Sicherheitsvorkehrungen bei Waldkalkungen

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Hanseate

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Hallo alle zusammen,

ein Unfall hier in meiner Nähe mit einem Hubschrauber während eines Kalkeinsatzes ließ bei mir die Frage aufkommen, welche Sicherheitsvorkehrungen vor einer Waldkalkung zu treffen sind.

Aber erst einmal das Ereignis:

Hier in der Nähe hat sich ein privater Groß-Waldbesitzer dazu entschieden seine Wälder mittels Hubschrauber düngen zu lassen. In der Nähe der Wälder ist ein Gestüt, die Wälder werden regelmäßig von Reitern und Joggern benutzt.

Nun hat der Besitzer keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen - keine Sperrung des Waldes und keine Ankündigungen.

Es kommt, wie es kommen muss, ein Reiter ist gerade im Wald unterwegs (nachdem längere Zeit kein Hubschrauber mehr zu sehen war) als der Hubschrauber im Tiefflug (ca. 50 m über dem Boden) anfliegt und Kalk abwirft. Die Folge: Pferd schmeißt Reiter ab, schwerste lebensgefährliche Verletzungen.

Meine Frage:

Gibt es keine Regelungen, dass der Wald gesperrt werden muss bzw. muss das Kalken nicht angekündigt werden. Gibt es hier keine Vorschriften/Gesetze. Alles hier in Deutschland geregelt, dann muss es hierfür doch auch Vorschriften geben.

Wenn die Forstämter kalken lassen wird das auch immer in der Zeitung veröffentlicht und die Wälder gesperrt.

Ist der Pilot dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden oder der Auftraggeber?

Danke für die Antworten!
 
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Hanseate, es muss nicht immer alles im Detail geregelt sein, aber der vorliegende Fall lässt eine irgendwie geartete Regelung wünschenswert erscheinen. Und in Deutschland gibt es hierzu natüüürlich auch Regelungen.
Ist der Pilot dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden oder der Auftraggeber?
Der Pilot ist für die Einhaltung des Arbeitsauftrags, der Betriebs- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Für die Verkehrssicherungspflicht, die im vorliegenden Fall verletzt wurde, ist aber der Waldbesitzer bzw. -pächter verantwortlich.

Zuständig für Vor-Ort-Regelungen zur Waldkälkung ist dieses Forstamt; das sollte dein Ansprechpartner sein. Wenn es dort bzw. in Bayern keine speziellen Vorschriften für Waldkälkungen gibt, hilft ein Blick auf die bisherige Rechtsprechung - die es mit Sicherheit gibt - weiter. Dort wird nämlich regelmäßig über den Umfang von Verkehrssicherungspflichten gestritten, weil es auch fast immer um viel Geld geht.

Gruß ;)
Luftpirat
 
grinch

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Hubschraubereinsätze werden durch Bekanntmachung in der Presse, durch Aushang in den orten und auch teilweise durch das Anschlagen von Schildern an den Waldrändern bekannt gegeben.

Da sich Waldgebiete ohne Bundespolizei ;) nicht abriegeln lassen, ist damit der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan. Wer trotzdem in das Gebiet eindringt hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistung.
 
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Das mit der Bundespolizei war jetzt ein albernes Beispiel, aber...
Da sich Waldgebiete ohne Bundespolizei ;) nicht abriegeln lassen, ist damit der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan. Wer trotzdem in das Gebiet eindringt hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistung.
... wenn's mal so einfach wäre!

Wer einen Waldweg mit einer Kette oder Schranke absperrt und diese nicht deutlich (vorzugsweise rot-weiß gestreift) markiert, hat schon ein riesiges Problem, wenn ihm so ein Mountainbiker, dem sich auf diesem Weg "doch sonst nie" ein Hindernis in den Weg gestellt hat, mit Karacho in die Absperrung brezelt und sich dabei die Knochen bricht. Die Verkehrssicherungspflicht eines Waldbesitzers endet nicht mal an gesperrten Wegen oder in Naturschutzgebieten. Da ist es mit gut gemeinten, beruhigenden Auskünften leider nicht getan. :(
 
grinch

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HHS

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Nur liest nicht immer jemand die Zeitung, und wenn jemand von außerhalb zum Wandern da reinwill, auch nicht !

Ich kenne es hier so, das die entsprechenden Gebiete an den Wegen markiert sind sprich mittels Schilder und Absperrketten geschlossen sind, bzw. mittels Helfer abgesichert werden.

Hier mal zwei Beispiele für Bekanntmachungen, oftmals erfolgen solche Hinweise auch im jeweiligen Amtsblatt.

http://www.kreis-calw.de/servlet/PB/menu/1545095_l1/index.html "Verblasung"
Und wie man genau in diesem Beispiel lesen kann, wurde eine Straße gesperrt dafür.
 
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