PPL 2-3 Fragen

Diskutiere PPL 2-3 Fragen im Ausbildung und Jobs Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hallo, ich möchte nun mit der PPL nach JAR-FCL anfangen und habe noch ein paar Fragen. 1. Ich darf dann in Europa alle einmotorigen...

dehein2

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Hallo,
ich möchte nun mit der PPL nach JAR-FCL anfangen und habe noch ein paar Fragen.
1. Ich darf dann in Europa alle einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeuge bis 2t fliegen?
2. Ich darf über Ländergrenuen hinweg fliegen?
3. Ich kann in anderen europäischen Ländern flugzeuge mieten?
4. Wie sieht es mit dem charter in nicht-EU Ländern aus? Hier interessieren mich vor allem die USA?
5. Die PPL beinhaltet ja keine IFR Berechtigung, wie lange kann ich also fliegen? Bis Sonnenuntergang?


Vielen Dank
Dennis
 
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michael132

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Hallo,
ich möchte nun mit der PPL nach JAR-FCL anfangen und habe noch ein paar Fragen.
1. Ich darf dann in Europa alle einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeuge bis 2t fliegen?
2. Ich darf über Ländergrenuen hinweg fliegen?
3. Ich kann in anderen europäischen Ländern flugzeuge mieten?
4. Wie sieht es mit dem charter in nicht-EU Ländern aus? Hier interessieren mich vor allem die USA?
5. Die PPL beinhaltet ja keine IFR Berechtigung, wie lange kann ich also fliegen? Bis Sonnenuntergang?


Vielen Dank
Dennis
Vorweg: Ich hab keine PPL, aber:
-über Ländergrenzen darfst du fliegen, musst allerdings einen Flugplan aufgeben
-Es gibt auch Nacht-VFR, du darfst (denke ich) auch nachts fliegen
 
upsidedown

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Bei 5 bin ich mir sicher, beim Rest leider nicht so:


5: Du darfst von sunrise -30min bis sunset +30 min Fliegen, wenn der Flieger Positionsleuchten hat. Mit NVFR Berechtigung natürlich auch zwischen SS und SR. Allerdings immer nur unter VFR Bedingungen, da, wie Du schon sagtest, kein IFR enthalten ist.
 
dhc-4

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zu 1: sofern du das Class rating SEP ( single engine piston ) im Schein hast,darfst du ALLE einmotorigen Kolbenmotorflugzeuge ,welche für den Betrieb mit einem Piloten zugelassen sind,fliegen.
Sofern du die Einweisung eines Sachverständigen auf Spornrad,Ladermotor und Verstellpropeller bekommen hast,kannst Du damit sogar ne An-2 (5,5 to MTOW)fliegen.
zu2: natürlich,da das englische Sprechfunkzeugnis Bestandteil der Ausbildung ist
zu 3: Ja sofern der Vercharterer Deine Fähigkeiten als ausreichend einschätzt( in der Regel Checkflug) das er Dir einen Flieger anvertrauen kann
zu 4. je nachdem wie das entsprechende Land dein Lizenz anerkennt,in den USA benötigst du eine Anerkennung deiner Lizenz durch die FAA ,um n-reg zu fliegen
zu 5:VFR Nachtflug ist wie die IFR Berechtigung eine zusätzlich zu erwerbende Berechtigung für den PPL,d.h. zum Erwerb der Berechtigungen ist eine entsprechende Anzahl an Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nachzuweisen bevor du mit dem Erwerb der Berechtigungen beginnst.
Ansonsten gilt :Tag:eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang,in der Zeit kannst Du ohne NVFR oder IFR fliegen
 
Intrepid

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1. Ich darf dann in Europa alle einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeuge bis 2t fliegen?
Das hängt davon ab, auf welchem Muster oder welcher Klasse Du den PPL erwirbst. Üblich ist SEP, dann darfst Du alle einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeuge fliegen, sofern sie nicht in einer besonderen Liste stehen. Eine Gewichtsbeschränkung gibt es nicht. Gegebenenfalls sind Unterschiedsschulungen mit einem Fluglehrer oder Einweisungsberechtigtem notwendig.

Du kannst den PPL auch auf einem Motorsegler erwerben (TMG), dann darfst Du zunächst nur solche Luftfahrzeuge fliegen. Erweitern von TMG nach SEP oder umgekehrt ist möglich.

Bist Du 70 Stunden Flugerfahren, kannst Du auf mehrmotorige Flugzeuge erweitern.

Du kannst auch auf Propellerturbinen- oder Jetflugzeuge erweitern, dafür musst Du eine theoretische Prüfung für leistungsfähige Flugzeuge ablegen. Selbststudium ist möglich, Du musst dafür keinen Lehrgang besuchen.


2. Ich darf über Ländergrenuen hinweg fliegen?
Wenn Du zusätzlich das englische Sprechfunkzeugnis erwirbst, ja.


3. Ich kann in anderen europäischen Ländern flugzeuge mieten?
Du kannst in der ganzen Welt Flugzeuge mieten. Innerhalb der JAA-Staaten ohne Formalitäten abgesehen vom Vorfliegen, außerhalb je nach Vorgaben des entsprechenden Landes. Manchmal nur ein bisschen Papierkrieg, manchmal mehr.

4. Wie sieht es mit dem charter in nicht-EU Ländern aus? Hier interessieren mich vor allem die USA?
USA mit mehr Papierkrieg, einem Übungsflug und einer theoretischen Unterweisung. Andere Länder siehe oben. Entscheidend ist immer, dass Du im entsprechenden Land keinen ständigen Wohnsitz hast, also sozusagen auf der Durchreise bist.

5. Die PPL beinhaltet ja keine IFR Berechtigung, wie lange kann ich also fliegen? Bis Sonnenuntergang?
Du kannst schon während der Ausbildung zum PPL die Nachtflugberechtigung erwerben (5 Stunden extra, keine Theorie). In Deutschland kannst Du dann rund um die Uhr fliegen, in anderen Ländern (Niederlande, Belgien zum Beispiel) nicht. Da hat jedes Land eigene Regeln.

Ohne NVFR (so heißt die Nachtflugberechtigung) kannst Du in Deutschland von Sonnenaufgang-30 bis Sonnenuntergang+30 fliegen, in anderen Ländern andere Regeln (Sonnenauf- und Untergang ohne Dämmerung oder Bürgerliche Nacht etc.).
 
gero

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Hallo,

Ohne NVFR (so heißt die Nachtflugberechtigung) kannst Du in Deutschland von Sonnenaufgang-30 bis Sonnenuntergang+30 fliegen, in anderen Ländern andere Regeln (Sonnenauf- und Untergang ohne Dämmerung oder Bürgerliche Nacht etc.).
wobei in der Praxis jedoch viele Flugplätze in D nur bis SS betrieben werden, und man in der halben Stunde nach Sonnenuntergang dann einige Probleme mit dem Landen hat...

gero
 

dehein2

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Hallo,
das sind ja schon viele Antworten in kurzer Zeit :)
Ich wollte meine Ausbildung bei Westflug in der nähe von Aachen machen, da sonst auch nicht viel in der Nähe ist.
Link: http://westflug.de/structur/luftfahrtschule/startframe_PPL.html

Da steht jetz aber z.B: folgendes:
3. Stufe: (PPL nach JAR FCL)
Berechtigt im grenzüberschreitenden Verkehr mit einmotorigen, kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2000 Kilogramm zu fliegen
Liegt es dann am Schulungsflugzeug, dass es bis 2t gegrenzt ist. Entgegen meiner bisherigen Informationen scheint es ja nicht an der PPL an sich zu liegen.


Dann zu NVFR. Eine Ausbildung für IFR ist ja schon recht teuer, sieht es mit NVFR ähnlich aus?

Da ich kein eigenes Flugzeug besitzen werde, komme ich am Chartern dann wohl nicht vorbei. Sind Chartermöglichkeiten im allgemeinen denn gut verfügbar? Mal angenommen ich bin irgendwo im Urlaub und würde gerne ein Flugzeug für ein paar h chartern :)

Danke
 
Porter_Pilot

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Liegt es dann am Schulungsflugzeug, dass es bis 2t gegrenzt ist. Entgegen meiner bisherigen Informationen scheint es ja nicht an der PPL an sich zu liegen.
nee, es liegt am SEP-Rating, das Du quasi bei Deiner Ausbildung "all inclusive" erwirbst (vereinfacht gesagt)- das sind einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2 to- wobei es auch da Ausnahmen gibt wie Extra 400 oder PA-46, für die Du ein HPA-Rating brauchst..

Mal ne Frage: was willst Du denn fliegen, was größer ist?!? :?! Für viele reichen 2 to privat durchaus.. ;)

viele Grüße
Alex
 

dehein2

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nein nichts spezielles... es war mehr eine Frage aus interesse :)
 

n/a

Guest
Laut LuftPersV braucht man eine Erweiterung der Klassenberechtigung SEP auch für folgende Flugzeug-Eigenschaften:

  • Einziehfahrwerk (RU)
  • Spornrad (TW)
  • Turbolader (T)
  • Druckkabine(P) sowie
  • Verstellpropeller (VP)

Ansonsten darf man alle SEP (Single Engine Piston) bist MTOW 2t fliegen, für die Erweiterung um die oben genannten Punkte braucht man wohl nur eine Einweisung durch den Fluglehrer.
 
Porter_Pilot

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Laut LuftPersV braucht man eine Erweiterung der Klassenberechtigung SEP auch für folgende Flugzeug-Eigenschaften:

  • Einziehfahrwerk (RU)
  • Spornrad (TW)
  • Turbolader (T)
  • Druckkabine(P) sowie
  • Verstellpropeller (VP)

Ansonsten darf man alle SEP (Single Engine Piston) bist MTOW 2t fliegen, für die Erweiterung um die oben genannten Punkte braucht man wohl nur eine Einweisung durch den Fluglehrer.
man braucht eine Differenz-Schulung.. ;) das ist aber in Praxis weitaus weniger schlimm, als es sich anhört.

viele Grüße
Alex
 
Intrepid

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Da steht eine Gewichtslimit von 2000 kg, weil die Schule ihre Informationen nicht aktualisiert hat. Es gibt kein Gewichtslimit.

Die Nachtflugausbildung kostet lediglich 5 Flugstunden mit Lehrer (davon vermutlich eine Stunde zweimotorig Überland, weil in einer FTO (Schule, die auch MEP, IR, CPL, ATPL etc. ausbilden darf) in der Dunkelheit nicht einmotorig Überland geflogen wird; zumindest die Lehrer müssen/dürfen es nicht tun, wer es später privat macht, da ist es dann auf eigene Verantwortung) und eventuell eine Anmeldegebühr.
 
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