just my 2 senf:
Nichtregierungsorganisationen
pok schrieb:
Es sind Nichtregierungsorganisationen z.B. Greenpeace, Terre de home, Ärzte ohne Grenzen, WWF usw. die ganze Gutmenschenplage eben. Die dürfen beim G8 Gipfel am Nebentisch sitzen und bekommen im Westen von der Presse inzwischen mehr Aufmerksamkeit als demokratisch legitimierte Regierungen.
Also, Nichtregierungsorganisationen sind genauso demokratisch legitimiert wie Regierungen, zumindest in Deutschland. Es sind ja bürgerschaftliche und berufsständische Zusammenschlüsse in Kammern, Vereinen und Verbänden; und die sind vom Gesetzgeber (z. B. im Vereins- und Gesellschaftsrecht) mit demokratischen Innenstrukturen versehen worden.
Im Gegensatz zu Regierungen vertreten sie die Interessen von Personengruppen offen und sagen, wofür sie stehen. Solche Lobbyarbeit leisten Politiker, die gerne mal versehentlich auf der Gehaltsliste großer Konzerne stehen, auch oft genug. Allerdings, ohne sich dazu zu bekennen.
So hat man auf der einen Seite NGOs, die manchmal lautstark und unterträglich penetrant sind, und auf der anderen Seite offizielle Volksvertreter, die Volksinteressen etwas einseitig vertreten. POK, du ahnst jetzt bestimmt, warum diese NGOs heutzutage in öffentlichen Angelegenheiten vermehrt beteiligt werden: nämlich als Korrektiv!
Nukleare Teilhabe
Monitor schrieb:
Die nukleare Teilhabe aber ist umstritten. Der Nichtverbreitungsvertrag, besser bekannt als Atomwaffensperrvertrag, verbietet es, dass Staaten, die über Atomwaffen verfügen, die Kontrolle über diese Waffen an nichtnukleare Staaten wie Deutschland abgeben. Das gilt - so haben die Vertragsstaaten es festgelegt - zu jeder Zeit und unter allen Umständen, also auch im Krieg.
Ja, sie ist umstritten, politisch wie rechtlich. Knackpunkt ist aber weniger das Kriterium „Krieg“ als vielmehr der Begriff der „Weitergabe“. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag enthält gegenüber dem Atomwaffensperrvertrag übrigens keine weitergehenden Einschränkungen oder ein Verbot der nuklearen Teilhabe. Man darf also geteilter Meinung sein. Wobei man anerkennen muss, dass die USA sich im eigenen Interesse bemühen, die Teilhabe so gering wie möglich ausfallen zu lassen, um die Kontrolle über ihre Sprengköpfe möglichst in den eigenen Händen zu behalten. Es bleibt damit der ebenso kritische wie umstrittene zeitliche Bereich zwischen Waffenschärfung und –abwurf in einem Kriegseinsatz, während dessen die Verfügungsgewalt in den Händen einer deutschen Flugzeugbesatzung läge. Diese wäre NATO-Kommandostellen unterstellt, so dass man sich fragen kann, ob überhaupt ein anderer Staat (sprich: Deutschland) die Kontrolle über die betreffende(n) Atombombe(n) hätte. Diese Ausreizung des Atomwaffensperrvertrages muss man aber gegen die erhöhte Abschreckungswirkung des NATO-Arsenals gegenüber dem Warschauer Pakt abwägen. Da es letzteren Pakt nicht mehr gibt, der möglicherweise genau so mit den sowjetischen Sprengköpfen verfahren ist, darf man die heutige politische Berechtigung der nuklearen Teilhabe allerdings mit Fug hinterfragen. Oder wäre das extremistisch???
Quelle15 schrieb:
Ohne nukleare Teilhabe hat Deutschland keine Chance auf einen Sitz im UN-Weltsicherheitsrat.
Oder weniger Mitspracherecht in der NATO, wie manche sagen. Ein sehr dürftiges Argument, das m. E. jeder Substanz entbehrt. In kaum einem anderen Bereich der NATO hat die Bundesregierung weniger mitzureden als gerade bei der Verfügungsgewalt über ‚teilhaftige’ Atomwaffen. Oder meint jemand, dass eine gut funktionierende Sicherungsstaffel ‚S’ Deutschland in irgend einer Weise für die Rolle des Weltpolizisten qualifiziert? :?!
Ich meine jedenfalls, dass sich das Prinzip der nuklearen Teilhabe mit dem Ende des Kalten Krieges überholt hat und nicht mehr gebraucht wird. Wenn die Luftwaffe die Sonderwaffen-Einsatzverfahren nicht mehr übt und – wie Herr Nassauer vom BITS schreibt – sogar Monate braucht, um wieder ‚auf Stand’ zu sein, zeigt das, wie halbherzig man dieses Einsatzverfahren heute betrachtet. Was jedoch nicht angeht, ist ein deutscher Verteidigungsminister, der Dienstvorschriften und Codices heraus gibt, in denen der Atomwaffeneinsatz durch Bundeswehrpiloten verpönt und in die Verantwortung der Flugbesatzung geschoben wird, statt mit dem nötigen Rückgrat selbst gegenüber NATO und Bundestag ein klares ‚Ja’ oder ‚Nein’ zur nuklearen Teilhabe abzustimmen.
Atomwaffenträger
Nach dem
Wortlaut des Zwei-plus-Vier-Vertrages (Artikel 5 Absatz 3) gilt für den Eurofighter (wie für alle anderen deutschen Waffensysteme auch), dass er auf dem Gebiet der ehem. DDR nur ‚unverkabelt für den Atomwaffeneinsatz’ stationiert werden darf, aber in der übrigen BRD durchaus als Atomwaffenträger fliegen darf. Aus der Formulierung des Artikels geht nur indirekt aber doch zweifellos hervor, dass alle sechs Vertragsstaaten die nukleare Teilhabe der Bundesluftwaffe gebilligt und offenbar für rechtens angesehen haben, da an anderer Stelle ja auch ausdrücklich auf die Verpflichtungen aus dem Atomwaffensperrvertrag hingewiesen wurde und man darin keinen Widerspruch gesehen hat.
donnert schrieb:
In Brüggen auf jeden Fall, aber auf allen anderen!?! Potentielle Trägerflugzeuge waren F-4 und Tornado, bei den Jaguars bin ich mir nicht sicher... Die Harrier hatten definitiv keine nukleare Rolle.
Klickst du hier.
Monitor schrieb:
Ich hatte nur in Erinnerung, dass die F-84 mit den geraden Tragflächen auch schon Atombombenträger waren.
Die Jagdbomber F-84G Thunderjet [ab 1952 mit der Mark 7] und F-84F Thunderstreak waren taktische Atomwaffenträger, auch die F-89J Scorpion, die F-86F/H Sabre sowie alle Jäger/Jagdbomber der ‚Century Series’, wobei die reinen Abfangjäger z. B. die Genie (AIR-2) oder Falcon (AIM-26B) als Luft-Luft-Rakete verwendeten.
USAF-Foto einer gelungenen Aufnahme mit dem Titel: „Convair F-106A gibt einem Genie freien Lauf“