Heute vor 30 Jahren

Diskutiere Heute vor 30 Jahren im Verkehrsflugzeuge Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Eeeeexactly. Ich frage mich ehrlichgesagt, auf welchen Fakten die Ansicht basiert, von dem Mann gehe keine Gefahr mehr aus. Verbal jedenfalls ist...

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Wie oft haben sich Psychologen bei der Freilassung von Gewalttätern schon geirrt. Hier sollte der Schutz der Öffentlichkeit höher bewertet werden als vorzeitige Entlassung.
Eeeeexactly.
Ich frage mich ehrlichgesagt, auf welchen Fakten die Ansicht basiert, von dem Mann gehe keine Gefahr mehr aus. Verbal jedenfalls ist der Mann nach wie vor ein Brandstifter. Und warum soll sein Verhalten in freier Wildbahn von dem, was er sagt, abweichen?
Diese Handhabung zieht eigentlich den Begriff "Lebenslange Haft" ins Lächerliche. Wenn also der Staat die Gnade besitzt, einen "lebenslänglichen" vorzeitig zu entlassen, warum wird dann die Bewährungszeit so lächerlich kurz gewählt? Ich bin nun wirklich dagegen, auch solche Schwerstverbrecher bis zum Exitus hinter Gittern zu halten - aber nach Ende der "aktiven" Haftzeit sollte eine dauerhafte Überwachung die Regel sein.
Auch ist mir als juristischem Laien nicht glaubhaft einzureden, dass jemand beinahe AUTOMATISCH nach Verbüßung der MINDESThaftzeit rauskommt. Dieses Privileg sollte für EINSICHTIGE Täter reserviert sein. Wer nicht kooperiert sitzt länger - ganz einfach.
Wie hier schon geschrieben wurde hängt die Haftzeit nicht von der Reue des Täters ab. Ja warum denn nicht? Wegen Schauspielerei?
Wenn sich die Psychologen schon so sicher sind bei der Einschätzung, ob der Typ noch gefährlich ist oder nicht, dann sollten sie (ganz allgemein) auch in der Lage sein, "gespielte" Reue von "echter" Reue zu unterscheiden.

Ich seh´den Typen schon in Talkshows rumplaudern. Es gibt heutzutage viele Plattformen, wo er seine Ansichten rausbrüllen kann. Bei dem Gedanken muss ich *****n.
 
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Phantom

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Space Cadet
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Großefehn
Auch ist mir als juristischem Laien nicht glaubhaft einzureden, dass jemand beinahe AUTOMATISCH nach Verbüßung der MINDESThaftzeit rauskommt. Dieses Privileg sollte für EINSICHTIGE Täter reserviert sein. Wer nicht kooperiert sitzt länger - ganz einfach.

Noch mal zur Mindesthaftzeit: Unter Lebenslänglich versteht man in Deutschland eine Freiheitsstrafe von mindestens 15 Jahren!
In diesem Fall wurde aber nachträglich die Haftzeit schon auf „mindesten 26 Jahre“ verlängert.

Es handelt sich also nicht um einen Mörder, der mit Mindeststrafe davon gekommen ist. Soweit ich weiß, ist es das „härteste“ Urteil was jemals in der Bundesrepublik vergeben wurde.
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Ja, das ist mir soweit klar. Ich "beschwere" mich ja v.A. über die Bezeichnung "lebenslänglich". Das ist mehr als irreführend.
Wenn lebenslänglich 15 Jahre bedeutet, dann sollte das Urteil auch diesen Namen tragen, und eben nicht "lebenslänglich".
Selbst wenn es das härteste je vollzogene Urteil sein sollte, ist es immer noch sehr milde im Vergleich zu der aufsummierten "Restlebensspanne", die er seinen Opfern genommen hat. Für mich persönlich relativiert das den Begriff "hart" wieder deutlich.

Bei wirklich harten Strafen für richtig üble Taten sollte imho der Resozialisierungsaspekt, der ja stets als Begründung für vorzeitige Haftentlassungen angeführt wird, einen kleinen Schritt in Richtung Hintergrund treten dürfen, denn Strafe besteht AUCH aus Achtung vor den Opfern (seitens der Strafenden).

Christian Klar hat halt jetzt das Pech (oder Glück), dass er ein Politikum ist. Aber auch das hat er sich selbst zuzuschreiben, und ich denke, das hat er auch von Anfang an gewollt. Dass die Mehrheit der Bevölkerung weder vergeben noch vergessen hat ist nur allzu verständlich.
 
Luftpirat

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Etikettenschwindel bei der Strafmaßverhängung?

In diesem Zusammenhang muss ich mich leider an dieser Stelle von meinem eigenen Spitznamen distanzieren und Acanthurus voll beipflichten. :TOP:
Ja, das ist mir soweit klar. Ich "beschwere" mich ja v.A. über die Bezeichnung "lebenslänglich". Das ist mehr als irreführend.
Wenn lebenslänglich 15 Jahre bedeutet, dann sollte das Urteil auch diesen Namen tragen, und eben nicht "lebenslänglich".
Selbst wenn es das härteste je vollzogene Urteil sein sollte, ist es immer noch sehr milde im Vergleich zu der aufsummierten "Restlebensspanne", die er seinen Opfern genommen hat. Für mich persönlich relativiert das den Begriff "hart" wieder deutlich.

Bei wirklich harten Strafen für richtig üble Taten sollte imho der Resozialisierungsaspekt, der ja stets als Begründung für vorzeitige Haftentlassungen angeführt wird, einen kleinen Schritt in Richtung Hintergrund treten dürfen, denn Strafe besteht AUCH aus Achtung vor den Opfern (seitens der Strafenden).

Christian Klar hat halt jetzt das Pech (oder Glück), dass er ein Politikum ist. Aber auch das hat er sich selbst zuzuschreiben, und ich denke, das hat er auch von Anfang an gewollt. Dass die Mehrheit der Bevölkerung weder vergeben noch vergessen hat ist nur allzu verständlich.
Ich schließe mich dem Unverständnis zur vorzeitigen Haftentlassung des Christian Klar ganz klar an. Unabhängig von der Frage, ob von diesem Täter – oder von einem verurteilten Mörder ganz allgemein – noch Gefahr ausgeht, geht diese Praxis, die in unserem Rechtsstaat Praxis ist, einfach gegen mein Gerechtigkeitsgefühl!

Gerecht wäre bei entsprechenden Verfehlungen die Todesstrafe. Wenn unser Staat aus Humanitätsprinzipien nicht tötet, sondern nur lebenslange Haftstrafen für Tötungsdelikte verhängt, spricht das für den Staat. Auch mit Staatsfeinden milde umzugehen, ist nun mal ein Wesensmerkmal des Rechtsstaates, wie er in der Bundesrepublik Deutschland verstanden wird. Ein Ersatz für die Todesstrafe wäre das lebenslängliche Wegsperren.

Dass der deutsche Strafvollzug die Milderung der Milde zur Regel macht und dies mit humanitären Gründen begründet, führt uns im Falle des Herrn Klar auf besonders anschauliche Weise die Absurdität vor Augen, mit der unser Rechtssystem den Menschen vor dem Menschen schützt. Das Gute an Herrn Klars Haftentlassung ist jedenfalls, dass die breite Öffentlichkeit die herrschende Rechtspraxis in Frage stellt. Eine Frage wäre: „Wieviel ist sechs mal lebenslänglich?“ Antwort: „Das sind fünf Jahre Bewährung“. Jetzt könnte man sich fragen, ob nicht „lebenslängliche Bewährung“ das mildeste Maß der Dinge gewesen wäre. :rolleyes:

Allerdings habe ich keine Hoffnung, dass sich an unserem Rechtssystem künftig etwas ändert. Das Wort Gerechtigkeit findet man in den Strafrechtsdebatten weniger oft als Rache, Abschreckung und Resozialisierung. Und unser heutiger Zeitgeist betont vor allem Letzteres.
 

Rhönlerche

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Seine Entlassung hat immerhin das Bundesverfassungsgericht befürwortet. Und die Extrawurst Begnadigung hat ihm der Bundespräsident verweigert.

Der Punkt ist, das Recht muß für alle gleich sein. Sonst regiert nur noch der Volkszorn.

Dass CK ein verabscheuungswürdiger Mörder ist, darin sind wir uns alle einig. Ich hege keinerlei Sympathie für solche Typen!
 

koehlerbv

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Der Punkt ist, das Recht muß für alle gleich sein. Sonst regiert nur noch der Volkszorn.
In dieser Hinsicht volle Zustimmung!
Was jetzt mit CK passiert, wird massgeblich auch daran bestimmt, was die schützenswerte deutsche Gesellschaft daraus macht. Schaut hemand dann Talkshows mit ihm? Können bestimmte Medien mit seinen Äusserungen dann punkten? Also: Wer ist bereit, das zu konsumieren und ihm neue Plattformen zu verschaffen? Da bestimmt jeder von uns mit ...

Was mir aber noch unklar ist (und da hier schon 15 Jahre als Maximalstrafmass genannt wurde) - § 38 StGB sagt doch etwas ganz anderes:

§ 38 StGB
Dauer der Freiheitsstrafe

(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.

(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.
Welcher Paragraph sagt, dass nach 25 Jahren überprüft werden muss (was ja an sich nicht verkehrt sein kann - IMHO)?

Bernhard
 
Taliesin

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Da steht doch eindeutig, dass 15 Jahre das Maximum sind. Im Fall Christian Klar ist dieses Maximum auf 26 Jahre erhöht worden.
Ansonsten kann ich mich Röhnlerche nur anschließen, es darf nicht der Volkszorn regieren, auch wenn man manche Einwände nachvollziehen kann. Recht ist nicht gleich Moral.
 
Luftpirat

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Taliesin: nichts ist so eindeutig, dass das Gericht nicht trotzdem sorgfältig zu prüfen und zu bewerten hätte; und Volkszorn muss nicht Lynchjustiz sein, sondern vielleicht ist es auch das gesunde Rechtsempfinden der breiten Bevölkerung. :rolleyes:
koehlerbv schrieb:
Was mir aber noch unklar ist...
... steht hier geschrieben:
§ 57a StGB: Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1.fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2.nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3.die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
2§ 57 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend.
(2) Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 gilt jede Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat erlitten hat.
(3) 1Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. 2§ 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.
(4) Das Gericht kann Fristen von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.
 
Flashbird

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Wie war das noch mal mit politischen Debatten im FF?:?!
Seit Beitrag #19 besteht kein Luftfahrtbezug mehr!
 
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Wenn lebenslänglich 15 Jahre bedeutet und nicht eben ,,lebenslang,, dann verstehe ich nicht, dass er für 6x lebenslänglich,,schon,, nach 26 Jahren frei kommt. Was ist das für ein Hohn den Angehörigen gegenüber.
 
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Nachtrag III

http://www.ahlener-zeitung.de/lokales/kreis_steinfurt/rheine/855874_Der_Held_von_Mogadischu_lebt_heute_von_Hartz_IV.html

Ahemd Dahir war damals dabei. Hautnah. Als Leiter der somalischen Flugsicherung hat der heute 63-Jährige den gesamten Sprechfunk-Verkehr zwischen den Entführern und dem Tower des Flughafens Mogadischu kontrolliert – und auf privaten Tonband-Kassetten aufgezeichnet. ... Dann holt Dahir auch noch eine Lufthansa-Schwinge aus einem alten Kästchen. „Die hat mir der Co-Pilot Vietor geschenkt. Er kam aus der Maschine, hat mich umarmt und geküsst und dann gesagt: Nehmen Sie das, ich kann Ihnen nichts anderes geben!“
 
pok

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RIP Flugkapitaen Juergen Schumann

Heute vor 32 Jahren wurde Flugkapitaen Juergen Schumann
von Terroristen ermordet.
Er starb in treuer Pflichterfuellung bei dem Versuch
die ihm anvertrauten Passagiere zu retten.
Erst durch sein Handeln war es der GSG 9 moeglich die
Geiselnahme gewaltsam zu beenden.
Allen damals Beteiligten gebuehrt dafuer unser Dank.
Meiner Meinung nach wird Flugkapitaen Juergen Schumann
in Deutschland nicht ausreichend dafuer geehrt.
RIP

Ich habe im Herbst 1977 die Ereignisse als 10
Jähriger gespannt verfolgt.
1976 lernten meine Eltern Jürgen Schumann auf
einer privaten Feier in Frankfurt kennen.
Mein Vater war bis 1987 als Flugingenieur bei
der Flugbereitschaft BMVg, damals noch auf
der Lockheed Jetstar. Er war in der Crew, die
Wischnewski in den Jemen flog. Mein Vater
wusste für wen er diese damals geheime
Mission flog, die später in die
Geschichtsbücher einging, da die beiden
Piloten eine Fischvergiftung bekamen und vom
DDR Botschaftsarzt behandelt wurden.
Der Fernsehfilm war wirklich ueberfaellig,
seit 32 Jahren beschäftigt sich dieses Land
damit ob die 4 Mörder in Stammheim sich
selber gerichtet haben aber die Opfer dieser
Bande interessieren kaum jemanden.
Es gibt nur wenige Dinge auf die wir Deutsche
zu recht stolz sein können, Mogadischu 1977
gehört dazu. Ein Kanzler der führt als es
darauf ankommt, Deutsche Polizisten, die 5
Jahre trainieren und zu den besten im
Geschäft gehören, ein Kapitän, der
vorbildlich und mutig handelt sowie Gottes
Hilfe oder Glück für die Atheisten.
 
hpstark

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HH
Danke, dass Du uns immer wieder daran erinnerst nicht nur an uns selbst zu Denken !!

Der Mut für andere einzustehen darf nicht in Vergessenheit geraten.

Die Welt wäre um einiges besser, wenn jeder ein klein wenig von Herrn J. Schumann hätte.

RIP
 
Luftpirat

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"ETUW"
Heute vor 30 Jahren...

... war der 24. Oktober 1979. So sehr man die Erinnerung an Flugkapitän Schumann wach halten sollte, so sehr sollte man doch die Vergänglichkeit anderer Dinge beachten: "Heute vor 30 Jahren" ist eine Themenüberschrift mit einer maximalen 'Halbwertszeit' von 12 Stunden, wie einer unserer geschätzten Moderatoren zu sagen pflegt.

Die Berichterstattung der Medien von 1977 ist mir allerdings seit damals immer präsent geblieben, obwohl ich da erst im dritten Schuljahr war. Mich haben die Ereignisse auch deshalb betroffen gemacht, weil eine Klassenkameradin den selben Familiennamen hatte und ich mir vorgestellt habe, wie übel es gewesen wäre, wenn der Flugkapitän ihr Vater gewesen wäre. Die kürzliche Verfilmung der Entführung habe ich noch nicht gesehen und bräuchte sie auch gar nicht zu sehen...
 
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Heute vor 30 Jahren

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