Frage zu "Deutschen" Modellen

Diskutiere Frage zu "Deutschen" Modellen im Modellbau allgemein Forum im Bereich Modellbau; Es gilt immer noch die "Ur"fassung, erhärtet durch das LG-Urteil von 1979 und dem darauffolgendel BGH- Urteil, der dieses in voller Gänze...
FREDO

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Es gilt immer noch die "Ur"fassung, erhärtet durch das LG-Urteil von 1979 und dem darauffolgendel BGH- Urteil, der dieses in voller Gänze bestätigte.

Ich habe das hier einmal für die Allgemeinheit zugänglich niedergelegt.

Grüße
FredO
 
BlackWidow01

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Fragen dazu:
Seit wann genau hat sich das geändert? (80er?)
Warum? (Gab es eine Neufassung der entsprechenden §§ des StGB?)
In einem älteren Tamiya-Katalog steht in der Preisliste:
"Um dem BHG-Urteil vom 26.04.1979 (§ 86a) gerecht zu werden, .... daß bei unseren Bausätzen NS-Embleme, Hakenkreuze etc. auf Kartonagen, Bauanleitungen und Abziehbildern entfernt sind ....

Gruß
Torsten
 
mcnoch

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Hier mal eine relativ neue Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zu dem Thema.

§ 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB stellt das Verbreiten oder Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, welches öffentlich in einer Versammlung oder in vom Täter verbreiteten Schriften erfolgt, unter Strafe. § 86 a Abs. 1 Nr. 2 StGB verbietet, Gegenstände, die derartige Kennzeichen enthalten oder darstellen zur Verbreitung oder Verwendung im In- und Ausland, herzustellen, vorrätig zu halten, einzuführen oder auszuführen. Grundsätzlich ist daher jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen von einem NS-Kennzeichen wie dem Hakenkreuz tatbestandsausfüllend.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt § 86 a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt auch weder eine inhaltliche Zustimmung des Täters zum Symbolgehalt des Kennzeichens, noch den Eintritt oder die konkrete Gefahr einer identifizierenden Wirkung der Verwendung voraus. Der Schutzzweck des § 86 a StGB geht nicht nur dahin, die Wiederbelebung verbotener Organisationen zu verhindern. Die Vorschrift bezweckt auch die Tabuisierung der fraglichen Kennzeichen. Sie will verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können. Die Vorschrift enthält jedoch auch Ausnahmen. Zunächst ist auf die so genannte Sozialadäquanzklausel der §§ 86 a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB hinzuweisen.

Nach dieser Vorschrift entfällt der Tatbestand, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. Daneben trägt die Rechtsprechung dem Grundrecht der Meinungsfreiheit auch noch dadurch Rechnung, dass sie weder das Verbreiten noch das Verwenden von Symbole nationalsozialistischer Organisationen für tatbestandlich hält, wenn nach dem gesamten Inhalt der Darstellung eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung von vornherein ausgeschlossen ist und die Verbreitung auch sonst den Schutzzweck des § 86 a StGB nicht verletzt. Dies nahm der Bundesgerichtshof zum Beispiel im Falle einer karikaturistisch verzerrten Darstellung des Hakenkreuzes an.

* * *
In einer Reihe von Gerichtsurteilen (s.o.), fand damals ein Schwenk in der Auslegung dieser Vorschrift statt, fortan sah man es nicht mehr für ausreichend an, dass der Verwendung dieser Zeichen "ein für den Nationalsozialismus werbender Charakter fehlte". Dies war bis dahin bei Modellen und einigen andere Verwendungen anders gesehen worden.
 
marmel69

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Hinterm Deister
Diese Artikel von Fredo und MCNoch treffen den Kern!

Für Laien verständlich ausgedrückt heißt es zur Zeit leider noch:

Das öffentliche Zurschaustellen von Modellen mit Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (hier u.a. des Hakenkreuzes) ist immer noch verboten!!!!

Dazu gehören auch Modelle.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, die aber keine normale Modellbauausstellung erfüllen würde.

Also: Abdecken oder nur in der "Nicht-Öffentlichkeit" zeigen (Familie, Freunde, Clubraum für Mitglieder).

Bezüglich "Killmarks" der Alliierten: Die sind vom Gesetz (eigentlich) nicht betroffen.
Aber trotzdem auch hier vorsichtig sein.
Denn es gilt. s.o. Das öffentliche Zurschau.......... ist verboten!

Es kann aber bei einem der obigen Fälle von einer Bestrafung abgesehen werden, wenn die Schuld usw. nur sehr gering ist.

Hier ist es ähnlich wie bei dem Konsum von "sanften" Drogen.
Der Konsum ist nicht strafbar.
Der Besitz aber schon.
Wer also nachweislich bekifft von der Polizei angetroffen wird, erhält zusätzlich eine Strafanzeige wegen des Besitzes von BTM.
Die Verfahren werden zwar in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Das ist aber keine Freikarte.

Das ist hier bei dem Fall der Modelle ähnlich zu sehen.
Der Richter entscheidet immer von Fall zu Fall.

Erspart Euch also Ärger und lasst es sein.

p.s. das ist keine Wertung meinerseits, sondern nur die aktuelle Umsetzung des Gesetzes bei der Polizei Niedersachsen.
Meine Modelle sind originalgetreu. Nur zeige ich sie eben nicht jedem!;)
Das ist zwar Schade, lässt sich aber z.Zt. nicht ändern.

Solange es kein neues Urteil vom BGH oder BVerfG gibt, bleibt es erstmal so.
Ihr könntet natürlich einen neuen Präzedenzfall einleiten.:FFTeufel:
 
Bernd2

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Dazu hätte ich ja auch durchaus Lust, aber weder die Zeit noch das Geld dafür. Das dafür nötige Heer von Anwälten verschlingt ´ne ganze Menge Geriebenes. Auch ob ich die Nerven dazu hätte lässt sich fragen.
 
mcnoch

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Dazu hätte ich ja auch durchaus Lust, aber weder die Zeit noch das Geld dafür. Das dafür nötige Heer von Anwälten verschlingt ´ne ganze Menge Geriebenes. Auch ob ich die Nerven dazu hätte lässt sich fragen.
Es ist recht unwahrscheinlich, dass du mit so einem abgehandeltem Thema noch mal ein Urteil eines der obersten Bundesgerichte erreichen wirst. An der Ausgangslage hat sich seit dem Urteil nichts geändert, im Gegenteil, die Sensibilität gegenüber rechten Organisationen und dem verharmlosenden Umgang mit dem 3. Reich, ist deutlich größer geworden. Es wird Einzelrichter geben, die es dann und wann anders sehen, sie sind ja - anders als im anglo-amerikanischen Raum - nur in seltenen Fällen an die Urteile höherer Gerichte gebunden, aber darauf würde ich nicht wetten wollen.
 
Bernd2

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Danke mcnoch, das hatte ich völlig vergessen. Es müsste nicht nur genug Zeit, Geld und Nerven da sein, sondern natürlich auch eine gewisse Erfolgsaussicht. Und die ist wirklich nicht gegeben.
 
fam43

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Hi,
ich komm ein bisschen spät mit meiner Bemerkung.
Denkt bitte an die Veranstalter von Ausstellungen. Im Falle eines Falles geht es denen an den Kragen.
Wir sollten unsere Phantasie lieber voll auf die Möglichkeiten richten, wie wir das Schei......Symbol auf möglichst elegante und schonende Weise abdecken können. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass mir da auch noch nichts rechtes eingefallen ist. Auch ich häng diese scheußlichen Papierstreifen drüber, nehme mir bei jeder Ausstellung vor, da dran was zu ändern und wenn es wieder so weit ist, hock ich immer noch mit den Dingern da. Der Geist ist willig, nur der Bastelalltag und noch so ein paar Dinge verhindern die Tat.
 
neo

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Bei mir hat sich folgende Mthode bewährt. Post-It schwarz malen - ein Quadrat entsprechend der Größe des HK's ausschneiden und drauf damit. Nach der Ausstellung wieder abziehen. Aber vorher das Post-It ein/zwei mal auf den Handrücken pappen. Nicht das dem Lack noch was passiert.
 
Han Solo

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Ich mach es noch ganz anders. Ein Stück Parafilm ausziehen, so dass es gerade groß genug ist um das Zeichen abzudecken und dann mit schwarzer Farbe aus dem Hakenkreuz ein Quadrat machen. Hat den Vorteil, dass man den Rest der Lackierung noch sieht, und wenn man will auch die Darstellungsform des Kreuzes wenn man es nicht komplett übermalt ;) . Außerdem ist der Parafilm auch absolut gefahrlos für die Lackierung, da er bekanntlich nicht mit Kleber hält.
 
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