Flugbetrieb Memmingen (EDJA/FMM) 2010

Diskutiere Flugbetrieb Memmingen (EDJA/FMM) 2010 im Flugplätze Forum im Bereich Aktuell; Bild statt Text Wurde ja schon so viel Heute geschrieben. D-AGET am Start .
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Die Wizz

Flog zum Schluß ihrem gewohnten Ziel entgegen.
 
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Hobie

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In aller Härte!

So einfach geht das nicht, ein Vertrag kann ja nur dann aufgelöst werden, wenn beide Parteien sich darüber einig sind. Ansonsten gilt auch für Flugtickets, dass Verträge zu erfüllen sind. Geld zurück reicht nicht. Wenn sich die Airline entscheidet, den Flug nicht mehr selbst durchzuführen, muss sich mich eben auf anderem Wege und ohne unzumutbare Verzögerung ans Ziel bringen oder mir die durch Umbuchung (z.B. auf Intersky) entstehenden Kosten erstatten. Ich werde das in aller Härte und bis in die letzte Konsequenz durchfechten.

Es ist schon eine Frechheit, dass man als Kunde, der einen Flug im betreffenden Zeitraum gebucht hat, nicht zuerst von seinem Vertragspartner, sondern über eine Pressemitteilung des Flughafens davon erfährt.

Für mich riecht das Ganze danach, dass mit dem jetzigen Sommerflugplan die Verpflichtung zum Betrieb der Strecke aus der Übernahme von TuiFly ausläuft und man vorn vornerhein keine Absicht hatte, die Strecke länger zu bedienen.
Gut gebrüllt, Löwe!
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tomklapalg

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Ich weiß natürlich auch, dass irgendwo im "Kleingedruckten" steht, dass bei Annulierung länge als 14 Tage vor Abflug außer der Rückerstattung des Flugpreises keine weiteren Ansprüche bestehen. Die Frage ist nur, ob solch einseitig den Kunden beeinträchtigenden AGB überhaupt wirksam sind ...

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spider737

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Eine Annullierung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges. In Fällen der Annullierung hat der Fluggast die Möglichkeit, sich die Flugscheinkosten erstatten zu lassen oder eine anderweitige Beförderung einzufordern. :p

Ein pauschaliserter Schadensersatz kann nicht gelted gemacht werden, wenn der Vertragspartner mindestens 14 Tage vor dem geplanten Flugtermin über die Annlulierung informiert. :FFCry:

Beschwerden sind hier hin zu richten (Fomaulare gibt es da auch): :TOP:

http://www.lba.de/cln_011/sid_37C29DF240261BFE1C3B588E0BE8C39E/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung/Uebersicht_Fluggastrechte.html?nn=23302


Nebenbei:

Als ehemaliger Business-Vielnutzer der FMM / CGN HAM TXL -Verbindungen werde ich künftig natürlich AB aus dem Weg gehen, denn die interessieren sich ja nicht für mich.
 

Ollivhb

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Das spielt doch voll Intersky (oder auch Germania) in die Karten. Intersky bekäme seine Flieger in FMM locker voll. Tippe mal, dass Intersky am Sommer auch FMM bedient.
Gruß vom See.

Die würden sich doch nur selber Konkurrenz auf den Strecken ex FDH machen.
Dort steigt die Auslastung zwar, ist aber auch noch ausbaufähig.

So einfach geht das nicht, ein Vertrag kann ja nur dann aufgelöst werden, wenn beide Parteien sich darüber einig sind. Ansonsten gilt auch für Flugtickets, dass Verträge zu erfüllen sind. Geld zurück reicht nicht. Wenn sich die Airline entscheidet, den Flug nicht mehr selbst durchzuführen, muss sich mich eben auf anderem Wege und ohne unzumutbare Verzögerung ans Ziel bringen oder mir die durch Umbuchung (z.B. auf Intersky) entstehenden Kosten erstatten. Ich werde das in aller Härte und bis in die letzte Konsequenz durchfechten.

Es ist schon eine Frechheit, dass man als Kunde, der einen Flug im betreffenden Zeitraum gebucht hat, nicht zuerst von seinem Vertragspartner, sondern über eine Pressemitteilung des Flughafens davon erfährt.

Für mich riecht das Ganze danach, dass mit dem jetzigen Sommerflugplan die Verpflichtung zum Betrieb der Strecke aus der Übernahme von TuiFly ausläuft und man von vornerhein keine Absicht hatte, die Strecke länger zu bedienen.
Ich denke, die wollten die Kunden um jeden Preis für sich haben, auch wenn sie schon den Vorsatz hatten, die Kunden auf Flüge ex MUC bzw STR umzubuchen.

Sowas ist nicht nur kundenfeindlich, sondern auch wettbewerbsverzerrend.

Beispiel 1: Personen, die (sei es wegen günstigerer Preise oder der kürzeren Flugzeit) sich gegen Intersky ex FDH und für Airberlin ex FMM entscheiden haben. Hätten diese gleich gewusst, dass sie mitten in der Nacht aufstehen müssen, um in der Früh in München zu sein, höhere Spritpreise für die Anfahrt kalkulieren und höhere Parkplatzgebühren bezahlen zu müssen, hätten sich diese wohl für Intersky entschieden.
Beispiel 2: Personen, die, um von Memmingen starten zu können (um Zeit, Sprit und Parkplatz zu sparen), Umsteigeflüge nach sagen wir mal Kopenhagen gebucht haben. Hätten die gewusst, dass sie ohnehin von München fliegen müssen, hätten sie eventuell gleich einen Direktflug mit Lufthansa gebucht.

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Hast du da Beispiele parat, wie die mit diesen Kunden umgegangen sind?
 
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tomklapalg

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Es wäre interessant zu wissen, was genau unter "andere Beförderung" laut der Verordnung für Fluggastrechte zu verstehen ist. Ist eine Umbuchung auf Abflug STR oder MUC zumutbar, wenn sich dadurch die Anfahrtsstrecke und die damit verbundenen Kosten verdreifachen?

Für jemanden, der ziemlich genau "mittig" zwischen FMM und FDH wohnt, wäre allenfalls eine Umbuchung auf Abflug FDH (also Intersky) zumutbar, aber davon können wir wohl nur träumen.

Der Anspruch auf Ersatzbeförderung scheint außerdem nur dann zu bestehen, wenn die Annulierung 14 Tage oder kürzer vor dem Abflugdatum bekannt gegeben wird, das ist hier ja nicht der Fall.

Es bleibt also die Rückzahlung des Ticketpreises und vielleicht noch ein "Gutschein" als Trostpflaster (wie heute in der Zeitung zu lesen). Und dann kann man rechnen, z.B.

Drei Personen FMM-TXL-FMM für insgesamt rund 250 Euro gebucht, Flüge an gleichen Tagen zu vergleichbaren Zeiten FDH-TXL-FDH bei heutiger Buchung bei Intersky rund 660 Euro. Wer zahlt uns die Differenz?

Da rückt bei drei Personen schon das Auto in die engere Wahl, besonders, wenn man mit einem möglichen Abflug von STR oder MUC vergleicht. Bis ich in MUC im Parkhaus bin, könnte ich in der selben Zeit auch schon hinter Nürnberg sein (eigene Erfahrung aus einem Vulkan-Flugausfall) ...
 

Ollivhb

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Es wäre interessant zu wissen, was genau unter "andere Beförderung" laut der Verordnung für Fluggastrechte zu verstehen ist. Ist eine Umbuchung auf Abflug STR oder MUC zumutbar, wenn sich dadurch die Anfahrtsstrecke und die damit verbundenen Kosten verdreifachen?

Für jemanden, der ziemlich genau "mittig" zwischen FMM und FDH wohnt, wäre allenfalls eine Umbuchung auf Abflug FDH (also Intersky) zumutbar, aber davon können wir wohl nur träumen.

Der Anspruch auf Ersatzbeförderung scheint außerdem nur dann zu bestehen, wenn die Annulierung 14 Tage oder kürzer vor dem Abflugdatum bekannt gegeben wird, das ist hier ja nicht der Fall.

Es bleibt also die Rückzahlung des Ticketpreises und vielleicht noch ein "Gutschein" als Trostpflaster (wie heute in der Zeitung zu lesen). Und dann kann man rechnen, z.B.

Drei Personen FMM-TXL-FMM für insgesamt rund 250 Euro gebucht, Flüge an gleichen Tagen zu vergleichbaren Zeiten FDH-TXL-FDH bei heutiger Buchung bei Intersky rund 660 Euro. Wer zahlt uns die Differenz?

Da rückt bei drei Personen schon das Auto in die engere Wahl, besonders, wenn man mit einem möglichen Abflug von STR oder MUC vergleicht. Bis ich in MUC im Parkhaus bin, könnte ich in der selben Zeit auch schon hinter Nürnberg sein (eigene Erfahrung aus einem Vulkan-Flugausfall) ...
Die 14 Tage Regelung bezieht sich nur auf den pauschalierten Schadenersatz, den man fordern kann, ohne einen bezifferten Schaden nachweisen zu müssen. Eine Ersatzbeförderung kann jeder fordern, egal wann der Flug storniert wurde. Im Prinzip muss eine mögliche Ersatzbeförderung auch die Airline angeben, sobald sie den Fluggast von der Annullierung informiert. Geld zurück ist eine Alternative, die aber der Kunde nicht akzeptieren braucht.

Freilich werden die Airlines vor allem bei billigen Tickets auf Auszahlung drängen, da sonst in einem anderen Flugzeug zweimal die billigen Preise einen Platz blockieren, den sie ansonsten teuer verkaufen können. Dem Kunden kann dies aber egal sein.

Hast du beim Zeitungsartikel einen online Link? Wäre interessant zu wissen, was die genau schreiben. Wenn die wirklich nur von der Rückerstattung als einzige Möglichkeit schreiben, wäre dies eine Frechheit pur.

Wegen der Alternativbeförderung bin ich überfragt, ob du (weil du in der Nähe wohnst) ein Recht hast, auf Intersky umgebucht zu werden. Fordern würde ich dies aber bei Airberlin zumindest. Wohl wird dich aber Airberlin von Memmingen nach München bzw. Stuttgart bringen müssen (in der Regel mit Bahngutschein), da du ja ab Memmingen gebucht hast. Da Railfly von jedem Bahnhof aus gilt (so zumindest am Gutschein, den ich im Vorjahr bekommen habe) kannst du damit auch von Röthenbach oder sonst wo wegfahren.
 
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Die kam wirklich kreuz und quer, hatte sie immer wieder über meinem Garten hängen, mal von da, dann wieder quer und das wirklich laaaaaange.
 
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Allgaeu-Airport holt Meinungen zur Flugzeit ein

Interessant finde ich vor allem jenes Zitat:
Derzeit verhandeln wir mit mehreren deutschen Airlines. Und zwar mit jenen, die an den großen Flughäfen München und Stuttgart nicht so stark vertreten sind.
sehr wahrscheinlich nichts als heiße Luft, aber nachdem es mit Germania neulich wieder nicht geklappt hat und Intersky kurz nach den Ankündigungen vom Airberlin-Abzug verlautbart hat dass Memmingen vorerst kein Thema ist frag ich mich schon wer da die Verhandlungspartner sein sollen... Kann mir nicht vorstellen wer das dann sein könnte.
 
airliners2007

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Was haltet Ihr von Easyjet als Alternative ? Es muß ja nicht unbedingt eine Deutsche Fluggesellschaft sein !
Anflugziele von Easyjet würden ja passen z.B. Dortmund , Dresden , Köln , Hamburg etc. !!!!!!
Grüße - Airliners2007
 
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