Außenlandeplätze für Hubschrauber

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Thone

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Astronaut
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Wer kann mir sagen, nach welchen Kriterien zivile Hubschrauberbetreiber an nicht als Heliport eingetragenen Plätzen landen und starten dürfen?

Wer muss zustimmen? Der Grundstücksbesitzer sicherlich, auch das LBA?

Danke,

Thomas
 
Intrepid

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Alien
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Flugplätze fallen in die Zuständigkeit der Landesluftfahrtbehörde.

Mit ein bisschen Pech muss eine Umweltverträglichkeit (Lärmproblem, Befragung der Nachbarn, bedrohte Flora und Fauna etc.) nachgewiesen werden.

Einmalige Geschichten (Rundflüge für ein Sommerfest etc.) sind nicht so kompliziert, darum kümmert sich in der Regel das durchführende Hubschrauber-Unternehmen, zumindest berät es und kennt die Ansprechpartner bei der Behörde.
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Die Genehmigung erteilt das zuständige Luftamt/Regierungspräsidium.

Dafür muss aber, je nach Amt, einiges an Doku vorliegen... Genehmigung des Eigentümers, Genehmigung der zuständigen Gemeindeverwaltung, evtl. genaue Bild-Dokumentation des Geländes (markierte an- und Abflugwege) etc.
Die Gemeindeverwaltung fordert dann ggf. auch noch die Nachbarn zu einer Stellungnahme auf... es ist am besten, wenn man dem zuvorkommt, indem man das bereits SELBST erledigt und die entsprechenden unterzeichneten Schreiben an Gemeinde und RP weiterreicht. Auch Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete können eine Spaßbremse sein (und ggf. stellen auch Naturschutzbehörden seltsame finanzielle Forderungen)


gruß

a.p.
 

Rhönlerche

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Die zivile BPol, Länderpolizeien und zivile Rettungshubschrauber dürfen ja offenbar nach eigenem Ermessen landen. (mit vorheriger Gesamtgenehmigung)
 
Thone

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Astronaut
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Bei hoheitlichen Einsätzen oder im Rettungsdienst gibt es sicherlich auch keine Probleme, ich dachte an zB VIP-Flüge, wo der Hubschrauber den Passagier von irgendwo abholt.

Danke soweit,

Thomas
 
Intrepid

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Alien
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*Hier* ein Beispiel eines besonderen "VIP"-Einsatzes. Aus dem Text geht auch ein typisches Probleme hervor (Verlegung des Landeplatzes).
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Tja, ein deutliches Beispiel dafür, dass sich bei den Gemeinden/Stadtverwaltungen ggf. auch das Ordnungsamt einschaltet.

Wir mussten bei ähnlichen Gelegenheiten dann auch öfter mal Straßensperrungen durchführen und das für die Landung vorgesehene Grundstück am Boden abriegeln.

Speziell "VIP" suggeriert ja auch den Anflug auf bewohntes/belebtes Gebiet, und da ist dann eine entsprechend gute Absicherung am Boden erforderlich.
 
grinch

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Space Cadet
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Die ganze Sache ist eigentlich wesentlich simpler, als hier teilweise dargestellt. Das Zauberwort heisst "Allgemeinerlaubnis..." Diese besitzen alle Luftfahrtunternehmrn. Näheres ist in den Verwaltungsvorschriften zu finden.

verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_10071998_BMVLR11600187046Va97.htm

Probleme gibt es eigentlich nur, wenn erhöhte Sicherheitsmaßnahmen nötig sind. Versteht sich von selbst, dass "das Amt" heute mit Innenstadt-Landungen, oder Landungen inmitten von vielen Zuschauern sehr sehr vorsichtig ist. Ist ja auch richtig.
 
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Intrepid

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Alien
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Die Allgemeinerlaubnis lässt aber nicht zu, dass man einen VIP geplanter Weise einfach so in seinem Garten abholt, ohne eine Außenlandegenehmigung erwirkt zu haben.

Die Allgemeinerlaubnis lässt zu, dass man beim Abfliegen der Pipeline landet, wenn man einen Bagger beobachtet, der im Begriffe ist, mit seiner Schaufel in die Ölleitung zu graben.
 
grinch

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Die Allgemeinerlaubnis greift immer wenn eine Außenlandung notwendig ist und keine fortgesetzte (>4 Start/Landungen) Benutzung geplant ist. Also Rundflüge sind von ihr nicht abgedeckt. Es ist aber kein Problem einzelne Starts und Landungen durchzuführen, also auch einzelne VIP Landungen sind möglich. Ohne diese Allgemeinerlaubnis und die riesigen Möglichkeiten, die aus ihr erwachsen, könnten die Hubschrauberunternehmen wohl zumachen.

Im genannten Link die Punkte 12 bis 12.14 regeln den Rest.

Zuständige Polizeidienststelle/Ordnungsamt muss unterrichtet werden. Unterrichtung heisst ausdrücklich nicht deren Genehmigung einholen! Grundstücksteigentümer muss zustimmen- logisch. Sollten diese aus nachvollziehbaren Gründen Einwände dagegen haben, ist es allerdings angeraten die Sache nicht um jeden Preis auf die Spitze zu treiben, sondern dann den LP vielleicht etwas zu verlegen.

Diese Punkte könnten bei deinen Pipelineflügen o.Ä. unterbleiben (immer bei Gefahr im Verzug).

Die Flug Revue hat dazu mal Stellung genommen, auch wenn der Report alt ist, so ist der doch heute noch zutreffend. Siehe "Hemmnisse":
http://www.flug-revue.rotor.com/frheft7x/FRHeft74/FRH7408/FR7408c.htm
 
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