Bezüglich das immer noch nicht gelöste Problem mit den UL-Lizenzen:
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In anderen Ländern ist dieses Problem viel eleganter gelöst worden: In Dänemark - wo im übrigen ausländische Piloten angeblich sehr genau entsprechend kontrolliert und gnadenlos gegroundet wird - wird z.B. das Ergebnis der Sprachprüfung in das dänische BZF/AZF eingetragen, und nicht in den Lizenz!
Warum hat man das nicht auch hier so gemacht? Warum haben DAeC und DULV sich zumindest nicht die Möglichkeit offen gehalten, dass Ergebnis in den SPL einzutragen.
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Angesichts dieses Konsequenzes und der Diskrimination gegenüber UL-Piloten aus anderen Ländern verhalten sich die Verbände auffällig ruhig!
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Ausbildung
Wie wird man eigentlich Sprachprüfer? Vor allem würde mir die Ausbildung zu Level 6 Prüfer interessieren. Könntest Du etwas dazu sagen, 3.5DME?
Morsche zusammen,
hier die Antworten:
Die Sprechfunkzeugnisse werden in Deutschland nicht von den Luftfahrtbehörden ausgestellt, sondern von der Bundesnetzagentur. Die hat ganz einfach nicht die Verwaltungsstrucktur, um regelmäßige Neuausstellungen von Sprechfunkzeugnissen vornehmen zu können. Und das wäre ja durch die turnusmäßigen Nachprüfungsintervalle notwendig. Daher die, im Prinzip vernünftige Lösung der Einträge in die Pilotenlizenz, wo sie eigentlich auch hingehören.
Wenn ich mich richtig erinnere, waren es vor allem der DAeC und der DULV, die von Anfang an sehr leidenschaftlich dafür gekämpft haben, dass Flugsportler (also Segelflieger und ULer) von den Sprachprüfungen ausgenommen werden, um diesen Personenkreis "nicht mit zusätzlicher Bürokratie und Kosten zu belasten".
Nun sie hatten Erfolg und ich kann mich noch gut an die Pressemeldung des DAeC erinnern, in welcher der Beschluß, dass Flugsportler nicht den Sprachprüfungen unterworfen sind als absoluter Erfolg gefeiert wurde. Dass es vielleicht auch das Eine oder Andere Mitglied geben könnte, welches keine Probleme mit den Sprachprüfungen hat...Tja, das haben die Herren wohl genauso übersehen, wie die Tatsache, dass Segelfliegen in Frankreich für deutsche Piloten, die "nur" einen PPL-C haben, zu einem juristischen Glücksspiel wird.
Zum Thema Ausbildung:
Um Sprachprüfer zu werden, muss man entsprechende Lehrgänge besuchen. Die Meinigen habe ich bei der DFS absolviert (auch Fluglotsen müssen Sprachprüfungen machen). Dort gibt es die Lehrgänge PRE, welcher zu Verlängerungsprüfungen für Level 4 berechtigt und PRA, mit welchem man auch Level 5 prüfen darf.
Beide Lehrgänge sind nicht billig (je 1.000+ €).
Es gibt äquivalente Lehrgänge vom LBA oder auch dem DAeC. Letzterer ist eine eigene Sprachprüfungsorganisation (LTO) und bildet sehr viele Sprachprüfer aus, welche dann im Rahmen dieser LTO tätig werden können. das wäre die günstigste Möglichkeit um Verlängerungsprüfungen abnehmen zu können.
Um Verlängerungsprüfungen nach Level 4 abnehmen zu dürfen, kann man sich auch als Einzelperson vom LBA zulassen. Mann muss dazu selber möglichst mindestens Level 5 haben und einen PRE-Kurs bzw. LBA-Äquivalent nachweisen. Die Zulassung kostet übrigens 250,-€.
Prüfungen nach Level 5, egal ob Erstprüfungen oder Verlängerungen, dürfen genauso wie Erstprüfungen nach Level 4 nur von dafür zugelassenen LTOs durchgeführt werden. Hier muss eine Prüfungskommission aus mindestens 2 menschen gebildet werden, von denen mindestens einer einen PRA-Kurs bzw. LBA-Äquivalent hat. Eine Zulassung als LTO kostet mindestens 1.400,-€.
Um für Level 6 zugelassen zu werden, muss ein Prüfer mindestens 20 Prüfungen nach Level 5 durchgeführt haben und bei einem speziellen Lehrgang beim LBA eine besondere Eignung nachweisen. Nach Aussage des LBA konnten diese besondere Eignung bisher lediglich Bewerber mit akademisch-pädagogischem Hintergrund erlangen.
Grundsätzlich ist bei der ganzen Geschichte zu beachten, dass es natürlich politische Vorgaben gibt.
So hat es international für viel Irriation gesorgt, dass einige Länder den Senior-Captains ihrer Flag-Carrier unabhängig von den tatsächlichen Leistungen einen Level 6 bescheinigt haben. ICAO arbeitet daran ...
Da Deutschland auf keinen Fall in so einen Ruf kommen will, gilt hierzulande die Vorgabe, dass grundsätzlich auf einen Level 4 zu prüfen ist. Wer gut Englisch kann, darf auch gerne einen Level 5 machen. Level 6 soll hingegen die absolute Ausnahme sein. Es war in der Anfangszeit, also erste Jahreshälft 2009 sogar so, dass ein zuerkannter Level 6 gegenüber dem Bundesverkehrsministerium begündet werden musste (ich weiß wovon ich spreche, ich war der Erste, der bei der Flugsicherung nach dem letztendlich anerkannten Verfahren auf Level 6 geprüft wurde).
Ich hoffe, zur endgültigen Verwirrung beigetragen zu haben.
@Kenneth
Solltest du dich jetzt immer noch für einen Sprachprüferlehrgang interessieren, kannst du gerne per PN Kontakt mit mir aufnehmen.
Gruß
3.5DME:engel:
...der eine eigene LTO betreibt
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