Sprachprüfungen/Sprachnachweise für Englisch

Diskutiere Sprachprüfungen/Sprachnachweise für Englisch im Ausbildung und Jobs Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Das ist nicht ganz richtig. Der Gültigkeitszeitraum des Sprachvermerks richtet sich danach, ob man ein Instrument Rating (IR) hat oder nicht. Ohne...
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Testpilot
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Das ist nicht ganz richtig.
Der Gültigkeitszeitraum des Sprachvermerks richtet sich danach, ob man ein Instrument Rating (IR) hat oder nicht.
Ohne IR gelten die Sprachvermerke:
Level 4 = 4 Jahre
Level 5 = 8 Jahre
Mit IR:
Level 4 = 3 Jahre
Levle 5 = 6 Jahre

Mit dem Sprechfunkzeugniss hat das nichts zu tun. Es gibt z.B. jede Menge Leute, die zwar ein AZF haben, jedoch kein IR besitzen.

Nochmal für alle: Der Sprachvermerk hat mit dem Sprechfunkzeugniss nichts zu tun (oder nur am Rande).
Der Sprachvermerk bezieht sich auf die Pilotenlizenz.

Gruß
3.5DME:engel:
 
ossiali

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Morsche ossiali,
...

Ich hoffe, zur endgültigen Verwirrung beigetragen zu haben.:D

Gruß
3.5DME:engel:
:eek: ABSOLUT :TD:

Danke, werde mich bei notwendiger Nachhilfe bei Dir melden :TOP:
PS: Und nächstes mal ein paar mehr Fotos bitte, wenn es Richtung Osteuropa geht ;)
 

Chok

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Erfahrungsbericht

Möchte hier nur kurz von meinen Erfahrungen berichten:

Habe diesen Monat die Erstprüfung Level IV gemacht (Luftamt Nordbayern).
Der Ablauf der Prüfung und das Niveau entsprach der Musterprüfung, die auf der LBA Seite hinterlegt ist.

Hinsichtlich der Erstprüfung ist zu beachten, dass zwei Prüfer notwendig sind und der Umfang der Prüfung höher ist als bei den Folgeprüfungen. So besteht der Hör/Sprachverständnisteil aus 12 Fragen. Insgesamt wird für diesen Teil - nur für Ablaufen des Bandes - eine knappe halbe Stunde benötigt. Die Fragen bzw. die Antworten zum Hörverständnis sind teilweise "tricky", da sehr ähnlich und nur in Nuancen abweichend.

Die gesamte Prüfung wird von Beginn an - sprich auch die Einführung - in Englisch gehalten.

Insgesamt sollte die Prüfung mit guten allgemeinen Sprachkenntnissen - die auch entweder in Beruf oder Urlaub praktiziert werden - souverän zu bewältigen sein.

Grüße
Chok
 
easaman

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Das ist nicht ganz richtig.
Der Gültigkeitszeitraum des Sprachvermerks richtet sich danach, ob man ein Instrument Rating (IR) hat oder nicht.
Mit dem Sprechfunkzeugniss hat das nichts zu tun. Es gibt z.B. jede Menge Leute, die zwar ein AZF haben, jedoch kein IR besitzen.

Nochmal für alle: Der Sprachvermerk hat mit dem Sprechfunkzeugniss nichts zu tun (oder nur am Rande).
Der Sprachvermerk bezieht sich auf die Pilotenlizenz.

Gruß
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Sprechfunkzeugniss info und Rechtsgrundlage ist hier!

Gruß easaman
 
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...und hier die Rechtsgrundlage für die Sprachvermerke:

http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__125.html

Wer sich die Mühe macht, diesen Text durchzulesen wird feststellen, dass dort von Sprachkenntnissen gesprochen wird und nicht von Flugfunkzeugnissen.;)

Übrigens hatte ich in den vergangenen Tagen eine Diskussion bei der ein Punkt zur Sprache kam:

Man benötigt den Nachweis der Englischkenntnisse um diese Sprache auch im Funk nutzen zu dürfen...und zwar nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland!:eek:

Falls weitere Fragen auftauchen, könnt ihr sie mir gerne stellen, gerne auch per PN.

Gruß
3.5DME:engel:
 
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Das LBA hat seine Sprachprüfer informiert, dass die Prüfungen nur innerhalb der Staatsgrenzen Deutschlands abgenommen werden dürfen.:rolleyes: Ausnahmen gelten nur für Ausbildungsbetrieb, die vom LBA eine Zulassung haben, auch im Ausland auszubilden.

Also Vorsicht, falls euch einer anbietet, die Sprachprüfung beim Auslandsaufenthalt abzunehmen.;)

Gruß
3.5DME:engel:
 
easaman

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Man benötigt den Nachweis der Englischkenntnisse um diese Sprache auch im Funk nutzen zu dürfen...und zwar nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland!:eek:
Das gilt aber nur für Piloten (ATPL etc..), oder?
Beim BZF I hat man ja schon den Nachweis erbracht.

"What are you sinking about?" the German Coastguard!!!
 
easaman

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Nein, um mit einem PPL-A ins Ausland fliegen zu dürfen, brauchst Du ab 01.01.2011 auch diesen Nachweis.
Meine Einschränkung war: "Das gilt aber nur für Piloten (ATPL etc..), oder?"
Mit PPL-A bist du doch auch Pilot, oder?

Es geht mir nicht ums Fliegen!
Du brauchst aber als Mechaniker ein BZF1 um Flugzeuge zu rollen!
Wenn du da mit dem Flieger abhebst fliegst du sowieso!

Gruß easaman
 
easaman

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In Düsseldorf reicht das BZF II.
Es ist immer besser nur eine Sprache im Flugfunk zu haben.
In Frankreich und Spanien habe ich erlebt, was passieren kann, wenn zwei Sprachen gesprochen werden...

Gruß easaman
 
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Tut mir leid, dass ich mit dem Antworten solange gewartet habe, aber ich war 3 Wochen im Urlaub.
Hier die Antworten:

@easaman
die Notwendigkeit, Sprachkenntnisse nachzuweisen gilt für alle Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern und Luftschiffen, also nicht für UL, Segelflugzeuge und Motorsegler.
Dieser Personenkreis muss, unabhängig der eigenen Lizenz nachweisen, dass die am Funk genutzte Sprache ausreichend beherrscht wird (also auch PPL).
Will man also als Pilot eines Flugzeugs, eines Hubschraubers oder eines Luftschiffs am Funk Englisch sprechen, muss man einen Sprachvermerk über die englische Sprache in seiner Lizenz haben.
Den Nachweis, den du beim BZF I erbracht hast, bedeutet nur, dass du bei der Prüfung in der Lange warst, die Standardphrasiologie auf Englisch wiederzugeben.
ICAO fordert seit 2008 wiederkehrende Sprachprüfungen entsprechend des Sprachniveaus des Einzelnen. Daher ist die einfache BZF-Prüfung nicht mehr ausreichend. Du wirst dir also einen Sprachprüfer suchen müssen.

Dein Statement, dass man am Funk nur eine Sprache sprechen sollte, kann ich nur von ganzem Herzen unterstützen.
Tatsache ist jedoch, dass ICAO mehrere Sprachen am Funk zulässt.


@Yellow Cab
Fast richtig. Den Nachweis brauchst du in der Lizenz, wenn du ab 01.01.2011 am Funk Englisch sprechen willst. Unabhängig davon ob du im Ausland fliegen willst oder nicht.

Ich hoffe, zur Endgültigen Verwirrung beigetragen zu haben.

Gruß

3.5DME:engel:
 
Kenneth

Kenneth

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Bezüglich das immer noch nicht gelöste Problem mit den UL-Lizenzen:

DULV hat mir auf Anfrage bestätigt, dass ein Eintrag im UL-Lizenz nicht möglich ist. Sie schlugen mir vor, das Ergebnis in das Schreiben eintragen zu lassen, dass mir automatisch Level 4 bescheinigte :rolleyes: Ich frage mich erstens wer das überhaupt machen darf/wird, zweitens wie es mit der Akzeptanz im Ausland damit aussieht.

In anderen Ländern ist dieses Problem viel eleganter gelöst worden: In Dänemark - wo im übrigen ausländische Piloten angeblich sehr genau entsprechend kontrolliert und gnadenlos gegroundet wird - wird z.B. das Ergebnis der Sprachprüfung in das dänische BZF/AZF eingetragen, und nicht in den Lizenz!

Warum hat man das nicht auch hier so gemacht? Warum haben DAeC und DULV sich zumindest nicht die Möglichkeit offen gehalten, dass Ergebnis in den SPL einzutragen.

Faktum ist somit, dass deutsche Piloten, die "nur" im Besitz eines SPL-F sind, ab dem 01.01.2011 nicht mehr ins nicht-deutschsprachige Ausland fliegen dürfen!

Angesichts dieses Konsequenzes und der Diskrimination gegenüber UL-Piloten aus anderen Ländern verhalten sich die Verbände auffällig ruhig!

Level 6 Prüfung

Da ich meinen abgelaufenen PPL-A erneuert habe, nahm ich vor kurzem an dieser Prüfung teil. Vielleicht sind meine Erfahrungen von Interesse:

Meine Voraussetzung war Englisch auf Muttersprache-Niveau (bin halber Engländer) und täglicher Benutzung der Sprache.

Frage 1: Erzählen Sie von sich und ihrem fliegerischen Werdegang

Frage 2: Was halten Sie von Autopiloten?

Frage 3: Erzählen Sie von einer schwierigen Landung, die Sie erlebt haben, z.B. mit kräftigem Seitenwind.

Hörtest: Eine Aufnahme von einem BBC Interview mit einem Flugkapitän wurde vorgespielt, in der es um die Themen in den Fragen 2 und 3 ging. Danach beschrieb ich unafgefordert Ähnlichkeiten mit meinen Antworten und was mir sonst aufgefallen war. Für diesen Teil der Prüfung ist Erfahrung mit English wie es heute in England gesprochen wird unbedingt erforderlich! Volkshochschule-Unterricht von einem nicht-Muttersprachler reicht hier nicht!

Frage 4: Man sagt, dass junge Leute von einer Piloten-Ausbildung persönlich profitieren können. Was halten Sie davon?

Frage 5: Airliner-Pilot soll ein toller Job sein. Was halten Sie davon?

Die Prüfung hat etwa eine 1/2 Stunde gedauert, €150,- :eek: gekostet und wurde von den zwei britischen Inhabern der Firma "Cockpit Voices" abgenommen.

Ausbildung

Wie wird man eigentlich Sprachprüfer? Vor allem würde mir die Ausbildung zu Level 6 Prüfer interessieren. Könntest Du etwas dazu sagen, 3.5DME?
 
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Bezüglich das immer noch nicht gelöste Problem mit den UL-Lizenzen:

...

In anderen Ländern ist dieses Problem viel eleganter gelöst worden: In Dänemark - wo im übrigen ausländische Piloten angeblich sehr genau entsprechend kontrolliert und gnadenlos gegroundet wird - wird z.B. das Ergebnis der Sprachprüfung in das dänische BZF/AZF eingetragen, und nicht in den Lizenz!

Warum hat man das nicht auch hier so gemacht? Warum haben DAeC und DULV sich zumindest nicht die Möglichkeit offen gehalten, dass Ergebnis in den SPL einzutragen.

...

Angesichts dieses Konsequenzes und der Diskrimination gegenüber UL-Piloten aus anderen Ländern verhalten sich die Verbände auffällig ruhig!

....

Ausbildung

Wie wird man eigentlich Sprachprüfer? Vor allem würde mir die Ausbildung zu Level 6 Prüfer interessieren. Könntest Du etwas dazu sagen, 3.5DME?
Morsche zusammen,

hier die Antworten:
Die Sprechfunkzeugnisse werden in Deutschland nicht von den Luftfahrtbehörden ausgestellt, sondern von der Bundesnetzagentur. Die hat ganz einfach nicht die Verwaltungsstrucktur, um regelmäßige Neuausstellungen von Sprechfunkzeugnissen vornehmen zu können. Und das wäre ja durch die turnusmäßigen Nachprüfungsintervalle notwendig. Daher die, im Prinzip vernünftige Lösung der Einträge in die Pilotenlizenz, wo sie eigentlich auch hingehören.

Wenn ich mich richtig erinnere, waren es vor allem der DAeC und der DULV, die von Anfang an sehr leidenschaftlich dafür gekämpft haben, dass Flugsportler (also Segelflieger und ULer) von den Sprachprüfungen ausgenommen werden, um diesen Personenkreis "nicht mit zusätzlicher Bürokratie und Kosten zu belasten".
Nun sie hatten Erfolg und ich kann mich noch gut an die Pressemeldung des DAeC erinnern, in welcher der Beschluß, dass Flugsportler nicht den Sprachprüfungen unterworfen sind als absoluter Erfolg gefeiert wurde. Dass es vielleicht auch das Eine oder Andere Mitglied geben könnte, welches keine Probleme mit den Sprachprüfungen hat...Tja, das haben die Herren wohl genauso übersehen, wie die Tatsache, dass Segelfliegen in Frankreich für deutsche Piloten, die "nur" einen PPL-C haben, zu einem juristischen Glücksspiel wird.

Zum Thema Ausbildung:
Um Sprachprüfer zu werden, muss man entsprechende Lehrgänge besuchen. Die Meinigen habe ich bei der DFS absolviert (auch Fluglotsen müssen Sprachprüfungen machen). Dort gibt es die Lehrgänge PRE, welcher zu Verlängerungsprüfungen für Level 4 berechtigt und PRA, mit welchem man auch Level 5 prüfen darf.
Beide Lehrgänge sind nicht billig (je 1.000+ €).
Es gibt äquivalente Lehrgänge vom LBA oder auch dem DAeC. Letzterer ist eine eigene Sprachprüfungsorganisation (LTO) und bildet sehr viele Sprachprüfer aus, welche dann im Rahmen dieser LTO tätig werden können. das wäre die günstigste Möglichkeit um Verlängerungsprüfungen abnehmen zu können.

Um Verlängerungsprüfungen nach Level 4 abnehmen zu dürfen, kann man sich auch als Einzelperson vom LBA zulassen. Mann muss dazu selber möglichst mindestens Level 5 haben und einen PRE-Kurs bzw. LBA-Äquivalent nachweisen. Die Zulassung kostet übrigens 250,-€.

Prüfungen nach Level 5, egal ob Erstprüfungen oder Verlängerungen, dürfen genauso wie Erstprüfungen nach Level 4 nur von dafür zugelassenen LTOs durchgeführt werden. Hier muss eine Prüfungskommission aus mindestens 2 menschen gebildet werden, von denen mindestens einer einen PRA-Kurs bzw. LBA-Äquivalent hat. Eine Zulassung als LTO kostet mindestens 1.400,-€.

Um für Level 6 zugelassen zu werden, muss ein Prüfer mindestens 20 Prüfungen nach Level 5 durchgeführt haben und bei einem speziellen Lehrgang beim LBA eine besondere Eignung nachweisen. Nach Aussage des LBA konnten diese besondere Eignung bisher lediglich Bewerber mit akademisch-pädagogischem Hintergrund erlangen.


Grundsätzlich ist bei der ganzen Geschichte zu beachten, dass es natürlich politische Vorgaben gibt.
So hat es international für viel Irriation gesorgt, dass einige Länder den Senior-Captains ihrer Flag-Carrier unabhängig von den tatsächlichen Leistungen einen Level 6 bescheinigt haben. ICAO arbeitet daran ...
Da Deutschland auf keinen Fall in so einen Ruf kommen will, gilt hierzulande die Vorgabe, dass grundsätzlich auf einen Level 4 zu prüfen ist. Wer gut Englisch kann, darf auch gerne einen Level 5 machen. Level 6 soll hingegen die absolute Ausnahme sein. Es war in der Anfangszeit, also erste Jahreshälft 2009 sogar so, dass ein zuerkannter Level 6 gegenüber dem Bundesverkehrsministerium begündet werden musste (ich weiß wovon ich spreche, ich war der Erste, der bei der Flugsicherung nach dem letztendlich anerkannten Verfahren auf Level 6 geprüft wurde).

Ich hoffe, zur endgültigen Verwirrung beigetragen zu haben.:FFTeufel:

@Kenneth
Solltest du dich jetzt immer noch für einen Sprachprüferlehrgang interessieren, kannst du gerne per PN Kontakt mit mir aufnehmen.

Gruß
3.5DME:engel:
...der eine eigene LTO betreibt:)...
 
HaveGunWillTravel

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Nun ist die Durchführungsverordnung in Sachen Anerkennung auf Dokumentenbasis fertig.

Die Fakten in Kürze:

1) Anerkennung auf Dokumentenbasis nur für Stufe sechs.

2) Bedingung ist ein dreijähriges Hochschulstudium mit linguistischer Orientierung in der betreffenden Sprache.

Es fällt mir schwer, meinem Missfallen gebührend Ausdruck zu verleihen.
 
3.5DME

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Testpilot
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Dreieich
Gibt es das Ding schon irgendwo elelktronisch?
Gerne auch mit Link...

Ich hatte beürchtet, dass es so kommt wie du schreibst....:(

Gruß
3.5DME:engel:
 
Schramm

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Sprachnachweis Englisch Level 4 - bestanden

Habe heute meine Sprachprüfung für die Verlängerung meiner Level 4 im ersten Anlauf bestanden.
...Mit gutem "Allgemeinenglisch" ist es kein Problem ohne Vorbereitung - es gibt Hörtexte im Dialekt die sehr schnell gesprochen werden.
Ich möchte dem zustimmen, würde jedoch für ungeübte oder unsichere Prüflinge eine Vorbereitung (auch professionell, gibt mittlerweile sehr gute Anbieter) empfehlen.
Der schwierigste Teil sind die 8 Fragen zum Hör-Verstehen. Hier kommt es wirklich darauf an, das Wesentliche aus den Texten zu erfassen, für Englisch-Ungeübte sicher nicht immer ganz leicht, kann man aber üben ;).
Die Bildbeschreibung ist nicht so schwer, hier ist etwas Fantasie gefragt, und auch das lässt sich üben ;).
Alles in allem , ´ne halbe Stunde Englisch, und man weiß selbst wo man steht ;), und hat wieder 3 oder 4 Jahre Zeit zum üben :D.
 

mATRatze

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Level 4 vs Level 5

Moin,
War zur Sprachprüfung Level 5 und von der Schwierigkeit überrascht.
Durchfallquote 50%.Die Computertexte sind lang,schnell gesprochen,und werden im Gegensatz zu Level 4 nicht wiederholt.Die Antworten sind mehr als tricky,z.b schnell gesprochenes internal wird bei den Antworten zu international.
Die gescheiterten 50% haben jetzt den Level 4 problemlos bestanden.
Ich würde persönlich vom Level 5 abraten.Lieber alles ein bischen einfacher,die Wiederholungsprüfung nach 4 statt 8 Jahren,dafür nur die Hälfte bezahlen und weniger
Stress...
 
Thone

Thone

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Moin.

Gibt es eine Übersicht über anerkannte Prüfer? Gerne auch nach Regionen sortiert?
Wichtig wäre, dass auch auf Level 6 geprüft werden kann.

Ich weiß, dass die Preise stark variieren, aber gibt es ein von-bis? Ich habe hier im Thread von 150€ gelesen, aber auch schon von 180€ + Anreise gehört.

Thomas
 

pilotms

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Auf der Seite vom LBA (www.lba.de) gibt es eine Übersicht über die Prüfer
 

mATRatze

Guest
Moin Thomas,

Ist sehr mau im Norden,für Level 6 mußt du schon weit fahren (siehe LBA Seiten).
Ich war bei FTO in HAM,mit 129€ für 1,5h mit 2 Prüfern durchaus angemessen.
Level 6 wird zZ (noch) nicht angeboten.

Ein Kumpel hat Level 6 in DK gemacht.Deutlich günstiger und Fahrtzeit von Kiel nicht
länger als nach HAM.

http://www.danfly-aviation.dk/contactgb/df_contact.html

Viel Erfolg !
 
Thema:

Sprachprüfungen/Sprachnachweise für Englisch

Sucheingaben

https://www.flugzeugforum.de/threads/sprachpruefungen-sprachnachweise-fuer-englisch.59840/

,

sprachleistungsprofil vergleich

,

https://www.flugzeugforum.de/threads/sprachpruefungen-sprachnachweise-fuer-englisch.59840/page-3

,
PPL sprachennachweiß
, slp Bundessprachenamt, bzf 1 vokabeln, sprachentest durchgefallen bundeswehr, bundessprachenamt slp, sprachprüfer lehrgang, Ab wann bestehe ich den englisch slp 1, bzf 1 mit nato slp, Bundessprachenamt SLP Vergleich, bundeswehr slp 4443 wiederholen, bundeswehr sprachenamt slp nachweis, bundeswehr slp urkunde weg, ppl sprachnachweis in schein, sprachprüfung bundessprachenamt, icao sprachtest erstprüfung frankfurt, englisch slp Zivil, sprachprüfung englisch themen, § 125 luftpersv anerkennung ausland, sprachnachweis mv ppl, englisch test lba Vorstellungsgespräch, lba atpl prüfung erfahrungsbericht, bzf prüfung sprachnachweis
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