Lizenzerhaltung in der DDR

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Kann isch von Euch noch jemand erinnern ob es in der DDR beim Motor - und Segelflug eine Mindeststartzahl und Mindestflugzeit gab? Auf alle Fälle gab es in jedem Jahr eine theoretische und eine fliegerische Jahresüberprüfung.(neben der jährlichen Kaderbestätigung..:FFTeufel: )
WIMRE musste die Lizenz aller 2 Jahre verlängert werden, weiss aber nicht mehr welche Dokumente eingericht werden mussten.
 
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:eek: Haben alle so ein schlechtes Gedächtnis wie ich..:?!
 
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Also meines Wissens gab es keine direkte Lizenzdauer, da jeder, der den Pilotenschein hatte, dienstlich damit befaßt war; nicht so wie heute, wo es .......... viele Hobbypiloten gibt.
Richtig ist, wie Du sagst, daß es regelmäßige theoretische Überprüfungen gab und wenn nötig, die FMK alle zwei Jahre.
Das ganze Prozedere entschied dann über das ja oder ja.
Ich fiel nämlich bei einer solchen FMK durch das Rost. Meine Augen hatten nicht mehr die erforderlichen Prozente.
 
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Verlängert wurden die Lizenzen bei Frau Baumgard?? in Neuenhagen, auch die technischen Lizenzen (Fallschirmwart, Flugzeugmechaniker etc.) Ich kann mich nur nicht an die Mindestanforderungen erinnern. :confused: :confused:
 

Capovau

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In meinem grauen Zellen ist da auch nichts von Mindestanforderungen, denn es erfolgte ja grundsätzlich eine Prüfung in jeden Frühjahr. Aber es gab jedes Jahr eine sogenannte(Über)Prüfung. In Theorie und Praxis. Ich habe zufällig eine Seite da, die das beweist. Allerdings ist da eine Besonderheit, die ich erklären kann. Auf die Überprüfung 1980 folgt die nächste 1983. Trotzdem war die Überprüfung jedes Jahr. Ich war nur 81/82 im Grundwehrdienst und konnte da natürlich nicht fliegen.

Gruß
Thomas
 
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Capovau

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Nur zum Beweis, das ich da nicht etwa ein Flugschüler war (Beweis siehe unten).....sondern ich war zu dem Zeitpunkt schon einige Zeit nach meiner Ausbildung. Fluglehrer mussten sich gegenseitig überprüfen und sich gegenseitig wie oben abgebildet mit Unterschrift die Leistung bestätigen. Kein Erbarmen :-)

Gruß
Thomas, überprüft
 
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DDA

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Nicht zu vergessen die jährliche Kaderüberprüfung ;) ;) ;)

@Nummi, Frau B. ist richtig, auch für die technischen Lizenzen. (für die gab es aber keine Mindestanforderungen)

Überprüfung Praxis: 1 bis 3 Starts im Doppelsitzer, begonnen beim Leiter BAZ, der überprüfte den ersten Fluglehrer, diese beiden dann die nächsten zwei (i tak dalsche)


Axel
 

Capovau

Guest
Sach ma Axel,

ist Dir was aufgefallen? Die Kaderüberprüfung (siehe obiges Bild) hatte ein Feld für ein Jahr. Darunter sind die Felder für die Theorie- und Praxisüberprüfung für 2 Jahre. Da wir aber jedes jahr überprüft werden mussten geht das nicht auf? War hier mal geplant die Kaderüberprüfung auf 2 Jahre zu verlängern?

Gruß
Thomas
 
DDA

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Ich glaube, daß es bei "Erfindung" dieser Flugbücher (ich hab auch noch so eins...) noch so war, daß die Kaderüberprüfung nur alle zwei Jahre stattfinden sollte. Erst später (mit der "Umorganisation des Flugsportes" 1979/80?, ich glaube aber schon früher) wurde jedes Jahr eine Kadernachprüfung gefordert.

Axel
 
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Die 3 Starts mit Fluglehrer waren obligatorisch nach 3 Monaten fliegerischer Pause. Da von November bis Maerz in den BAZ's und BFP's ja ueberhaupt nicht (Segelflug) oder kaum (Motorflug)geflogen wurde, mussten immer einige Fluglehrer nach Schoenhagen um dann zum Lehrflugbetrieb im Maerz die restlichen Leute ueberpruefen zu koennen.
Mir schwirrt allerdings immer noch eine Mindestflugzeit zur Lizenzverlaengerung im Kopf herum. Ich erinnere mich noch das meine Lizenz erst im Winter eingereicht wurde, obwohl ich die Pruefung schon im Sommer gemacht hatte.:mad: Offizielle Begruendung war, dass man nicht fliegen durfte so lange die Lizenz zur Verlaengerung war. Da im Winter sowieso nicht geflogen wurde, war es daher die beste Zeit...:rolleyes:
 
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