Drachenschnur verfängt sich in Flugzeug im Landeanflug

Diskutiere Drachenschnur verfängt sich in Flugzeug im Landeanflug im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Gestern, beim Landeanflug auf Braunschweig, verfing sich eine Drachenschnur an der Fläche einer anfliegenden Turboprop...

ms67hb

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Gestern, beim Landeanflug auf Braunschweig, verfing sich eine Drachenschnur an der Fläche einer anfliegenden Turboprop...
 
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flieger28

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Polizeibericht hier
 

Schweinchen

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Welche Maschine, was ist dann passiert? Sind 1500m nicht etwas wenig? Das gilt doch hoffentlich nicht für Modellflugzeuge oder?
 
Nummi

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Welche Maschine, was ist dann passiert? Sind 1500m nicht etwas wenig? Das gilt doch hoffentlich nicht für Modellflugzeuge oder?
1500m reichen eigendlich, da man laut Vorschrift Drachen nur bis auf max. 300m steigen lassen darf. Boese Zungen behaupten uebrigens dass auf Grund dieses Gesetzes Frauen eigendlich keine Flugausbildung machen duerften...:FFTeufel:
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Zusätzlich zur generellen 1500m-Regel gibts ja ggf. noch die Möglichkeit von Kontrollzonen um den Flugplatz herum, welche da für mehr (rechtlichen) Sicherheitsabstand sorgen können. Aber woher soll Papa das wissen? Eine Pflicht-"Packungsbeilage" bei Drachen und Flugmodellen mit entsprechenden Hinweisen gibt es nicht.
Außerdem ist es für den Außenstehenden schwer erkennbar,
- wo die Flugplatzgrenze verläuft,
- ob er tatsächlich 1500m davon entfernt ist (vor Google Earth etc. war das nich schwieriger)
- WAS genau als Flugplatz gilt (Die Unterschiede von kaum erkennbarem Segelfluggelände bis zum Verkehrsflugplatz sind eben groß)

Schade um den Drachen.

@ Schweinchen: Das gilt genauso für Flugmodelle.

gruß
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Saarkite

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Hallo,
da ich den Drachensport seit vielen Jahren ausübe, möchte ich mit ein paar eben gelesenen Meinungen aufräumen.

Die maximale Leinenlänge ist in Deutschland 100m. Und das bezieht sich nicht auf die Flughöhe sondern auf die Leine auf der Schnurrolle. Wer höher möchte, der muss eine Sondergenehmigung haben, die Geld kostet und auch nur eine gewisse Zeit gilt.

Wie die auf 1,5km kommen ist mir rätselhaft, laut LuftVO §16 sind 3km zu einem Flughafen einzuhalten.

Jeden Drachen, auch Aldi, Lidl, etc. liegen kleine Beschreibungen bei bzw. auf den Ettiketten stehen Hinweise zu Fliegen, d.h. nicht in der Nähe von Flughäfen, Stromleitungen, etc.

Der gesunde Menschenverstand sollte einem schon davon abhalten, Drachen in der Nähe eines Flugplatzes zu fliegen..
 

ms67hb

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Welche Maschine, was ist dann passiert? Sind 1500m nicht etwas wenig? Das gilt doch hoffentlich nicht für Modellflugzeuge oder?
DO328 der Private Wings - keine Beschädigungen, nochmal gut gegangen!

Für Modellflieger gilt: Man braucht eine Flugverkehrsfreigabe, wenn man sein Modell im kontrollierten Luftraum betreiben möchte! Um größere Flugplätze ist oft eine Kontrollzone eingerichtet. In dieser beginnt der kontrollierte Luftraum am Boden!! D.h. im Zweifel beim Tower nachfragen und sich ggfs. fernmündlich eine Freigabe einholen...
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Wie die auf 1,5km kommen ist mir rätselhaft, laut LuftVO §16 sind 3km zu einem Flughafen einzuhalten.
Von einer 3km-Regelung kann ich nichts entdecken.

Auszug aus der Luftverkehrsordnung:
§ 15a Verbotene Nutzung des Luftraums
(1) In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von
Flugplätzen sind folgende Arten der Nutzung des Luftraums verboten:
1. das Steigenlassen von Drachen

Im §16 Abs 2 steht dann noch die erwähnte 100m-Leinen-Regel.


gruß
a.p.
 
Intrepid

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Auszug aus der Luftverkehrsordnung ...
Ich habe als Kind Drachen steigen lassen und wusste gar nichts von einer Luftverkehrsordnung. Wie ist dass denn in Sylt am Strand geregelt, stehen da Schilder?
 

Saarkite

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Von einer 3km-Regelung kann ich nichts entdecken.
Okay, dann scheinen verschiedene Länder eigene Abstände zu haben.
z.B. Land Hessen:

Straßen und Hochspannungsleitungen meiden -

Drachen gehören zum Herbst, wie das bunte Laub der Bäume. Doch das Spiel mit den „Papierfliegern“ ist nicht ungefährlich. Ein Drachen, der sich in einer Hochspannungsfreileitung verfängt, kann dem die Schnur haltenden Kind einen tödlichen Stromstoß versetzen. Ein auf die Straße stürzender Papierdrachen wiederum kann einen schweren Verkehrsunfall verursachen und bei Flugzeugen und Hubschraubern kann ein Zusammenstoß mit dem leichten Kinderspielzeug ebenfalls schlimme Folgen haben.

Das Regierungspräsidium Darmstadt rät deshalb zur Vorsicht und verweist zudem auf die Regelungen des Luftverkehrsrechts. So sind beim Drachen steigen lassen aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs bestimmte Abstände zu Flughäfen, Landeplätzen und Segelflugplätzen einzuhalten. Im Einzugsbereich von Verkehrsflughäfen, wie dem Flughafen Frankfurt, ist es generell untersagt, Drachen aufsteigen zu lassen. Bei den sonstigen Lande- und Segelflugplätzen ist ein Abstand von ca. 3 Kilometern einzuhalten. Der Sicherheit des Luftverkehrs dient ferner die Vorschrift, dass die Schnurlänge bei Drachen höchstens 100 m betragen darf. Für eine längere Drachenschnur muss eine besondere Genehmigung beim Regierungspräsidium beantragt werden.
Teilweise bekommt man bei der Recherche im Net, Abstände bis zu 6km angeraten... Sicherheit geht jedenfalls vor ;-) Würde mich freiwillig aber nicht in die Anflugschneise eines Flughafens stellen.
 

Saarkite

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Ich habe als Kind Drachen steigen lassen und wusste gar nichts von einer Luftverkehrsordnung. Wie ist dass denn in Sylt am Strand geregelt, stehen da Schilder?
Unterschiedlich. An machen Strandabschnitten sind Drachen erst ab 17 Uhr erlaubt.

Folgenden Hinweis habe ich noch gefunden:

Liebe Drachenfreunde

Selbstverständlich können Sie auf Sylt Drachenfliegen, aber natürlich nicht überall zu jeder Zeit.

In der Badesaison sollte man sich schon an entsprechende Regelungen halten, bzw. erst am Abend, an nicht so belebten Stränden oder an der „Ellenbogennordseite“ fliegen.

Die Gefährdung oder Belästigung anderer muß ausgeschlossen sein.

Außerhalb der Saison wird es relativ tolerant gesehen, nur erwarten Sie keine verbindlichen Aussagen.

Bitte erkundigen Sie sich bei uns im Laden nach jahreszeitlich bedingten idealen Fluggebieten.
Quelle: http://www.drachenhoehle-sylt.de/
Am besten einfach bei der Kur-/Gemeindeverwaltung nachfragen, die wissen da Bescheid...
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Moin.

"ca 3km" ist sicherlich kein Auszug aus einem bindenden Gesetzestext. und 6km "anraten" klingt auch mehr nach "freiwillig". Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass es da Länderregelungen gibt, welche im Widerspruch zur LuftVO stehen.

Man muss halt unterscheiden, was sinn- und verantwortungsvoll ist und was gesetzliche Forderung ist.
Ich kenne z.B. einen Fall, wo eine Gruppe Modellflieger (legal, mit Aufstiegsgenehmigung durchs RP für Modelle bis 25kg) etwa 2.5km in der Verlängerung der Bahn eines kleinen Flugplatzes ihrem Hobby nachging. Von dem Flugplatz aus flog auch regelmäßig ein ziemlich ausgenudelter Motorsegler, der bis zum erreichen des Modellfluggeländes nur so wenig Höhe gewinnen konnte, dass er gelegentlich von Flugmodellen ÜBERflogen wurde.
Legal, aber nicht gerade sinnvoll.

In den "Beipackzetteln" steht meist auch ein allgemeiner Larifari (nicht in der Nähe von Flugplätzen, Hochspannungsleitungen etc.). Aber die "hard facts" der Rechtslage waren jedenfalls beim bunten Marienkäfer meiner Tochter nicht mit dabei, obwohl "deutsches Markenprodukt" mit CE-Zeichen (natürlich dennoch made in China).

gruß
a.p.
 

ms67hb

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Für alle Modellflieger und auch Drachensportler ist der PP-Vortrag von Klaus Böckmann zur Einführung-Luftrecht auf der Homepage des Modellflugsportverband Deutschland e.V. zu empfehlen!! Herr Böckmann bezieht sich zwar auf Modellflugzeuge, aber auch Drachen tauchen immer wieder im Kontext auf. Für alle gilt: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!! Im Zweifel bei der Flugsicherung erkundigen...
Hier der Link zum PP des MFSD: klick
 
B.L.Stryker

B.L.Stryker

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Im Polizeibericht ist erwähnt, dass sie sich am Rande des Flugfeldes befanden - kann also auch 1500 m entfernt sein und der Drachen aus der Hand gerutscht ist und somit sich selbst seinen Weg gesucht hat - da kann man schon in den verbotenen Bereich hinterherrennen.

Man könnte ja gehessisch hinterfragen, ob der Pilot nicht zu tief eingeflogen ist:FFTeufel:
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Die 1500m gelten ab der Begrenzung des Flugplatzes - also nicht der eigentlichen Bahn. "Am Rande des Flugfeldes" sind dann wohl kaum 1500m.
Das ist imho aber auch eine sehr schwammige Formulierung, da es oft nicht unbedingt so eindeutig zu erkennen ist, wo diese Begrenzung verläuft.
Wenn der Drachen dann natürlich noch auf Wanderschaft geht wirds ohnehin müßig - obwohl nach meiner Erfahrung "entflogene" Drachen oft nicht weit kommen.
 

gschimmy

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.... obwohl "deutsches Markenprodukt" mit CE-Zeichen (natürlich dennoch made in China).
Das eine hat mit dem anderen leider wenig zu tun.....
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

Zu dem Fall:
Ich persönlich denke, das hier der gesunde Menschenverstand einem die richtige Handlungsweise vorgibt.....

Das genau dieser anscheinend immer weniger eingesetzt wird bzw.
überhaupt vorhanden ist... das stimmt mich nachdenklich.....

Nach dem Motto: "Wieso, das stand doch da nicht das ich von möglichen Gefahren einen großen Abstand halten soll.... "

VG Schimmi
 
Thema:

Drachenschnur verfängt sich in Flugzeug im Landeanflug

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