1. Ich darf dann in Europa alle einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeuge bis 2t fliegen?
Das hängt davon ab, auf welchem Muster oder welcher Klasse Du den PPL erwirbst. Üblich ist SEP, dann darfst Du alle einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeuge fliegen, sofern sie nicht in einer besonderen Liste stehen. Eine Gewichtsbeschränkung gibt es nicht. Gegebenenfalls sind Unterschiedsschulungen mit einem Fluglehrer oder Einweisungsberechtigtem notwendig.
Du kannst den PPL auch auf einem Motorsegler erwerben (TMG), dann darfst Du zunächst nur solche Luftfahrzeuge fliegen. Erweitern von TMG nach SEP oder umgekehrt ist möglich.
Bist Du 70 Stunden Flugerfahren, kannst Du auf mehrmotorige Flugzeuge erweitern.
Du kannst auch auf Propellerturbinen- oder Jetflugzeuge erweitern, dafür musst Du eine theoretische Prüfung für leistungsfähige Flugzeuge ablegen. Selbststudium ist möglich, Du musst dafür keinen Lehrgang besuchen.
2. Ich darf über Ländergrenuen hinweg fliegen?
Wenn Du zusätzlich das englische Sprechfunkzeugnis erwirbst, ja.
3. Ich kann in anderen europäischen Ländern flugzeuge mieten?
Du kannst in der ganzen Welt Flugzeuge mieten. Innerhalb der JAA-Staaten ohne Formalitäten abgesehen vom Vorfliegen, außerhalb je nach Vorgaben des entsprechenden Landes. Manchmal nur ein bisschen Papierkrieg, manchmal mehr.
4. Wie sieht es mit dem charter in nicht-EU Ländern aus? Hier interessieren mich vor allem die USA?
USA mit mehr Papierkrieg, einem Übungsflug und einer theoretischen Unterweisung. Andere Länder siehe oben. Entscheidend ist immer, dass Du im entsprechenden Land keinen ständigen Wohnsitz hast, also sozusagen auf der Durchreise bist.
5. Die PPL beinhaltet ja keine IFR Berechtigung, wie lange kann ich also fliegen? Bis Sonnenuntergang?
Du kannst schon während der Ausbildung zum PPL die Nachtflugberechtigung erwerben (5 Stunden extra, keine Theorie). In Deutschland kannst Du dann rund um die Uhr fliegen, in anderen Ländern (Niederlande, Belgien zum Beispiel) nicht. Da hat jedes Land eigene Regeln.
Ohne NVFR (so heißt die Nachtflugberechtigung) kannst Du in Deutschland von Sonnenaufgang-30 bis Sonnenuntergang+30 fliegen, in anderen Ländern andere Regeln (Sonnenauf- und Untergang ohne Dämmerung oder Bürgerliche Nacht etc.).