Funk am Flughafen abhören

Diskutiere Funk am Flughafen abhören im Speziell Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Hallo, ersteinmal wollte ich anmerken, dass ich keine Ahnung über dieses Thema habe. Deshalb werden die Fragen vlt für einige trivial...

heydu

Fluglehrer
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Hallo,

ersteinmal wollte ich anmerken, dass ich keine Ahnung über dieses Thema habe. Deshalb werden die Fragen vlt für einige trivial klingen...

Ich suche eine art Vorrichtung damit er dem allgemeine Funk in FRA lauschen kann. Weihnachten lässt grüßen.

Zu den Fragen:
Kann man das überhaupt?
Wie funktioniert sowas? (mit einem normalen Funkgerät und der richtigen frequenz)
Was benötigt man sonst noch?
Und vor allem wo kriegt man sowas her?

Lg
 

HeikoHH

Berufspilot
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Da gibt es eine einfache Antwort: Das Ab- bzw. Mithören von Flugfunk durch Unberechtigte ist verboten. Ansonsten gibt es hier im Forum einen recht aktuellen Tread, der sich ausführlich mit diesem Thema befasst.

Viele Grüße
 

heydu

Fluglehrer
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schade, danke dir trotzdem!
 

Felisa

Flugschüler
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stell die Frage mal beim Conrad Electronic:-)
da wird dir geholfen

Aber das benützen in Deutschland ist verboten, nur nicht der Erwerb :-)
 

Gelöschtes Mitglied 3770

Guest
ATIS darf er hören. Ob´s hilft, ist eine andere Frage....
 

Gelöschtes Mitglied 3770

Guest
Tja, so war es zumindest mal.....Stichwort Burgdorfer Scannerurteil. Am Ende ist es eine Einzelfallentscheidung, die der Richter trifft. Streng genommen, ist der Empfang dieser Nichtöffentlichen Funkdienste NICHT verboten. Verboten ist es, Dritte über den Inhalt der empfangenen Sendung zu unterrichten. Dies setzt voraus, dass die Sendung unbeabsichtigt empfangen wurde. Dann ist es eher dumm, wenn die Frequenzen im Scanner (am besten noch mit Namen) abgespeichert wurden.
Die Benutzung eines Scanners ist generell erlaubt, solange dieser zumindest eine Frequenz empfangen kann, die öffentlich ist, wie z.B. Rundfunk, Amateurfunk oder WX-Kanäle der Schiffahrt. WAS man damit hört, ist eine andere Sache und generell kann man sagen: Niemand kann voraussagen, wie sich ein Konflikt mit der Polizei/Staatsanwaltschaft/Richter verhält. Da ist alles möglich von, Akte zu bis Urteil. Das alles gilt für Deutschland. U.a. in Holland ist die Sicherheit seltsamerweise nicht gefährdet, wenn jemand den Flugfunk abhört...

Gruss
Jens
 
Chopper80

Chopper80

Alien
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Es gibt auch Internetseiten, auf denen man den Flugfunk von verschiedenen großen Flughäfen weltweit in Echtzeit verfolgen kann. GOOGLE hilft da sicher weiter.

C80
 

heydu

Fluglehrer
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Danke für die vielen Infos!
Aber was illegales verschenken kommt nicht in frage...
 
Mario-11

Mario-11

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Tja, so war es zumindest mal.....Stichwort Burgdorfer Scannerurteil. Am Ende ist es eine Einzelfallentscheidung, die der Richter trifft. Streng genommen, ist der Empfang dieser Nichtöffentlichen Funkdienste NICHT verboten. Verboten ist es, Dritte über den Inhalt der empfangenen Sendung zu unterrichten. Dies setzt voraus, dass die Sendung unbeabsichtigt empfangen wurde.
Also auf der BAB habe ich seltsamerweise immer eine Frequenz zwischen 84 und 87.495 Mhz im Scanbereich, weil mich da die Flieger nicht so sehr stören :-). Laut Papieren zu meinem Albrecht DARF ich ALLES hören aber nicht für irgendwas verwenden. Das Heft und die Posturkunde liegen im Handschuhfach.
 
Balu der Bär

Balu der Bär

Space Cadet
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Tja, so war es zumindest mal.....Stichwort Burgdorfer Scannerurteil. Am Ende ist es eine Einzelfallentscheidung, die der Richter trifft. Streng genommen, ist der Empfang dieser Nichtöffentlichen Funkdienste NICHT verboten. Verboten ist es, Dritte über den Inhalt der empfangenen Sendung zu unterrichten. Dies setzt voraus, dass die Sendung unbeabsichtigt empfangen wurde. Dann ist es eher dumm, wenn die Frequenzen im Scanner (am besten noch mit Namen) abgespeichert wurden.
Die Benutzung eines Scanners ist generell erlaubt, solange dieser zumindest eine Frequenz empfangen kann, die öffentlich ist, wie z.B. Rundfunk, Amateurfunk oder WX-Kanäle der Schiffahrt. WAS man damit hört, ist eine andere Sache und generell kann man sagen: Niemand kann voraussagen, wie sich ein Konflikt mit der Polizei/Staatsanwaltschaft/Richter verhält. Da ist alles möglich von, Akte zu bis Urteil. Das alles gilt für Deutschland. U.a. in Holland ist die Sicherheit seltsamerweise nicht gefährdet, wenn jemand den Flugfunk abhört...

Gruss
Jens
Nun der Staatsanwalt wird sich auf das berufen. KLICK!


Der Wortlaut des § 201 StGB lautet:

* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
o 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
o 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
* (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
o 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
o 2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.


Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

* (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
* (4) Der Versuch ist strafbar.
* (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a StGB ist anzuwenden
Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes erfährt durch das Recht am gesprochenen Wort (Recht am eigenen Wort) Schutz. Zum Schutz der menschlichen Persönlichkeit, ihrer Würde und Individualität (Menschenwürde) bestehen zivilrechtliche Persönlichkeitsrechte.

Tathandlungen sind sowohl das Aufnehmen, das Vorspielen als auch das Zugänglichmachen einer so hergestellten Aufnahme. Diese Regelung dient dazu, die Unbefangenheit des Wortes zu sichern. Geschützt wird das nicht-öffentlich, d.h. das nicht über einen kleineren, durch persönliche oder sachliche Beziehungen abgegrenzten Personenkreis hinaus wahrnehmbare Wort, d.h. die gesprochene Gedankenäußerung (nicht auch Gesang, Deklamation eines fremden Textes, Instrumentalmusik) eines beliebigen anderen (auch des Ehegatten, eines Kindes, eines Lehrers während des Unterrichts, eines Geisteskranken), wobei es gleichgültig ist, ob er gerade spricht oder das Wort etwa auf einem privaten Tonträger aufgenommen ist; ob er über Telefon oder nicht-öffentlichen Funk, gegenüber einem anderen spricht oder ein Selbstgespräch führt. Jedes in dienstlichen oder beruflichen Zusammenhängen gesprochene Wort gilt als nicht-öffentlich.
Wiki ist die Textquelle, die weiter oben bereits verlinkt ist.

Warum macht man nicht das BZF, und kauft sich dann ein Funkgerät, lässt sich das genehmigen, und gut ist...
Ob die Genehmigung für das Funkgerät durchgeht, ist ne andere Sache, aber probieren geht über studieren......
 

Gelöschtes Mitglied 3770

Guest
Oder man hat eine Amateurfunklizenz, benutzt ein ebensolches Handfunkgerät mit erweitertem Frequenzbereich und hört, was man möchte. Mit einem Handgriff ist es zur Not wieder das Amateurfunkgerät, mit dem ich nett mit anderen Leuten plaudere.....auch am Flughafen, wenn ich Lust habe...;)

Gruss
Jens
 
Balu der Bär

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Oder man hat eine Amateurfunklizenz, benutzt ein ebensolches Handfunkgerät mit erweitertem Frequenzbereich und hört, was man möchte. Mit einem Handgriff ist es zur Not wieder das Amateurfunkgerät, mit dem ich nett mit anderen Leuten plaudere.....auch am Flughafen, wenn ich Lust habe...;)

Gruss
Jens
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
o 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
Leider nein....
 
Balu der Bär

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Abgesehen davon, frage ich mich, was es denn bringen soll, als Spotter den Funk abzuhören??
Die meisten haben Ferngläser und Riesenteles, mit denen man schauen kann, was denn im Anflug ist.
Und den ganzen Tag den Funk am Ohr, da wird man ja meschugge.
Ich selbst bin nach nem Zwei-Stunden-Flug froh, wenn ich das Headset abnehmen kann....
Just my 2 cents....
 

Gelöschtes Mitglied 3770

Guest
Abgesehen davon, frage ich mich, was es denn bringen soll, als Spotter den Funk abzuhören??
Just my 2 cents....
Meine 2 Cents: es gibt Situationen, da wartet man auf eine seltene Maschine und steht dann an der falschen Bahn, weil der Pilot die Wahl hat....rechts oder links. Dann ist man froh über 15 min. Vorlaufzeit (RADAR), um die entsprechende Fotoposition einzunehmen, bzw. mit dem Auto an die andere Bahn zu fahren. Zudem ist es blöd, wenn man durch die vorbeirollenden Maschinen, die eigentlich vorbeifliegen sollten, erfährt, dass die Landerichtung geändert wurde. ATIS gibt einem die Info schon eher.

Jetzt klarer?

Gruss
Jens
 
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Balu der Bär

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Danke!:TOP:

Aber deswegen gleich sich strafbar machen, wegen nem Foto?? Ich weiss ja nicht....:?!
Das man den Funk abhört, mag sein, daß es dem Hobby nach sinnvoll erscheint.
Der Umstand, der mich aber umso mehr verwundert, ist die Tatsache, daß in vielen Foren das auch noch öffentlich zugegeben wird......
 

Gelöschtes Mitglied 3770

Guest
naja, ich stehe immer neben jemanden, der es tut....und höre dann unbeabsichtigt mit...:D
 
Balu der Bär

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Nicht falsch verstehen, soll keine Kritik an sich sein, ich versuche es nur zu verstehen....
 
Flashbird

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Nicht falsch verstehen, soll keine Kritik an sich sein, ich versuche es nur zu verstehen....
Muß man immer alles verstehen,was Leute so in ihrer Freizeit machen?
Das Hobby des Flugfunkempfangs ist z.B.in NL,UK oder USA weit verbreitet.Keinem dieser Länder hat das bis jetzt geschadet.Aber in D muß man ja alles verbieten.Es kann ja nicht angehen,daß einer in seiner Kammer ein Area Control Center betreibt.Wenn auch nur hörmäßig:
http://www.milaircomms.com/images/2010-radio_shack_right.jpg
http://www.milaircomms.com/images/2010-radio_shack_night.jpg
:FFTeufel:
 
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