Funk am Flughafen abhören

Diskutiere Funk am Flughafen abhören im Speziell Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Bei allem Respekt, es kommt doch immer auf den Einzelfall an und daas 13. Gebot: Du sollst Dich nicht erwischen lassen.! Und bis dahin ist...
FREDO

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Bei allem Respekt, es kommt doch immer auf den Einzelfall an und daas 13. Gebot:

Du sollst Dich nicht erwischen lassen.!

Und bis dahin ist alles graue Theorie, wie das Überschreiten einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und da heute viele irgendwo mit 'nem Knopf im Ohr herumlaufen gibt es wohl auch kaum Handhabe, jeden einzelnen dieser auf sein Endgerät zu kontrollieren.Nach dem 10. MP3 oder Handy hat sich das Problem sowieso erledigt, es sei denn, die Quäken wäre generell verboten...

Grüße
 
Air Andy

Air Andy

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Ich poste hier mal einen Text den ich vor einiger Zeit in einem Düsseldorfer Forum gepostet habe:


Hallo zusammen !
Mal ein etwas längerer Erfahrungsbericht von mir was das Mithören des Flugfunks angeht:
Fakt ist, das das Mithören des Flugfunks in der BRD nach wie vor verboten ist. Über die Notwendigkeit läßt sich streiten, das diese Gesetzgebung schon Jahrzehnte alt ist und historische Gründe hat. Stichwort "Staatstelegramm". Wenn also z.B. Charles de Gaule nach seinem Abflug Konrad Adenauer noch etwas sagen wollte bediente er sich dabei des Funkgerätes im Flugzeug. Diese Dinge waren damals vertraulich und deshalb darf bis heute niemand unbefugt mithören.
Die technischen Möglichkeiten sind heute anders und deshalb ist dieses Gesetz eigentlich überholt...
Es gibt aber eine legale Möglichkeit den Flugfunk mitzuhören und hier beginnt mein Erfahrungsbericht.
Als PPL-A ler bin ich im Besitz eines BZF. Einmal gemacht gilt es ein Leben lang.
-> http://de.wikipedia.org/wiki/Sprechfunkzeugnis_(Luftfahrt)

Mit dieser Lizenz darf ich also den Funk am Boden nicht nur mithören, sondern an Bord eines Kleinflugzeugs unter VFR Bedingungen auch aktiv ausüben.( Muß ich als Pilot ja auch )
Stellt sich nur noch die Frage womit darf ich mithören ? Auch hier hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit vorgesehen: Ein von der RegTP ( oder Bundesnetzagentur ?? das ändert sich alle paar Jahre ) zugelassenes Funkgerät ( NICHT illegaler Scanner) mit einem Bundesadler als Siegel hinten drauf.
Die Firma Icom ist hier einer der Marktführer. Z.B. ->
http://www.eisenschmidt.de/index.php?cPath=90_345
Der Clou an der Sache ist das jeder dieses BZF erwerben kann, auch ohne einen Pilotenschein. Man hat dann also die Möglichkeit den Flugfunk zu übernehmen wenn man mal irgendwo VFR mitfliegt.
Nachteil: die Kosten, vergleichbar mit dem Autoführerschein was Zeit und Geld angeht. Lernen muß man schon deutlich mehr als beim Autoführerschein da es beim BZF nicht nur um Sprechphrasen, sondern auch um Luftrecht und Navigation geht.
Kostet also ca. 600€ für den Kurs ( Selbststudium bringts nicht ) und 600€ für z.B. ein Icom.
Das Icom kann eigentlich man nur gegen Vorlage des BZF erwerben.
Ironie an der Geschichte: Mit einem Scanner kann ich nur mithören, mit einem Funkgerät könnte ich auch sprechen . . .
Willkommen in Deutschland !


Ich möchte abraten einen Scanner an einem Verkehrsflughafen in Betrieb zu nehmen.
-> Erfahrungsbericht Teil 2:
Da ich mich aus oben genannten Gründen im legalen Bereich befinde trage ich mein Icom völlig offen mit einem kleinen Kopfhörer.
Dies hat fast jedes Mal den BGS - heute BPOL - auf den Plan gerufen.
Entweder sind sie von selbst gekommen weil sie mich aufgrund der Überwachungskamera gesehen haben oder das Aufsichtspersonal hat sie gerufen.
Der Anfang ist immer gleich:
BPOL: "Machen Sie den Scanner aus !!!!!" Nein, keine Begrüßung.. Lieber einen Einschüchterungsversuch weil ich könnte ja ein Terrorist sein.
Ich: "Das ist kein Scanner"
BPOL: "Natürlich ist das ein Scanner !!!!!"
Ich: "Nein, das ist ein Funkgerät" ... sowas sollten die doch kennen, haben die doch selbst auch ?
BPOL: "Das ist ja noch schlimmer !!! Machen Sie das Teil SOFORT aus !!!!"
Ich: "Nein,ich darf das. Ich habe die dazu nötige Lizenz und das Gerät ist von der RegTP zugelassen"
BPOL: "???????"
Ab hier variert die weitere Geschichte dann je nach Gegenüber, weil auf so deutlichen Widerspruch sind die Jungs echt nicht vorbereitet...
Aber ich zeige mich kooperativ,schalte das Gerät aus, und ziehe meine Papiere: Perso, BZF und weil sie damit nichts anzufangen wissen auch den PPL-A. Ab hier dann wieder Standardprogramm: Einer hält mich schwer im Auge während sich sein Kollege mit den ganzen Papieren zurückzieht und per Funk Erkundigungen einzieht. Ist ist immer wieder schön zu sehen wie sie mit dem BZF nichts anfangen können... Je nachdem wie zugänglich mein Bewacher ist suche ich währenddessen das Gespräch um ihm die Rechtslage näher zu bringen. Hat bisher leider bei den wenigsten funktioniert. Nach ca. 10 Minuten gesellt sich der Kollege mit meinen Papieren wieder zu uns und erklärt seinem Kollegen das Ergebnis seiner Nachforschungen. Vereinzelt versuchte man noch Haarspalterei an den Formulierungen im BZF, aber ohne Erfolg.
Ergebnis: ich bin kein Terrorist, mir wurden keine Handschellen angelegt und ich wurde nicht mitgenommen weil ich bin ja auch Zuverlässigkeitsüberprüft ->
http://www.personenverkehr.eu/Luftverkehr/Luftverkehrssicherheitsgesetz/Zuverlaessigkeitsueberpr.htm
Die Umstehenden wundern sich und ich habe den Rest des Tages meine Ruhe. Bis zum nächsten Besuch . . .
Die Düsseldorfer und Kölner BPOL tun sich da nichts, obwohl ich in Köln einmal Glück hatte das ein Zaun zwischen uns war. Ich glaube die hätten mich in Ihren Bully gezerrt und einkassiert.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht mir nicht darum mich mit einer Ordnungsmacht anzulegen oder diese zu provozieren. Ich möchte einfach nur mein Recht in Anspruch nehmen.

Fazit: Mit Scanner auf die Besucherterasse ist eine schlechte Idee weil es illegal ist und die Polizei ein Auge drauf hat.

Grüße aus Köln,
Andy
 
Air Andy

Air Andy

Space Cadet
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Die Details

Ich denke wir sind uns hier einig.

Ich zitiere: "Außerdem berechtigt das BZF/AZF zum Mithören".

Und genau das mache ich mit einem zugelassenen Funkgerät von ICOM MIT Bundesadler als Siegel drauf und ich verwende einen Ohrhörer.

Ich habe gerade nochmal in meinem BZF nachgelesen:
"Er ( der Inhaber ) ist berechtigt ....... bei einer deutschen Bodenfunkstelle .... Funkverkehr auszuüben."
So gesehen bin ich auf der Besucherteresse eine empfangende Bodenstation und bewege mich deshalb in legalem Rahmen.
 
nerbe

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Flieger-Ass
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Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob Du die iCom auch bei der Netzagentur angemeldet hast und natürlich die Gebühr für die Nutzung des Frequenzbandes entrichtet hast. Das Ganze kostet IIRC 80€.
Falls Du ein eigenes Flugzeug hast, ist die Nutzung der zugelassenen iCom als Hilfsfunkgerät inkludiert. Hast Du nicht bezahlt, bist illegal. Die Netzagentur stellt eine Genehmigungsurkunde aus, welche Du mitführen musst.


Gruß ...
 
nerbe

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Flieger-Ass
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Eigentlich lautet die Anweisung, das man nur die für einen wichtigen, bzw. relevanten Funkmeldungen mithören darf. Allerdings ist auch das Abhören zum Vertrautmachen und Inübunghalten relevant. Von daher, darf auch ein Journalist mit BZF / AZF, egal wo er ist, den Funk abhören, wenn er dabei z.B. übt. Verwerten, im Sinne der Journalismus, darf er das gehörte nicht. Natürlich darf man das auch nicht im FF :-)

Gruß ...
 
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