Erfahrungen mit dem Zoll bei Bestellungen im Ausland

Diskutiere Erfahrungen mit dem Zoll bei Bestellungen im Ausland im Modellbau allgemein Forum im Bereich Modellbau; Hallo, ich habe eine Frage : wer von Euch hat Erfahrungen bezgl. Zollgebühren ? Ich habe über Ebay etwas in Japan ersteigert, das dann aus...
Karaya_1

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Hallo,

ich habe eine Frage : wer von Euch hat Erfahrungen bezgl. Zollgebühren ? Ich habe über Ebay etwas in Japan ersteigert, das dann aus Hongkong verschickt wurde - Halbfertigmodelle in 1:144 im Wert von 108 € + 32 € Versandkosten.

Jetzt muss ich die am Montag beim Zollamt abholen - ich habe vor einigen Jahren schon mal was zu dem Thema gelesen - damals gab es einige (auch regionale) Unterschiede (und Interpretationen der Zollbeamten) über die Einstufung von Modellbausätzen als Spielzeug oder in einer anderen Kategorie - davon hing auch die Höhe der Gebühr ab.

Kann mir jemand seine Erfahrungen dazu nennen oder hat einen Link zu offiziellen Dokumenten, wo die Besteuerung genau geregelt ist ?

Vielen Dank !

Michael
 
Der Lingener

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Moin Karaya,

das leidige Thema Zoll: Jeder, aber auch wirklich jeder, erzählt Dir ewas anderes! Der eine arbeitet beim Zoll, der andere hat ne Oma, die jemanden kennt....
Schau mal hier:
http://www.wettringer-modellbauforum.de/forum/index.php?page=Thread&postID=265153&highlight=zoll#post265153
oder hier:
http://www.modellboard.net/index.php?topic=32658.0
(ich habe auf Anhieb hier im FF keinen Beitrag gefunden und die beiden obigen Beiträge hatte ich noch gut in Erinnerung - ich hoffe, ich mache nix falsch, wenn ich "konkurrenzseiten" verlinke)

Da wird eigentlich alles gesagt - und gleich wieder widerrufen:eek:.
Ich sag Dir: Das Thema hat es in sich.
Ich hatte beim Lingener Zollamt noch nie Probleme mit Zollgebühren (wurden noch nie erhoben, da Modellbauartikel) oder angeblicher Berechnung der Versandkosten (auch noch nie passiert). Das einzige, was regeläßig anfällt, sind die 19% Einfuhrumsatzsteuer (analog zur hiesigen MWSt). Und einmal eine seeehr lange Diskussion zum Thema: "Einfuhr von nicht gekennzeichneten Lebensmitteln" (die Kaugummis, die bei japanischen Überraschungseier-Modellen mit drin sind).

Viel Spaß beim Lesen
Michael
 
Motschke

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Nimm zur Not einfach den entsprechenden TARIC-Code mit. Der ist bei den Modellbausätzen von denen wir hier reden 9503 00 30.

Den Unterschied zu den "anderen Baukästen" (9503 00 35), auf die 4,7% Zoll erhoben werden, ist hier der Passus "maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen". Dies sollte als qualifizierendes Element genügen.

>>HIER<< die entsprechende offizielle Seite.

Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% fällt erst unter 23 Euro Warenwert weg.

Nimm am besten eine Rechnung mit, auf der Warenwert und Versandkosten getrennt aufgeführt sind. Dann wird nur der Warenwert besteuert (wie es eigentlich sein sollte). Wenn auf der Rechnung nur der komplette Betrag steht, erhebt der Zoll die 19% pauschal (weil sie ja nicht wissen können, was Versand und was Warenwert ist). Wären in deinem Fall ja immerhin rund 6 EUR, die gespart werden könnten.

Der Screenshot ist schon älter, aber an diesen Sätzen hat sich nichts geändert.
 
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Karaya_1

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Hallo,

danke für die Infos - damit ist für mich eigentlich alles klar :

Warenwert ohne Porto (auf Ebay-Mail getrennt aufgeführt) = 107,80 €

Da unter 150 €, sind nur 19 % fällig = 20,48 €

Ist doch ganz einfach - hoffentlich kriegen das die Jungs und Mädels beim Zoll auch so hin - ist leider ein Landzollamt :FFTeufel: und ich weiß' nicht, ob die sowas schon mal gesehen haben !

Ich schreibe nochmal, wenn ich Montag dort war !
 
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Nimm am besten eine Rechnung mit, auf der Warenwert und Versandkosten getrennt aufgeführt sind. Dann wird nur der Warenwert besteuert (wie es eigentlich sein sollte). Wenn auf der Rechnung nur der komplette Betrag steht, erhebt der Zoll die 19% pauschal (weil sie ja nicht wissen können, was Versand und was Warenwert ist).
Soweit mir bekannt (und so wurde es bei mir auch immer gemacht) werden die Versandkosten sehr wohl mit eingerechnet, aber erst wenn die Ware ohne Versand mehr als 22 (oder 23?) Euro kostet. Sobald die Ware allein mehr kostet, sagen wir mal 50 Euro kommt der Versand dazu, sagen wir mal 10 Euro, dann zahlst du auf 60 Euro 19% Steuern...Wenn es nicht so ist dann wurde bei mir immer zuviel berechnet!
 
Karaya_1

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Ist eigentlich eindeutig - der Zoll sagt :

Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert.

Also, wenn Du privat gekauft hast, hast Du zuviel gezahlt !
 
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Danke für die Aufklärung, dann hab ich JEDES Mal zuviel bezahlt. Die haben mir das beim Zoll hier in Hamburg genauso erklärt wie ich es geschrieben habe. Weist du wo genau ich das schriftlich finden kann? Dann drucke ich mir das aus und nehme es nächstes Mal mit!
 
Chickasaw

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Ist eigentlich eindeutig - der Zoll sagt :

Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert.

Also, wenn Du privat gekauft hast, hast Du zuviel gezahlt !
Wenn das Wörtchen eigentlich nicht wär´.


Auslöser ist dieser Link

Dazu habe ich hier mal eine fundierte Auskunft vom Zoll (info.privat@zoll.de):

1. Hier muss tatsächlich sehr genau gelesen werden, denn Postgebühren fallen nur im Postverkehr an. Postverkehr sind alle
Beförderungen, die im Rahmen des Weltpostvertrages erolgen. In Deutschland betrifft das ausschließlich die Beförderungen
durch die Deutsche Post AG. Paketbeförderungen durch private Paketdienstleitster sind kein Postverkehr. Auf diese
Paketbeförderungen können die o. g. Regelungen nicht angewendet werden. Hier werden die kompletten Versandkosten immer mit in den Zollwert einbezogen.


2. Grundsätzlich sind gemäß Art. 165 (1) ZK-DVO immer die gesamten "Postgebühren" in den Zollwert einzubeziehen.

[Gebühren für im Postverkehr beförderte Waren können nur die Portokosten sein, also die Beförderungs-/Transportkosten,
die die Deutsche Post AG für das Bewegen der Ware verlangt. Verpackungskosten und alle anderen Kosten, die sich nicht
auf den Warentransport beziehen, sind keine Portkosten bzw. Postgebühren und werden daher stets mit in die
Zollwertermittlung einbezogen.]

Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern Sie nicht in der
Zollinhaltserklärung CN 23 oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet - gemäß Art. 165 (2) ZK-DVO nicht
hinzuzurechnen.

Das heißt, sobald die Portokosten auf der Zollinhaltserklärung angegeben wurden oder anderweitig schriftlich auf der
Sendung vermerkt wurden, gelten die Portokosten als „anderweitig schriftlich angemeldet“ und werden in die
Zollwertbestimmung einbezogen.

Sollten die Postgebühren nicht auf der Zollinhaltserklärung vermerkt worden sein und auch nicht von der Deutschen Post
AG (als Ihr gesetzlicher Vertreter bei der Zollabfertigung) angemeldet worden sein, hätten sie nicht in die
Zollwertermittlung einbezogen werden dürfen.

Am besten ganz langsam und mehrfach lesen und dann feststellen, dass man fast immer das Porto mit versteuern muss, da es meistens draußen am Paket auf der Zollerklärung schon angemeldet wurde. In der Praxis hatte ich sowas auch noch nicht; Paket aus USA ist aber unterwegs und mein Test läuft dann wohl nächste Woche. :FFTeufel:
 
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Meine Sendung wurde durch die deutsche Post befördert !

Wenn also auf alle Sendungen das Porto angerechnet wird, wieso dann die Unterscheidung kommerziell (mit Porto) - privat (jetzt auch mit Porto ???) - ein klarer Widerspruch !

Ich berufe mich lieber auf die offiziellen Dokumente, wie meine kurze Recherche zum Thema gezeigt hat, sind die Auskünfte direkt vom Zoll fast immer widersprüchlich !
 
Chickasaw

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Meine Sendung wurde durch die deutsche Post befördert !

Wenn also auf alle Sendungen das Porto angerechnet wird, wieso dann die Unterscheidung kommerziell (mit Porto) - privat (jetzt auch mit Porto ???) - ein klarer Widerspruch !
Ich schrieb ja nicht umsonst "langsam lesen", dann gibt es nämlich keine Widersprüche, sondern nur Fallen für den Empfänger und Ausflüchte für den Zoll.

Bei Beförderung durch die Deutsche Post werden die Postgebühren (nicht Versandkosten) nicht zum Zollwert hinzugenommen, es sei denn, jemand meldet sie an.
Eine zollmäßige Anmeldung kann auch durch die Inhaltserklärung erfolgen und wenn dort nunmal die Postgebühren separat aufgeführt sind, sind sie im o.g. Sinne angemeldet. Wenn dann also der Zoll hingeht und sagt, der grüne Zettel reicht mir, ich verzolle hiernach, dann halt Falle. :eek:


Ich berufe mich lieber auf die offiziellen Dokumente, wie meine kurze Recherche zum Thema gezeigt hat, sind die Auskünfte direkt vom Zoll fast immer widersprüchlich !
Versteckt sich da jetzt nicht der Widerspruch? Wenn Du dem Zoll nicht traust, wer ist dann für dich Offiziell, wenn nicht der Zoll??? :TD:
 
Motschke

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I<...> Wenn Du dem Zoll nicht traust, wer ist dann für dich Offiziell, wenn nicht der Zoll??? :TD:
Hehe! :FFTeufel: "Offiziell" ist, was auf der Homepage steht. Was der Zoll vor Ort sagt ist möglicherweise die nicht 100% zutreffende Aussage eines einzelnen Zöllners.
Und da geht es beileibe nicht immer gleich zu. Je nach Zöllner oder sogar Tagesform ein und desselben Zöllners musste ich mal das Porto mitverzollen, meistens allerdings nicht und manchmal trotz Wert über 23 EUR gar nichts löhnen.
Bei meiner allerersten Bestellung bei Hobby Link Japan wusste ich noch nichts von der TARIC-Gruppe und das Zeug wurde als "andere Baukästen" (weil's ja keine Modelleisenbahn ist :rolleyes:) nicht nur mit 19% Einfuhrumsatzsteuer, sondern auch noch mit 4,7% Zoll veranschlagt. Weil der Zöllner anscheinend keine Ahnung hatte.
In einem Fall musste ich bei einer Expresssendung von HLJ das Porto mitverzollen und einen Tag später beim gleichen Zöllner ein anderes Paket von HLJ, dass mit SAL verschickt wurde, nicht mitverzollen. HLJ hatte da mal ne Aktion mit Expresssendungen für's gleiche Geld wie SAL. Daher die Überschneidung. Der Zöllner meinte, bei Expressendungen würde das Porto miteinberechnet. Keine Ahnung wieso. Stimmt wahrscheinlich auch nicht.

Also ist man nicht nur vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Beim Zoll anscheinend auch! :FFTeufel:

Wenn man nämlich die Angabe, dass "Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro nicht erhoben werden" wörtlich nimmt, ist die Abgabenfreiheitsgrenze von 23 EUR hinfällig. Demnach läge sie bei 26,31 EUR. Nimmt man von Werten darunter die 19% bleibt man unter den 5 EUR - und müsste dementsprechend keine Abgaben zahlen. :!:
 
tucano

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Also ich wunder mich immer das Leute beim Zoll zur Kasse gebeten werden. Ich lasse mir doch recht viel aus diversen Nicht EU-Ländern schicken wo der Wert weit über 50,-Euro liegt, ich habe noch nie irgendwo was bezahlt. Das Paket oder Päckchen kommt nach Hause, oben der Zettel drauf, daß es vom Zoll geöffnet wurde und das war es dann auch. :?! Anscheinend auch regional ganz unterschiedlich.
 
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das entspricht auch meiner Erfahrung. Bei zwei Fällen aus Japan und einem Fall USA lag die Warenrechnung detailliert bei. Der Zoll hat geöffnet (hat einmal 4 Wochen gedauert :mad:) und dann ohne Zollforderung oder Mwst an mich weiter geschickt
Gruß
Jürgen
 
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Hehe! :FFTeufel: "Offiziell" ist, was auf der Homepage steht. Was der Zoll vor Ort sagt ist möglicherweise die nicht 100% zutreffende Aussage eines einzelnen Zöllners.
Da kann man ja dann immer noch auf das "Offizielle" hinweisen. :D

Bei meiner allerersten Bestellung bei Hobby Link Japan wusste ich noch nichts von der TARIC-Gruppe und das Zeug wurde als "andere Baukästen" (weil's ja keine Modelleisenbahn ist :rolleyes:) nicht nur mit 19% Einfuhrumsatzsteuer, sondern auch noch mit 4,7% Zoll veranschlagt. Weil der Zöllner anscheinend keine Ahnung hatte.
Bis 31.12.2006 war auch die andere Warengruppe zollpflichtig. Ich glaube mit 2,9% oder so.


Also ist man nicht nur vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Beim Zoll anscheinend auch! :FFTeufel:
Wohl war...

Wenn man nämlich die Angabe, dass "Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro nicht erhoben werden" wörtlich nimmt, ist die Abgabenfreiheitsgrenze von 23 EUR hinfällig. Demnach läge sie bei 26,31 EUR. Nimmt man von Werten darunter die 19% bleibt man unter den 5 EUR - und müsste dementsprechend keine Abgaben zahlen. :!:
Naja, auch wieder Auslegungssache (siehe 1. Absatz).

Warenwert unter 22 € = komplett abgabenfrei (hier können die Versandkosten ruhig 100 € betragen)

Warenwert 23 € = nicht abgabenfrei zzgl. Versandkosten von 5 € da angemeldet = 28 € Zollwert = 5,32 € EUSt

Naja, wir hatten das schon oft und ich liebe auch diese Zollthreads, aber im Endeffekt muss man selbst seine Erfahrungen machen und mit dem zuständigen Zollamt klarkommen. :)
 
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Meine Erfahrung...

Wenn ich im Briefkasten die grüne Karte vom Zoll sehe, schwillt mir schon vorher der Kamm und der Tag ist gelaufen :mad:
Ich bin beim Zollamt Forst auch schon Stammkunde. Habe bestimmt einen eigenen Aktenordner... Ich war schon mehr als 15 mal dort und JEDESMAL ein anderer Beamter :eek: Wenn ich in den meist vollen Warteraum eintrete, lege ich vorbildmäßig meinen Ausweis, die grüne Karte und alle Rechnungen, Kontoauszüge und sonstige Belege vor. "Ah ein Wiederholungstäter" Als wenn ich verbotene Dinge einführen würde, lächerlich!
Danach ein mal kräftig "Wusa" gesagt und den MP3 Player eingestöpselt. Warten, ein dreiviertel Stunde meistens. Wer mich kennt weiß, dass ich ein ruhiger Zeitgenosse bin und mich nichts so schnell aus der Ruhe bringt. Aber dort bin ich schon mehrmals aus der Haut gefahren. Weil mich das ankotzt, dass jeder den Wert anders berechnet und andere Aussagen macht. "Was ist das" Sehen Sie doch, Farbe (Alclad). "Was ist da drin?" Bin ich Moses? Muss ich mal kosten :p Und die kriegen mehr Geld als ich körperlich hart arbeitender Mensch. Okay anderes Thema...

Am Anfang wurde mir mal gesagt, "wenn eine Rechnung dem Packet beiligt und die Beamten in FRA sehen können wie hoch der Warenwert ist, kann es passieren, dass Sie die Abgabe dem Postboten bezahlen können und nicht zu uns kommen müssen".
Selbst für Packete mit Rechnung und aufgeführten Beträgen (unter dem Einfuhr-Dingsbums-Wert!!), durfte ich blechen. Jetzt habe ich mir angewöhnt, unter 100 Euro Warenwert zu bleiben. Mein Stammdealer schreibt dann auf den Zettel auf dem Packet meist einen viiiel geringeren Wert. Ich war schon seit Monaten nicht mehr dort :TD:
 
Chickasaw

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Also ich wunder mich immer das Leute beim Zoll zur Kasse gebeten werden. Ich lasse mir doch recht viel aus diversen Nicht EU-Ländern schicken wo der Wert weit über 50,-Euro liegt, ich habe noch nie irgendwo was bezahlt. Das Paket oder Päckchen kommt nach Hause, oben der Zettel drauf, daß es vom Zoll geöffnet wurde und das war es dann auch. :?! Anscheinend auch regional ganz unterschiedlich.

Jetzt habe ich mir angewöhnt, unter 100 Euro Warenwert zu bleiben. Mein Stammdealer schreibt dann auf den Zettel auf dem Packet meist einen viiiel geringeren Wert. Ich war schon seit Monaten nicht mehr dort :TD:

Im Endeffekt ganz egal, denn es besteht die Pflicht bei Paketen die nach Hause kommen und offensichtlich zollamtlich falsch behandelt worden, diese dem zuständigen Zollamt zur Selbstverzollung vorzuführen. :eek:
Das ist wie die Pflicht beim Finanzamt ehrlich zu sein. ;)

Alles andere ist Steuerhinterziehung.
 
tucano

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Im Endeffekt ganz egal, denn es besteht die Pflicht bei Paketen die nach Hause kommen und offensichtlich zollamtlich falsch behandelt worden, diese dem zuständigen Zollamt zur Selbstverzollung vorzuführen. :eek:
Das ist wie die Pflicht beim Finanzamt ehrlich zu sein. ;)

Alles andere ist Steuerhinterziehung.
Der ist gut Chickasaw. Danke für den Hinweis, nachdem ich mich nun schon selbst bewerte, hinterziehe ich dem Staat auch noch dringend benötigte Steuern. Wie machen es Geldwäscher,:?! ich glaube ich zeige mich selbst an. Aber erst Montag. :D:D:D
 
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Der ist gut Chickasaw. Danke für den Hinweis, nachdem ich mich nun schon selbst bewerte, hinterziehe ich dem Staat auch noch dringend benötigte Steuern. Wie machen es Geldwäscher,:?! ich glaube ich zeige mich selbst an. Aber erst Montag. :D:D:D
Zu geil, köstlich :TD:
 
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Naja, auch wieder Auslegungssache (siehe 1. Absatz). <...>
Wir sollten eine Zeitmaschine bauen, in der Zeit zurückreisen und den Erfinder der Bürokratie rechtzeitig umlegen. Egal ob das einen Riss im Raum-Zeit-Kontinuum verursacht, schlimmer als überbordende Bürokratie kann es nicht sein! :FFTeufel:

<...> "Was ist das" Sehen Sie doch, Farbe (Alclad). "Was ist da drin?" Bin ich Moses? Muss ich mal kosten :p <...>
Bwahahahaha! :D :D :D Sehr gut!

<...> ich glaube ich zeige mich selbst an. Aber erst Montag. :D:D:D
Von wegen Montag. Als wenn die dich am Wochenende einkasteln würden. Da hat das Finanzamt bestimmt keine Geschäftszeiten. :D Obwohl, die vielleicht schon. :rolleyes:
 
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Von wegen Montag. Als wenn die dich am Wochenende einkasteln würden. Da hat das Finanzamt bestimmt keine Geschäftszeiten. :D Obwohl, die vielleicht schon. :rolleyes:
Blödheit schützt vor Strafe nicht. Ich habe meine Frau gerade wach gemacht und ihr gesagt, sie soll mich unverzüglich zum Zoll fahren, dann bin ich heut früh wenigstens der Erste und komm denen zuvor. Bis dann, oder auch nicht mehr. :FFCry:
 
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Erfahrungen mit dem Zoll bei Bestellungen im Ausland

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