Hallo,
So, ich fang mal ganz von unten (und mit Links zu den betr. Nachweisen) an.
Beschränken wir uns auf sogenannte "Luftsportgeräte" (§6(1)7 LuftVZO), so müssen "Luftsportgeräteführer" (§20(1)8 LuftVZO) eine "Lizenz" an einer
zugelassenen (der DAEC ist soweit ich weiß keine Ausbildungsstätte) Ausbildungsstätte erwerben. Spätestens ab hier sollten wir unterscheiden zwischen "motorlosen" und "motorisierten" Luftsportgeräten (die "mit nicht fest verbundenen motorisierten Luftsportgeräte" werden in Bezug der Luftsportgeräteführer den motorisierten gleich behandelt; --> das sind somit
Gleitschirme mit Motor, Hängegleiter mit Motor - "Minimum", wie auch Moskito-Gurt, Trikes und auch alle (Motor)-Dreiachs-UL)
--> Bei motorisierten UL liegt der Zuständigkeitsbereich (aus historischen? Gründen) beim DULV
http://www.dulv.de/ (unabhängig von der Ausstellung der Lizenzen).
--> Bei den motorllosen UL sind vom BM für Verkehr,... "Beauftragte" (§22(1)3 LuftVZO) für die Ausbildung, Zulassung usw. zuständig.
hier so weit ich weiß sind beauftragt:
- Gleitschirme/Hängegleiter/DreiachsGleitflugzeuge: der DHV
http://www.dhv.de/typo/
- DreiachsGleitfugzeuge der DULSV:
http://www.dulsv.de/
und neu hinzugekommen wohl
- DreiachsGleitflugzeuge der DULV:
http://www.dulv.de/.
Das alles letztendlich unabhängig von der Ausstellung der Lizenz (diese übernimmt zum Teil der DAEC/Luftsportgerätebüro; aber nicht allein).
Alle diese "Beauftragten" haben für ihren Zuständigkeitsbereich zugelassene Ausbildungsbetriebe, zuzüglich evt. private Flugschulen, mit zugelassenen Ausbildungsordnungen (dazu gehört auch ein sogenanntes "Umschreiben" der "anderen" Lizenzen - dem geht natürlich auch eine Ausbildung zuvor).
So, nun ist nach §24(1)2 LuftVZO unbedingte Voraussetzung für jede Ausbildung die "Tauglichkeit" des Bewerbers (das Ganze ohne Einschränkung).
Bei der Ausbildung zur irgendeiner Lizenz der motorlosen UL wird lediglich der Nachweis nicht gefordert (§24(3) LuftVZO).
Auch nachzulesen beim DULSV:
http://www.dulsv.de/ --> Ausbildung --> Gleitflugzeuge und Fliegertauglichkeit.
Nun zur Problematik "Ausbildung ohne Medical":
Es ist sehr wohl möglich dieses auch einsitzig zu erreichen (wurde schon vor 90 Jahren so gemacht), auch kann der Schüler aus einem anderen Luftsportbereich kommen, so sind nicht wenige dazu über die Hängegleiterausbildung --> Starrflügler --> DreiachsGleiter (Swift) zum PPL-F "Gleitffugzeug" gekommen.
Dazu kommen natürlich im weitaus größeren Umfang die "Umsteiger" von anderen (hier in der Regel Dreiachs-Scheininhaber) dazu, welche in der Regel ein gültiges "Medical" besitzen, aber auch hier gehört eine "Umschulung" von einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb dazu (kann durchaus durch einen Gleitfluglehrer erledigt werden - ist nicht mein Bier).
Zur Angelegenheit "Keine Verlängerung des Medical":
Wird bei einer Medical-Verlängerung die Fluguntauglichkeit festgestellt, geht damit automatisch eine Information an die zuständige (Lizenz-)Zulassungsstelle und man ist von Stund an "Fluguntauglich" (das heisst bei weiterer Flugtätigkeit begeht man eine Straftat --> geht bestimmt bis zum "gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr").
an Ingo:
- "Was ist wenn ich einfach nicht zur Verlängerung gehe ??",
dann weiss unter Umständen niemand von "meiner Untauglichkeit", alles klar?
- "ich hab einen Klasse D-N.. Gleiter letztens am Hornberg gesehen",
ich persöhnlich habe mehrere, es existieren auch weitaus bessere, als Du evt. auf dem Hornberg gesehen hast (im Übrigen gibt es in D keine Registrierungs-Plicht mehr für Luftsportgeräte, denke auf dem Hornberg war
ein ULF-1 oder Banjo zu sehen).
an Christian:
es sind alles "eigene" Lizenzen, die man auch als Fussgänger erreichen kann, die Masse kommt jedoch als "Umsteiger".
Den Antrag kannst Du beim DAEC stellen (es gibt auch andere), aber nur mit einem Ausbildungsnachweis (die Zeiten mit der Kopie einer Flugbuchseite von irgendeiner Lizenz sind nun sicher vorbei).
"Um als Fußgänger die Lizenz für ein Trike bis 120KG zu erwerben braucht man glaube ich grundsätzlich kein Medical." --> falsch Motorflug in D immer Medical !! (auch bei E-Motor am Schirm bzw. Hängegleiter --> macht der DULV)
Eine einmal erkannte Untauglichkeit kannst Du nur noch über eine "FlugÄrzte-Kommission" abwenden, und glaub mir, dieser Weg ist nicht einfach und auch teuer, und kann im Ergebnis haben, dass zwar Deine Lizenz weiter gültig ist, Du aber immer eine "SicherheitsPerson" mit gültiger Lizenz mitnehmen musst.
So, nun ist gut soviel wollte ich nicht schreiben Entschuldigung.
Und unterscheiden:
-DAEC -Deutscher Aero-Club
-DHV - Deutscher Hängegleiterverband
-DULV - Deutscher Ultraleichtverband
-DULSV- Deutscher Ultraleicht
Segelflugverband
-DMV - Deutscher ...
Gruß
PS: Unser "Hols der Teufel" ist auch ein UL oder Gleitflugzeug, lediglich
tschechisch registriert, es ist einfach einfacher (1922 war das ein Flugzeug in D).