Flugunglück von Eisenach wird erneut verhandelt

Diskutiere Flugunglück von Eisenach wird erneut verhandelt im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Da das alte Thema von den Moderatoren geschickt auf den Müll verschoben wurde, hier nun wieder neu. Vor dem Landesgericht Meiningen wird am 28...
Flugi

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Da das alte Thema von den Moderatoren geschickt auf den Müll verschoben wurde, hier nun wieder neu.

Vor dem Landesgericht Meiningen wird am 28. Januar 2010 erneut über den tödlichen Unfall bei der Flugschau im April 2008 verhandelt.
Das Amtsgericht Eisenach hatte den 37- jährigen Pilot im Juni letzten Jahres zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dagegen hatte der Pilot Berufung eingelegt.
Für das neue Verfahren ist bislang nur ein Prozesstag anberaumt.
 
3.5DME

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Ich bin mal gespannt. Der Bericht der BfU war ja eigentlich recht eindeutig.:(

Gruß
3.5DME:engel:
 
grinch

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An der Schuld gibt es nichts zu zweifeln. Das Strafmaß war aber verglichen mit ähnlichen Geschichten deutlich überhöht.Da Recht mit dem selben Maßstab gemessen werden sollte, erwarte ich eine Minderung des Strafmaßes.

Der BFU Bericht listete ja auch noch Versäumnisse, Ungereimtheiten und Fehler Dritter auf. Mir ist nicht bekannt, dass darauf Konsequenzen folgten.
 
nerbe

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Das erste Strafmaß halte ich für absolut überhöht. Der Herr Piloteur war vorher absolut unbescholten und seine Tat war nicht absichtlich und auch nicht von Drogen oder anderen Fluguntauglichkeiten begleitet. Es bleibt die fahrlässige Tötung, bedingt durch eine Kette von Fehlhandlungen und persönlichen Charaktereigenschaften.

Betrachtet man die üblichen Strafbemessung bei ähnlich zu beurteilenden Vorkommnissen aus dem Straßenverkehr so wird eine gravierende Ungleichbehandlung sichtbar. Ich vermute mal in dieser Begründung läuft das Ansinnen auf Revision.

Das Geschehen, Ursachen und Auswirkungen sind wohl unstrittig (bis auf die Rolle, welche Organisatoren und Flugleitung bzw. LVA gespielt haben mögen. Letztere dürften zwar begünstigend gewirkt haben, sind aber für die persönliche Strafbemessung in meinen Augen nicht relevant)

Im Übrigen ist das ein juristisches Geschehen, welche uns Piloten direkt berührt und von allergrößtem Interesse ist, denn keiner von uns ist frei von Fehlern, Fehlentscheidungen oder dummen Zufällen und deren beliebigen Kombinationen. Wenn wir nun alle, ob Autofahrer oder Pilot gleich menschlich fehlerhaft sind, warum dann einen Luftfahrer schwerer bestrafen als einen Straßenfahrer?

Gruß ...
 
schwarzmaier777

schwarzmaier777

Testpilot
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@nerbe

dem kann man aber genauso entgegenhalten:

Vielleicht wollte man mit dem Urteil die Hemmschwelle bei allen Beteiligten für die Zukunft höher setzen bzw. gar ein Exempel statuieren!!!

Oder wird im Straßenverkehr insgesamt zu milde geurteilt ????

Fakt ist, daß in der Fliegerei Fehler - egal woher, wieso und warum - schneller tödlich ausgehen als im Straßenverkehr.


Immerhin war es ein "Flugtag" - also mit besonders vielen Menschen, die in Mitleidenschaft gezogen werden können - also nicht am Sonntagnachmittag auf dem heimischen Platz.

Auch ich bin gespannt wie es ausgeht - aber irgendwann sollte auch mal Schluß sein - damit auch wieder "Ruhe einkehrt" !!!!


Gruß
Ingo
 
nerbe

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Flieger-Ass
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Alles richtig. Man kann dazu stehen wie man will und die innere Stimme ruft verzweifelt nach Sühne. Trotzdem gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz und was Recht ist muss auch in einem solchen tragischen Fall gelten auch wenn es einem den Magen herum dreht.

Zur oben erwähnten "Hemmschwelle": Die gibt es nur bei willkürlich herbei geführten Taten. Die Pilotenfehler und die unglückliche Ereigniskette sind nicht durch eine zu geringe Hemmschwelle herbei geführt worden, sondern durch ein nicht selbst erkanntes, aber objektiv vorhandenes, fliegerisches Unvermögen. Dieses wäre bei ordentlichem Verfahrensablauf des Flugtages eigentlich schon bei der Kontrolle der Papiere aufgefallen. Hier sehe ich den Knackpunkt, oder von mir aus einen Knackpunkt bei dem Verfahren. Wir werden sehen.......

Am Ende möchte ich noch einen vergleichbaren Vorfall berichten:

Ein Motorradfahrer nähert sich auf der Hauptstraße einer Einmündung mit korrekter Geschwindigkeit, auf der richtigen Fahrbahnseite völlig nüchtern und 100% fahrtüchtig. Ein Autofahrer steht mit seinem Fahrzeug auf der nachrangingen Straße. Er ist durch ein Gespräch mit dem Beifahrer abgelenkt. Er übersieht das nahende Motorrad und fährt nach links abbiegend los. Der aufprallende Motorradfahrer erliegt noch am selben Tag seinen Verletzungen.

Strafe für den Autofahrer: Eine polizeiliche Ermahnung nicht mehr so unaufmerksam zu sein. Das war alles. Nichts weiter!

Bleibt nur noch erwähnen, dass der Motorradfahrer mein Vater war. Deshalb ist diese Aussage belastbar und verifizierbar.

Für alle, die meinen die 2,5 Jahre Knast für den Piloten wären gerecht, bitte einmal darüber nachdenken, das damit die die bürgerliche Existenz des Herrn grundhaft zerstört wird. Damit wird ihm auch jede Gelegenheit entzogen durch seine Erwerbstätigkeit wenigstens materiell zur Schadensminderung beizutragen und die betroffenen Familien zu unterstützen. Tat, Schuld und Sühne haben mehr Dimensionen als das simple Wegsperren für eine schwerwiegende, unverzeihlichen, aber menschliche Fehlhandlung.

In diesem Sinne erwarte ich das neue Urteil mit großer Spannung.

Gruß...
 
grinch

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Space Cadet
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In einem ähnlichen deutschen Gerichtsverfahren innerhalb der letzten Jahre nach Absturz mit Todesfolge, aber bewusster und vorsätzlicher Abweichung von bestehenden Gesetzen und Betriebsvorschriften urteilte der Richter zu einer milden Bewährungsstrafe, denn "er wolle keine weitere Existenz zerstören".

Was ändert sich wenn der Unglückspilot in den Knast geht? Welchen Lern-oder Abschreckungseffekt hat dieses Urteil im Gegensatz zu einer Bewährungstrafe?

Wenn dann doch nur, "lass dich nicht in Eisenach vor Gericht stellen".

Hier gab es keinen Vorsatz und nicht mal einen Gesetzesverstoß. Nur fahrlässiges handeln!

Mal zum Vergleich, der Pilot der mit unerlaubtem Tieflug das Seilbahnunglück von Cavalese verursachte, 20 Tote, erhielt nur 6 Monate und wurde sogar vom Vorwurf "Fahrlässiger Tötung" freigesprochen. Die Strafe gab es nur wegen Behinderung der Untersuchung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Das ganze wirft eine grundsätzliche Diskussion über Sinn und Zweck einer (Haft)strafe auf. Warum die Leute wegsperren, sie entwurzeln und damit viel anfälliger für weitere "Auffälligkeiten" machen (vielleicht nicht gerade im vorliegenden Fall)?
Weil, wie es mein Vater mit vor über 30 Jahren gesagt hat als ich die Blumevase runtergeschmissen hatte, "Strafe muß sein", 2 Nachmittage Hausarrest. Uns fällt schlichtweg nichts besseres ein als Strafe, das ist der eigentliche Grund. Geldstrafe? Die ist dem bestraften i.A. nicht gegenwärtig genug, um wirklich zur Reue beizutragen.
Den Schaden abarbeiten? Steinbruch, Steineklopfen? Schlecht vereinbar mit dem Rechtsstaat.
Das Hauptproblem ist doch der starke Spielraum bei der Festsetzung des Strafmaßes. Das ist mit dem Gerechtigkeitsdenken nicht vereinbar. Den direkten Angehörigen der Opfer werden auch 2.5 Jahre SEHR wenig erscheinen, denn da hat jemand ursächlich Leben ausgelöscht und SIE sehen täglich die Konsequenzen daraus - bzw. sehen sie eben nicht mehr (am Frühstückstisch sitzen). Euch erscheint das hoch, weil andere Fälle schwächer geahndet wurden. Fairness KANN es nicht mehr geben, zumindest nicht aus den unterschiedlichen Perspektiven. Bleibt also nur, das UNFAIRE zu vereinheitlichen und Spielräume im Strafmaß abzubauen. Und dabie bleibt dann die Menschlichkeit auf der Strecke.
Dieses Problem ist nicht lösbar, egal wie der Prozeß ausgeht.

A.P.
 

Schweinchen

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Moin,

könnt ihr mir noch mal den Link zum BFU Bericht geben?

Danke!
 
EDGE-Henning

EDGE-Henning

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Offenbar ist man hier in Deutschland etwas abgestumpft, oder besser gesagt autofanatisch?

Es wird einfach zu lasch geurteilt, und das fördert eben nicht gerade die Einsicht anderer Verkehrsteilnehmer, was zB. Rasen etc. angeht.

Was man hierzulande bei Verkehrsstraftaten bekommt kann fast jeder Autobahnraudi auswendig aufsagen.
....
Es stimmt, Autofahren ist absolut gefährlich und wird kaum bestraft. Radarfallen stehen oft da, wo aufgrund örtlicher Gegebenheiten meist etwas schneller gefahren wird. In meiner Stadt an der Ortsausfahrt der B-84. An der Schule, einen Kilometer weter steht man nur zum Schulbeginn einmal.....

Andererseits wird "Nichtblinken" nicht mehr gestraft. Autos mit 75 PS und einem Auspuff, wie ein Kenworth-Truck bzw. Fahrzeug ohne Federung und Bodenfreiheit ("Tiefergelegt") werden nicht oder nur wenig aus dem Verkehr gezogen. $1 ist ein Fremdwort und das Fahren unter Alkohol ist Gesellschaftsfähig. Hinzu kommen Fahrrad-Kamikaze-Jäger. Naja, die Zahlen sprechen für sich. Das die Todesfälle zurück gehen, beziehe ich mal auf die exisitenten Sicherheitsmerkmale unserer Autos.

Am Flugplatz Eisenach Kindel findet mehrmals jährlich das "German-Race-War" statt. Zunächst einmal gut, das die da erst mal unter sich sind. Aber man kann die Uhr stellen, nach Ende eines solchen Events ist oft ein Todesopfer zu beklagen. An der Ausfahrt vom Industruegebiet Kindel. Ich finde, Fehler im Strassenverkehr müssen höher bestraft werden. Damit meinte ich nicht Falschhparker, Schnellfahrer oder anderes im herkömmlich Sinne, denn jeder macht Fehler. Wer aber mit aufgedrehter Heizung, heruntergelassener Scheibe, Pudelmütze und 500 Watt Hipf-Hüpf-Music durch die Strassen heizt, handelt mit Vorsatz.
 
DDA

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Alien
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Du sprichst mir aus dem Herzen, Henning! Ich wäre sehr dafür, daß diejenigen, welche durch ihr Verhalten (Geschwindigkeitsüberscheitung von mehr als 60 km/h, Auffahren bis unter eine Fahrzeuglänge bei mehr als 100 km/h und ähnliche eindeutig vorsätzliche Handlungen) zeigen, daß sie nicht gewillt sind, sich an die Regeln im Straßenverkehr zu halten, final mittels Entzug der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit davon ausgeschlossen werden.

Axel
 

Army Aviator

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Hallo,

Das Problem ist aber, wenn Jemand "nur" 60 km/h schneller als erlaubt fährt oder nicht blinkt sind noch keine zwei Menschen ums Leben gekommen und weitere schwer verletzt.

Beim Strafmaß müssen immer auch die eingetretenen Folgen im Auge behalten werden.

Abgesehen davon wünsche auch ich mir mehr Disziplin im Straßenverkehr...
 
EDGE-Henning

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Hallo,

Das Problem ist aber, wenn Jemand "nur" 60 km/h schneller als erlaubt fährt oder nicht blinkt sind noch keine zwei Menschen ums Leben gekommen und weitere schwer verletzt.

Beim Strafmaß müssen immer auch die eingetretenen Folgen im Auge behalten werden.

Abgesehen davon wünsche auch ich mir mehr Disziplin im Straßenverkehr...
Er nimmt sie aber in Kauf. Und bevor meine Kinder sterben, lieber aus dem Verkehr ziehen.
 

Army Aviator

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"In Kauf nehmen" und "eingetreten sein" wird halt bei der Zumessung des Strafmaßes unterschiedlich gewichtet...
 
grinch

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Richter haben einfach einen relativ großen Spielraum bei der Strafmaßbemessung und natürlich kommen immer subjektive Einschätzungen dazu. Das ist ja auch der Grund,warum man Gerichtsurteile prüfen lassen kann, sprich ein neues Verfahren, nächste Instanz einleiten kann.

Eine normale und dankenswerte Sache des Rechtsstaates. Im übrigen gehe ich davon aus, dass das neue Verfahren auch angenommen wurde, weil man neue Einschätzungen oder neue Erkenntnisse hat bzw. Zweifel am Ersturteil bestehen.
 

landbahnpflug

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ja ja

Er nimmt sie aber in Kauf. Und bevor meine Kinder sterben, lieber aus dem Verkehr ziehen.
sorry ist zwar off topic
aber manchmal kann ich bei so einem Mulm nicht an mich halten.

Die alte Leier verbieten weil etwas passieren könnte wenn wer nicht tut wie er soll.
Kleines Rätzel : wieso must der Halter eines KFZ eine Haftpflichtversicherung ab schliessen?

Relativ einfach weil die in Betriebnahme eines KFZ eine höhre Gefahrenlage
darstellt.
will man also alle eventualitäten ausschliessen die aus einer Gefährdung durch das Betreiben eines KFZ entstehen soll müsste man es konsequent ganz verbieten. :HOT:

Sicher sind Raser und Drängler einen Gefahr die ich nicht klein reden will.
Nur noch schlimmer sind Verkehrserzeiher oder Menschen die meine weil andere Menschen anders Leben, handeln müsse man das verbieten.

Leute die eine Landstrasse mit 50 befahren obwohl dort 100 erlaubt sind gefährden den Verkehr genauso. :HOT:
 
EDGE-Henning

EDGE-Henning

Astronaut
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sorry ist zwar off topic
aber manchmal kann ich bei so einem Mulm nicht an mich halten.

Die alte Leier verbieten weil etwas passieren könnte wenn wer nicht tut wie er soll.
Kleines Rätzel : wieso must der Halter eines KFZ eine Haftpflichtversicherung ab schliessen?

Relativ einfach weil die in Betriebnahme eines KFZ eine höhre Gefahrenlage
darstellt.
will man also alle eventualitäten ausschliessen die aus einer Gefährdung durch das Betreiben eines KFZ entstehen soll müsste man es konsequent ganz verbieten. :HOT:

Sicher sind Raser und Drängler einen Gefahr die ich nicht klein reden will.
Nur noch schlimmer sind Verkehrserzeiher oder Menschen die meine weil andere Menschen anders Leben, handeln müsse man das verbieten.

Leute die eine Landstrasse mit 50 befahren obwohl dort 100 erlaubt sind gefährden den Verkehr genauso. :HOT:
Mensch, das bestreitet doch gar keiner. Es hat auch keiner was gegen gelegentliches Überziehen aller Gebote. Aber wer es arg übertreibt, muss auch mal dran glauben. Und Vorsatzhandlungen sind keine Eventualitäten. Und eine Hafppflichtversicherung ersetzt keine Leben!
 
DDA

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Alien
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Ich befürchte, Du hast da etwas falsch verstanden.

Die StVO ist geschaffen worden, damit alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich an ihr Ziel gelangen. Da setzt aber voraus, daß sich alle daran halten, ja, auch an die geschwindigkeitsbegrenzungen und aus der einen Physik (die kann man auch durch noc so gute Fahrkünste nicht außer Betrieb nehmen) resultierende Sicherheitsabstände.

Wer diese Ordnung vertritt und sich für deren Durchsetzung einsetzt, ist kein Verkehrserzieher oder Besserwisser!

Real vorhandene oder auch eingebildete besseres Fahrvermögen darf keineswegs die Freigabe beinhalten, sich großzügig über bestehende Regeln hinweg zu setzen.

Allerdings, jetzt sind wir wirklich weit vom Thema weg und wir sollten uns wieder auf den Ursprung besinnen.

Axel
 
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