. . . Eigentlich entscheiden tun doch das BMVg und der Verteidigungsausschuss. Wenn die sagen, eine zwei Typen Flotte ist das beste, wird sich der Haushaltsausschuss dem anschließen.
Hier ist offensichtlich der Wunsch Vater des Gedankens, oder
. . .
Was mich an Deinem oben zitierten "Statement" wirklich stört ist der Umstand das Du einfach "Behauptungen" aufstellst, die sich bei Dir dann wie "Tatsachen" lesen, tatsächlich aber - bei näherer Betrachtung - einfach nur Unsinn sind. In einigen anderen Themen kann man darüber eventuell "hinweg sehen", bei Deiner heutigen "Einlassung" sehe ich aber keine andere Möglichkeit, als diese Einschätzung hier einmal ganz klar zu treffen!
Möglicherweise kennst Du Dich im Bereich Luftfahrt aus. Das kann und will ich auch nicht einschätzen, Deine Postings sprechen hier für sich selbst.
Im Bereich der "
Gewaltenteilung", des "
Parlamentarischen Systems" und der "
Gesetzgebung" jedenfalls tust Du das nicht. Dies zeigt Dein oben zitiertes Posting deutlich!
Um es kurz zu machen - WAS die Bundeswehr beschafft wird jedes Jahr im "
Haushaltsgesetz" beschlossen. Dieses Gesetz beschließt der Bundestag, nicht das BMVg und schon gar nicht der Verteidigungsausschuss. Der Verteidigungsausschuss kann das BMVg zur Beschaffung geeigneter Waffensysteme auffordern, oder entsprechende (Gesetzes)Vorlagen im Bundestag einbringen und tut dies auch - selbstständig entscheiden tut er das aber nicht! Leider - muss man manchmal sagen, da dort tatsächlich auch verteidigungspolitische Experten zu finden sind!
Das BMVg wiederum bringt seine Beschaffungsvorhaben - für die man sich vorher intern entscheiden musste - in den "
Entwurf des Haushaltsgesetzes" im "
Einzelplan 14" ein. ENTSCHEIDEN über dieses "Haushaltsgesetz" und damit letztendlich auch über die Beschaffung von Waffensystemen, wie oben bereits erwähnt, tut der Bundestag - nicht das BMVg.
Unter Beachtung des gerade Geschriebenen kann sich nun auch jeder leicht ausmalen, was der "Haushaltsausschuss" zu tun hat. Er berät, in diesem Zusammenhang, u.a. die finanziellen Aspekte des "Einzelplans 14" und gibt seinerseits Beschlussempfehlungen an das Parlament. Da können dann noch so schlüssige Begründungen vom BMVg und Empfehlungen vom Verteidigungsausschuss geschrieben worden sein - wenn das GELD für die Beschaffung nicht eingestellt wird, gibt es keine Beschaffung.
Sorry, für meinen kurzen Exkurs in "Politischer Bildung"! Aber manchmal treibt mir das hier Geschriebene einfach die Tränen in die Augen . . .
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