@ bigs
bei einer Sicherheitsaußenlandung, und um die handelt es sich hier IMHO, kann man wieder starten, wenn das Sicherheitsproblem beseitigt wurde. Insofern könnte man wieder starten, wenn man niemanden gefährdet und der Grundstückeigentümer einverstanden ist. Da scheint es wohl zu knacken. Allerdings darf der Grundstückseigentümer nur verweigern, wenn er triftige Gründe vorliegend hat. Die werden wohl gerade konstruiert.
Sollte sich aber das Problem mit dem Motor als ein schwerwiegenderes darstellen, so wäre das eine Notlandung gewesen und damit wäre das Luftamt gefragt.
Warten wir es ab, "wo ein Wille ist, da ist auch ein Gebüsch", wie wir Ossies so schön sagen. Der Wille ist Berlin ist bezüglich Tempelhof eine Totalverweigerung aus politischen Gründen. Da wäre wohl mal wieder eine Klage vor Gericht fällig.
Politische Präzedenzfälle sind eben kaum von juristischer Relevanz. Es wird mal wieder spannend. Aber die Sache könnte für das Flugzeug und den Eigner schon zur Geduldsprobe werden.
Ich finde es jedenfalls gut, das dort mal wider Staub aufgewirbelt wird und in die offene Wunde beim Senat immer mal wieder Salz gestreut wird. Sie haben es sich verdient :-)
Gruß...