Ich poste hier mal einen Text den ich vor einiger Zeit in einem Düsseldorfer Forum gepostet habe:
Hallo zusammen !
Mal ein etwas längerer Erfahrungsbericht von mir was das Mithören des Flugfunks angeht:
Fakt ist, das das Mithören des Flugfunks in der BRD nach wie vor verboten ist. Über die Notwendigkeit läßt sich streiten, das diese Gesetzgebung schon Jahrzehnte alt ist und historische Gründe hat. Stichwort "Staatstelegramm". Wenn also z.B. Charles de Gaule nach seinem Abflug Konrad Adenauer noch etwas sagen wollte bediente er sich dabei des Funkgerätes im Flugzeug. Diese Dinge waren damals vertraulich und deshalb darf bis heute niemand unbefugt mithören.
Die technischen Möglichkeiten sind heute anders und deshalb ist dieses Gesetz eigentlich überholt...
Es gibt aber eine legale Möglichkeit den Flugfunk mitzuhören und hier beginnt mein Erfahrungsbericht.
Als PPL-A ler bin ich im Besitz eines BZF. Einmal gemacht gilt es ein Leben lang.
->
http://de.wikipedia.org/wiki/Sprechfunkzeugnis_(Luftfahrt)
Mit dieser Lizenz darf ich also den Funk am Boden nicht nur mithören, sondern an Bord eines Kleinflugzeugs unter VFR Bedingungen auch aktiv ausüben.( Muß ich als Pilot ja auch )
Stellt sich nur noch die Frage womit darf ich mithören ? Auch hier hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit vorgesehen: Ein von der RegTP ( oder Bundesnetzagentur ?? das ändert sich alle paar Jahre ) zugelassenes Funkgerät ( NICHT illegaler Scanner) mit einem Bundesadler als Siegel hinten drauf.
Die Firma Icom ist hier einer der Marktführer. Z.B. ->
http://www.eisenschmidt.de/index.php?cPath=90_345
Der Clou an der Sache ist das jeder dieses BZF erwerben kann, auch ohne einen Pilotenschein. Man hat dann also die Möglichkeit den Flugfunk zu übernehmen wenn man mal irgendwo VFR mitfliegt.
Nachteil: die Kosten, vergleichbar mit dem Autoführerschein was Zeit und Geld angeht. Lernen muß man schon deutlich mehr als beim Autoführerschein da es beim BZF nicht nur um Sprechphrasen, sondern auch um Luftrecht und Navigation geht.
Kostet also ca. 600€ für den Kurs ( Selbststudium bringts nicht ) und 600€ für z.B. ein Icom.
Das Icom kann eigentlich man nur gegen Vorlage des BZF erwerben.
Ironie an der Geschichte: Mit einem Scanner kann ich nur mithören, mit einem Funkgerät könnte ich auch sprechen . . .
Willkommen in Deutschland !
Ich möchte abraten einen Scanner an einem Verkehrsflughafen in Betrieb zu nehmen.
-> Erfahrungsbericht Teil 2:
Da ich mich aus oben genannten Gründen im legalen Bereich befinde trage ich mein Icom völlig offen mit einem kleinen
Kopfhörer.
Dies hat fast jedes Mal den BGS - heute BPOL - auf den Plan gerufen.
Entweder sind sie von selbst gekommen weil sie mich aufgrund der Überwachungskamera gesehen haben oder das Aufsichtspersonal hat sie gerufen.
Der Anfang ist immer gleich:
BPOL: "Machen Sie den Scanner aus !!!!!" Nein, keine Begrüßung.. Lieber einen Einschüchterungsversuch weil ich könnte ja ein Terrorist sein.
Ich: "Das ist kein Scanner"
BPOL: "Natürlich ist das ein Scanner !!!!!"
Ich: "Nein, das ist ein Funkgerät" ... sowas sollten die doch kennen, haben die doch selbst auch ?
BPOL: "Das ist ja noch schlimmer !!! Machen Sie das Teil SOFORT aus !!!!"
Ich: "Nein,ich darf das. Ich habe die dazu nötige Lizenz und das Gerät ist von der RegTP zugelassen"
BPOL: "???????"
Ab hier variert die weitere Geschichte dann je nach Gegenüber, weil auf so deutlichen Widerspruch sind die Jungs echt nicht vorbereitet...
Aber ich zeige mich kooperativ,schalte das Gerät aus, und ziehe meine Papiere: Perso, BZF und weil sie damit nichts anzufangen wissen auch den PPL-A. Ab hier dann wieder Standardprogramm: Einer hält mich schwer im Auge während sich sein Kollege mit den ganzen Papieren zurückzieht und per Funk Erkundigungen einzieht. Ist ist immer wieder schön zu sehen wie sie mit dem BZF nichts anfangen können... Je nachdem wie zugänglich mein Bewacher ist suche ich währenddessen das Gespräch um ihm die Rechtslage näher zu bringen. Hat bisher leider bei den wenigsten funktioniert. Nach ca. 10 Minuten gesellt sich der Kollege mit meinen Papieren wieder zu uns und erklärt seinem Kollegen das Ergebnis seiner Nachforschungen. Vereinzelt versuchte man noch Haarspalterei an den Formulierungen im BZF, aber ohne Erfolg.
Ergebnis: ich bin kein Terrorist, mir wurden keine Handschellen angelegt und ich wurde nicht mitgenommen weil ich bin ja auch Zuverlässigkeitsüberprüft ->
http://www.personenverkehr.eu/Luftverkehr/Luftverkehrssicherheitsgesetz/Zuverlaessigkeitsueberpr.htm
Die Umstehenden wundern sich und ich habe den Rest des Tages meine Ruhe. Bis zum nächsten Besuch . . .
Die Düsseldorfer und Kölner BPOL tun sich da nichts, obwohl ich in Köln einmal Glück hatte das ein Zaun zwischen uns war. Ich glaube die hätten mich in Ihren Bully gezerrt und einkassiert.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht mir nicht darum mich mit einer Ordnungsmacht anzulegen oder diese zu provozieren. Ich möchte einfach nur mein Recht in Anspruch nehmen.
Fazit: Mit Scanner auf die Besucherterasse ist eine schlechte Idee weil es illegal ist und die Polizei ein Auge drauf hat.
Grüße aus Köln,
Andy