Ja, aber das sind Crashlasten und zudem ULTIMATE, d.h. der sonst noch übliche Sicherheitsfaktor von 1.5 entfällt. Außerdem darf die Struktur nach dem Auftreten dieser Lasten BELIEBIG schlimm aussehen, solange dadurch niemand von den Insassen zu Schaden kommt. Detailliertere Angaben, was denn jetzt ausreichend "restraint" bedeutet (d.h. z.B. eine Definition des Überlebensraums) sind nur schwer herauszulesen. Insbesondere bei der Struktur unter den Sitzen ist das ein ENTSCHEIDENER Faktor, denn diese wird nach 20g nicht wiederzuerkennen sein... ausserdem werden für die Insassen nur Gewichte von 77kg angesetzt. Früher waren da "down" maximal 8g erforderlich... das entspricht schon der normalen Ultimate load (bei 3.5g, Sicherheitsfaktor 1.5) eines 117-Kg-Mannes. 8g sind schon bei einem "mittelmäßigen" Rumms noch gar nichts - wie der kürzlich hier vieldiskutierte B-Promi-R-44-Crash leider zeigte. Auch diese Tatsache wirft nochmal ein anderes Licht auf die dort so hitzig geführte "Luftmoped" Diskussion... die passive Sicherheit im Crashfall ist (aufgrund der alten Zulassungsbasis) SEHR sehr viel geringer als bei einem "aktuellen" Muster. Man müsste jetzt mal nachschauen, nach welcher Zulassungsbasis Uncle Frank den R66 zulässt - aber ich würde mich sehr wundern, wenn es eine aktuelle wäre.
Echte, "scharfe" Crashtests wie man sie vom KFZ-Bereich gut kennt sind lange nicht so dicht gestreut - da wird oft mit an den Haaren herbeigezogenen Analogien und stark vereinfachten "analogen" Versuchsanordnungen gearbeitet um die (zugegebenermaßen immensen) Kosten zu dämpfen.
Was die aktuelle Zulassbarkeit von Teetering-Rotorsystemen angeht - an vielen Stellen der Bauvorschriften sind Gummiparagraphen angebaut (-1g ist anzuwenden, es sei denn es kann nachgewisen werden dass dies nicht auftreten kann...). Ich denke ein findiger CVE würde in "Zusammenarbeit" mit einer weniger findigen Behörde durchaus einen Weg finden, sowas durch die Zulassung zu boxen - notfalls eben auf dem altbekannten Weg, irgendwelche bereits zugelassenen Komponenten zu verbauen und damit formal nach älteren, weniger restriktiven Vorschriften zulassen zu dürfen.
Viele der Zulassungsvorschriften sind ohnehin etwas realitätsfern und zudem sehr ungenau formuliert - speziell was die logischen Verknüpfungen angeht (Kriterium a ist zu erfüllen, es sei denn Kriterium b wird erfüllt... oder aber ein Abschnitt c) eines Paragraphen enthält Autoritäten, die Abschnitt b außer Betrieb setzen können ohne dass dies in Abschnitt b selbst vermerkt ist usw.)
Dafür sind manche Vorschriften sehr lax... Windgeschwindigkeiten in Bodennähe oedr am Boden müssen im Extremfall nur bis 17 Knoten nachgewiesen werden (29.143 c)
Dazu kommen manchmal noch nationale Sonderforderungen oder Interpretationen der Behörden, welche oftmals ganze Abschnitte in einem anderen Licht erscheinen lassen.
Auch mir fallen aus dem FF so einige Sachen ein, die streng genommen so nicht zulassbar sein dürften - und dennoch (legal) fliegen - darunter auch mindestens ein Beispiel, welches ich für akut gefährlich halte.