Unter 115kg keine Fluglizenz?

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sasquotschi

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Hallo zusammen,

neulich sah ich eine Dokumentation "Die kleinsten Flugzeuge der Welt".
Dort hatte sich jemand ein Bausatz Flugzeug gebaut. Es nannte sich "Sky Pub" oder so. Es wurde gesagt, dass er keine FLuglizenz braucht weil das FLugzeug unter 115kg wiegt. Stimmt das auch für Deutschland?
Weiß jemand wo man nähere Infos oder die baupläne für diese "Sky-Pub" herbekommt?

Viele Grüße,
Julian
 

gschimmy

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Hallo zusammen,

neulich sah ich eine Dokumentation "Die kleinsten Flugzeuge der Welt".
Dort hatte sich jemand ein Bausatz Flugzeug gebaut. Es nannte sich "Sky Pub" oder so. Es wurde gesagt, dass er keine FLuglizenz braucht weil das FLugzeug unter 115kg wiegt. Stimmt das auch für Deutschland?
Weiß jemand wo man nähere Infos oder die baupläne für diese "Sky-Pub" herbekommt?

Viele Grüße,
Julian
Moin!

Das ist so nicht korrekt....

Kurz erklärt...
bis 120kg Leermasse gibt es leichte Luftsportgeräte und
Du benötigst trotzdem eine Lizenz um sie fliegen zu dürfen.
Dein Flieger benötigt eine Musterprüfung.

http://www.daec.de/lsgb/Aktuell/2010/Aenderungen_LuftVZO.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Luftsportgerät

VG Schimmi
 
schwarzmaier777

schwarzmaier777

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@gschimmy

Danke für den DAeC Link - damit weiß ich endlich was sich hinter der Info verbirgt, dass man für max. 120kg kein Medical braucht........:HOT:

Aber so wie ich das verstehe muß man vorher eine gültige Lizenz haben, also mindesten mal ein gültiges Medical gehabt haben um die Lizenz umschreiben zu lassen.


Gruß
Ingo
 
Del Sönkos

Del Sönkos

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Ev. wird das ja gerade in Deutschland "umgebaut", im Rahmen der amerikanischen LSA?
Grüße
 
Teufel-Gleiter

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@gschimmy

Aber so wie ich das verstehe muß man vorher eine gültige Lizenz haben, also mindesten mal ein gültiges Medical gehabt haben um die Lizenz umschreiben zu lassen.


Gruß
Ingo
Hallo,

Ist so auch nicht ganz richtig; stimmt so schon eher, wenn es sich um motorgetriebene Luftsportportgeräte unter 120 kg handelt (Lizenzerlangung nur mit gültigem Medical erreichbar).
Bei Luftsportgeräten der Bauart z.B. Gleitflugzeug (unter 120 kg) wird ein gültiges Medical zur Lizenzerlangung nicht gefordert.

Für beides heisst das aber dennoch nicht, dass man auch luftuntauglich fliegen darf;
bei z.B. einmal (als Medical-Wiederholung) für luftuntauglich erkannt (wird im Übrigen im entspr. Luftamt geführt) ist man auch hier luftuntauglich
--> es wird lediglich der Medical-Nachweis nicht verlangt.

Gruß
 
schwarzmaier777

schwarzmaier777

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........
Bei Luftsportgeräten der Bauart z.B. Gleitflugzeug (unter 120 kg) wird ein gültiges Medical zur Lizenzerlangung nicht gefordert.
das widerspricht sich aber - davon mal abgesehen, daß ich mich dann frage: Wie und womit lernt der Aspirant das Fliegen, vor allem im Alleinflug ohne Medical ?

Solange er mit Lehrer fliegt kann er das im normalen Segelflieger - Doppelsitzer.....

Für beides heisst das aber dennoch nicht, dass man auch luftuntauglich fliegen darf;
bei z.B. einmal (als Medical-Wiederholung) für luftuntauglich erkannt (wird im Übrigen im entspr. Luftamt geführt) ist man auch hier luftuntauglich
--> es wird lediglich der Medical-Nachweis nicht verlangt.

Gruß
Was ist wenn ich einfach nicht zur Verlängerung gehe ??

Wer bestimmt dann ob ich luftuntüchtig bin - oder im Umkehrschluß: Dann kann ich gleich immer ein gültiges Medical dabeihaben "müßen" :?!

Also wieder mehr Verwirrung ....

Ich glaub wenn ich jetzt meine SPL habe werde ich mal beim DAeC nachfragen ! Mal sehen ob ich dann entwirrt bin .......:cool:

Gruß
Ingo

PS: Davon abgesehen, daß jemand der u.U. so gebrechlich ist, daß er nicht Autofahren kann schon gar nicht in ein solches Flug-Vehikel (ich hab einen Klasse D-N.. Gleiter letztens am Hornberg gesehen ) einsteigt. Erschlagen kann ich auch jemand mit einem 2 kg Flugmodell....
 
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Zet

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Hallo!

Die Lizenz zum führen von dreiachsgesteuerten Luftsportgeräten ist keine "eigene" Lizenz die man als Fußgänger direkt erwerben kann. Vielmehr handelt es sich um den normalen SPL-F der auf Antrag auf "Leichte Luftsportgeräte" bis 120KG beschränkt wird.

Der Antrag ist beim DAEC oder DULV zu stellen. Man bekommt dann tatsächlich ein zweites Dokument, dass dem SPL-F entspricht, aber unter Beschränkungen mit dem Zusatz "Leichte Luftsportgeräte" (oder so ähnlich) versehen ist. Ebenso ist die Laufzeit nicht befristet.

Ohne normalen SPL-F kommt ein Fußgänger nicht an diesen beschränkten Schein. Und ohne Medical kein SPL-F.

In der LuftPersV wurde die 120KG-Regelung Anfang 2010 auf dreiachsgesteuerte :!: Leichtflugzeuge ausgedehnt. Z.B. für Motorschirmen gab es die Regelung schon immer. Um als Fußgänger die Lizenz für ein Trike bis 120KG zu erwerben braucht man glaube ich grundsätzlich kein Medical.

Und nach Aussage des DAEC darf ich sehr wohl dreiachsgesteuerte Leichtflugzeuge bis 120KG fliegen, wenn der Arzt mir die Ausstellung eines neus Medical verweigert! (So ich denn die beschränkte Lizenz rechtzeitig beantragt habe!) Grund: Der Fliegerarzt stellt nur die Flugtauglichkeit fest oder eben nicht. Der Fliegerarzt groundet den Piloten nicht. Wäre auch etwas komisch, weil wie lange sollte so ein "Grounding" gelten?

Jedenfalls kann man laut Aussage DAEC sich den einmal ausgestellten beschränkten Schein in die Schublade legen und falls der Fliegerarzt irgendwann mal die Tauglichkeit nicht mehr bescheinigen will, kann man diesen Schein aus der Schublade nehmen, sich ein dreiachsgesteuertes Leichtflugzeug bis 120KG kaufen und damit losbrummen! :confused:

Christian
 
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Hallo,

So, ich fang mal ganz von unten (und mit Links zu den betr. Nachweisen) an.

Beschränken wir uns auf sogenannte "Luftsportgeräte" (§6(1)7 LuftVZO), so müssen "Luftsportgeräteführer" (§20(1)8 LuftVZO) eine "Lizenz" an einer zugelassenen (der DAEC ist soweit ich weiß keine Ausbildungsstätte) Ausbildungsstätte erwerben. Spätestens ab hier sollten wir unterscheiden zwischen "motorlosen" und "motorisierten" Luftsportgeräten (die "mit nicht fest verbundenen motorisierten Luftsportgeräte" werden in Bezug der Luftsportgeräteführer den motorisierten gleich behandelt; --> das sind somit
Gleitschirme mit Motor, Hängegleiter mit Motor - "Minimum", wie auch Moskito-Gurt, Trikes und auch alle (Motor)-Dreiachs-UL)
--> Bei motorisierten UL liegt der Zuständigkeitsbereich (aus historischen? Gründen) beim DULV http://www.dulv.de/ (unabhängig von der Ausstellung der Lizenzen).
--> Bei den motorllosen UL sind vom BM für Verkehr,... "Beauftragte" (§22(1)3 LuftVZO) für die Ausbildung, Zulassung usw. zuständig.
hier so weit ich weiß sind beauftragt:
- Gleitschirme/Hängegleiter/DreiachsGleitflugzeuge: der DHV http://www.dhv.de/typo/
- DreiachsGleitfugzeuge der DULSV: http://www.dulsv.de/
und neu hinzugekommen wohl
- DreiachsGleitflugzeuge der DULV: http://www.dulv.de/.

Das alles letztendlich unabhängig von der Ausstellung der Lizenz (diese übernimmt zum Teil der DAEC/Luftsportgerätebüro; aber nicht allein).

Alle diese "Beauftragten" haben für ihren Zuständigkeitsbereich zugelassene Ausbildungsbetriebe, zuzüglich evt. private Flugschulen, mit zugelassenen Ausbildungsordnungen (dazu gehört auch ein sogenanntes "Umschreiben" der "anderen" Lizenzen - dem geht natürlich auch eine Ausbildung zuvor).

So, nun ist nach §24(1)2 LuftVZO unbedingte Voraussetzung für jede Ausbildung die "Tauglichkeit" des Bewerbers (das Ganze ohne Einschränkung).
Bei der Ausbildung zur irgendeiner Lizenz der motorlosen UL wird lediglich der Nachweis nicht gefordert (§24(3) LuftVZO).
Auch nachzulesen beim DULSV: http://www.dulsv.de/ --> Ausbildung --> Gleitflugzeuge und Fliegertauglichkeit.

Nun zur Problematik "Ausbildung ohne Medical":

Es ist sehr wohl möglich dieses auch einsitzig zu erreichen (wurde schon vor 90 Jahren so gemacht), auch kann der Schüler aus einem anderen Luftsportbereich kommen, so sind nicht wenige dazu über die Hängegleiterausbildung --> Starrflügler --> DreiachsGleiter (Swift) zum PPL-F "Gleitffugzeug" gekommen.
Dazu kommen natürlich im weitaus größeren Umfang die "Umsteiger" von anderen (hier in der Regel Dreiachs-Scheininhaber) dazu, welche in der Regel ein gültiges "Medical" besitzen, aber auch hier gehört eine "Umschulung" von einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb dazu (kann durchaus durch einen Gleitfluglehrer erledigt werden - ist nicht mein Bier).

Zur Angelegenheit "Keine Verlängerung des Medical":
Wird bei einer Medical-Verlängerung die Fluguntauglichkeit festgestellt, geht damit automatisch eine Information an die zuständige (Lizenz-)Zulassungsstelle und man ist von Stund an "Fluguntauglich" (das heisst bei weiterer Flugtätigkeit begeht man eine Straftat --> geht bestimmt bis zum "gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr").

an Ingo:
- "Was ist wenn ich einfach nicht zur Verlängerung gehe ??",
dann weiss unter Umständen niemand von "meiner Untauglichkeit", alles klar?
- "ich hab einen Klasse D-N.. Gleiter letztens am Hornberg gesehen",
ich persöhnlich habe mehrere, es existieren auch weitaus bessere, als Du evt. auf dem Hornberg gesehen hast (im Übrigen gibt es in D keine Registrierungs-Plicht mehr für Luftsportgeräte, denke auf dem Hornberg war
ein ULF-1 oder Banjo zu sehen).

an Christian:
es sind alles "eigene" Lizenzen, die man auch als Fussgänger erreichen kann, die Masse kommt jedoch als "Umsteiger".
Den Antrag kannst Du beim DAEC stellen (es gibt auch andere), aber nur mit einem Ausbildungsnachweis (die Zeiten mit der Kopie einer Flugbuchseite von irgendeiner Lizenz sind nun sicher vorbei).
"Um als Fußgänger die Lizenz für ein Trike bis 120KG zu erwerben braucht man glaube ich grundsätzlich kein Medical." --> falsch Motorflug in D immer Medical !! (auch bei E-Motor am Schirm bzw. Hängegleiter --> macht der DULV)
Eine einmal erkannte Untauglichkeit kannst Du nur noch über eine "FlugÄrzte-Kommission" abwenden, und glaub mir, dieser Weg ist nicht einfach und auch teuer, und kann im Ergebnis haben, dass zwar Deine Lizenz weiter gültig ist, Du aber immer eine "SicherheitsPerson" mit gültiger Lizenz mitnehmen musst.

So, nun ist gut soviel wollte ich nicht schreiben Entschuldigung.
Und unterscheiden:
-DAEC -Deutscher Aero-Club
-DHV - Deutscher Hängegleiterverband
-DULV - Deutscher Ultraleichtverband
-DULSV- Deutscher UltraleichtSegelflugverband
-DMV - Deutscher ...

Gruß
PS: Unser "Hols der Teufel" ist auch ein UL oder Gleitflugzeug, lediglich
tschechisch registriert, es ist einfach einfacher (1922 war das ein Flugzeug in D).
 
Anhang anzeigen

Zet

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Hallo nochmal!

Beauftragte sind sowohl der DULV als auch der DAEC. Beide mit gleichen Rechten und Pflichten.

Und was das Fliegen motorisierter dreiachsgesteuerter UL bis 120Kg angeht, gibt es duchaus andere Meinungen als die die von dir dargestellt wurde. Die Diskussion dazu kann man in den einschlägigien Foren nachlesen.

Meine Aussage entstammt inhaltlich einem Telefongespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim DAEC.

Mit UL-Gleitflugzeugen wie auch mit Trike und Motorschirm kenne ich mich wirklich nicht aus, in so fern beruht meine Aussage auf Auskünften von Fliegerkollegen - mit entsprechenden Unsicherheiten....;)

Christian
 
Teufel-Gleiter

Teufel-Gleiter

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Hallo Christian,

OK, klar; meine Darlegungen in Bezug auf "Beauftragte" des BM... bezogen sich ausschließlich
auf motorlose Luftsportgeräte und dazu noch eine recht alte Fassung.
Siehe hier zur sogenannten "Doppelbeauftragung":
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beauftrv/gesamt.pdf
(letzte Änderung: 18.01.2010).
Text --> selber lesen.

Motorisiert; siehe mein Post --> ganz anderes Thema.

Nochwas in Ergänzung (ist mir neu)-->Der Passus „Motor nicht fest mit dem Luftsportgerät verbunden“ wurde gestrichen.
siehe hier: http://www.dulv.de/News/K103.htm
(--> "Bahn frei für Dreiachser...'Leichte Luftsportgeräte')
Und hier kann man durchaus auch ohne Medical zur Lizenz kommen (z.B. über (P/S)PL-F"Gleitflugzeug")!? (ist mir neu)

Gruß
 
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Starflyer

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120 kg Klasse Flieger

Hallo,
schaut euch mal diesen tollen 120 kg Klasse Flieger an.

www.Starflyers.net
 
gero

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Hallo Sternenfliege,

Hallo,
schaut euch mal diesen tollen 120 kg Klasse Flieger an.
Hier also auch. Schreib doch etwas über den Flieger. Infos, Eindrücke, Vorzüge Preise, Kennblatt, u.s.w. So ist es einfach nur inhaltslose Werbung. Und die mag nicht jeder.

gero
 
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