LFZ Kennzeichen: Ländercodes

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Reach606

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Das mit den CIA Airlines hatten wir ja schon (hier), muss auch nicht wieder aufgewaermt werden.
Nur so viel: Die Gulfstream gehoert eindeutig zur USAF, das ist unstrittig. Die CIA selbst hat keine eigenen Flugzeuge.
Ich wuerde aber mal behaupten, dass die neutrale Lackierung der 01-0030 nicht bedeuten soll, dass auch die Geheimdienste sie benutzen. Das hat sicher andere Gruende. Aber selbst wenn, was natuerlich wie immer Spekulation ist, kann man nicht gleich von einem "CIA Flugzeug" sprechen.
Umgekehrt benutzen Geheimdienste auch reihenweise private Charterfirmen fuer ihre Fluege.
 
GFF

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Alien
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Es geht anscheinend immer leicht von den Lippen das evl. die Leutchen in Virgina oder von Ford Made diese Maschinen benutzen. Schließlich gibt es genügend US Bundesbehörden die auch gerne neutrale Maschinen verwenden.
Siehe FBI und dergleichen. Auch US Senatoren oder Abgeordnete benutzen gerne solche Maschinen. Und was auch schon war das die Frau des Vize Presidenten irgendwo rumgeflogen werden muß.
 

IWO

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Ähm, Entschuldigung?!! :?!

Könnte sich hier bitte Jemand freundlicherweise erbarmen, und auf meine Frage antworten (das mit dem deutschen Vorschriften war mir bekannt)?! Mir geht es um Internationale Regeln zur Kennzeichnung. Gibt es die?! und wenn ja welche?! Danke! :TOP:
 
Flying_Wings

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Alien
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Wenn dir das mit den nationalen Bestimmung klar war, hätte ich mir meine Antwort #37 ja auch sparen können. Sorry...
Im Umkehrschluss kann/könnte man aus nationalen Bestimmungen aber auch darauf schließen, dass es keine allgemein gültigen internationalen Bestimmungen gibt?!
Kollege Google gibt mit der Suchanfrage http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=aircraft+registration+wing+rules&meta=&aq=f&oq= auch Antworten u.a. für Pakistan, Taiwan, etc...
Auch gibt es einen Link zu "http://www.aerospaceweb.org/question/history/q0257.shtml", der die wesentlichen Infos enthält. Die will ich jetzt aber nicht auch noch zusammenfassen (und übersetzen), denn das hätte man in 5 Tagen evtl. auch selbst finden können und etwas Eigenleistung sollte schon noch dabei sein ;)

F_W
 

IWO

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Da man (bzw. ich) ja bekanntlich im www eigentlich zuviele Informationen findet, dachte ich mir kühnerweise hier im Forum eine "Zusammenfassung" aus kompetenter Hand zu erhalten. Aber gut, dann suche ich mal weiter...
 
bodo

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staub vom Thread wisch

Auf der Suche nach der Bedeutung des zweiten Buchstabend hinter dem D bin ich bei Wikipedia fündig geworden (wo sonst :rolleyes: :TD: )



Quelle: Flugzeug – Wikipedia :TOP:

Nochwas: wieso haben Segler meistens eine 4-stellige Zahlenkombi hinter dem D? Gelten Segler mit Klapptriebwerk auch als Reisemotorsegler( D-K...) ?
Zu den Segelflugkennzeichen: aus der ersten Zahl konnte man bis Ende der 60er-Jahre das Bundesland erkennen, in dem der Halter seinen (Wohn-)Sitz hatte. Ich verweise einfach mal auf den Beitrag, den ich hier geschrieben habe: Oldtimersegelflugzeuge

Mit den Motorseglern ist es mittlerweile im europäischen Luftrecht so, dass alle Motorsegler (also sowohl Reisemotorsegler/Touring Motor Glider (TMG) als auch Segelflugzeuge mit Hilfstriebwerk (="Klapptriebwerkler" und "Turbos")) als Segelflugzeuge gelten und mit der Segelflugpilotenlizenz (SPL) geflogen werden können. Für die TMGs benötigt man allerdings eine TMG-Berechtigung, also eine Art Typerating. Mit entsprechendem TMG-Rating darf man diese dann auch mit einem LAPL/PPL(A) fliegen, ohne einen SPL zu haben.
 
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