@3.5DME
Versteh ich nicht was du damit sagen willst? Is das was für Insider:?!
Bitte klär mich auf.
Das tue ich gerne.
Wenn man an einem Flugplatz Instrumentenflugverkehr abwickeln will, sollte ein Luftraum geschaffen werden um An- und Abfliegende Instrumentenflüge vor unbekannten Sichtflügen zu schützen.
Hierzu sieht das deutsche Luftrecht zwei Möglichkeiten vor:
1. Durch Einrichtung einer Kontrollzone (Luftraum Klasse D)
Das ist ein Luftraum, in den man nur mit einer ausdrücklichen Freigabe durch den kontrollierenden Fluglotsen einfliegen darf.
Nun darf aber nicht jeder einfach so Freigaben aussprechen. Der Flugplatzbetreiber muss sich dazu eines zugelassenen Unternehmens bedienen (DFS, TTC, BFAL, Airbus Deutschland oder RNF) und mit denen einen entsprechenden Vertrag machen. Das kostet richtig Geld.
2. Durch Einrichtung eines Luftraum Klasse F
In diesem Luftraum darf jeder fliegen, ohne sich irgendwo anmelden zu müssen. Flüge, die nach Sichtflugregeln durchgeführt werden müssen lediglich erhöhte Wetterminima einhalten können (oder diesen Luftraum meiden). Eine kontrolle des Flugverkehrs findet nicht statt.
Nun besagt §22a LuftVO dass für gewerbliche Flüge von Luftfahrzeugen über 14 Tonnen Instrumenten An- und Abflugverfahren festgelegt und eine Flugverkehrskontrolle vorhanden sein muss.
In Cottbus ist es jetzt so, dass es dort eine Luftraum "F" gibt (also ohne Flugverkehrskontrolle), dort aber regelmäßig die Flugzeuge der Fußballteams landen, die ihre Spieltage in Cottbus haben. Diese sind fast alle schwerer als 14 Tonnen und ein Betrieb wäre eigentlich nicht zulässig.
Aber dann gibt es ja noch die Landesluftfahrtbehörden, die im Einzelfall Ausnahmen erteilen dürfen.
Das soll zwar eher restiktiv gehandhabt werden, aber wenn es um die Fussballbundesliga geht...
Vorher hattest du die Frage bezüglich Lufträume gestellt, die ich auch versuchen möchte zu beantworten:
Der Flugplatz Magdeburg, also das richtige Magdeburg, nicht der auf der weit von Magdeburg entfernten Wiese hat einen Luftraum Klasse "F".
Im Rahmen einer möglichen Einrichtung eines Luftraum "D" werden alle möglichen und unmöglichen Interessengruppen gefragt, was sie davon halten. Soweit mir bekannt ist, hat die Bundeswehr einer Einrichtung eines Cochstedter Luftraum Klasse "D" nur unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der Luftraum Klasse "F" von Magdeburg verschwindet.
Hintergrund ist, dass die einige Leute bei der Bundeswehr meinen bei Flugplätzen mit Instrumentenflugbetrieb müssenten die Bestazungen ständig Freigaben einholen und auf Instrumentenanflüge achten, was die planbarkeit des Flugbetriebs reduzieren würde.
Was ich an der Bundeswehrargumentation nie verstanden habe ist: Die Wetterminima für den Sichtflug für Strahlflugzeuge der Bundeswehr und für das Befliegen eines Luftraum Klasse "F" sind identisch. Ist das Wetter schlechter, müsste um einen Luftraum Klasse "F" herumgeflogen werden. Dann dürfen die Bundeswehrstrahlflugzeuge aber sowieso nicht mehr nach Sicht fliegen.
Ich hoffe zur endgültigen Verwirrung beigetragen zu haben.
Gruß
3.5DME:engel: