Achill
Space Cadet
Die Ziele der griechischen Fluggesellschaften nach Länder
Das Verfahren für die Bewertung der Angebote von sechs griechischen Fluggesellschaften wurde eingereicht und abgeschlossen nach dem Anspruch vom 03. November 2009 durch einen Aufruf für den Betrieb von Linienflugdiensten von / nach Ländern, außerhalb der Europäischen Union, als Träger, im Rahmen der bestehenden bilateralen Luftverkehrsabkommen, wie in einer Mitteilung an die Civil Aviation Authority (CAA) angegeben wurde. Zu Beachten ist, dass das Verfahren gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung 847/04 durchgeführt wurde und die einschlägigen nationalen Vorschriften einhällt.
Insbesondere, ist hier die Zielernennung der griechischen Fluggesellschaften pro Land die veröffentlicht wurden:
Ägypten - Olympic Air, Albanien - Olympic Air, Vereinigte Arabische Emirate - HellasJet & Olympic Air nach Abu Dhabi und Hellenic Imperial nach Dubai, Israel - Aegean Airlines, Kanada - Aegean Airlines und Olympic Air, Kuwait - Athen Airways, Libanon - Aegean Airlines, Athen Airways, HellasJet, Olympic Air & Hellenic Imperial, Südafrika - Hellenic Imperial, Russland - Aegean Airlines und Olympic Air nach Athen - Moskau und Bluebird für Städteverbindungen Heraklion - Moskau, Thessaloniki - Moskau, Korfu - Moskau & Rhodos - Moskau, Serbien - Aegean Airlines, Türkei - Olympic Air nach Athen und Konstantinopel, Aegean Airlines nach Athen - Konstantinopel und Thessaloniki - Konstantinopel & HellasJet nach Athen - Izmir.
Der Aufruf zur Interessenbekundung, Tabellen und Zugriffe der Luftfahrtunternehmen sowie die Entscheidung und Ernennung der griechischen Fluggesellschaften werden auf der Website www.ypa.gr. veröffentlicht. Die Airlines die Ernannt wurden müssen bei der Erbringung von Dienstleistungen auf diesen Strecken die Gemeinschaftlichen und internationalen Rechtsvorschriften für den internationalen Luftverkehr mit den Verfahren und Anweisungen nachkommen die von der Luftfahrtbehörde des Landes festgelegt wurden die im Einklang mit den Bestimmungen der bilateralen Luftverkehrsabkommen. Das Scheitern dieser Maßnahmen ist der Grund für den Widerruf der Bestellung.
Sie müssen nach Erhalt der erforderlichen Genehmigungen durch die Behörden ein weiteren Schritt gehen - innerhalb von sechs Monaten der Aufnahme des Betriebs, sonst gibt es Grund diese zu widerrufen.
express
MfG Achill
Das Verfahren für die Bewertung der Angebote von sechs griechischen Fluggesellschaften wurde eingereicht und abgeschlossen nach dem Anspruch vom 03. November 2009 durch einen Aufruf für den Betrieb von Linienflugdiensten von / nach Ländern, außerhalb der Europäischen Union, als Träger, im Rahmen der bestehenden bilateralen Luftverkehrsabkommen, wie in einer Mitteilung an die Civil Aviation Authority (CAA) angegeben wurde. Zu Beachten ist, dass das Verfahren gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung 847/04 durchgeführt wurde und die einschlägigen nationalen Vorschriften einhällt.
Insbesondere, ist hier die Zielernennung der griechischen Fluggesellschaften pro Land die veröffentlicht wurden:
Ägypten - Olympic Air, Albanien - Olympic Air, Vereinigte Arabische Emirate - HellasJet & Olympic Air nach Abu Dhabi und Hellenic Imperial nach Dubai, Israel - Aegean Airlines, Kanada - Aegean Airlines und Olympic Air, Kuwait - Athen Airways, Libanon - Aegean Airlines, Athen Airways, HellasJet, Olympic Air & Hellenic Imperial, Südafrika - Hellenic Imperial, Russland - Aegean Airlines und Olympic Air nach Athen - Moskau und Bluebird für Städteverbindungen Heraklion - Moskau, Thessaloniki - Moskau, Korfu - Moskau & Rhodos - Moskau, Serbien - Aegean Airlines, Türkei - Olympic Air nach Athen und Konstantinopel, Aegean Airlines nach Athen - Konstantinopel und Thessaloniki - Konstantinopel & HellasJet nach Athen - Izmir.
Der Aufruf zur Interessenbekundung, Tabellen und Zugriffe der Luftfahrtunternehmen sowie die Entscheidung und Ernennung der griechischen Fluggesellschaften werden auf der Website www.ypa.gr. veröffentlicht. Die Airlines die Ernannt wurden müssen bei der Erbringung von Dienstleistungen auf diesen Strecken die Gemeinschaftlichen und internationalen Rechtsvorschriften für den internationalen Luftverkehr mit den Verfahren und Anweisungen nachkommen die von der Luftfahrtbehörde des Landes festgelegt wurden die im Einklang mit den Bestimmungen der bilateralen Luftverkehrsabkommen. Das Scheitern dieser Maßnahmen ist der Grund für den Widerruf der Bestellung.
Sie müssen nach Erhalt der erforderlichen Genehmigungen durch die Behörden ein weiteren Schritt gehen - innerhalb von sechs Monaten der Aufnahme des Betriebs, sonst gibt es Grund diese zu widerrufen.
express
MfG Achill
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