runden gelegt wurde, was glücklicherweise selten geschah. Habt ihr im MFG eigentlich Funkaufklärung gemacht, ich wüsste nur von Luftbild. Die Vorschrift muss ich mal wälzen, findet sichbestimmt was drin.
Ich kann mich überwiegend an Funkaufklärung erinnern, aber so tief habe ich mich damals nicht damit beschäftigt, war ja auch nicht direkt meine 'Baustelle'. Luftbild über der Ostsee macht aber nicht so viel Sinn. Ich kann mich aber auch noch an Zeiten erinnern, als wir noch von der VSL Nord aus gemeinsam beide Strecken geflogen sind. Der Fokus dürfte überwiegend auf der funktechnischen Aufklärung gelegen haben, da ohne direkten Überflug mit der Luftbildausrüstung wohl nicht viel jenseits der Grenze zu sehen war. Es ging ja wohl auch eher um die Zielerfassung z.B. für die Anti-Funkmess-Raketen bzw. Störsysteme (siehe auch die DISKANT-Einsätze der An-26, die seinerzeit ja auch von Laage aus flogen). Bei Flügen auf der Südroute kann ich mich an Flugdauern von 2:15 h erinnern, vier mehr war bei dieser Konfiguration selbst mit großen ZB nicht drin. Da ich ja häufig die Flugschreiber überspielen durfte, ist mir das noch erinnerlich, da Flugdauern über 1,5 Stunden sonst eher ungewöhnlich waren.
Wenn Du die Vorschrift haben solltest, wäre ich daran interessiert (Details gern per PN).
 
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Luftbildaufklärung direkt wegen "Gegner" haben wir nicht gemacht, dafür war Preschen zuständig (zumindest Westberlin). Unsere Aufgabe war die sogenannte Tarnungsüberwachung, um zu sehen, was die Alliierten von ihren Korridoren aus erkennen. Die Funkaufklärung diente damals der Überwachung des Tieffliegermeldesystems, dem Hawk-System und den damals neuen Patriotsystemen, sowie den anderen Raketen-Abwehrsystemen, der Bestimmung des jeweiligen Standortes und der Erkennung des technischen Parameter der jeweiligen Station. Einblick hatten wir bis Westgrenze BRD, je nach Flughöhe.
 
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