Altenstadt: Luftlande-und Lufttransportschule

Diskutiere Altenstadt: Luftlande-und Lufttransportschule im Flugplätze Forum im Bereich Aktuell; Soll die D-CPDA werden, c/n AJE003-45. Hätte man gleich militärisch Registrieren sollen. :biggrin:
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Soll die D-CPDA werden, c/n AJE003-45.
Hätte man gleich militärisch Registrieren sollen. :biggrin:
 
herbie

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Soll die D-CPDA werden, c/n AJE003-45.
Hätte man gleich militärisch Registrieren sollen. :biggrin:
Damit dann alle Zusatzfesseln greifen?:hello:
 
Zapata

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Geile BilderDa muss ich auch direkt an meine Lehrgänge an der LL/TS denken!!!
 
Paratrooper31

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Danke! Ist doch schön, wenn da bei dem einen oder anderen wieder Erinnerungen geweckt werden :smile1:
 
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Im Moment gilt es erstmal zu hoffen, dass das Luftfahrtbundesamt nun zügig die deutsche Zulassung erteilt.
 
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Was soll der Vorteil der militärischen Registrierung sein?
Was wäre der Nachteil ? Was ist der Vorteil einer zivilen Registrierung ? Wie ist das geregelt wenn ein Soldat im Dienst aus einem zivil registrierten Flugzeug spring und der Schirm sich nicht öffnet, oder das ganze Flugzeug runter fällt?
Warum hatten damals die Zieldarsteller OV-10 & G.91 eine Sonderkennung im 99+xx Bereich mit dem Hoheitszeichen der Bundeswehr und die heutigen PC-9 & Learjet eine zivile Kennung.
 

Talon4Henk

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Nun auch mit einer zivilen Kennung kann das Luftfahrzeug solange es im Rahmen der Streitkräfte bewegt wird als State Aircraft fliegen.
Die Zieldarsteller fliegen alle als State Aircraft und können somit auch OAT fliegen, unterliegen aber nicht den militärischen Zulassungs- und technischen Vorschriften. Vor allem können sie von den Firmen (theoretisch) auch für andere Zwecke genutzt werden.
 
Paratrooper31

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Die M-28 wird in der Bw ausschließlich zum Absetzen von Fallschirmspringern (automatisch und manuell) genutzt. Dies geschieht nach entsprechender Anforderung auf dem Ausbildungsstützpunkt Luftlande/Luftransport oder bei den Verbänden. Die Schwerpunkte sind dabei der Erwerb und der Erhalt der jeweiligen Sprunglizenzen. Dabei ist die M-28 vor allem als ein voraussichtlich zeitlich befristeter Behelf gedacht - bedingt durch den Wegfall der UH-1D für diesen Zweck, die rückläufige Nutzbarkeit von CH-53 und C-160 und der für diesem Zweck ziemlich weit unten stehenden Priorität in Sachen Nutzung A-400M - vor allem was aut. Sprünge betrifft. Für eine Nutzung für die taktische Verbringung von Luftlandekräften (taktischer Fallschirmsprung und taktische Anlandung) erfüllt das Lfz. nicht die Anforderungen. Vor diesem Hintergrund stellte sich die dauerhafte Anschaffung und mil. Zulassung als wirtschaftlich nicht zweckmäßig dar. Prinzipiell wäre natürlich auch in Zukunft eine Ergänzung der mil Lfz-Typen durch die M-28 zum o.g. Zweck denkbar.

Die o.g. Nutzung setzt u.a. verschiedene technische Rahmenbedingungen voraus, die eine sichere Durchführung von FschSprDst gewährleisten können. Hier ist besonders die Springerrückholwinde zu nennen, mit welcher Springer in das Lfz. zurückgewinscht werden können, die mit der Aufziehleine hängen geblieben sind. Diese Voraussetzungen müssen auch ziviI Lfz. erfüllen. Das ist z.B. der Grund, warum wir die C-208 (Cessna Caravan) nicht mehr für FschSpr (aut) nutzen können (keine Winde). Bei den Freifallern ist das entspannter. Hängenbleiben ist auf die o.g. Weise nicht möglich, weshalb z.B. auch aus den zivil zugelassenen Lfz. Caravan, Skyvan oder Do-28 mil. gesprungen wird.

Sind alle erforderlichen Voraussetzung erfüllt, gibt es auch bei Unglücksfällen versicherungstechnisch grundsätzlich keine Schwierigkeiten - vor allem ist jedoch die Gefahr geringer, dass solche eintreten. Aber deswegen wünschen wir uns ja auch vor jedem Sprung "Glück ab" :wink2:
 
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Wo sind denn jetzt die Bilder geblieben?
 
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