Sprachprüfungen/Sprachnachweise für Englisch

Diskutiere Sprachprüfungen/Sprachnachweise für Englisch im Ausbildung und Jobs Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Morsche zusammen, am vergangenen Samstag flatterte die Urkunde vom LBA ins Haus. Ich habe jetzt eine Zulassung als LTO (Language Testing...
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Testpilot
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Morsche zusammen,

am vergangenen Samstag flatterte die Urkunde vom LBA ins Haus. Ich habe jetzt eine Zulassung als LTO (Language Testing Organisation) und bin berechtigt Sprachprüfungen für die Englische Sprache im Luftfahrtkontext abzunehmen.:D
Bei mir können sowohl Erst- als auch Wiederholungsprüfungen für Sprachlevel 4 und 5 abgenommen werden.:cool:

Nicht das mich hier jemand mißversteht: Ich bin hier nicht auf Kundenfang!;)

Ich bin nur mit der ganzen Materie mittlerweile richtig fit und habe auch einige Wiederholungsprüfungen schon abgenommen.
Daher biete ich interessierten Forumsmitgliedern gerne an, Fragen die sie in diesem Zusammenhang haben bei mir zu stellen.

Wer Vertraulichkeit wünscht, dann gene auch als PN, sonst möchte ich aber bitten, die Fragen hier öffentlich zu posten, da ja vermutlich mehrere Leute das gleiche Anliegen haben.

Gruß
3.5DME:engel:
 
Kenneth

Kenneth

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Glückwunsch :TOP:

Dann kannst Du mich gleich helfen:

Ich habe ein UL-Schein (3-Achser) und das BZF-I (aus den Zeiten als ich noch einen PPL-A hatte).

1) Ich habe gehört, dass das erreichte Level in den Schein eingetragen werden muss, dass eine Sprachprüfung für UL-Piloten jedoch nicht vorgesehen ist. Im Umkehrschluss kann ich als UL-Flieger keine Sprachprüfung machen, weil das Ergebnis nicht in den UL-Schein eingetragen werden darf. Somit darf ich im 2011 nicht mehr in Englisch funken. Stimmt das so? Ich habe auch gehört, dass man dann das Ergebnis in das amtliche Schreiben eintragen lässt, dass an allen BZF-I'er Level 4 automatisch vergab.

2) Stimmt es, dass die Sprachprüfung bis Ende des Jahres durchgeführt werden, weil das BZF-I dann ungültig wird und eine Sprachprüfung nicht mehr möglich ist?

3) Woraus genau besteht die Prüfung?

Vielen Dank im Voraus!
 
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Dann kannst Du mich gleich helfen:

Ich habe ein UL-Schein (3-Achser) und das BZF-I (aus den Zeiten als ich noch einen PPL-A hatte).

1) Ich habe gehört, dass das erreichte Level in den Schein eingetragen werden muss, dass eine Sprachprüfung für UL-Piloten jedoch nicht vorgesehen ist. Im Umkehrschluss kann ich als UL-Flieger keine Sprachprüfung machen, weil das Ergebnis nicht in den UL-Schein eingetragen werden darf. Somit darf ich im 2011 nicht mehr in Englisch funken. Stimmt das so? Ich habe auch gehört, dass man dann das Ergebnis in das amtliche Schreiben eintragen lässt, dass an allen BZF-I'er Level 4 automatisch vergab.

2) Stimmt es, dass die Sprachprüfung bis Ende des Jahres durchgeführt werden, weil das BZF-I dann ungültig wird und eine Sprachprüfung nicht mehr möglich ist?

3) Woraus genau besteht die Prüfung?

Vielen Dank im Voraus!
Morsche Kenneth,

1)
Stimmt. Ab dem 01.01.2011 sind nur noch Sprachvermerke gültig, die auch in der Pilotenlizenz eingetragen sind.
Da der Gesetzgeber (nicht zuletzt aufgrund der Lobbyarbeit der Flugsportverbände) verfügt hat, dass UL und Segelflugpiloten keine Sprachvermerke benötigen, ist es (bisher) auch nicht vorgesehen in die entsprechenden Lizenzen Einträge vorzunehmen.
Du kannst natürlich eine Sprachprüfung machen, hast nur nichts davon, weil du (noch) keinen Eintrag in deine Lizenz bekommst.
Im §125 LuftPersV heist es: "Wird in einem Luftraum über deutschem Hoheitsgebiet der Sprechfunkverkehr nach den Vorgaben des zuständigen
Flugsicherungsunternehmens sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgewickelt, ist die englische Sprache nur dann zu verwenden, wenn
ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen worden sind."
Das bedeutet: Kein Sprachvermerk für Englisch = funken nur noch auf Deutsch.
Das Ergebnis der Sprachprüfung wird in Form einer Bescheinigung an die lizenzausstellende Behörde geschickt und dort in die Pilotenlizenz eingtragen (Kosten zwischen 15,-€ und 35,-€).
Da kein Mensch weis, wie das mit den UL-Lizenzen im Ausland gesehen wird, liegt es jetzt an dir, dich beim DAeC dafür einzusetzen, dass UL-Lizenzen ebenfalls einen Sprachvermerk bekommen können, wenn der Lizenzinhaber dies wünscht.

2.)
Nein. Das BZF I/AZF behält seine Gültigkeit. Am 31.12.2010 verlieren die Übergangsbescheinigungen, die von den Landesluftfahrtbehörden verschickt wurden ihre Gültigkeit, da ja ab 01.01.2011 die Sprachvermerke in den Lizenzen eingetragen sein müssen. Daher sollte die Nachprüfung bis zum 31.12.2010 stattfinden.
Sprachprüfungen sind immer möglich. Ist ein Sprachvermerk jedoch länger als 12 Monate abgelaufen, bedarf es einer erneuten Erstprüfung für einen neuen Eintrag.

3.)
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
1. Hör- Verstehenstest
2. Interaktives Gespräch
Beim Hör- Verstehenstest bekommst du eine Audiodatei vorgespielt, auf der Leute etwas auf Englisch erzählen. Dazu werden auf einem Blatt Papier drei Aussagen getroffen und du must die "richtigste" ankreuzen.
Dieser Teil des Tests kann aber auch im Rahmen eines Übungsfluges, Prüfungsfluges oder Checkfluges abgenommen werden, wenn dabei genug Englisch gesprochen wird, dass der Prüfer meint, es passt.
Beim interaktiven Gespräch bekommst du Fragen gestellt, die du unter Verwendung möglichst vieler Luftfahrtfachbegriffe möglichst wortreich beantworten sollst. Du bekommst auch ein Bild gezeigt, das du beschreiben sollst.
Hier ist der Link zu einer Modelprüfung auf der LBA-Homepage:
http://www.lba.de/cln_009/DE/Luftfahrtpersonal/Sprachanforderungen/Modellprüfung.html?nn=23192


Ich hoffe, zur endgültigen Verwirrung beigetragen zu haben:D

Gruß
3.5DME:engel:
 

Talon4Henk

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Besonders schön ist dabei auch, dass andere Sprachprüfungen seit Anfang des Jahres nicht mehr akzeptiert werden.
Mein Englische SLP (Sprachleistungsprofil) von 4443 abgenommen vom Bundessprachenamt bringt mir leider nichts, sondern ich muss es bei einer Firma nochmal abnehmen lassen!?! Das soll mal einer verstehen.
 
3.5DME

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Morsche Talon4Henk,

ohne die Prüfung des Bundessprachenamtes genau zu kennen, könnte ich mir folgende Erklärung vorstellen:

Die Vorgaben, die ICAO für Sprachprüfungen gemacht hat beziehen sich ausdrücklich auf den Luftfahrtkontext. Dieser ist bei eher allgemein gehaltenen Sprachprüfungen eher selten gegeben.
Ich hatte kürzlich eine Sprachprüfung mit einem Menschen, der jahrelang in den USA gearbeitet hatte und auch diverse Zertifikate über seine (zugegebenermaßen) sehr guten Englischkenntnisse mitbrachte.
Er war nur leider nicht in der Lage, bei der Bildbeschreibung einige Baugruppen der Luftfahrzeugs zu benennen. Außerdem hatte er Probleme mit Fachvokabular (z.B. Windsock oder Wind Direction Indicator, displaced threshold etc.) sodaß ich ihm leider nur ein Level 4 bescheinigen konnte (aufgrund seines sehr guten allgemeinen Englisch war er in der Lage, die Dinge zu umschreiben, was zulässig ist).

Gruß
3.5DME
 

Talon4Henk

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OK, da gebe ich Dir Recht.

Es ist auch mehr ein allgemeines Problem. Fliegende Besatzungen der Bundeswehr müssen im dreijährigen Rhythmus ihre Englischkenntnisse nachweisen im Rahmen des SLP. Im Rahmen der Ausübung der fliegenden Tätigkeit nutzen sie offensichtlich fliegerspezifisches Englisch. Nur bei der Erlangung der zivilen Lizenz müssen Sie jetzt nochmals einen Englischtest durchführen.
Da macht es auch keinen Unterschied, ob dieser Mann die letzten Jahre in den USA als Fluglehrer für die Streitkräfte gearbeitet hat und einen FAA CPL IR besitzt.

Genausowenig, wie das polizeiliche Führungszeugnis und eine Bestätigung der Bundeswehr über die Sicherheit des Mannes Aussage geben, nein es muss auch noch eine Bestätigung des Amtes über diese dazu.
 
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Kennst du Leute, die tatsächlich einen Englisch-Test machen mussten, als sie ihre militärischen Lizenzen in Zivile umschreiben wollten? Erkundige dich doch mal bitte nach den genauen Umständen. Die würden mich interessieren.
Ein Kunde (Hubschrauberpilot beim Heer) trat mit dieser Frage an mich heran. Ich werde sie ans LBA weiterleiten und die Antwort hier posten.

Die Frage des Englisch-Nachweises durch FAA-Lizenzen wurde vom LBA grundsätzlich negativ beschieden. Grund hierfür ist, dass es genug Menschen gibt, die in der Vergangenheit in den USA Lizenzen (auch IFR) erworben haben, ohne über Sprachkenntnisse nach Level 4 zu verfügen.
Das ist leider nicht soweit hergeholt, ich allein kenne zwei solcher Gestalten.

Ich würde da eher über die Lehrertätigkeit in einem multinationalen Lehrverband ansetzen. Das zielt aber auf die gleiche Kerbe, wie die generelle Frage nach Anerkenntniss für Bundeswehr-Englschprüfungen.

Ich mache mich schlau und poste hier.

Gruß
3.5DME:engel:
 
HaveGunWillTravel

HaveGunWillTravel

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Kennst du Leute, die tatsächlich einen Englisch-Test machen mussten, als sie ihre militärischen Lizenzen in Zivile umschreiben wollten? Erkundige dich doch mal bitte nach den genauen Umständen. Die würden mich interessieren.
Moin!

Ich habe hier die Korrespondenz eines solchen Falls aus dem Mai 2009. Der Fragende ist Kampfflugzeugführer nach Ausbildung als Pilot in Sheppard und Holloman. Zudem hat er eine FAA CPL IR und weiterhin eine erfolgreiche Sprachprüfung Cambridge Certificate of Proficiency in English (das ist die höchste Stufe der Camebridge-Exams).

LBA schrieb:
da man aufgrund der Tatsache eines ausgedehnten Auslandsaufenthalts nur
bedingt zuverlässige Rückschlüsse über die tatsächlich erlangte
Sprachkompetenz im Rahmen des Zweitsprachenerwerbs treffen kann, sind
von Behördenseite Nachweise darüber nicht akzeptabel.

Zurzeit können über die Anerkennung von Zeugnissen allgemeiner
Sprachtests wie dem CPE (Cambridge Certificate of Proficiency in
English) als Sprachnachweise für Stufe 6 noch keine verbindlichen
Aussagen getroffen werden. Dies ist erst möglich, wenn durch eine
weiterführende Rechtsverordnung (in Ihrem Fall zu §125 Abs.2 Satz 4, 5
LuftPersV) solche Fälle verbindlich geregelt sind. Zum weiteren Stand
der Umsetzung der "ICAO Language Proficiency Requirements" möchte ich
Sie auf die entsprechenden Informationen auf unserer Internetseite
verweisen.
LBA schrieb:
seit der Einführung der ICAO Spracherfordernisse in Deutschland muss
man die Sprachkenntnisse im Sinne von Anhang 1 zu JAR-FCL 1.200 deutsch
von denen im Sinne des (neu eingeführten) § 125 LuftPersV unterscheiden.
Anhang 1 zu JAR-FCL 1.200 deutsch bezieht sich ausschließlich auf „IR(A)
- Kenntnisse der englischen Sprache“, welche i.d.R. im Rahmen einer
Flugausbildung erworben werden und sich lediglich auf eine Berechtigung
zur Lizenz beziehen. Diesen Erfordernissen können Sie formell durch den
Besitz eines AZF genüge tun (die Ausbildung in den USA wird hier bei der
Anerkennung berücksichtigt).

Im Gegensatz dazu bezieht sich § 125 LuftPersV nicht nur auf „IR(A) -
Kenntnisse der englischen Sprache“ (also lediglich auf eine
Berechtigung zur Lizenz), sondern allgemein auf „Inhaber einer Lizenz
zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1 Abs.2 Nr.1 bis 3 des
Luftverkehrsgesetzes, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst
teilnehmen […]“. Diesen Erfordernissen ist nicht alleine durch Vorlage
eines AZF genüge getan, sondern i.d.R. nur durch Sprachprüfungen, welche
speziell die in Anlage 2 zu § 125 LuftPersV beschriebenen Fertigkeiten
überprüfen. Ausnahmen können unter engen Voraussetzungen Dokumente
sein. Einzelheiten hierzu werden derzeit in einer
Durchführungsverordnung verbindlich festgelegt. Folgendes steht
allerdings schon durch die LuftPersV fest: Bei Vorlage von
Bescheinigungen einer Luftfahrtbehörde eines Staates, in dem die
entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet ist eine Anerkennung
möglich (vgl. § 125 Abs. 5 Satz 4 ff. LuftPersV analog). Unter diese
Regelung fällt auch ein US-CPL.

Aber: Da mit der alleinigen Feststellung/ Eintrag „English
Proficient“ noch keine Aussage über dessen Gültigkeit gemacht wird,
könnte lediglich die Stufe 4 für drei Jahre (vgl. § 125 Abs.3 Satz 4
LuftPersV) ab Ausstellungsdatum der entsprechenden Lizenz/ Berechtigung
bestätigt werden (leider wurde hier offenbar die ICAO Empfehlung
hinsichtlich des Wortlautes eines „endorsement for language
proficiency“ nicht berücksichtigt, vgl.
http://www.icao.int/cgi/goto_m_anb.pl?icao/en/trivia/peltrgFAQ.htm
). Sollte die amerikanische Luftfahrtbehörde mit diesem Eintrag eine
höhere Stufe als 4 mit entsprechender Geltungsdauer (Angabe der
letzteren alleine würde schon ausreichen) meinen, dann müsste dies auch
durch eine entsprechende Bescheinigung dieser Luftfahrtbehörde
nachgewiesen werden.
 
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Thone

Thone

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Hey Lukas,


Du bist hier doch noch aktiv? Schön!

Thomas
 
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@ Lukas-R.

Vielen Dank für den Schriftverkehr. Das ist schon interessant, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Schriftverkehr mitlerweile ein Jahr alt ist und beim Thema Sprachnachweise mittlerweile mehrere Male das Rad neu erfunden wurde.

Wie die Anerkennung der CPE ausgeht bzw. ausgegangen ist würde mich an dann auch noch interessieren.

Bei der Frage der möglichen Anerkennungen der lapidaren Einträge in den US Lizenzen ("English Proficient") ist die Haltung des LBA nachvollziehbar. Wenn sich der ausstellende Staat nicht an Vorgaben von ICAO hält, gibt es halt im internationalen Umfeld Probleme.

Gruß
3.5DME:engel:
 
3.5DME

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Bundessprachenamt

Ich habe mich mal beim LBA erkundigt:

Es wird demnächst eine 3.DVO zur LuftPersV geben, in welcher eine Regelung beschrieben wird, die Anerkennungen von Sprachprüfungen durch das Bundessprachenamt unmöglich macht.:(

Warum konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen.:?! Auch nicht, wann genau diese DVO in Kraft tritt.

Gruß
3.5DME:engel:
 

Chok

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Was würdest Du als Vorbereitung empfehlen?

Hallo 3.5DME,

was würdest Du als Vorbereitung empfehlen für die Sprachprüfung (Niveau für PPL-A)?
Verfüge über gutes Allgemeinenglisch, BZF ist auch abgelegt. Hörverständnis kein Problem. Welches Vokabular ist jedoch relevant?
Du hattest schon von den Baugruppen gesprochen. In welche Tiefe muss man insoweit gehen? Was sind andere Themenblöcke, die sich benennen lassen?

Grüße und Dank vorab von
Chok
 
Del Sönkos

Del Sönkos

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Guten Abend,
ich hoffe, auch ich kann deine Antwort richtig beantworten:
Bindend ist das, was an Sprechfunkverfahren veröffentlich wurde.

Das .pdf http://www.aeroclub-nrw.de/pdf/nfl_I_282_08.pdf beantwortet hoffentlich deine Frage.
Achtung: Bin nicht sicher, ob dieses Dokument das aktuellste ist.

Mein Prüfer (hab auch "nur" BZF II) sagte bei der Prüfung: Die ganzen Bücher zum lernen in die Tonne treten und nur lernen, was auch veröffentlich wurde durch die DFS.

Ev. kann der eine oder andere das ja bestätigen:red:

Grüße
 

Chok

Flugschüler
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Vorbereitungsempfehlung

Hallo Del Sönkos,
da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt...
Mir ging es nicht um die BZF Prüfung. Sondern um die Allgemeine Sprachprüfung und deren Vorbereitung. BZF habe ich glücklicherweise schon..., leider falle ich nicht mehr in die Übergangsregelung, so dass ich die Allg. Sprachprüfung auch noch machen muss... und so wie ich es oben verstanden habe, ist das Vokabular dafür nicht dasselbe, oder doch?

Viele Grüße
Chok
 
Del Sönkos

Del Sönkos

Space Cadet
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Sorry, das habe ich anders verstanden.
Gruß
 
schwarzmaier777

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Hallo 3.5DME,

was würdest Du als Vorbereitung empfehlen für die Sprachprüfung (Niveau für PPL-A)?
Verfüge über gutes Allgemeinenglisch, BZF ist auch abgelegt. Hörverständnis kein Problem. Welches Vokabular ist jedoch relevant?
Du hattest schon von den Baugruppen gesprochen. In welche Tiefe muss man insoweit gehen? Was sind andere Themenblöcke, die sich benennen lassen?

Grüße und Dank vorab von
Chok
Ich hatte meine Level 4 Prüfung am 11.5.2010.

Mit gutem "Allgemeinenglisch" ist es kein Problem ohne Vorbereitung - es gibt Hörtexte im Dialekt die sehr schnell gesprochen werden.

Dazu gibt es Fragen die teilweise aus dem Verstandenen als eigene Entscheidung beantwortet werden müßen oder nicht im direkten Zusammenhang mit dem Gehörten stehen - so z.B. eine Textpassage in der es um ein Absetzflugzeug mit Motorproblemen geht - mögliche und richtige Antwort ist bei 4 Möglichkeiten: Das Flugzeug transportiert Fallschirmspringer.

Das ist eigentlich auch der gefährliche Teil, weil hier die Zahl der richtigen Kreuze zählt und der Prüfer nix tun kann. Hier hatten einige meiner Prüfungskollegen und auch ich das Gefühl total daneben zu liegen - sprich sehr unsicher ob man richtig geantwortet hat.

Im mündlichen Teil werden Bilder vorgelegt, die man schlicht beschreiben soll und was die Situation darstellt - z.B. ein Flugzeug mit offener Cowling mit mehreren Personen darum oder ein stehendes UL welches mit dem Heck den Boden berührt ......

Rhetorik und etwas Fantasie ist gefragt - also keine Angst und man kann so oft wiederholen wie man will!!!!

Von uns 8 Leuten ist niemand durchgefallen und 6 von 8 richtigen Kreuzen im Verstehen Teil war das Schlechteste.

Gruß
Ingo

PS: Und wenn es um einen Flug mit wenig Kraftstoff geht - ist "Nix tun " die richtige Antwort.:HOT::HOT::HOT:
 
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Hallo 3.5DME,

was würdest Du als Vorbereitung empfehlen für die Sprachprüfung (Niveau für PPL-A)?
Verfüge über gutes Allgemeinenglisch, BZF ist auch abgelegt. Hörverständnis kein Problem. Welches Vokabular ist jedoch relevant?
Du hattest schon von den Baugruppen gesprochen. In welche Tiefe muss man insoweit gehen? Was sind andere Themenblöcke, die sich benennen lassen?

Grüße und Dank vorab von
Chok
Morsche Chok,

sorry, aber ich war bis Gestern auf Achse, daher erst jetzt die Antwort.
Die Frage, die sich der Prüfer neben der bewertung mittels der ICAO-Rating-Scale stellen soll lautet: "Is the aviation community in general able to understand this person".
Ich habe bei Prüfungen vereinzelt im Rahmen der Bildbeschreibung nach Vokabeln für Windsack oder Querruder gefragt.
Wer gutes "Grundenglisch" hat, der kann seine Kenntnisse durch die Lektüre von englischsprachigen Luftfahrtzeitschriften erweitern. Auch die Homepage "aviation-herald" ist da ganz gut.
Es gibt jetzt auch schon einige Anbieter von Übungssoftware oder Vorbereitungsseminaren auf dem Markt, wobei ich über deren Qualität nichts sagen kann.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

Gruß
3.5DME:engel:
 
ossiali

ossiali

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Moin Carsten,
ich beabsichtige mich demnächst mit IR "rumzuschlagen". Das heißt automatisch AZF. Muß ich beim AZF anschließend auch noch diese Level4-Geschichte machen oder sollte ich die jetzt machen zum BZFI und dann wird die automatisch mit dazu geschrieben? Oder ist bei Erstprüfung der Level4/5/6 enthalten:?!
Oder wie ist nach Deiner Meinung der beste und unkomplizierteste Weg?
 
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Morsche ossiali,

schön, mal wieder von dir zu hören.
Grundsätzlich ist es so: Sprechfunkzeugniss und Sprachprüfung sind voneinander getrennt zu betrachten.
Mit dem Sprechfunkzeugniss weist du nach, dass du Meldungsinhalte und Meldungsformate beherrschst.
Das wir Deutschen aber eine "Radio Operators Licence" ausstellen, ist im internationalen Umfeld eher ungewöhnlich. Das kannst du schon daran erkennen, dass der bereich "Communication" mitlerweile gem. JAR-FCL zum normalen Curriculum gehört.

Unabhängig deines Sprechfunkzeugnisses musst du nachweisen, dass du der Englischen Sprache mächtig bist. Nur dann drfst du diese auch im Funk nutzen. Dies geschieht zunächst durch eine formale Erstprüfung bei der dein Sprachniveau festgestellt wird. Entsprechend des festgestellten Niveaus musst du dann regelmäßige Nachprüfungen machen um weiterhin auf Englisch funken zu dürfen.

Wenn du also eine Verlängerung für deinen existierenden Level 4 machst, so wird dieser in deine Lizenz eingetragen. Solltest du später noch AZF und IR machen, werden diese Eintragungen ebenfalls in deine Lizenz gemacht, sind also unabhängig von deinem Sprachlevel.

Um deine Frage also kurz zu beantworten: Mach jetzt eine Verlängerung für deinen Level 4, dann darfst du auch in Zukunft weiter auf Englisch funken, unabhängig davon, ob du AZF/IR machst oder nicht.

Ich hoffe, zur endgültigen Verwirrung beigetragen zu haben.:D

Gruß
3.5DME:engel:
 

pilotms

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Und um noch mehr zu verwirren:
Die Gültigkeit der Sprachprüfung sind bei VFR = BZF (4Jahre Gültig bei Level 4) und IFR = AZF (3 Jahre Gültig bei Level 4) unterschiedlich!!
 
Thema:

Sprachprüfungen/Sprachnachweise für Englisch

Sucheingaben

https://www.flugzeugforum.de/threads/sprachpruefungen-sprachnachweise-fuer-englisch.59840/

,

sprachleistungsprofil vergleich

,

https://www.flugzeugforum.de/threads/sprachpruefungen-sprachnachweise-fuer-englisch.59840/page-3

,
PPL sprachennachweiß
, slp Bundessprachenamt, bzf 1 vokabeln, sprachentest durchgefallen bundeswehr, bundessprachenamt slp, sprachprüfer lehrgang, Ab wann bestehe ich den englisch slp 1, bzf 1 mit nato slp, Bundessprachenamt SLP Vergleich, bundeswehr slp 4443 wiederholen, bundeswehr sprachenamt slp nachweis, bundeswehr slp urkunde weg, ppl sprachnachweis in schein, sprachprüfung bundessprachenamt, icao sprachtest erstprüfung frankfurt, englisch slp Zivil, sprachprüfung englisch themen, § 125 luftpersv anerkennung ausland, sprachnachweis mv ppl, englisch test lba Vorstellungsgespräch, lba atpl prüfung erfahrungsbericht, bzf prüfung sprachnachweis
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