Was für ein Brötchenurteil?
Zitat aus dem Spiegelartikel: "Unterdessen hat die Blogosphäre längst ihren ersten Skandal: "Brötchen-Gate". Aus einem öffentlichen Forum mit Kochrezepten hatte eine Userin eine Website gebastelt, die Rezepte umformuliert und von ihrem Mann abfotografieren lassen. Als ein Blogger das Foto von einem Brötchen ins eigene Weblog stellte, wurde er prompt aufgefordert, 600 Euro wegen Urheberrechtsverletzung zu zahlen."
Gibt es dazu ein Urteil?
Der Skandal ist die Art und Weise, von anderen sich Rezepte kostenfrei zu verschaffen und an dem Foto unseriös Geld zu "verdienen" und das mit System.
Die Strategie ist ja gerade, durch juristisch nicht haltbare "Abmahnungen" zu Geld zu kommen. Die Erläuterung des Juristen zum Streitwert (völlig willkürlich 6.000,-€ angenommen, hoch genug um Geld zu verdienen, gering genug um ohne Prozeß an das Geld zu kommen) ist eindeutig. Die Höhe der geforderten Summe ist, mit hoher Wahrscheinlichkeit, sittenwidrig. Also nicht zahlen!
Es gilt nach Auffassung des BGH, dass man für die Inhalte der eigenen Seite vollständig haftet, wenn man von einem Verstoß erfährt oder diesen vermuten muss. Eine Verlinkung zieht, nach der Erklärung des Haftungsausschlusses, keine generelle Verantwortung nach sich.
Gegenteilige Annahmen hätte ich gern mit Urteilsnummer belegt, um die Urteilsbegründung einsehen zu können.