EASA Part 21

Diskutiere EASA Part 21 im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hallo und guten Abend zusammen! Ich bin neu hier und hoffe das Thema passt hierein! :?! Kann mir als Logistiker jemand (verständlich)...

DispoJogi

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Hallo und guten Abend zusammen!


Ich bin neu hier und hoffe das Thema passt hierein! :?!

Kann mir als Logistiker jemand (verständlich) erklären was es genau mit der EASA Part 21 in Bezug auf lizensierte / zertifizierte luftfahrttechnischen Betrieben auf sich hat?

Wie definiert sich so ein Betrieb?

Über wen wird er lizensiert?

Vielleicht weiss jemand sogar ob es eine Dienststelle der Bundeswehr gibt die die Richtlinie EASA Part 21 erfüllt / erfüllen könnte?

Vielen Dank vorab! :D


Gruß
DisopJogi
 
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...
Vielleicht weiss jemand sogar ob es eine Dienststelle der Bundeswehr gibt die die Richtlinie EASA Part 21 erfüllt / erfüllen könnte?...
Erfüllt: definitiv NEIN, die BW ist nach keinem EASA-Part lizenziert
Erfüllen könnte: Aber sicher! LwInsthRgt 1, WDT 61, vielleicht sogar die Geschwader...
 
tigerstift

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Hallo und guten Abend zusammen!
Hallo

Kann mir als Logistiker jemand (verständlich) erklären was es genau mit der EASA Part 21 in Bezug auf lizensierte / zertifizierte luftfahrttechnischen Betrieben auf sich hat?
Ich versuche es mal: EASA Part 21 Beschreibt und definiert die Vorgänge in einem Herstellungs- (Subpart G) und Entwicklungsbetrieb (Subpart J).
Und damit sollte eigentlich schon alles erklärt sein. Willst du ein Teil herstellen oder auch Konstruieren, benötigst du diese Zertifizierung. Auch wenn ein Teil modifiziert werden soll, brauchst du diese.

Wie definiert sich so ein Betrieb?
Der Betrieb muss die geförderte "Capability" vorweisen. Also ein definiertes QM System, geeignetes Personal usw...

Über wen wird er lizensiert?
Linzensierung erfolgt über die nationale Luftfahrtbehörde. Diese handelt im Auftrag der Europäischen Luftfahrtbehörde EASA.

Vielleicht weiss jemand sogar ob es eine Dienststelle der Bundeswehr gibt die die Richtlinie EASA Part 21 erfüllt / erfüllen könnte?

Vielen Dank vorab! :D
Hoffe ich konnte dir ein wenig Licht ins Dunkel bringen:)
 

DispoJogi

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Die genaue Problematik um die es im Endeffekt geht ist folgende:

Ein von der Konstruktion her einfacher Versorgungsartikel Bw wird für viel Geld von einer Firma mit hoher Nachschubzeit hergestellt.

Ein Kamerad hat den Vorschlag gemacht den Artikel von der Bw selber 1:1herstellen zu lassen, entweder bei einer LIG, WTD, LTG oder SIZ, da alle Normteile auch in anderen Waffensystemen verbaut sind und entsprechende Luftfahrtnormen erfüllen. Das ganze für einen Bruchteil der kosten.

Das ganze wurde erst bejaht im Rahmen KVP, BWB und andere Stellungnahmen sind ebenfalls positiv ausgefallen soweit bekannt, aber als es dann um die Höchstprämie ging, machte die zuständige Dienststelle einen Rückzieher und windet sich bei der Umsetzung und hat schliesslich den ganzen Vorschlag gekippt mit der Begründung es gäbe keine Betriebe die gem. EASA Part 21 einen "neuen" Artikel bauen dürften.
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Normalerweise brauchst du eben, um ein Teil in einem Luftfahrzeug verwenden zu dürfen, ein sog. "Form One", eine Art Lufttüchtigkeitsbescheinigung, mit der der Hersteller bestätigt, dass das Teil entsprechend "den Anforderungen" hergestellt und ggf. geprüft wurde.
Das Formular darf eben nur ein zugelassener Herstellungsbetrieb ausstellen.

Deshalb erscheinen oftmals Luftfahrtprodukte auch so überteuert. Das hat manchmal wenig mit Abzocke zu tun sondern mit der Tatsache, dass der Betrieb seine Zulassung gemäß Part 21 erreichen und auch aufrechterhalten muss. Das ist mit ordentlich Kosten und Zeit verbunden.
Ich arbeite in einem Winzig-Betrieb, der gemäß Part 21 G und J als Hersteller und Entwickler zugelassen ist... ich verbringe mindestens 4-5 Wochen pro Jahr damit, unsere Zulassungen aufrechtzuerhalten, Audits durchs LBA und die EASA vor- und nachzubearbeiten etc.. dazu kommen nochmal viele Arbeitstage zwecks Auditierung unserer Lieferanten dazu, Vorschriften zu wälzen etc.
Bei unserem 3-Mann-Betrieb macht der ganze Aufwand, der aus der Zulassung resultiert, bestimmt 30%-40% des Preises unserer Produkte aus. Das passiert leider auch, wenn wir ein Produkt nur "durchreichen", ohne es weiterzubearbeiten. Der EASA-Aufwand bleibt.

Wenn es also bei euch nicht um eine große Menge an Teilen geht, dann könnt ihr damit rechnen dass eine Zulassung gemäß Part21 die real entstehenden Kosten für die Teile am Anfang gegenüber den reinen Herstellungskosten fast verdoppelt.

Bei der BW ist aber die Frage berechtigt, ob die Teile überhaupt gemäß Part21 hergestellt sein müssen, denn die EASA ist eigentlich nicht für nationale militärische Zulassungen zuständig, und die BW-Maschinen auch nicht (zivil) EASA-zugelassen. Da ich aber von Militärzulassungen GAR NIX verstehe, weiss ich natürlich nicht, was die BW wirklich an Begleitpapieren fordert.
 

DispoJogi

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Also die offizielle Kalkulation die seitens Fa an das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung gegangen ist weist nicht einen Cent für Arbeitszeit / Aufwendung in Bezug auf die EASA aus, obwohl (meiner Meinung nach) so ein Posten dann wohl auflaufen müsste...

Der Zwei-Jahres -Bedarf waren bei uns knapp 140 Artikel gleicher Art und Güte und der Artikel ist ohne das Modifikationen oder ähnliches angefallen sind mittlerweile verfünffacht.
 

DispoJogi

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Mal eine weitere Frage... Wenn ein Teil gem. AQAP 131 einer Endprüfung seitens Auftragnehmer unterliegt (ich glaub seit 2003 ist es AQAP 2131), gilt diese dann auch wennn man für den Eigenbedarf herstellt??? :confused:
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Ein solcher Posten lässt sich schwer ausweisen, da er zu den Festkosten des Betriebes zählt und normalerweise von einem (zivilen) Kunden als RC-Kostenfaktor nicht akzeptiert werden würde. Deshalb wird sowas "automatisch" in den Kosten einkalkuliert. Quasi wie der Unterschied zwischen "Meisterstunde" und "Azubi-Stunde" für den gleichen Arbeitsgang.

gruß

andi
 

DispoJogi

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Ich hab mir schon fast gedacht das der Posten unter den Mangagementkosten zu finden ist.

Aber ich hab glaube ich die Lösung gefunden, gem. EASA und der Luftfahrtbehörde ist die EASA nicht bindend für die Bw da die Maschinen nicht zivil zugelassen sind, wie Du schon sagtest. :TD: Daraus ergibt sich das die Bundeswehr fertigen darf was sie möchte, solange ein zertifizierter Prüfer es abnimmt. Die entsprechende Bundeswehrvorschriften (die ich zum Glück noch gefunden habe) gibt einen "Alleingang" in solchen Sachen auch her.

Danke sehr!
 
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