Abschlussbericht zum Unfall von Angelika Machinek veröffentlicht

Diskutiere Abschlussbericht zum Unfall von Angelika Machinek veröffentlicht im Privatfliegerei & Flugsport Forum im Bereich Einsatz bei; Auf der BFU-Homepage zu finden. Beim Absturz eines UL-Flugzeugs vom Typ Smaragd starben am 12.10.2006 der Pilot und die bekannte Segelfliegerin...
Kenneth

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Alien
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Auf der BFU-Homepage zu finden.

Beim Absturz eines UL-Flugzeugs vom Typ Smaragd starben am 12.10.2006 der Pilot und die bekannte Segelfliegerin Angelika Machinek.

Bei dem Abschlussbericht handelt es sich um einen "summarisch abgeschlossenen" Bericht "ausschließlich mit Darstellung von Fakten".

Es wird festgestellt, dass

- das Wetter nicht besonders gut war (tiefe Bewölkung, eingeschränkter Sicht)
- das Flugzeug in mehreren Hinsichten modifiziert war, wobei unklar ist welche Modifikationen vom Luftsportgeräte-Büro des DAeC wann genehmigt waren (teilweise widersprüchliche bzw. veränderte Angaben).

Mir überrascht es, dass die Untersuchung so abgeschlossen wurde.

So wie ich den Bericht verstehe wird gar nicht darauf eingegangen welche Wirkungen diese Modifikationen an der Schwerpunktposition und am Leergewicht hatten. Auch geht daraus nicht hervor, ob das Flugzeug wissentlich mit diesen Modifikationen in Abwesenheit eines aktuellen Gewichtsübersicht so geflogen wurde.

Und zum Thema Gewicht: Das Flugzeug hatte ein Leergewicht von mindestens 307.5 kg und war mit etwa 40 Liter Benzin getankt. Das ergibt eine grenzwertige Restzuladung von 136 kg oder 68 kg pro Insasse. Im Bericht wird jedoch nicht erwähnt, ob die Maschine überladen war, und, ob eine eventuelle Überladung negative Auswirkungen auf die Flugeigenschaften hatten.

Der Bericht von diesem tragischen Ereignis gibt viel Stoff zum Nachdenken für jeden der sich für die UL-Fliegeri in Deutschland interessiert.
 
grinch

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Ihr überschätzt die BFU. Die BFU hat keine vollziehende Rechte. Sie ist auch keine Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft. Sie stellt nur nach Möglichkeit Fakten fest und gibt diese ggf. bekannt. Alles andere liegt im Ermessen der Zulassungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden oder auch der Versicherungen beispielsweise.

FLUUG §7 (2) Die Untersuchungen dienen nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Geschädigte müssen etwaige Ansprüche ausschliesslich zivilrechtlich einklagen. Gleiches gilt für die Strafverfolgung. Die Zulassungsbehörden sind nicht automatisch verpflichtet offene Fragen zwingend aufzugreifen.

FLUUG §8 Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden und der zur Strafverfolgung berufenen Gerichte bleiben unberührt.
Selbst das Gutachten der BFU kann gerichtlich angefochten werden und wie schon oftmals geschehen schliesst sich ein Gericht nicht automatisch der Einschätzung der BFU an.

Bei UL ist sie nicht einmal verpflichtet Untersuchungen durchzuführen.

FLUUG § 9 (2) Die Bundesstelle bestimmt den Umfang der Untersuchung anhand des Ausmaßes und der Art des Unfalls oder der Störung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die sich voraussichtlich für die Verbesserung der Sicherheit gewinnen lassen. Sie ist dabei vorbehaltlich anderer Vorschriften dieses Gesetzes an keine Form gebunden. Das Verfahren ist einfach und zweckmäßig durchzuführen.
FLUUG §18 (4) Unfälle und Störungen, deren Untersuchungsergebnisse nicht von besonderer Bedeutung für die Flugsicherheit sind, werden mit einem summarischen Untersuchungsbericht abgeschlossen.
(5) Der summarische Bericht nach Absatz 4 gibt lediglich Auskunft über die an dem Unfall oder der Störung beteiligten Luftfahrzeuge und den Unfallhergang.
Im Klartext, was würde sich beispielsweise in einem tragischen Unfall mit UL und 1-2 Opfern, Schadenssumme < 100.000€ mit riesiger Untersuchung erreichen lassen? Ausgedehnte Untersuchungen und Erprobungen müssten unter kostspieliger Einbeziehung externer Gutachter durchgeführt werden. Wer trägt die Kosten? Am Ende steht vielleicht ein Ergebnis. Sagen wir hypothetisch es gab Versäumnisse, vielleicht wirkliche objektive Fehler und Fehlhandlungen (Bitte nur Hypothetisch und nicht auf diesen konkreten Fall bezogen!!!) Was ist damit anzufangen? Schadensersatz und Haftung müsste über endlose Gerichtsprozesse geklärt werden. Mittlerweile verabschiedet sich der Hersteller in die Insolvenz. Die Zulassungs-/Aufsichtsbehörden bei möglichen Fehlern oder Aufsichtsverletzungen haftbar zu machen ist noch schwieriger. Am Ende endet das in solchen Fällen in einer endlosen Verzögerung, während dieser Zeit frieren die Versicherungen erst mal alle Zahlungen ein, mit der Begründung auf das Ergebnis zu warten. Sollte zivilrechtlich überhaupt jemand belangt werden können (der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist vielleicht tod), gibt es vielleicht wegen fehlenden Vorsatzes oder so einem Kram bestenfalls eine geringe Geldstrafe. Oder das Verfahren wird einfach eingestellt, weil dann doch die überzeugenden Beweise fehlen. (Ich erinnere mich an ein Gerichtsverfahren nach schuldhafter Absturzverursachung mit Todessfolge. Der eindeutige Verursacher wurde vom Richter mit der Begründung "Er wolle keinen weiteren Menschen ruinieren!" überraschend gering bestraft. Der relativ hohe Aufwand von Staatsanwaltschaft und BFU in diesem Fall war glatt für'n Mülleimer)

Jetzt mal vorgestellt dieser Ablauf würde bei jedem UL/Kleinflugzeug/Hubschrauberunfall ablaufen. Was für eine Maschinerie würde dafür benötigt, was würde das kosten und was würde es bringen?
 
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Nun ja zumindestens hat sich heraus gestellt ,das die Arbeit des zuständigen Beauftragten Verbands DAeC wohl mehr als mangelhaft war und die sich mehr aufs Verwalten der mittleren Papierlage und Gebühren kassieren als das reele Überprüfen von Mustern konzentriert hatten.
Angeblich soll sich das jetzt geändert haben und ein Luftfahrting die Leitung des LSGB inne haben.
 
grinch

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Space Cadet
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Nun ja zumindestens hat sich heraus gestellt ,das die Arbeit des zuständigen Beauftragten Verbands DAeC wohl mehr als mangelhaft war und die sich mehr aufs Verwalten der mittleren Papierlage und Gebühren kassieren als das reele Überprüfen von Mustern konzentriert hatten.
Das wussten doch alle auch ohne Unfall und BFU :?!

Und jetzt mal ganz ehrlich, die UL Szene konnte mit dieser Aufsichts-/Zulassungspraktik doch verdammt gut leben. War doch relativ stressfrei.
 
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@dhc-4

Da gebe ich dir zu 100% Recht. Ich war Zeuge eines Gutachtens. Der Gutachter hatte nicht mal einen Fotoapperat dabei! Angeblich Vergessen. Als er das Wrack besichtigt hatte, fragte er "Warum ist denn kein Sprit mehr im Tank?" (war nach Aufschlag ausgelaufen, deutlich sichtbar) noch Fragen?

Die Aufnahmefähigkeit der großen Masse ist nur sehr beschränkt, das Verständnis klein, dafür jedoch die Vergesslichkeit groß.
 
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