0815philipp
Flugschüler
Hallo zusammen,
ich möchte meine B1 Lizenz beantragen.
Habe vorher meine Berufsausbildung zum Flz Mechaniker FR Instandhaltungstechnik in einer Lehrwerkstatt der BW abgeschlossen. Meinen Staatlich geprüften Techniker FR Luftfahrzeugtechnik mit allen Modulen für den B1 gemacht. Anschließend 11 Monate in einem Part145 Betrieb gearbeitet und dann in einen Part21 gewechselt. Dort bin ich jetzt seit 24 Monaten am gleichen Lfz Muster. Nun habe ich alle notwendigen Unterlagen zum LBA eingeschickt. Leider habe ich eine Absage bekommen: zu geringe Part 145 Erfahrung!
Jetzt will ich mich gem. 2043/2003 Anhang3 (Teil66) berufen, in dem es ja heißt:
"Außerhalb der Instandhaltung gesammelte Erfahrung wird von der Behörde anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit der Instandhaltung mit der Teil66 vorgeschriebenen Erfahrung zufrieden stellend nachgewiesen worden ist. Es wird jedoch zusätzlich Erfahrung in der Instandhaltung von zivilen Lfz gefordert, um das Verhältnis für Instandhaltung solcher Flz zu verbessern. Für B1 beträgt die Zeit mindestens 12 Monate"
Wie kann ich die Gleichwertigkeit zur Instandhaltung nachweisen ???
Hat jemand Erfahrungen weil es bei euch ähnlich ist / war ???
Philipp
ich möchte meine B1 Lizenz beantragen.
Habe vorher meine Berufsausbildung zum Flz Mechaniker FR Instandhaltungstechnik in einer Lehrwerkstatt der BW abgeschlossen. Meinen Staatlich geprüften Techniker FR Luftfahrzeugtechnik mit allen Modulen für den B1 gemacht. Anschließend 11 Monate in einem Part145 Betrieb gearbeitet und dann in einen Part21 gewechselt. Dort bin ich jetzt seit 24 Monaten am gleichen Lfz Muster. Nun habe ich alle notwendigen Unterlagen zum LBA eingeschickt. Leider habe ich eine Absage bekommen: zu geringe Part 145 Erfahrung!
Jetzt will ich mich gem. 2043/2003 Anhang3 (Teil66) berufen, in dem es ja heißt:
"Außerhalb der Instandhaltung gesammelte Erfahrung wird von der Behörde anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit der Instandhaltung mit der Teil66 vorgeschriebenen Erfahrung zufrieden stellend nachgewiesen worden ist. Es wird jedoch zusätzlich Erfahrung in der Instandhaltung von zivilen Lfz gefordert, um das Verhältnis für Instandhaltung solcher Flz zu verbessern. Für B1 beträgt die Zeit mindestens 12 Monate"
Wie kann ich die Gleichwertigkeit zur Instandhaltung nachweisen ???
Hat jemand Erfahrungen weil es bei euch ähnlich ist / war ???
Philipp